Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 29.04.2015 Personalausstattung der Polizei in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Dienststellen der Polizei gibt es aktuell in Un- terfranken, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Dienststellen in den Gemeinden, Städ- ten bzw. Landkreisen, b) den einzelnen Dienststellen mit überregionaler Zu- ständigkeit und c) der Anzahl der dort jeweils Beschäftigten (Polizeibe- amte, sonstige Beschäftigte, Eingruppierung bzw. Laufbahnen, Anteil Männer und Frauen, Anteil Schwerbehinderte )? 2. Wie haben sich die Zahl der Planstellen und die Zahl der tatsächlich aktiven Polizeibeamten in den genannten Polizeiinspektionen seit 2012 verändert, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Dienststellen in den jeweiligen Landkreisen , b) den einzelnen Besoldungsgruppen und c) der Anzahl der Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigten? 3. Wie hat sich in den einzelnen Polizeidienststellen Un- terfrankens die Zahl der Mehrarbeitsstunden gemäß Artikel 87 Bayerisches Beamtengesetz in den Jahren seit 2010 entwickelt, aufgeschlüsselt nach: a) der Anzahl der jeweils zum Stichtag 31.12. bzw. 01.04.2015 aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden in den einzelnen Besoldungsgruppen und Dienststellen und b) der Anzahl der vergüteten bzw. durch Dienstbefreiung ausgeglichenen Mehrarbeitsstunden? 4. In wie vielen Fällen erreichen Beamtinnen oder Be- amte von unterfränkischen Polizeidienststellen regelmäßig eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden (aufgrund Mehrarbeit, Personalmangel usw.), aufgeschlüsselt nach der Anzahl der entsprechenden Beamtinnen und Beamten in den einzelnen oberbayerischen Dienststellen? 5. In wie vielen Fällen können einzelne Dienste (Streifen- fahrten, Nachtdienste) im genannten Zeitraum in den Polizeiinspektionen aufgrund von Personalmangel nicht mehr oder nur noch eingeschränkt durchgeführt werden? 6. Welche Dienstgebäude in den unterfränkischen Dienststellen der Polizei sind aktuell bzw. innerhalb der nächsten zehn Jahre sanierungsbedürftig bzw. müssen durch einen Neubau ersetzt werden, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Dienstgebäuden in den jeweiligen Dienststellen und b) den zu erwartenden Kosten für Modernisierung bzw. Neubau? 7. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind angedacht, um die höhere Beanspruchung der Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei im Rahmen des G7- Gipfels auszugleichen, aufgeschlüsselt nach: a) Möglichkeiten der Dienstbefreiung, b) Vergütung von Mehrarbeit und c) der Gesamtzahl der zu erwartenden Mehrarbeitsstun- den durch den G7-Gipfel im Bereich der Polizeidienststellen Unterfrankens? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.06.2015 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbeziehung des für den Regierungsbezirk Unterfranken zuständigen Polizeipräsidiums Unterfranken wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Dienststellen der Polizei gibt es aktuell in Unterfranken, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Dienststellen in den Gemeinden, Städten bzw. Landkreisen, b) den einzelnen Dienststellen mit überregionaler Zuständigkeit und c) der Anzahl der dort jeweils Beschäftigten (Polizeibeamte , sonstige Beschäftigte, Eingruppierung bzw. Laufbahnen, Anteil Männer und Frauen, Anteil Schwerbehinderte)? 