Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 30.03.2015 Verfolgung von Umweltdelikten in Bayern Bei der Verfolgung von Umweltdelikten obliegt dem Staat eine besondere Verantwortung, da die Geschädigten nicht selbst aktiv werden können. Außerdem können Delikte und Umweltstraftaten, denen subjektiv und im Einzelfall eine geringere Bedeutung zugemessen wird, in der Summe erhebliche Auswirkungen auf unsere Umwelt und damit unsere natürlichen Lebensgrundlagen entfalten. Des Weiteren gilt: Je weniger Beachtung Umweltdelikten geschenkt und je weniger ermittelt wird, desto weniger entdeckt man. Das Umweltstrafrecht umfasst zahlreiche Delikte. Die meisten Fälle sind im Bereich des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen § 326 Strafgesetzbuches (StGB) zu verzeichnen. Auch bei Verstößen gegen geschützte Arten ist eine Überprüfung der Wirksamkeit der Strafnormen aufgrund aktueller Vorkommnisse, wie illegaler Luchs- oder illegaler Greifvögeltötungen, dringend geboten. Der vom Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags angeforderte Bericht der Staatsregierung vom 09.02.2015 zu diesem Thema ist aus meiner Sicht viel zu kurz gehalten, ging nicht ausreichend in die Tiefe und hat viele offene Fragen nicht beantwortet. Um die Situation bezüglich Umweltkriminalität in Bayern richtig einschätzen zu können, ist aber eine genaue Analyse notwendig. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Anzeigen im Bereich der Umweltdelikte gab es in den letzten fünf Jahren in Bayern (bitte für den Zeitraum ab 2010 nach Jahr und Delikt aufführen)? b) In wie vielen (dieser o. g.) Fällen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen (bitte für den Zeitraum ab 2010 nach Jahr und Delikt aufführen)? c) Zu welchem konkreten Ergebnis (Gerichtsverfahren/ Verurteilung/Einstellung etc.) haben die Ermittlungen geführt (bitte für den Zeitraum ab 2010 nach Jahr und Deliktart aufführen)? 2. Auf welche Bereiche (Deliktarten) gliedern sich die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft in den letzten fünf Jahren Ermittlungen aufgenommen hat, auf (bitte seit 2010 auflisten mit Hinweis auf die dem Verstoß zugrunde liegende Rechtsnorm)? 3. a) Wie waren die Aufklärungsquoten bezogen auf die ein- zelnen Deliktarten – siehe 2 (bitte auflisten seit 2010)? b) Welche Folgen bzw. welches Strafmaß zogen von der Staatsanwaltschaft erfolgreich aufgeklärte Umweltstraftaten nach sich (bitte Auflistung seit 2010 nach Art des Deliktes)? c) Durch wen erfolgten die Anzeigen bei den jeweiligen Deliktarten (z. B. Polizei, Verwaltungsbehörde, Umweltorganisationen )? 4. a) Wie oft wurde bei den Ermittlungen im Bereich der Umweltkriminalität um Ermittlungshilfe (Gutachten, Stellungnahmen, ...) durch andere Behörden oder b) Umweltverbände gebeten? c) Um welche Delikte handelte es sich dabei jeweils? 5. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden (Polizei, Landratsämter , Landesamt für Umwelt, landwirtschaftliche Fachbehörden, örtliche Umweltverbände) im Bereich der Umweltkriminalität? b) Wo sieht sie noch Verbesserungsmöglichkeiten? c) Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um Behörden wie Landratsämter zu veranlassen, bei Verdacht auf Umweltstraftaten konsequent Strafanzeige zu erstatten? 6. a) Gibt oder gab es beim Landeskriminalamt einen Son- dermeldedienst für Umweltdelikte? b) Wie ist dieser personell ausgestattet? c) Welche genauen Aufgaben führt dieser Sondermelde- dienst aus? 7. a) Falls es einen Sondermeldedienst beim Landeskrimi- nalamt gibt, wie oft wurde dieser in den letzten fünf Jahren seit 2010 eingeschaltet? b) Bei welchen konkreten Delikten (bitte auflisten)? c) Welche genauen Aufgaben hat er in diesen Fällen übernommen? 8. a) An welchen Polizeidienststellen in Bayern gibt es der- zeit keine Umweltermittler oder Umweltsachbearbeiter , die eine spezielle Fortbildung im Bereich Umweltkriminalität haben? b) Wie verteilen sich die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft in den letzten fünf Jahren Ermittlungen wegen Umweltdelikten aufgenommen hat, auf die bayerischen Polizeipräsidien (bitte seit 2010 auflisten)? c) Welche Aufklärungsquote gab es in den einzelnen Polizeipräsidien bezogen auf die unter 2 b genannten Fälle? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.07.2015 17/6990 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6990 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.06.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien der Justiz, für Umwelt und Verbraucherschutz und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Begriff Umweltkriminalität ist nicht allgemeingültig definiert und weitgefasst. Die Umweltkriminalität bezieht sich neben dem 29. Abschnitt des StGB auf eine Reihe weiterer Bestimmungen aus dem Kern- und Nebenstrafrecht. Geschütztes Rechtsgut der Umweltstrafvorschriften ist die Umwelt (Wasser, Luft, Boden, Pflanzen- und Tierwelt), soweit sie die Funktion hat, den Menschen und den folgenden Generationen die Lebensgrundlage zu erhalten. Unter die „klassischen“ Straftaten fallen Umwelttatbestände gemäß dem 29. Abschnitt des StGB, wie etwa die Verunreinigung von Gewässern, Boden und Luft, die umweltgefährdende Abfallbeseitigung oder das unerlaubte Betreiben von Anlagen. Darüber hinaus umfasst Umweltkriminalität Straftaten außerhalb des 29. Abschnitts des StGB, wie Nuklearstraftaten und Straftaten nach strafrechtlichen Nebengesetzen. Dies sind insbesondere Straftatbestände nach dem Arzneimittelrecht , Lebensmittelrecht, Futtermittelrecht, Gentechnikrecht , Weinrecht, Pflanzenschutzrecht, Natur- und Tierschutzrecht, Tierseuchenrecht, Chemikalienrecht, Atomund Infektionsschutzrecht. In der bundeseinheitlichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden unter dem Sammelbegriff „Umweltkriminalität “ 66 Einzelpositionen erfasst. Diese setzen sich aus einzelnen Straftatbeständen, aber auch aus Summenschlüsseln zu Einzelvorschriften zusammen. Eine Übersicht über die Einzelpositionen des PKS-Sammelbegriffes „Umweltkriminalität“ ist als Anlage 1 beigefügt. 1. a) Wie viele Anzeigen im Bereich der Umweltdelikte gab es in den letzten fünf Jahren in Bayern (bitte für den Zeitraum ab 2010 nach Jahr und Deliktart aufführen)? Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in der Polizeilichen Kriminalstatistik für die Jahre 2010 bis 2014 erfassten Fälle. Jahr Schlüssel der Tat Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle An- zahl Anteil in % 2014 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umweltund Verbraucherschutzsektor 3.644 2.803 76,9 2013 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umweltund Verbraucherschutzsektor 3.744 2.963 79,1 2012 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umweltund Verbraucherschutzsektor 3.847 3.032 78,8 2011 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umweltund Verbraucherschutzsektor 3.575 2.789 78 Jahr Schlüssel der Tat Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in % 2010 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umweltund Verbraucherschutzsektor 3.335 2.601 78 Über die vergangenen fünf Jahre wurden insgesamt 18.145 Vorgänge in der PKS erfasst. Aus Gründen der Übersichtlichkeit liegt die Auswertung zu den einzelnen Delikten als Anlage 2 bei. b) in wie vielen (dieser o. g.) Fällen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen (bitte für den Zeitraum ab 2010 nach Jahr und Deliktart aufführen )? c) Zu welchem konkreten Ergebnis (Gerichtsverfahren /Verurteilung/Einstellung etc.) haben die Ermittlungen geführt (bitte für den Zeitraum ab 2010 nach Jahr und Deliktsart aufführen)? Die Fragen 1b und 1c werden gemeinsam beantwortet: Zunächst wird darauf hingewiesen, dass es bislang keine Verlaufsstatistik gibt, aus der ersichtlich ist, welchen Verlauf Strafanzeigen im weiteren Ermittlungs- bzw. Strafverfahren nehmen. Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken werden – nach bundeseinheitlichen Vorgaben – vielmehr isoliert voneinander geführt und aufbereitet, wobei die statistische Erfassung zum Teil auch nach unterschiedlichen Kriterien erfolgt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst einen Fall nur bis zur Abgabe des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft, aus ihr geht daher nicht hervor, wie ein bei der Polizei erfasster Fall letztlich abgeschlossen wird. Die Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften liefert unter anderem Aufschluss über die Anzahl der von den Staatsanwaltschaften erledigten Verfahren und die Art der staatsanwaltschaftlichen Erledigungen. In der Strafverfolgungsstatistik wird dagegen die Anzahl der rechtskräftigen Ab- und Verurteilungen erfasst, d. h. die gerichtlichen Entscheidungen über die von den Staatsanwaltschaften erhobenen Anklagen. Fälle, die von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden, tauchen dementsprechend in der Strafverfolgungsstatistik nicht mehr auf. 1. Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften In der PKS und in der Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften werden sog. Umweltstraftaten jeweils unterschiedlich kategorisiert. Während der PKS-Sammelbegriff „Umweltkriminalität“ sehr weit ist und beispielsweise auch Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz sowie dem Bundesnaturschutzgesetz umfasst, werden in der Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren über Umweltdelikte unter dem Sachgebiet 45 „Umweltschutzstrafsachen“ erhoben. Nach den Erläuterungen zu Sachgebiet 45 sind hier insbesondere Straftaten des 29. Abschnitts des besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (das heißt nach den §§ 324 bis 330d StGB) zu erfassen. Aus der Geschäftsstatistik lassen sich die einzelnen Deliktsarten allerdings nicht entnehmen, so dass auch keine Zuordnung der in der Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften enthaltenen Daten zu den in der PKS unter dem Sammelbegriff „Umweltkriminalität“ aufgeführten Straftatbeständen möglich ist. Drucksache 17/6990 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 In der nachfolgenden Übersicht sind die erledigten Ermittlungsverfahren des Sachgebiets 45, aufgegliedert nach der Art der Erledigung, für Bayern insgesamt aus den Jahren 2010 bis 2014 zusammengestellt. 2. Strafverfolgungsstatistik Wie vorstehend erwähnt, werden in der Strafverfolgungsstatistik die Anzahl der rechtskräftigen Ab- und Verurteilungen erfasst. Abgeurteilte im Sinne der Strafverfolgungsstatistik sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung durch Urteil oder Einstellungsbeschluss endgültig und rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (z. B. Freispruch, gerichtliche Einstellung des Strafverfahrens) getroffen wurden. Bei der Aburteilung mehrerer Straftaten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen wurden, wird in der Strafverfolgungsstatistik nur die Straftat statistisch erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person hingegen in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. In der PKS und in der Strafverfolgungsstatistik werden sog. Umweltstraftaten ebenfalls jeweils unterschiedlich kategorisiert . Anders als der sehr weite PKS-Sammelbegriff „Umweltkriminalität“, der, wie erwähnt, beispielsweise auch Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz sowie dem Bundesnaturschutzgesetz umfasst, werden in der Strafverfolgungsstatistik unter dem Oberbegriff „Straftaten gegen die Umwelt “ nur Straftaten nach §§ 324 bis 330d StGB erfasst. Anders als der Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften lassen sich der Strafverfolgungsstatistik allerdings die einzelnen Deliktsarten entnehmen, sodass eine Zuordnung der dort enthaltenen Daten zu den in der PKS aufgeführten Straftatbeständen möglich ist. Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage werden die in der bayerischen Strafverfolgungsstatistik enthaltenen Daten zu den in der PKS unter dem Sammelbegriff „Umweltkriminalität “ aufgeführten Straftatbeständen mitgeteilt. Dabei wird jeweils die Anzahl der Ab- und Verurteilungen – hinsichtlich der Aburteilungen weiter aufgeschlüsselt nach der Anzahl der Freisprüche und der gerichtlichen Einstellungen – aufgeführt . Dem Staatsministerium der Justiz liegen für den Zeitraum von 2010 bis 2013 insoweit die aus Gründen der Übersichtlichkeit als Anlage 3 beigefügten Zahlen vor (für das Jahr 2014 sind noch keine Daten vorhanden). Hinsichtlich der in der PKS unter dem Sammelbegriff „Umweltkriminalität“ darüber hinaus aufgeführten Straftaten nach § 309 StGB (Missbrauch ionisierender Strahlen), § 313 StGB (Herbeiführen einer Überschwemmung), § 314 StGB (Gemeingefährliche Vergiftung), § 318 StGB (Beschädigung wichtiger Anlagen) sowie „sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln“ lassen sich der Strafverfolgungsstatistik keine Daten entnehmen, sodass insoweit keine Angaben erfolgen können. 