Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.05.2015 Umweltauswirkungen, Flächenverbrauch und Verkehrsbelastung durch die geplante B 2 Osttangente Augsburg Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viel Fläche wird laut der Anmeldung der B 2 Osttangente Augsburg im neuen Bundesverkehrswegeplan durch den Bau insgesamt und aufgeteilt auf die verschiedenen Teilabschnitte verbraucht? 2.1 Wie hoch ist dabei der Flächenanteil in welchen ausgewiesenen Schutzgebieten? 2.2 In welcher Länge schließen sie an Schutzgebiete an? 2.3 Mit welchen Umweltauswirkungen ist durch den Bau der geplanten Straßenabschnitte zu rechnen? 3.1 Mit welchen Verkehrsbelastungen wird auf dieser Strecke gerechnet? 3.2 Welche Lärmschutzmaßnahmen sind vorgesehen? 3.3 Welche Maßnahmen zum Lärmschutz sind in den Kos- tenschätzungen berücksichtigt? 4.1 Trifft es zu, dass die Strecke auch durch sogennannte Gigaliner genutzt werden kann? 4.2 Welche Abfahrtknotenpunkte sind vorgesehen? 5. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich? 6. Welche Maßnahmen sind zum Schutz des Trinkwassers der Gemeinde Kissing vorgesehen und sind diese in den Kostenschätzungen schon berücksichtigt? 7. Wie bewertet die Staatsregierung den Flächenverbrauch durch solche Projekte in Bayern unter dem Aspekt , dass die Vereinten Nationen das Jahr 2015 zum „Internationalen Jahr des Bodens“ ausgerufen haben, und dem nach wie vor zu hohen Flächenverbrauch in Bayern? 8. Rechnet die Staatsregierung mit deutlichen Verkehrsentlastungen durch dieses Projekt oder wäre nicht vielmehr ein konsequenter Ausbau des öffentlichen Nahverkehrssystems in den betroffenen Landkreisen langfristig gesehen vorteilhafter? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.06.2015 Vorbemerkung: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) schreibt derzeit den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) fort. Die Staatsregierung hat am 12. März 2013 die Anmeldeliste Straße für den Bereich des Freistaats Bayern zur Fortschreibung des BVWP beschlossen. Die Bayerische Straßenbauverwaltung war anschließend aufgefordert, für alle erwogenen Straßenbauprojekte standardisierte Projektunterlagen zu erstellen, die die Grundlage für die Projektbewertung durch das BMVI bilden. Auch für das in der bayerischen Anmeldeliste enthaltene Projekt „B 2 Osttangente Augsburg“ wurde eine denkbare und technisch realisierbare Variante ausgearbeitet. Diese Variante ist eine unter zahlreichen anderen möglichen Trassenvarianten der Osttangente Augsburg. Für die Auswahl der Anmeldevariante wurden keine vertieften Erhebungen oder Variantenuntersuchungen durchgeführt. Diese sind erst Gegenstand nachfolgender Planungsphasen, sofern der Bund den Vordringlichen Bedarf des Projekts feststellt. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich somit ausschließlich auf die zur Bewertung angemeldete Variante, sodass sich in den nachfolgenden Planungsphasen Abweichungen bzw. Änderungen ergeben können. 1. Wie viel Fläche wird laut der Anmeldung der B 2 Osttangente Augsburg im neuen Bundesverkehrswegeplan durch den Bau insgesamt und aufgeteilt auf die verschiedenen Teilabschnitte verbraucht? Für die Anmeldevariante der Osttangente Augsburg müssen nach aktuellem Stand zwischen der A 8 (Friedberg) und der B 17 (Oberottmarshausen) rund 157 ha für befestigte Flächen , unbefestigte Flächen und Ausgleichsflächen erworben werden. Der Flächenbedarf für die vier Teilabschnitte beträgt: • A 8 (AS Friedberg) – B 300: rd. 23 ha • westlich Friedberg (südlich B 300): rd. 18 ha • Ortsumfahrung Kissing: rd. 54 ha • Kissing – Oberottmarshausen (B 17): rd. 62 ha 2.1 Wie hoch ist dabei der Flächenanteil in welchen ausgewiesenen Schutzgebieten? 2.2 In welcher Länge schließen sie an Schutzgebiete an? 2.3 Mit welchen Umweltauswirkungen ist durch den Bau der geplanten Straßenabschnitte zu rechnen? Die Fragen 2.1, 2.2 und 2.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.06.2015 17/6975 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6975 Von der Anmeldevariante der Osttangente Augsburg sind folgende Schutzgebiete betroffen: Biotopkartierung (Flachland): 7731-1066-000 Initialer Magerrasen beim Naturdenkmal „Neukissinger Bahngruben“ südwestlich Neukissing FFH-Gebiet: 7631-371 Lechauen zwischen Königsbrunn und Augsburg FFH-Gebiet: 7631-372 Lech zwischen Landsberg und Königsbrunn mit Auen und Leite Die angefragte Ermittlung von Flächenanteilen bzw. Durchund Anschneidungslängen von Schutzgebieten sowie die Erhebung und Bewertung konkreter Umweltauswirkungen ist Gegenstand nachfolgender Planungsphasen. Das BMVI führt als Grundlage der Projektbewertung eine strategische Umweltprüfung auf Basis eigener Erhebungen durch. 