2. Wie haben sich die Zahl der Planstellen und die Zahl der tatsächlich aktiven Polizeibeamten in den genannten Polizeiinspektionen seit 2012 verändert , aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Dienststellen in den jeweiligen Landkreisen, b) den einzelnen Besoldungsgruppen und c) der Anzahl der Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigten? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.07.2015 17/6986 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6986 Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 a, 1 b, 1 c sowie 2 a, 2 b und 2 c zusammenhängend beantwortet. Der Anlage (Anlage 1) kann eine detailgenaue Aufstellung der gewünschten Daten zu den nachgeordneten Dienststellen des Polizeipräsidiums Unterfranken entnommen werden. Die gewünschten Daten wurden aus Aktualitätsgründen mit Stand 1. Mai 2015 erhoben und in Tabellenform dargestellt. Bei den Fragestellungen hinsichtlich der Beamten wurde jeweils die verfügbare Personalstärke (VPS) als Bezugswert herangezogen. Bezüglich der VPS ist zu berücksichtigen, dass diese aus der teilzeitbereinigten Iststärke abzüglich langfristiger Abwesenheiten (z. B. verfügter Abordnungen zu anderen Dienststellen/Organisationseinheiten oder zur Ausbildung 3. bzw. 4. QE, Mutterschutz mit Elternzeit oder Sonderurlaub) zuzüglich langfristig verfügter Zuordnungen berechnet wird. Als langfristig in diesem Sinne gelten zusammenhängende Zeiträume von mehr als 6 Monaten; bei Dauererkrankungen mehr als 6 Wochen. Als Resultat hieraus unterliegt die VPS täglichen Schwankungen. In Bezug auf die Frage 1 c wurde der Anteil der Frauen und Männer sowie der Anteil Schwerbehinderter auf die Anzahl der tatsächlich bei den Dienststellen beschäftigten Arbeitnehmer bezogen dargestellt. Die Darstellung hinsichtlich des Anteils Schwerbehinderter wurde allerdings nicht auf die einzelnen Dienststellen aufgeschlüsselt, sondern in Bezug auf die Gesamtzahl der Arbeitnehmer des jeweiligen Verbands. Dies ist dem Datenschutz geschuldet, bei Dienststellen mit einem geringen Arbeitnehmeranteil könnte hier möglicherweise ein Rückschluss auf eine Behinderung eines individuellen Arbeitnehmers getroffen werden. Weiterhin erfolgte aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit eine Aufschlüsselung nach Beamten und Arbeitnehmern . Betreffend die Einordnung von Beamten in Laufbahnen, ist anzumerken, dass Polizeibeamte nach der Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz (FachV-Pol/VS) dieser Fachlaufbahn zugeordnet werden. Eine Unterscheidung in einzelne Laufbahnen findet hier nicht statt. Die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Qualifikationsebenen stellte sich für die im Regierungsbezirk Unterfranken tätigen Beamten insgesamt wie folgt dar: 2. Qualifikationsebene 3. Qualifikationsebene 4. Qualifikationsebene Polizeipräsidium Unterfranken 1.851 722 34 Eine Aufschlüsselung der Angehörigen einer Dienststelle nach Besoldungsgruppen (Frage 2 b) ist aufgrund des zur Verfügung stehenden Zeitansatzes nicht zu bewerkstelligen gewesen. Vor diesem Hintergrund wird die Anzahl der tatsächlich bei den jeweiligen Dienststellen aktiven Polizeibeamten nach der Zugehörigkeit zu den unterschiedlichen Qualifizierungsebenen angegeben. Eine etwaige Differenz zwischen der dargestellten addierten Anzahl an Voll- und Teilzeitbeschäftigten und der VPS ist dem Umstand geschuldet, dass Teilzeitkräfte nur faktorisiert , jeweils abhängig von der individuell erbrachten Arbeitsleistung , in die Berechnung einfließen. 