2. Auf welche Bereiche (Deliktarten) gliedern sich die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft in den letzten fünf Jahren Ermittlungen aufgenommen hat, auf (bitte seit 2010 auflisten mit Hinweis auf die dem Verstoß zugrundeliegende Rechtsnorm)? Siehe Antwort zu 1 b und 1 c, Anlage 3. 3. a) Wie waren die Aufklärungsquoten bezogen auf die einzelnen Deliktarten – siehe 2 (bitte auflisten seit 2010)? Aussagen zu einer Aufklärungsquote können nur auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik getroffen werden. Siehe hierzu Antwort zu 1. und Anlage 2. b) Welche Folgen bzw. welches Strafmaß zogen von der Staatsanwaltschaft erfolgreich aufgeklärte Umweltstraftaten nach sich (bitte Auflistung seit 2010 nach Art des Deliktes)? Der Strafverfolgungsstatistik können hinsichtlich der Rechtsfolgen nur Angaben zu den unter dem Oberbegriff „Straftaten gegen die Umwelt“ erfassten Straftaten nach §§ 324 bis 330 d StGB entnommen werden. Eine weitere Differenzierung nach den einzelnen Straftatbeständen lässt sich insoweit nicht entnehmen. Dem Staatsministerium der Justiz liegen für die wegen Straftaten nach §§ 324 bis 330 d StGB nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten für den Zeitraum von 2010 bis 2013 folgende Zahlen vor: Ermittlungsverfahren in Umweltschutzstrafsachen (Sachgebiet 45) der Staatsanwaltschaften in Bayern in den Jahren 2010–2014 Art der Erledigung Jahr erledigte Ermittlungsverfahren in Umweltschutzstrafsa - chen Anklage Antrag auf Erlass eines Strafbefehls Einstellung mit Auflage nach § 153 a StPO Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO Abgabe an die VerwBehörde als Ordnungswidrigkeit (§ 41 Abs. 2, § 43 OWiG) Sonstige Erledigung 2010 1.339 44 249 155 325 301 194 71 2011 1.123 32 187 136 288 246 184 50 2012 1.290 27 217 156 349 207 254 80 2013 1.310 24 223 143 318 229 289 84 2014 1.189 24 202 121 285 203 300 54 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6990 2010 2011 2012 2013 Verurteilungen nach allg. Strafrecht insgesamt 187 160 152 173 Freiheitsstrafe insgesamt 6 11 7 7 Freiheitsstrafe bis einschl. 6 Monate 3 7 3 4 Freiheitsstrafe mehr als 6 Monate bis einschl. 1 Jahr 3 4 4 2 Freiheitsstrafe mehr als 1 Jahr 0 0 0 1 Geldstrafe insgesamt 181 149 145 166 Geldstrafe i. H. v. 5 bis 15 TS 4 3 4 5 Geldstrafe i. H. v. 16 bis 30 TS 68 51 58 65 Geldstrafe i. H. v. 31 bis 90 TS 98 80 71 91 Geldstrafe i. H. v. 91 bis 180 TS 11 11 12 5 Geldstrafe i. H. v. mehr als 180 TS 0 4 0 0 Dem Staatsministerium der Justiz liegen darüber hinaus für die wegen Straftaten nach §§ 324 bis 330 d StGB nach Jugendstrafrecht Verurteilten für den Zeitraum von 2010 bis 2013 folgende Zahlen vor: 2010 2011 2012 2013 Verurteilungen nach Jugendstrafrecht insgesamt 7 0 0 1 Jugendstrafe 0 0 0 0 Zuchtmittel 4 0 0 1 Erziehungsmaßregeln 3 0 0 0 c) Durch wen erfolgten die Anzeigen bei den jeweiligen Deliktarten (z. B. Polizei, Verwaltungsbehörde, Umweltorganisationen)? Aussagen zu den jeweiligen Anzeigeerstattern sind nur durch eine Einzelfallauswertung möglich, die aufgrund der Zahl der Anzeigen nicht in einem vertretbaren Zeitraum durchzuführen ist. 4. a) Wie oft wurde bei den Ermittlungen im Bereich der Umweltkriminalität um Ermittlungshilfe (Gutachten , Stellungnahmen, ...) durch andere Behörden oder b) Umweltverbände gebeten? c) Um welche Delikte handelte es sich dabei jeweils? Die Fragen 4a–c werden gemeinsam beantwortet: Angaben zu eingeholten Stellungnahmen oder Gutachten sind nur durch eine Einzelauswertung möglich, was aufgrund der großen Anzahl von Vorgängen nicht in einem vertretbaren Zeitraum durchzuführen ist. 5. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden (Polizei, Landratsämter, Landesamt für Umwelt, landwirtschaftliche Fachbehörden, örtliche Umweltverbände ) im Bereich der Umweltkriminalität, Der Staatsregierung sind keine grundlegenden oder strukturellen Problemfelder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der genannten Beteiligten bekannt. Insbesondere durch die Verbände der Bayerischen Landespolizei und auch durch das Bayerische Landeskriminalamt wird die Zusammenarbeit mit den Fachbehörden als konstruktiv, vertrauensvoll und zielführend beschrieben. b) Wo sieht sie noch Verbesserungsmöglichkeiten? Wie unter 5 a dargelegt, sind der Staatsregierung keine grundlegenden bzw. strukturellen Problemfelder bekannt. Die staatliche Verwaltung unterliegt jedoch einem kontinuierlichen Evaluationsprozess, der anlassabhängig aber auch anlassunabhängig bestehende Vorgehensweisen und Regelungen hinterfragt. Controlling und Evaluation sind mittlerweile fester Bestandteil der modernen Verwaltung. c) Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um Behörden wie Landratsämter zu veranlassen, bei Verdacht auf Umweltstraftaten konsequent Strafanzeige zu erstatten? Die Zusammenarbeit der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Verstößen gegen die Umwelt ist umfassend in der Bekanntmachung vom 22. September 1988, AllMBl 1988, S. 783, geregelt. Die Verwaltungsbehörden unterrichten danach die Strafverfolgungsbehörden über den Verdacht einer Straftat gegen die Umwelt, wenn dies wegen der Bedeutung der Tat oder aus anderen Gründen im öffentlichen Interesse geboten ist. Die Unterrichtungspflicht besteht insbesondere, wenn a) die Straftat zu einer Verletzung oder unmittelbaren Ge- fährdung von Leib oder Leben oder von Sachen von bedeutendem Wert oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Schädigung des Naturhaushalts geführt hat oder b) die Straftat aus Gründen der Kostenersparnis, aus Gewinnsucht oder aus Gleichgültigkeit gegenüber den Erfordernissen des Umweltschutzes begangen worden ist, oder c) der Tatverdächtige wiederholt gegen Rechtsvorschriften oder behördliche Anordnungen, Bedingungen oder Auflagen zum Schutz der Umwelt verstoßen hat. Für den Bereich der Bayerischen Polizei ergibt sich die Pflicht zur Anzeigenerstattung bei Bekanntwerden von Umweltstraftaten bereits aus dem Legalitätsprinzip heraus. Es ist somit sichergestellt, dass relevante Sachverhalte vonseiten der Verwaltungsbehörden wie auch vonseiten der Polizei konsequent zur Anzeige gebracht werden. 