Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 29.04.2015 Alternative Trassenführung der HGÜ-Stromtrassen In einem Bericht des „Münchner Merkur“ vom 27. April 2015 zu den geplanten HGÜ-Gleichstromtrassen in den Freistaat heißt es: „Die Pläne der Netzbetreiber ändern sich zudem offenbar und werden um Varianten ergänzt. In Regierungskreisen ist inzwischen auch von optionalen Trassenführungen durch die Landkreise Freising und Erding die Rede.“ Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Planen ein oder mehrere Netzbetreiber solche optio- nalen Trassenführungen durch die Landkreise Freising und Erding? a) Wenn ja, seit wann hat die Staatsregierung Kenntnis davon, dass Alternativtrassen durch die Landkreise Freising und Erding geplant werden? b) Wenn ja, wann wurde mit den Alternativplanungen begonnen ? 2. Wann soll die Öffentlichkeit über solche Planungen in- formiert werden? a) Wie viele optionale Trassenverläufe in den Landkrei- sen Freising und Erding werden geprüft? b) Wie sehen diese Trassenverläufe aus? c) Wo befinden sich Anfangs- und Endpunkt dieser optio- nalen Trassen? 3. Sind diese alternativen Trassenführungen dazu ge- dacht, die geplanten Gleichstromleitungen „SuedLink“ oder Gleichstrompassage Süd-Ost zu ersetzen oder zu verlängern? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 09.06.2015 Zu 1. a) und b): Die Fragen 1, 1 a und 1 b werden gemeinsam beantwortet. Es gibt nach Kenntnis der Staatsregierung derzeit keine entsprechenden konkreten Planungen der Übertragungsnetzbetreiber . Für eine alternative Führung der Gleichstrompassage Süd-Ost existieren lediglich grobe Projektskizzen als Basis für Überlegungen zur Führung in Bestandstrassen. Allerdings gehen diese Überlegungen von einem Endpunkt Gundremmingen aus. Bayern fordert demgegenüber die Berechnung eines Szenarios mit stark verkürzter Leitung und einem neuen südlichen Endpunkt, entweder Ingolstadt oder Landshut. Für ein solches Szenario liegen weder Planungen noch Überlegungen der Übertragungsnetzbetreiber vor. Es gilt nach wie vor die Linie der Staatsregierung: Bevor der Stromübertragungsbedarf und der dafür notwendige Netzausbau festgelegt werden können, muss geklärt sein, welche Potenziale bei Einsparung und effizienter Verwendung von Energie bestehen und wo in Zukunft Strom in welchen Kraftwerken produziert wird. Nur für den Fall, dass der Übertragungsbedarf zweifelsfrei verifiziert werden kann, fordert die Staatsregierung die konsequente Realisierung von Netzverbindungen in Bestandstrassen unter Nutzung aller Möglichkeiten der Führung von Wechsel- und Gleichstromsystemen auf einem Mastgestänge sowie der Erdverkabelung und der Leitungsverkürzung. Zu 2. a) bis c): Die Fragen 2 und 2 a bis 2 c werden gemeinsam beantwortet . Die Planung konkreter Trassenverläufe erfolgt in Vorbereitung des Bundesfachplanungsverfahrens durch die Übertragungsnetzbetreiber, die hierüber i. d. R. frühzeitig vor Beginn des förmlichen Verfahrens die Öffentlichkeit informieren . Zu Frage 2 c wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 1 b verwiesen. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 1 a und 1 b verwiesen . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.07.2015 17/6972 Bayerischer Landtag