3. Wie hat sich in den einzelnen Polizeidienststellen Unterfrankens die Zahl der Mehrarbeitsstunden gemäß Artikel 87 Bayerisches Beamtengesetz in den Jahren seit 2010 entwickelt, aufgeschlüsselt nach: a) der Anzahl der jeweils zum Stichtag 31.12. bzw. 01.04.2015 aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden in den einzelnen Besoldungsgruppen und Dienststellen und b) der Anzahl der vergüteten bzw. durch Dienstbefreiung ausgeglichenen Mehrarbeitsstunden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 a und 3 b zusammenhängend beantwortet. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erhebt jährlich zum festgelegten Stichtag 30. November die geleisteten und vergüteten Mehrarbeitsstunden ihrer nachgeordneten Dienststellen. Hierbei wird jedoch nicht nach verschiedenen Besoldungsgruppen unterschieden, sondern der gesamte Mehrarbeitsstundenstand der einzelnen Dienststellen übermittelt. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Besoldungsgruppen rückwirkend bis ins Jahr 2010 ist deshalb aufgrund fehlender Aufzeichnungen nicht zu bewerkstelligen . In der beiliegenden Aufstellung (Anlage 2) sind die im Polizeipräsidium Unterfranken und dessen nachgeordneten Dienststellen seit dem Jahr 2010 geleisteten und vergüteten Mehrarbeitsstunden aufgelistet (jeweils mit Stand 30.November ). Darüber hinaus ist der geleistete und vergütete Mehrarbeitsstundenstand der geforderten Dienststellen zum 31. März 2015 aufgeführt. Gemäß Art. 87 Abs. 2 Bayerisches Beamtengesetz ist für geleistete Mehrarbeit Dienstbefreiung1 zu gewährleisten (d. h. durch Freizeitausgleich bzw. Arbeitszeitausgleich). Hierbei obliegt es grundsätzlich dem einzelnen Beamten, in Absprache mit dem Dienstplaner und dem Vorgesetzten, möglichst alle Mehrarbeitsstunden durch „Freizeit“ innerhalb eines Jahres auszugleichen. Zu den ausgeglichenen Mehrarbeitsstunden durch Arbeitszeitausgleich – jeweils bezogen auf die einzelnen Dienststellen – werden bei der Bayerischen Polizei keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Folglich liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor 4. In wie vielen Fällen erreichen Beamtinnen oder Beamte von unterfränkischen Polizeidienststellen regelmäßig eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden (aufgrund Mehrarbeit, Personalmangel usw.), aufgeschlüsselt nach der Anzahl der entsprechenden Beamtinnen und Beamten in den einzelnen oberbayerischen Dienststellen? Für die Beamten der Bayerischen Polizei ist seit 1. Oktober 2004 gemäß § 7 Abs. 1 der Arbeitszeitverordnung (AzV) die tägliche Arbeitszeit – sofern keine dienstlichen Belange entgegenstehen – im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit abzuleisten . Der Umfang der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit wird hierdurch nicht berührt. Die Verbände der Bayerischen Polizei sind ermächtigt, die Arbeitszeit nach den dienstlichen und örtlichen Verhältnissen, der besonderen Aufgabenstellung der Polizei sowie der Personalstärke und den Interessen der Beschäftigten zu regeln. Ziel stellt hierbei eine bedarfsorientierte, sozial ausgewogene und effiziente Verteilung der Arbeitszeit in partnerschaftlicher Form dar. Sofern zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern, kann auch die feste Arbeitszeit gemäß § 8 AzV angeordnet werden. Hier soll die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich 9 Stunden nicht überschreiten. Die im Rahmen der Gleitzeit 1) Hiervon sind allerdings die Dienstbefreiungen gem. § 16 der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV) zu unterscheiden, welche grundsätzlich ohne Anrechnung von Mehrarbeitsstunden gewährt wird. Drucksache 17/6986 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 mögliche tägliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden lässt ein Überschreiten der wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden zu. Die in § 2 Abs. 4 AzV festgelegte durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit einschließlich Mehrarbeit von 48 Stunden im Zeitraum von 12 Monaten wird bei der Bayerischen Polizei grundsätzlich nicht erreicht. Für die im Schichtdienst bzw. wechselnden Dienst nach Dienstplan eingesetzten Dienstkräfte scheidet die Gleitzeit aus einsatztaktischen und dienstbetrieblichen Gründen aus. In jedem Schichtdienstmodell oder Dienstplan sind die Beamten so einzuteilen, dass die regelmäßige Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 und 2 AzV) in einem Zeitraum von 3 Monaten nicht überschritten wird (§ 9 Abs. 2 AzV). Planmäßige Mehr- oder Minderstunden in starren Schichtdienstmodellen sind durch Arbeitszeitausgleich bzw. Zusatzdienste auszugleichen. Polizeibeamte , welche in starren Schichtmodellen eingesetzt sind, können nicht ohne Weiteres von den fest vorgegebenen Schichtfolgen abweichen. Ein Erreichen der 48-Stunden -Grenze ist demnach nur in Ausnahmefällen gegeben. Eine Auswertung hinsichtlich des Erreichens oder des Überschreitens der wöchentlichen Arbeitszeiten im Sinne der Anfrage, als Folge von Mehrarbeit oder Personalmangel , ist mit dem Zeiterfassungssystem der Bayerischen Polizei allerdings nicht möglich. Weiterhin wäre auch bei einer Auswertung anhand der Dienstpläne in diesen Fällen nicht ohne weitere äußerst aufwendige Überprüfungen erkennbar, ob es sich um bereits geplante Dienste oder ggf. kurzfristig umgeplante Dienste (z. B. aufgrund von Krankheit) handelt. Ferner werden Dienstpläne nach den Vorgaben des Datenschutzes maximal 6 Monate aufbewahrt und anschließend vernichtet. 5. In wie vielen Fällen können einzelne Dienste (Streifenfahrten , Nachtdienste) im genannten Zeitraum in den Polizeiinspektionen aufgrund von Personalmangel nicht mehr oder nur noch eingeschränkt durchgeführt werden? Die personelle Ausstattung der Bayerischen Polizei ist grundsätzlich so beschaffen, dass diese zur Bewältigung der ihr übertragenen Aufgaben ausreicht. Auch ein noch so großer Personalkörper der Bayerischen Polizei könnte die latente Gefahr eines kurzzeitigen Personalmangels bei der Bewältigung von Einsätzen nicht ausschließen. In Einzelfällen kann es immer aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse zu einem temporär begrenzten Personalmangel kommen. In solchen Fällen wird allerdings durch die neuen, flächendeckend eingeführten Einsatzzentralen der Landespolizeipräsidien und ein modernes Einsatzmanagement gewährleistet, dass weitere zur Verfügung stehende Einsatzkräfte und benachbarte Dienststellen sofort unterstützend eingesetzt werden. So werden in den Fällen, in denen das Personal einer Polizeiinspektion zur Lagebewältigung nicht ausreicht, Unterstützungskräfte anderer Dienststellen (z. B. Polizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen , Zivile Einsatzgruppen, Diensthundeführer, Einsatzzug, Bereitschaftspolizei) zum Einsatzort entsandt. 6. Welche Dienstgebäude in den unterfränkischen Dienststellen der Polizei sind aktuell bzw. innerhalb der nächsten zehn Jahre sanierungsbedürftig bzw. müssen durch einen Neubau ersetzt werden, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Dienstgebäuden in den jeweiligen Dienststellen und b) den zu erwartenden Kosten für Modernisierung bzw. Neubau? Folgende unterfränkische Dienststellen werden aktuell oder in den nächsten 10 Jahren saniert bzw. durch einen Neubau ersetzt: – In Würzburg, Augustinerstr. 