6. a) Gibt oder gab es beim Landeskriminalamt einen Sondermeldedienst für Umweltdelikte? In den bundeseinheitlich geltenden Richtlinien zum Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD) ist festgelegt, dass ein Sondermeldedienst „Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte “ zu gewährleisten ist. In diesem Meldedienst werden Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte zentral den Landeskriminalämtern gemeldet. Die Meldung dient dem Erkennen von Tatzusammenhängen, von Brennpunkten oder besonderer Tatbegehungsweisen. Beim Vorliegen von Hinweisen einer länderübergreifenden Bedeutung, einer bandenmäßigen Begehung, hoher Gefährdung u. Ä. wird die Information an das Bundeskriminalamt weitergemeldet. Der Meldedienst wird grundsätzlich über das EPOST-System wahrgenommen. Verantwortlich beim Bayerischen Landeskriminalamt ist das Sachgebiet 625. b) Wie ist dieser personell ausgestattet? Beim Bayerischen Landeskriminalamt sind beim SG 625 aktuell zwei Beamte für das Phänomen der Umweltkriminalität zuständig. Zu deren Aufgaben gehören, neben der Übernahme von Ermittlungen durch Einzelfallzuweisung gem. Art. 7 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG), insbesondere die Sammlung , Auswertung und Steuerung von deliktsspezifischen Informationen, die Betreuung des „Sondermeldedienstes Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte“ und die damit verbundene Durchführung des länderübergreifenden Nachrichtenaustauschs bei relevanten Sachverhalten, die phänomenbezogene Beratung und Unterstützung der örtlichen Drucksache 17/6990 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Polizeidienststellen, die Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Bayer. Polizei und die Durchführung von bayernweiten Umweltsachbearbeitertagungen der Polizei. Für Ermittlungsverfahren werden einzelfallbezogen weitere Beamte bereitgestellt. c) Welche genauen Aufgaben führt dieser Sondermeldedienst aus? Grundsätzlich sind die Aufgaben und meldepflichtigen Straftaten des KPMD in den Richtlinien des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (Stand: 02.12.2012) festgelegt. Ergänzend dazu sind im Bereich der Umweltdelikte die „Richtlinien für den polizeilichen Nachrichtenaustausch bei Umwelt- und Verbraucherschutzdelikten (Stand: 19.07.2012)“ maßgebend . Dazu auszugsweise: „6. Aufgaben der Landeskriminalämter und des Bundespolizeipräsidiums 6.1 Die Landeskriminalämter bzw. die im Land dazu bestimmten zentralen Stellen und das Bundespolizeipräsidium werten eingehende Falldaten, Ergänzungs- bzw. Berichtigungsmeldungen und sonstige Unterlagen aus. Sind Anhaltspunkte für Zusammenhänge mit anderen Straftaten oder -tätern zu erkennen oder andere sachdienliche Erkenntnisse vorhanden, so unterrichten diese Behörden die anderen an diesem Meldedienst beteiligten Dienststellen.“ 7. a) Falls es einen Sondermeldedienst beim Landeskri- minalamt gibt, wie oft wurde dieser in den letzten fünf Jahren seit 2010 eingeschaltet? Der Meldedienstsachbearbeiter beim Sachgebiet 625 recherchiert landesweit in der polizeilichen Vorgangsverwaltung und erhält alle in einem definierten Zeitraum erfassten Delikte, die von den örtlichen polizeilichen Sachbearbeitern mit dem Merker „Umweltkriminalität“ gekennzeichnet worden sind. Diese Treffermenge wird entsprechend den o. a. Aufgaben bearbeitet und ausgewertet. Über die Anzahl der durch das Bayerische Landeskriminalamt generierten Hinweise für Polizeidienststellen auf evtl. Tatzusammenhänge, Erkenntnismitteilungen, Meldungen von Sicherheitsbehörden u. ä. Tätigkeiten bei der Bearbeitung des Meldedienstes wird keine Statistik geführt. b) Bei welchen konkreten Delikten (bitte auflisten)? Der „Sondermeldedienst Umweltkriminalität“ umfasst entsprechend den geltenden Richtlinien folgende Meldeverpflichtungen von Straftaten: „3. Meldeumfang 3.1 Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte im Sinne die- ser Richtlinien sind – Straftaten des 29. Abschnitts des StGB (§§ 324 bis 330 a StGB) – Straftaten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) – Straftaten nach dem Transplantationsgesetz (TPG) – Straftaten nach dem Transfusionsgesetz (TFG) – sonstige gemeingefährliche Straftaten mit bedeuten- den Umweltschäden – Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) – Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermittel- recht (LFGB) – Straftaten nach dem Gentechnikrecht (GenTG) – Straftaten nach dem Weinrecht (WeinG) – Straftaten nach dem Natur- und Tierschutzrecht (BNatSchG, TierschG) – Straftaten nach dem Tierseuchenrecht (TierSG) – Straftaten nach dem Chemikalienrecht (ChemG) – Straftaten nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) – Straftaten nach dem Infektionsschutzrecht (IfSG) – sonstige Straftaten nach dem StGB (z. B. Tötungs-, Körperverletzungs- und Branddelikte, Betrug, Untreue und Insolvenzdelikte), deren Begehungsweisen oder Folgen zu Beeinträchtigungen der Umwelt oder sonstiger Lebensgrundlagen führen oder solche erwarten lassen. 3.3 Ordnungswidrigkeiten sollten in den Nachrichtenaustausch einbezogen werden, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass sie im Zusammenhang mit vorbezeichneten Straftaten stehen, oder bei hohem Gefährdungsgrad oder erheblichen Schäden. 3.4 Eine Meldepflicht besteht auch dann, wenn die Vollzugspolizei im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig geworden ist oder Amts-/Vollzugshilfe geleistet hat und sich dabei der Verdacht auf Umwelt- oder Verbraucherschutzdelikte ergibt.