Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 23.03.2015 Bürokratie beim Schulfruchtprogramm 2 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie verteilen sich die Förderanträge von Lieferanten auf die Quartalszeiträume (August bis Oktober 2014 und November bis Januar 2015), die bis heute noch nicht zur Auszahlung gekommen sind (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken /Landkreisen – kreisfreien Städten/Gemeinden )? 2. Welcher tatsächliche Zeitraum ist zwischen Antragseingang des Lieferanten bis zum Zahlungsausgang des Amtes für die noch zur Auszahlung anstehenden Anträge der Frage 1 anzusetzen? 3. Wie ist gewährleistet, dass bei der Berechnung der Anzahl der Dreijährigen, welche während des Quartals 3 Jahre alt werden, mit korrekten Zahlen gearbeitet wird? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 05.06.2015 Zu 1.: Alle Beihilfeanträge, die bis zum 24.04.2015 vollständig bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) vorlagen , wurden spätestens am 13.05.2015 ausbezahlt. Zu 2.: Die Auszahlung für die Anträge, die nach dem 24.04.2015 bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) eingingen bzw. noch eingehen, ist für Mitte Juni vorgesehen. Zu 3.: Die vom Lieferanten im Antrag angegebene Anzahl beihilfefähiger Kinder über 3 Jahren wird abgeglichen mit den Angaben der Einrichtung im KiBiG.web. Im KiBiG.web erfassen die Einrichtungen die betreuten Kinder, getrennt nach Altersklassen. Diese Daten sind verbindliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Einrichtung durch den Freistaat Bayern und werden von den Einrichtungsträgern bestätigt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.07.2015 17/6988 Bayerischer Landtag