24/26, wird das bisherige Gebäude der Polizeiinspektion Ost für die Polizeiinspektion Würzburg Stadt saniert. Die Maßnahme mit ca. 27,25 Mio. € Baukosten läuft seit Frühjahr 2013 und soll bis Ende 2015 abgeschlossen sein. – Für die Polizeiinspektion Ochsenfurt wird ein Neubau mit Gesamtkosten in Höhe von 4,55 Mio. € errichtet. Das neue Dienstgebäude wird voraussichtlich Anfang 2017 bezugsfertig sein. – Für die Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg und die Autobahnpolizeistation Hösbach wird ein Neubau mit Gesamtkosten in Höhe von 8,27 Mio. € am Standort der Autobahnpolizeistation in Hösbach erstellt werden. Baubeginn wird 2016 sein. – Das Dienstgebäude der Landespolizei in Aschaffenburg muss mittelfristig für voraussichtlich 9,7 Mio. € saniert werden. – Bei der Polizeiinspektion Würzburg-Land in der Weißenburgstr . 2 steht eine Kanalsanierung mit Gesamtkosten in Höhe von 2 Mio. € an. – Bei der Polizeiinspektion Gerolzhofen steht eine Kanalsanierung mit Gesamtkosten in Höhe von 246.000 € an. – Beim Dienstgebäude der Landespolizei in Schweinfurt wird derzeit der Wachbereich saniert. Die Maßnahme wird 895.000 € kosten und soll 2016 abgeschlossen sein. In einem weiteren Bauabschnitt sind die WC-Anlagen zu sanieren. Diesbezüglich liegt noch keine Kostenschätzung vor. 7. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind angedacht, um die höhere Beanspruchung der Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei im Rahmen des G7-Gipfels auszugleichen? Im Bereich der Polizeidienststellen Unterfrankens ist zum Ausgleich der höheren Beanspruchung der Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei im Rahmen des G7-Gipfels 2015 Folgendes angedacht: a) Möglichkeiten der Dienstbefreiung Die anfallenden Mehrarbeitsstunden sollen nach Art. 87 BayBG grundsätzlich durch die Gewährung entsprechender Dienstbefreiung, d. h. durch Freizeitausgleich, abgebaut werden. b) Vergütung von Mehrarbeit Gem. Art. 87 Abs. 2 Satz 3 BayBG kann, wenn die Gewährung einer Dienstbefreiung für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit innerhalb eines Jahres aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, den Beamten und Beamtinnen stattdessen eine (Mehrarbeits -)Vergütung gezahlt werden. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6986 Aller Voraussicht nach wird es nicht möglich sein, zur Bewältigung der G7-Planungsphase und des sich anschließenden G7-Einsatzes entstehende Mehrarbeit allein durch Dienstbefreiung binnen Jahresfrist abzubauen, ohne dass es zu einer nicht vertretbaren Beeinträchtigung des Dienstbetriebs kommen würde. Vor diesem Hintergrund wurde den Verbänden seitens des StMI bereits im Vorfeld die Zustimmung erteilt , eine Vergütung von angeordneter, G7-bedingter Mehrarbeit bei Vorliegen der Voraussetzungen und der Vorgaben des Art. 61 BayBesG in diesem Einzelfall auch bereits vor Ablauf des Zwölfmonatszeitraums auf Grundlage des Art. 61 Abs. 2 Satz 2 BayBesG vorzusehen. Eine Vergütung von Mehrarbeit ist dabei stets nur freiwillig möglich, d. h. der betreffende Beamte bzw. die betreffende Beamtin kann stattdessen nach wie vor einen Ausgleich in Freizeit wählen. c) Gesamtzahl der zu erwartenden Mehrarbeitsstunden durch den G7-Gipfel im Bereich der Polizeidienststellen Unterfrankens Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche polizeiliche Einsatzkräfte im Zuge des G7-Gipfels 2015 Mehrarbeit leisten werden. Eine konkrete Abschätzung der Gesamtzahl der anfallenden Mehrarbeitsstunden ist derzeit jedoch noch nicht möglich. Anlage zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger zur "Personalausstattung bei der Polizei in Unterfranken" Landkreis Gemeinde/ Stadt Qualifizierungs- ebene Schwer- behinderung Schwer- behinderung Stadt + Landkreis Aschaffenburg Dienstsitz Soll VPS Soll VPS tatsächlich aktive Polizeibeamte Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen Anteil Schwer- behinderte Arbeit- nehmer Eingruppierung Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen Anteil Schwer- behinderte PI Aschaffenburg Aschaffenburg 212 174,95 236 174,00 2x4.QE; 25x3.QE; 153x2.QE 162 18 83,33% 16,67% 1,15% 24 4 x E8, 1 x E6, 18 x E5, 1 x E3 8 16 13% 88% PI Alzenau Alzenau 66 55,40 67 54,01 1x4.QE; 8x3. QE; 47x2. QE 52 4 82,14% 17,86% 0,00% 5 2 x E6, 2 x E5, 1 x E3 2 3 20% 80% Landkreis Miltenberg Dienstsitz Soll VPS Soll VPS tatsächlich aktive Polizeibeamte Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen Anteil Schwer- behinderte Arbeit- nehmer Eingruppierung Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen PI Miltenberg Miltenberg 46 41,00 49 42,48 9x3.QE; 37x2.QE 38 8 78,26% 21,74% 2,35% 7 6 x E5, 1 x E3 7,00 29% 71% PI Obernburg am Main Obernburg am Main 80 63,86 81 68,03 1x4.QE; 11x3.QE; 60x2.QE 65 7 83,33% 16,67% 5,88% 9 2 x E6, 6 x E5, 1 x E4 5,00 4,00 11% 89% Landkreis Bad Kissingen Dienstsitz Soll VPS Soll VPS tatsächlich aktive Polizeibeamte Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen Anteil Schwer- behinderte Arbeit- nehmer Eingruppierung Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen PI Bad Brückenau Bad Brückenau 34 30,65 35 33,63 7x3.QE; 28x2.QE 30 5 88,57% 11,43% 0,00% 4 1 x E6, 2 x E5, 1 x E3 2 2 50% 50% PI Bad Kissingen Bad Kissingen 72 60,14 74 61,40 11x3.QE; 52x2.QE 59 4 85,71% 14,29% 1,63% 8 1 x E6, 6 x E5, 1 x E4 2 6 25% 75% PI Hammelburg Hammelburg 34 27,83 35 31,71 7x3.QE; 27x2.QE 29 5 88,24,% 11,76% 0,00% 4 1 x E6, 2 x E5, 1 x E3 3 1 25% 75% Landkreis Rhön- Grabfeld Dienstsitz Soll VPS Soll VPS tatsächlich aktive Polizeibeamte Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen Anteil Schwer- behinderte Arbeit- nehmer Eingruppierung Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen PI Bad Neustadt/Saale Bad Neustadt an der Saale 62 50,45 66 51,00 1x4.QE; 11x3. QE; 41x2.QE 49 4 84,91% 15,09% 1,96% 5 1 x E6, 3 x E5, 1 x E3 4 1 40% 60% PSt Bad Königshofen Bad Königshofen i. Grabfeld 16 13,00 17 13,50 2x3.QE; 12x2.QE 13 1 92,86% 7,14% 0,00% 2 2 x E6 1 1 0% 100% PI Mellrichstadt Mellrichstadt 34 28,44 35 29,85 8x3.QE; 22x2. QE 29 1 93,33% 6,67% 3,35% 4 1 x E6, 2 x E5, 1 x E3 3 1 50% 50% Stadt + Landkreis Schweinfurt Dienstsitz Soll VPS Soll VPS tatsächlich aktive Polizeibeamte Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen Anteil Schwer- behinderte Arbeit- nehmer Eingruppierung Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen PI Schweinfurt Schweinfurt 199 165,33 222 165,75 2x4.QE; 27x3.QE; 141 x2.QE 159 11 87,65% 12,35% 3,02% 21 1 x E8. 2 x E6, 15 x E5, 3 x E3 10 11 14% 86% PI Gerolzhofen Gerolzhofen 33 28,34 35 30,07 7x3.QE; 24x2. QE 28 3 87,10% 12,90% 0,00% 3 1 x E6, 2 x E5 1 2 0% 100% Landkreis Haßberge Dienstsitz Soll VPS Soll VPS tatsächlich aktive Polizeibeamte Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen Anteil Schwer- behinderte Arbeit- nehmer Eingruppierung Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen PI Ebern Ebern 34 26,75 35 29,88 7x3.QE; 23x2.QE 29 1 96,67% 3,33% 0,00% 3 1 x E6, 1 x E5, 1 x E3 3 67% 33% PI Haßfurt Haßfurt 65 51,73 69 55,85 11x3. QE; 46x2. QE 54 3 78,95% 21,05% 3,58% 10 2 x E6, 6 x E5, 1 x E4, 1 x E3 3 7 20% 80% Landkreis Main- Spessart Dienstsitz Soll VPS Soll VPS tatsächlich aktive Polizeibeamte Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen Anteil Schwer- behinderte Arbeit- nehmer Eingruppierung Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen PI Karlstadt Karlstadt 42 38,07 43 40,60 11x3.QE;32x2. QE 36 7 81,40% 18,60% 2,46% 6 1 x E6, 3 x E5, 1 x E3, 1 x E2 3 3 17% 83% PI Lohr am Main Lohr am Main 41 35,62 41 36,65 7x3.QE; 31x2. QE 35 3 84,21% 15,79% 2,73% 6 1 x E6, 3 x E5, 1 x E3,1 x E2 1 5 33% 67% PSt Gemünden Gemünden am Main 17 12,80 18 15,99 3x3.QE;14x2 QE 14 3 88,24% 11,76% 0,00% 3 1 x E6, 1 x E5, 1 x E2 1 2 0% 100% PI Marktheidenfeld Marktheidenfeld 36 34,88 40 37,28 9x3.QE; 29x2. QE 36 2 86,84% 13,16% 8,05% 4 1 x E6, 2 x E5, 1 x E3 4 25% 75% Landkreis Kitzingen Dienstsitz Soll VPS Soll VPS tatsächlich aktive Polizeibeamte Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen Anteil Schwer- behinderte Arbeit- nehmer Eingruppierung Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen PI Kitzingen Kitzingen 101 82,81 103 83,60 1x4.QE; 13x3. QE; 71x2. QE 81 4 88,24% 11,76% 2,39% 11 2 x E6, 7 x E5, 2 x E3 3 8 18% 82% Stadt + Landkreis Würzburg Dienstsitz Soll VPS Soll VPS tatsächlich aktive Polizeibeamte Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen Anteil Schwer- behinderte Arbeit- nehmer Eingruppierung Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen PI Ochsenfurt Ochsenfurt 36 32,93 37 35,48 10x3.QE; 28x2. QE 33 5 81,58% 18,42% 2,82% 5 2 x E6, 3 x E5 5 0% 100% PI Würzburg-Stadt* Würzburg (Ost:) 202 (West: ) 72) (Ost:) 170,68 (West: ) 55,28 290 234,5 3x4.QE; 32x3. QE; 214x2.QE 214 35 80,72% 19,28% 2,56% 22 4 x E6, 16 x E5, 2 x E3 9 13 14% 86% PI Würzburg-Land Würzburg 100 87,14 102 89,86 11x3.QE; 85x2.QE 81 15 76,04% 23,96% 2,23% 12 3 x E6, 7 x E5, 2 x E3 8 4 33% 67% Zentraldienststellen Dienstsitz Soll VPS Soll VPS tatsächlich aktive Polizeibeamte Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen Anteil Schwer- behinderte Arbeit- nehmer Eingruppierung Vollzeit- beschäftigte Teilzeit- beschäftigte Anteil Männer Anteil Frauen KPI Aschaffenburg Aschaffenburg 83 76,66 86 86,19 1x4.QE; 67x3. QE; 25x2.QE 75 18 82,80% 17,20% 4,64% 20 2 x E10, 2 x E9, 2 x E8, 5 x E6, 9 x E5 9 11 10% 90% KPI Schweinfurt Schweinfurt 83 78,88 86 84,88 1x4.QE; 64x3.QE; 23x2. QE 77 11 85,23% 14,77% 2,36% 20 1 x E10, 3 x E9, 1 x E8, 7 x E6, 8 x E5 15 5 30% 70% KPI Würzburg Würzburg 126 119,9 131 125,5 2x4.QE; 110x3.QE; 20x2.QE 115 17 83,33% 16,67% 0,80% 31 1 x E10, 3 x E9, 1 x E8, 9 x E6, 17 x E5 17 14 19% 81% KPI (Z) - Unterfranken Würzburg 45 40,25 56 57,23 1x4.QE; 34x3.QE; 23x2.QE 55 3 82,76% 17,24% 0,00% 9 1 x E14, 1 x E11, 3 x E9, 1 x E8, 2 x E5, 1 x E2 5 4 33% 67% VPI Aschaffenburg- Hösbach Aschaffenburg 90 72,5 92 74,88 1x4.QE; 18x3. QE; 58x2.QE 72 5 85,71% 14.29% 1,34% 11 2 x E6, 8 x E5, 1 x E4 2 9 18% 82% VPI Schweinfurt- Werneck Werneck 107 85,17 109 84,80 15x3.QE; 71x2.QE 83 3 90,70% 9,30% 1,18% 12 4 x E6, 8 x E5 6 6 17% 83% VPI Würzburg- Biebelried Dettelbach 134 107,5 138 104,7 1x4.QE; 17x3.QE;90x2.QE 99 9 89,82% 10,18% 2,86% 17 5 x E6, 11 x E5, 1 x E4 7 10 12% 88% Aschaffenburg - OED Aschaffenburg 0 52,00 0 49,00 6x3.QE; 43x2. QE 49 0 81,63% 18,37% 0,00% 2 2 x E6 2 0% 100% Aschaffenburg - TED Aschaffenburg 0 11,00 0 9,85 3x3.QE; 7x2.QE 9 1 100,00 % 0,00% 0,00% 9 3 x E9, 1 x E7, 1 x E6, 2 x E5, 2 x E3 7 2 78% 22% Schweinfurt - OED Schweinfurt 0 51,00 0 55,00 5x3.QE; 50x2.QE 55 0 90,91% 9,09% 1,82% 2 1 x E6, 1 x E5 1 1 0% 100% Schweinfurt - TED Schweinfurt 0 12,00 0 11,00 6x3.QE; 5x2.QE 11 0 100,00 % 0,00% 9,09% 9 3 x E9, 1 x E8, 1 x E6, 2 x E5, 2 x E3 8 1 67% 33% Würzburg - OED Würzburg 0 52,95 0 57,60 5x3.QE; 54x2 QE 57 2 86,44% 13,56% 0,00% 3 3 x E5 3 0% 100% Würzburg - TED Würzburg 0 2,00 0 3,00 2x3.QE; 1x2. QE 3 0 100,00 % 0,00% 0,00% 3 3 x E9 2 1 67% 33% * Die PIen Würzburg-Ost und Würzburg-West sind seit dem 30.10.2012 fusioniert Voll-/Teilzeit-beschäftigte 2015 Fragen 1.c. und 2. Polizeipräsidium Unterfranken Beamte 2015 Arbeitnehmer Geschlecht Fragen 1.a. und 1.b. Beamte 2012 Frage 1.c. Voll-/Teilzeit-beschäftigte 2015 Geschlecht 14,11% 1 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinge zur "Personalausstattung bei der Polizei in Unterfranken" PP Unterfranken (DSt.) 3220 800,0 3750 683,3 9524 383,0 9258 480,5 14934 667,0 16244 124,0 PI Alzenau 1496 0,0 1994 0,0 1254 0,0 1366 0,0 1655 0,0 1550 0,0 PI Aschaffenburg 3799 0,0 4738 0,0 2357 0,0 2748 0,0 3627 0,0 5267 0,0 PI Bad Brückenau 561 0,0 797 0,0 655 0,0 663 0,0 551 0,0 798 0,0 PI Bad Kissingen 974 0,0 813 0,0 943 0,0 1082 0,0 904 0,0 1093 0,0 PI Bad Neustadt 2186 0,0 mit PSt Bad Königshofen 378 0,0 PI Ebern 368 0,0 650 0,0 923 0,0 841 0,0 886 34,0 1071 0,0 PI Gerolzhofen 462 0,0 543 0,0 450 0,0 679 0,0 871 0,0 1476 0,0 PI Hammelburg 586 0,0 691 0,0 448 0,0 659 0,0 847 81,0 1175 0,0 PI Haßfurt 1266 0,0 2553 0,0 2050 0,0 2351 0,0 1681 0,0 2058 0,0 PI Karlstadt 540 0,0 780 0,0 670 0,0 768 0,0 849 0,0 796 0,0 PI Kitzingen 2591 0,0 2550 0,0 3034 0,0 3684 164,0 3505 141,0 3893 0,0 PI Lohr 930 0,0 mit PSt Gemünden 193 0,0 PI Marktheidenfeld 1089 0,0 1120 0,0 592 0,0 1322 0,0 852 211,0 1262 0,0 PI Mellrichstadt 540 0,0 689 0,0 277 0,0 559 0,0 821 0,0 812 0,0 PI Miltenberg 696 0,0 798 0,0 1190 0,0 943 0,0 800 0,0 1125 0,0 PI Obernburg 1021 0,0 1494 0,0 1473 0,0 1205 0,0 967 0,0 1517 0,0 PI Ochsenfurt 857 0,0 681 0,0 539 0,0 351 0,0 539 0,0 727 0,0 PI Schweinfurt 5833 0,0 6914 0,0 6647 0,0 9150 329,0 7428 269,0 7785 0,0 PI Würzburg-Land 1913 0,0 1308 0,0 1310 0,0 2252 0,0 1187 0,0 972 0,0 PI Würzburg-Ost* 1665 0,0 1865 0,0 PI Würzburg-West* 1613 0,0 2029 0,0 PI Würzburg Stadt* 3751 36,5 2471 39,0 3831 0,0 4762 0,0 KPI Aschaffenburg 3635 0,0 3626 0,0 3035 0,0 3159 0,0 3608 0,0 3901 0,0 KPI Schweinfurt 2527 0,0 3158 0,0 3541 0,0 3872 149,0 3563 28,0 4122 0,0 KPI Würzburg 4806 0,0 5437 0,0 5436 31,0 5405 485,0 6654 321,0 7610 0,0 KPI (Z) Unterfranken 5492 0,0 3853 77,2 3396 0,0 3575 0,0 3205 358,0 3339 0,0 VPI AB-Hösbach 1514 0,0 1643 0,0 1619 0,0 1989 0,0 1830 0,0 2711 0,0 VPI Schweinfurt-Werneck 1908 0,0 1797 0,0 1934 0,0 1849 0,0 1567 0,0 2714 0,0 VPI Würzburg-Biebelried 2225 0,0 2311 0,0 2634 0,0 2541 31,0 3141 0,0 4041 0,0 Aschaffenburg - OED 714 0,0 1947 0,0 892 0,0 1268 0,0 1087 215,0 1426 0,0 Aschaffenburg - TED 396 0,0 432 0,0 321 0,0 248 0,0 187 0,0 202 0,0 Schweinfurt - OED 843 0,0 376 0,0 773 0,0 882 0,0 1212 0,0 1601 0,0 Schweinfurt - TED 226 0,0 201 0,0 196 0,0 157 0,0 203 0,0 181 0,0 Würzburg-Ost - OED 1767 0,0 1780 0,0 2091 97,5 2036 100,0 2547 92,0 3673 0,0 Würzburg-Ost - TED 34 0,0 16 0,0 22 0,0 29 0,0 14 0,0 14 0,0 * Die PIen Würzburg-Ost und Würzburg-West sind seit dem 30.10.2012 fusioniert Dienststelle 30.11.2010 30.11.2010 vergütete Mehrarbeits- stunden 30.11.2013 30.11.201330.11.2012 30.11.201230.11.2011 30.11.2011 vergütete Mehrarbeits- stunden 31.03.201531.03.2015 Mehrarbeits- stunden Mehrarbeits- stunden Mehrarbeits- stunden Mehrarbeits- stunden vergütete Mehrarbeits- stunden 30.11.2014 30.11.2014 2021 1228 0,0 0,0 Mehrarbeits- stunden vergütete Mehrarbeits- stunden Mehrarbeits- stunden vergütete Mehrarbeits- stunden vergütete Mehrarbeits- stunden 0,0 0,0 2410 1507 62,0 32,0 1611 1234 0,0 0,0 2063 417 1901 876 0,0 0,0