“ Eine Zuordnung des durch das Bayerische Landeskriminalamt generierten Nachrichtenaustauschs/Sondermeldedienstes zu einzelnen Delikten wird statistisch auswertbar nicht erfasst. c) Welche genauen Aufgaben hat er in diesen Fällen übernommen? Hierzu wird auf die zu 6 a, 6 c sowie 7 b gemachten Ausführungen verwiesen. 8. a) An welchen Polizeidienststellen in Bayern gibt es derzeit keine Umweltermittler oder Umweltsachbearbeiter , die eine spezielle Fortbildung im Bereich Umweltkriminalität haben? Vorbemerkung: Umweltstraftaten werden bei der Kriminalpolizei, in besonders gravierenden Fällen beim Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA), oder in Sonderkommissionen bearbeitet. Darüber hinaus obliegt die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Fällen von Kernenergie- und Strahlungsverbrechen ebenfalls dem BLKA. Einfach gelagerte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden in Bayern bei den örtlichen Polizeiinspektionen in enger Absprache mit weiteren zuständigen Fachstellen (z. B. Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt, Bayerisches Landesamt für Umwelt), nach Möglichkeit von speziell geschulten Beamten, bearbeitet. Verfügen die Polizeiinspektionen über Beamte der Wasserschutzpolizei, so übernehmen diese die Sachbearbeitung aller Delikte der Umweltkriminalität. Aus vorgenannten Gründen besteht keine Notwendigkeit , bei jeder Polizeiinspektion speziell geschulte Umweltsachbearbeiter vorzuhalten. Dies gilt insbesondere für das Polizeipräsidium München und das Polizeipräsidium Mittelfranken , da hier eine weitergehende Zentralisierung der Sachbearbeitung bei Fachkommissariaten der Kriminalpolizei erfolgt ist. Die nachfolgende Auflistung gibt den Stand zum Abfragezeitpunkt (April 2015) wieder. Infolge des Personalwechsels zwischen den Dienststellen und Abgängen z. B. durch Pensionierungen einerseits, und den regelmäßig angebotenen Fortbildungslehrgängen „Umweltschutz/Umweltkriminalität“ Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6990 des Fortbildungsinstitutes der Bayerischen Polizei andererseits , unterliegt die Verteilung entsprechend geschulter Beamter permanenten Veränderungen. Polizeipräsidium Dienststelle ohne Umweltermittler/Umwelt- sachbearbeiter mit spezieller Fortbildung im Bereich Umweltkriminalität Mittelfranken: PI Nürnberg-Ost, PI Nürnberg-Mitte, PI Nürnberg-West, PI Nürnberg-Süd, PI Lauf, PI Hilpoltstein, PI Weißenburg, PI Zirndorf, PI Altdorf, PI Neustadt/Aisch, PI Heilsbronn, PI Bad Windsheim München: PI 11, 13,14,15,16 PI 41, 42, 43, 45, 46, 47, 48 PI 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 27, 29, 31, 32 Niederbayern: PI Deggendorf, KPI Straubing, KPS Deggendorf Oberbayern Nord: PI Neufahrn, PI Schrobenhausen, PI Gauting, PI Poing, PI Neuburg a. d. Donau, PI Dachau, KPI Ingolstadt, KPI Fürstenfeldbruck Oberbayern Süd: PI Brannenburg, PI Geretsried, PI Mittenwald, PI Mühldorf, PI Schongau, PSt Traunreut, KPS Garmisch-Partenkirchen Oberfranken: PI Bamberg-Stadt, PI Bamberg-Land, PI Münchberg, PI Naila Oberpfalz: PI Kemnath, PI Regenstauf, PI Sulzbach-Rosenberg , PI Oberviechtach, PI Eschenbach, PSt Waldmünchen Unterfranken PI Marktheidenfeld, PI Ochsenfurt, PI Hammelburg , PI Miltenberg, PI Obernburg, PSt Gmünden Verkehrsdienststellen, Dienststellen der Ergänzungsdienste (OED) und Kriminalpolizeiinspektionen mit Zentralaufgaben (KPI/Z) wurden nicht mit aufgeführt. Unabhängig von den angebotenen Fortbildungsmaßnahmen , insbesondere durch das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Bereitschaftspolizei (BPFI), ist das Thema Naturund Artenschutz fester Inhalt der Polizeiausbildung für alle Beamten der 2. und 3. Quallifikationsebene (QE). Für die 2. QE ist derzeit ein Stundenansatz von 11 Unterrichtseinheiten , für die 3. QE ein Stundenansatz von 12 Unterrichtseinheiten vorgesehen. b) Wie verteilen sich die Fälle, in denen die Staatsan- waltschaft in den letzten fünf Jahren Ermittlungen wegen Umweltdelikten aufgenommen hat, auf die bayerischen Polizeipräsidien (bitte seit 2010 auflisten )? Zur Beantwortung der Frage wurde der Datenbestand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für die Jahre 2010– 2014, aufgegliedert nach Polizeipräsidien herangezogen. PP Mittelfranken 2010–2014 Jahr Schlüs- sel der Tat Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in % 2014 898000 Straftaten ins- gesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutz - sektor 581 497 85,5 2013 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 621 551 88,7 2012 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 537 466 86,8 2011 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 570 505 88,6 2010 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 518 460 88,8 PP München 2010–2014 Jahr Schlüs- sel der Tat Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in % 2014 898000 Straftaten ins- gesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutz - sektor 285 231 81,1 2013 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 299 236 78,9 2012 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 330 262 79,4 2011 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 343 273 79,6 2010 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 300 252 84 PP Niederbayern 2010–2014 Jahr Schlüs- sel der Tat Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in % 2014 898000 Straftaten ins- gesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutz - sektor 446 343 76,9 2013 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 528 408 77,3 2012 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 461 332 72 2011 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 386 278 72 2010 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 425 321 75,5 Drucksache 17/6990 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 PP Oberbayern Nord 2010–2014 Jahr Schlüs- sel der Tat Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in % 2014 898000 Straftaten ins- gesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutz - sektor 318 225 70,8 2013 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 354 269 76 2012 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 364 256 70,3 2011 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 334 245 73,4 2010 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 354 249 70,3 PP Oberbayern Süd 2010–2014 Jahr Schlüs- sel der Tat Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in % 2014 898000 Straftaten ins- gesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 414 288 69,6 2013 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 365 252 69 2012 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 391 317 81,1 2011 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 374 280 74,9 2010 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 291 206 70,8 PP Oberfranken Süd 2010–2014 Jahr Schlüs- sel der Tat Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in % 2014 898000 Straftaten ins- gesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 342 270 78,9 2013 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 386 294 76,2 2012 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 276 221 80,1 2011 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 302 236 78,1 2010 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 254 180 70,9 PP Oberpfalz 2010–2014 Jahr Schlüs- sel der Tat Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in % 2014 898000 Straftaten ins- gesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 267 191 71,5 2013 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 209 166 79,4 2012 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 268 208 77,6 2011 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 238 170 71,4 2010 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 223 165 74 PP Schwaben Nord 2010–2014 Jahr Schlüs- sel der Tat Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in % 2014 898000 Straftaten ins- gesamt auf dem Umwelt- und Ver- braucherschutzsektor 266 215 80,8 2013 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 224 179 79,9 2012 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 188 149 79,3 2011 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 202 160 79,2 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/6990 2010 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 184 147 79,9 PP Schwaben Süd/West 2010–2014 Jahr Schlüs- sel der Tat Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in % 2014 898000 Straftaten ins- gesamt auf dem Umwelt- und Ver- braucherschutzsektor 292 229 78,4 2013 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 263 211 80,2 2012 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 378 296 78,3 2011 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 259 197 76,1 2010 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 233 177 76 PP Unterfranken 2010–2014 Jahr Schlüs- sel der Tat Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in % 2014 898000 Straftaten ins- gesamt auf dem Umwelt- und Ver- braucherschutzsektor 420 306 72,9 2013 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 485 391 80,6 2012 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 625 503 80,5 2011 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 547 436 79,7 2010 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 530 424 80 c) Welche Aufklärungsquote gab es in den einzelnen Polizeipräsidien bezogen auf die unter 2b) genannten Fälle? Siehe Antwort zu 8 b, letzte Spalte. Hinweis: Es wird davon ausgegangen, dass in der Frage der Bezug zu 8 b hergestellt werden soll und nicht zu 2 b. Anlage 1 Schl. Delikt/Vorschrift/Fundstelle 662001 Fischwilderei § 293 StGB 662100 Jagdwilderei § 292 StGB 675100 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie § 307 StGB 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB 675300 Missbrauch ionisierender Strahlen § 309 StGB 675400 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens § 310 StGB 675500 Freisetzen ionisierender Strahlen § 311 StGB 675600 Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 312 StGB 676011 Bodenverunreinigung § 324a StGB 676012 Bodenverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 324a i.V.m 330 StGB 676101 Gewässerverunreinigung § 324 StGB 676102 Gewässerverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 324a i.V.m 330 StGB 676201 Luftverunreinigung § 325 StGB 676202 Luftverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 325 i.V.m 330 StGB 676301 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen § 325a StGB 676302 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen - besonders schwerer Fall §§ 325a i.V.m 330 StGB 676411 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 676412 Unerlaubter Umgang mit Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 1 i.V.m. 330 StGB 676421 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 676422 Unerlaubter Umgang mit Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 3 i.V.m 330 StGB 676511 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 1 (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) 676512 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen - besonders schwerer Fall (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) §§ 327 Abs. 1 i.V.m. 330 StGB 676521 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 676522 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen - besonders schwerer Fall §§ 327 Abs. 2 i.V.m 330 StGB 676611 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen § 328 StGB Abs. 1 und 2 676612 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen - besonders schwerer Fall §§ 328 StGB Abs. 1 und 2 i.V.m. 330 StGB 676621 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 328 Abs. 3 StGB 676622 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern - besonders schwerer Fall §§ 328 Abs. 3 i.V.m. 330 StGB 676701 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB 676702 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete - besonders schwerer Fall §§ 329 i.V.m. 330 StGB 676811 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 676812 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 2 i.V.m. 330 StGB 676821 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 676822 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs 2 i.V.m. 330 StGB 676831 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB Aufgliederung des PKS-Sammelbegriffes „Umweltkriminalität“ 1 676832 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 2 i.V.m 330 StGB 676900 Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB 677000 Gemeingefährliche Vergiftung gemäß § 314 StGB 679010 Herbeiführen einer Überschwemmung § 313 StGB 679020 Beschädigung wichtiger Anlagen § 318 StGB 716030 Straftaten nach dem Gentechnikgesetz 716079 Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln- soweit nicht unter anderen Schlüsseln zu erfassen - 716100 Straftaten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch 716211 Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln § 95 AMG 716212 Inverkehrbringen, Verschreiben oder Anwendung bei Dritten von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport § 95 AMG 716213 Illegaler Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln § 95 AMG 716214 Illegaler Umgang mit Tierarzneimitteln § 95 AMG 716215 Fälschen von Arzneimitteln § 95 AMG 716216 Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln § 95 AMG 716217 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 1, 2b und 3 716218 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 2a (Doping im Sport an Personen unter 18 Jahren) 716219 Sonstige Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 716220 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 96 AMG 716300 Straftaten nach dem Weingesetz 740001 Transplantationsgesetz (illegaler Organhandel) 740002 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz 740003 Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz 740079 Sonstiges strafrechtliches Nebengesetz auf dem Umweltsektor (ohne Lebensmittel) 741001 Straftaten nach § 27 ChemikalienG i.V.m. der Gefahrstoffverordnung 741079 Sonstige Straftaten nach dem ChemikalienG 742010 Infektionsschutzgesetz 742020 Tierseuchengesetz 743010 Naturschutzgesetz 743020 Tierschutzgesetz 743030 Bundesjagdgesetz 743040 Pflanzenschutzgesetz 2 Anteil in % 2014 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 3.644 2.803 76,9 2013 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 3.744 2.963 79,1 2012 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 3.847 3.032 78,8 2011 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 3.575 2.789 78 2010 898000 Straftaten insgesamt auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor 3.335 2.601 78 2014 662001 Fischwilderei 357 329 92,2 2013 662001 Fischwilderei 309 288 93,2 2012 662001 Fischwilderei 333 307 92,2 2011 662001 Fischwilderei 349 333 95,4 2010 662001 Fischwilderei 253 237 93,7 2014 662100 Jagdwilderei § 292 StGB 159 60 37,7 2013 662100 Jagdwilderei § 292 StGB 180 57 31,7 2012 662100 Jagdwilderei § 292 StGB 176 58 33 2011 662100 Jagdwilderei § 292 StGB 162 54 33,3 2010 662100 Jagdwilderei § 292 StGB 152 44 28,9 2014 675100 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie § 307 StGB 0 0 0 2013 675100 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie § 307 StGB 0 0 0 2012 675100 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie § 307 StGB 0 0 0 2011 675100 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie § 307 StGB 0 0 0 2010 675100 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie § 307 StGB 0 0 0 2014 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB 45 23 51,1 2013 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB 60 40 66,7 Anlage 2 Bayern insgesamt 2010-2014 AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 1 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2012 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB 60 36 60 2011 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB 70 50 71,4 2010 675200 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion § 308 StGB 53 31 58,5 2014 675300 Missbrauch ionisierender Strahlen § 309 StGB 0 0 0 2013 675300 Missbrauch ionisierender Strahlen § 309 StGB 0 0 0 2012 675300 Missbrauch ionisierender Strahlen § 309 StGB 0 0 0 2011 675300 Missbrauch ionisierender Strahlen § 309 StGB 0 0 0 2010 675300 Missbrauch ionisierender Strahlen § 309 StGB 0 0 0 2014 675400 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens § 310 StGB 2 2 100 2013 675400 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens § 310 StGB 1 1 100 2012 675400 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens § 310 StGB 3 2 66,7 2011 675400 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens § 310 StGB 2 2 100 2010 675400 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens § 310 StGB 4 3 75 2014 675500 Freisetzen ionisierender Strahlen § 311 StGB 1 1 100 2013 675500 Freisetzen ionisierender Strahlen § 311 StGB 0 0 0 2012 675500 Freisetzen ionisierender Strahlen § 311 StGB 0 0 0 2011 675500 Freisetzen ionisierender Strahlen § 311 StGB 0 0 0 2010 675500 Freisetzen ionisierender Strahlen § 311 StGB 0 0 0 2014 675600 Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 312 StGB 0 0 0 2013 675600 Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 312 StGB 0 0 0 2012 675600 Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 312 StGB 0 0 0 2 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2011 675600 Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 312 StGB 0 0 0 2010 675600 Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 312 StGB 0 0 0 2014 676011 Bodenverunreinigung § 324a StGB 135 102 75,6 2013 676011 Bodenverunreinigung § 324a StGB 141 116 82,3 2012 676011 Bodenverunreinigung § 324a StGB 165 129 78,2 2011 676011 Bodenverunreinigung § 324a StGB 140 110 78,6 2010 676011 Bodenverunreinigung § 324a StGB 174 149 85,6 2014 676012 Bodenverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 324a i.V.m 330 StGB 3 2 66,7 2013 676012 Bodenverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 324a i.V.m 330 StGB 0 0 0 2012 676012 Bodenverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 324a i.V.m 330 StGB 2 0 0 2011 676012 Bodenverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 324a i.V.m 330 StGB 3 2 66,7 2010 676012 Bodenverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 324a i.V.m 330 StGB 2 2 100 2014 676101 Gewässerverunreinigung 320 204 63,8 2013 676101 Gewässerverunreinigung 300 190 63,3 2012 676101 