3.1 Mit welchen Verkehrsbelastungen wird auf dieser Strecke gerechnet? Für die Projektbewertung werden von der Bayerischen Straßenbauverwaltung keine Prognoseverkehrszahlen ermittelt. Das BMVI erstellt als Grundlage der Projektbewertung (Nutzen -Kosten-Analyse) eine eigene Verkehrsprognose. 3.2 Welche Lärmschutzmaßnahmen sind vorgesehen ? 3.3 Welche Maßnahmen zum Lärmschutz sind in den Kostenschätzungen berücksichtigt? Die Fragen 3.2 und 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die Anmeldevariante wurden in grober Abschätzung Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von rund 3.500 m und Gesamtkosten von 2,1 Mio. Euro veranschlagt. 4.1 Trifft es zu, dass die Strecke auch durch sogennannte Gigaliner genutzt werden kann? Gemäß § 7 Bundesfernstraßengesetz ist der Gebrauch der Bundesfernstraßen jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr gestattet (Gemeingebrauch). Die Nutzung von Strecken durch Gigaliner wird im Zuge einer Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LkWÜberlStV-AusnV) und die zugehörigen Änderungsverordnungen freigegeben. Zu einer möglichen Nutzung der B 2, Osttangente Augsburg durch Aufnahme der Strecke in die Verordnung bestehen derzeit keine Überlegungen. 4.2 Welche Abfahrtknotenpunkte sind vorgesehen? Im Zuge der Anmeldevariante (zwischen A 8 und B 17 von Norden nach Süden) sind folgende Verknüpfungen mit dem nachgeordneten Straßennetz vorgesehen: • Derchinger Straße (As 3) • Südtiroler Straße (As 1, AIC 23)/ St.-Anton-Straße (Stätz- ling) • Blücherstraße (As 2, AIC 19) • Augsburger Straße (B 300) • Bressuire-Ring • Kissing-Nord (B 2alt) • Kissing-Süd (B 2alt) • Mering (St 2380) • Königsbrunn (St 2380) 5. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich? Die Festlegung von Maßnahmen zur Kompensation unvermeidlicher Eingriffe in Natur und Landschaft ist Gegenstand nachfolgender Planungsphasen. 6. Welche Maßnahmen sind zum Schutz des Trinkwassers der Gemeinde Kissing vorgesehen und sind diese in den Kostenschätzungen schon berücksichtigt ? Das Wasserschutzgebiet von Kissing wird von dem (in diesem Bereich parallel zur St 2380 verlaufenden) Vorhaben im äußersten Bereich der Schutzzone III tangiert und dem Technischen Regelwerk entsprechend geschützt. Die Mehraufwendungen wurden in der Kostenschätzung berücksichtigt . 7. Wie bewertet die Staatsregierung den Flächenverbrauch durch solche Projekte in Bayern unter dem Aspekt, dass die Vereinten Nationen das Jahr 2015 zum „Internationalen Jahr des Bodens“ ausgerufen haben, und dem nach wie vor zu hohen Flächenverbrauch in Bayern? Die Frage, ob der mit einem Infrastrukturvorhaben verbundene Flächenverbrauch gerechtfertigt ist, erfordert in jedem Einzelfall eine detaillierte Prüfung und Abwägung aller öffentlich -rechtlichen und privaten Belange. Diese Abwägung erfolgt für Straßenbauprojekte i. d. R. im Planfeststellungsverfahren , da erst in diesem Planungsstadium alle relevanten Informationen hinreichend genau vorliegen. 8. Rechnet die Staatsregierung mit deutlichen Verkehrsentlastungen durch dieses Projekt oder wäre nicht vielmehr ein konsequenter Ausbau des öffentlichen Nahverkehrssystems in den betroffenen Landkreisen langfristig gesehen vorteilhafter? Die B 2 Osttangente Augsburg soll mit folgenden Zielen realisiert werden: • Verteilung und Bündelung des Nord-Süd-Verkehrs auf zwei leistungsfähige Verkehrsachsen (B 17 im Westen von Augsburg, B 2 im Osten von Augsburg) • Verbesserung des Verkehrsablaufs auf den bereits heute weitgehend ausgelasteten Hauptstrecken (B 17 bzw. AIC 25 neu, Chippenham-Ring, B 2 und St 2380) und dadurch Vermeidung von Stauungen, Verkürzung von Reisezeiten und Reduzierung der Betriebskosten • Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Entlastung unfallträchtiger Hauptverkehrsstraßen und der von Schleichverkehr betroffenen innerörtlichen Straßen sowie durch Trennung des überörtlichen Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehrs vom örtlichen (Binnen-)Verkehr • Entlastung der Anwohner von überlastungsbedingten Durchgangs- und Schleichverkehren in Wohngebieten und den damit verbundenen Lärm- und Schadstoffbelastungen • Verbesserung der kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten entlang der neuen Osttangente Gleichwohl muss auch der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Großraum Augsburg konsequent ausgebaut und erweitert werden. Den verkehrlichen Herausforderungen der Zukunft kann man in den bayerischen Wirtschaftszentren nur gerecht werden, wenn alle Verkehrsträger ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen.