Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 04.05.2015 Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften in Pferdezuchtbetrieben und Reitställen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Pferdezuchtbetriebe gibt es derzeit in Bayern ? b) Wie viele private und gewerbsmäßig betriebene Reitställe gibt es derzeit in Bayern? 2. Von wem werden diese Pferdezuchtbetriebe bzw. Reitställe auf Einhaltung des Tierschutzgesetzes kontrolliert ? 3. a) In welchem zeitlichen Rhythmus werden diese Kontrollen durchgeführt? b) Wie viele Pferdezuchtbetriebe bzw. Reitställe wurden in den letzten zehn Jahren in Bayern kontrolliert (nach Jahr und Regierungsbezirk)? 4. Was wird bei den Kontrollen geprüft? 5. a) Wurden in den letzten zehn Jahren bei Kontrollen von Pferdezuchtbetrieben bzw. Reitställen in Bayern Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften festgestellt ? b) Wenn ja, wie viele Verstöße wurden ermittelt (nach Jahren und Regierungsbezirken)? c) Wenn ja, welche Verstöße wurden ermittelt? 6. Falls Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften festgestellt wurden, welche Konsequenzen hatte dies für den Betreiber des Pferdezuchtbetriebes bzw. des Reitstalls? 7. a) Sind Todesfälle in Pferdezuchtbetrieben und in Reitstellen meldepflichtig? b) Wenn ja, an wen gehen diese Meldungen? 8. a) Liegen der Staatsregierung konkrete Hinweise dazu vor, dass Pferdesportverbände Missstände in Reitställen bzw. Pferdezuchtbetrieben versuchen unter den Teppich zu kehren, wie es von einigen Tierschützern vorgeworfen wird? b) Ist die Staatsregierung diesen Hinweisen nachgegangen ? c) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben die Untersuchungen geführt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.06.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Pferdezuchtbetriebe gibt es derzeit in Bayern? Es gibt keine Meldepflicht für Pferdezuchtbetriebe. Laut Bayerischem Agrarbericht 2014 gab es im Jahr 2013 in Bayern 6.798 Pferdezuchtbetriebe bzw. Mitglieder einer staatlich anerkannten Züchtervereinigung. b) Wie viele private und gewerbsmäßig betriebene Reitställe gibt es derzeit in Bayern? In Bayern waren am 21. Mai 2015 25.269 Pferdehaltungen nach § 26 Viehverkehrsverordnung gemeldet. Bei dieser Meldung wird nicht nach Nutzung (z. B. Pensionsstall, Reitbetrieb ) oder gewerblich bzw. nicht gewerblich differenziert. Nach den Daten der Landwirtschaftsverwaltung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) wurden im Jahr 2013 in rund 16.300 landwirtschaftlichen Betrieben Pferde gehalten. (Kleinst-)Betriebe, die Mindestgrenzen für die InVeKoS-Vorgaben nicht erreichen, sind nicht berücksichtigt . 2. Von wem werden diese Pferdezuchtbetriebe bzw. Reitställe auf Einhaltung des Tierschutzgesetzes kontrolliert? Die Kontrolle der Einhaltung des Tierschutzgesetzes in Pferdehaltungen , also auch in Pferdezuchtbetrieben und Reitställen , erfolgt durch das zuständige Veterinäramt. 3. a) In welchem zeitlichen Rhythmus werden diese Kontrollen durchgeführt? Es gibt keine rechtlichen Vorgaben zum Rhythmus der tierschutzrechtlichen Kontrollen von Pferdehaltungen, die Kontrollhäufigkeit erfolgt risikobasiert. b) Wie viele Pferdezuchtbetriebe bzw. Reitställe wurden in den letzten zehn Jahren in Bayern kontrolliert (nach Jahr und Regierungsbezirk)? Zur Beantwortung dieser Frage ist eine aufwendige Datenerhebung notwendig. Die Frage kann daher in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. 4. Was wird bei den Kontrollen geprüft? Bei der Kontrolle von Pferdehaltungen wird die Einhaltung tierschutzrechtlicher sowie weiterer einschlägiger veterinärrechtlicher Bestimmungen geprüft. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.07.2015 17/6973 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6973 5. a) Wurden in den letzten zehn Jahren bei Kontrollen von Pferdezuchtbetrieben bzw. Reitställen in Bayern Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften festgestellt? Zur Beantwortung dieser Frage ist eine aufwendige Datenerhebung notwendig. Die Frage kann daher in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden. b) Wenn ja, wie viele Verstöße wurden ermittelt (nach Jahren und Regierungsbezirken)? c) Wenn ja, welche Verstöße wurden ermittelt? Siehe Antwort zu der Frage 5 a. 6. Falls Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften festgestellt wurden, welche Konsequenzen hatte dies für den Betreiber des Pferdezuchtbetriebes bzw. des Reitstalls? Die Folge eines Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften ist einzelfallabhängig und kann bis zu einem Strafverfahren oder auch Tierhaltungsverbot führen. 7. a) Sind Todesfälle in Pferdezuchtbetrieben und in Reitstellen meldepflichtig? Es gibt keine Vorschrift, nach der Todesfälle von Pferden oder anderen Einhufern in Zuchtbetrieben oder Reitställen meldepflichtig wären. b) Wenn ja, an wen gehen diese Meldungen? Siehe Antwort zu der Frage 7 a. 8. a) Liegen der Staatsregierung konkrete Hinweise dazu vor, dass Pferdesportverbände Missstände in Reitställen bzw. Pferdezuchtbetrieben versuchen unter den Teppich zu kehren, wie es von einigen Tierschützern vorgeworfen wird? Der Staatsregierung liegen keine konkreten Hinweise dazu vor, dass Pferdesportverbände Missstände in Reitställen oder Pferdezuchtbetrieben decken. b) Ist die Staatsregierung diesen Hinweisen nachgegangen ? c) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben die Untersuchungen geführt? Siehe Antwort zu der Frage 8 a.