Gewässerverunreinigung 324 224 69,1 2011 676101 Gewässerverunreinigung 312 212 67,9 2010 676101 Gewässerverunreinigung 361 240 66,5 2014 676102 Gewässerverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 324a i.V.m 330 StGB 0 0 0 2013 676102 Gewässerverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 324a i.V.m 330 StGB 3 0 0 2012 676102 Gewässerverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 324a i.V.m 330 StGB 2 1 50 2011 676102 Gewässerverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 324a i.V.m 330 StGB 2 2 100 3 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2010 676102 Gewässerverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 324a i.V.m 330 StGB 1 1 100 2014 676201 Luftverunreinigung 10 9 90 2013 676201 Luftverunreinigung 6 6 100 2012 676201 Luftverunreinigung 15 11 73,3 2011 676201 Luftverunreinigung 21 18 85,7 2010 676201 Luftverunreinigung 10 8 80 2014 676202 Luftverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 325 i.V.m 330 StGB 2 2 100 2013 676202 Luftverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 325 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2012 676202 Luftverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 325 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2011 676202 Luftverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 325 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2010 676202 Luftverunreinigung - besonders schwerer Fall §§ 325 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2014 676301 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen 0 0 0 2013 676301 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen 3 2 66,7 2012 676301 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen 3 2 66,7 2011 676301 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen 1 1 100 2010 676301 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen 5 4 80 2014 676302 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen - besonders schwerer Fall §§ 325a i.V.m 330 StGB 0 0 0 4 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2013 676302 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen - besonders schwerer Fall §§ 325a i.V.m 330 StGB 0 0 0 2012 676302 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen - besonders schwerer Fall §§ 325a i.V.m 330 StGB 0 0 0 2011 676302 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen - besonders schwerer Fall §§ 325a i.V.m 330 StGB 0 0 0 2010 676302 Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen - besonders schwerer Fall §§ 325a i.V.m 330 StGB 0 0 0 2014 676411 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 528 425 80,5 2013 676411 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 647 561 86,7 2012 676411 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 614 513 83,6 2011 676411 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 525 432 82,3 2010 676411 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 1 529 445 84,1 2014 676412 Unerlaubter Umgang mit Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 1 i.V.m. 330 StGB 4 3 75 2013 676412 Unerlaubter Umgang mit Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 1 i.V.m. 330 StGB 2 2 100 5 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2012 676412 Unerlaubter Umgang mit Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 1 i.V.m. 330 StGB 5 2 40 2011 676412 Unerlaubter Umgang mit Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 1 i.V.m. 330 StGB 9 8 88,9 2010 676412 Unerlaubter Umgang mit Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 1 i.V.m. 330 StGB 12 9 75 2014 676421 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 0 0 0 2013 676421 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 0 0 0 2012 676421 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 0 0 0 2011 676421 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 0 0 0 2010 676421 Unerlaubter Umgang mit Abfällen § 326 Abs. 3 0 0 0 2014 676422 Unerlaubter Umgang mit Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 3 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2013 676422 Unerlaubter Umgang mit Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 3 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2012 676422 Unerlaubter Umgang mit Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 3 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2011 676422 Unerlaubter Umgang mit Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 3 i.V.m 330 StGB 2 2 100 2010 676422 Unerlaubter Umgang mit Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 3 i.V.m 330 StGB 0 0 0 6 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2014 676511 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 1(kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) 0 0 0 2013 676511 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 1(kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) 0 0 0 2012 676511 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 1(kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) 0 0 0 2011 676511 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 1(kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) 0 0 0 2010 676511 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 1(kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) 0 0 0 2014 676512 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen - besonders schwerer Fall (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) §§ 327 Abs. 1 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2013 676512 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen - besonders schwerer Fall (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) §§ 327 Abs. 1 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2012 676512 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen - besonders schwerer Fall (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) §§ 327 Abs. 1 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2011 676512 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen - besonders schwerer Fall (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) §§ 327 Abs. 1 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 7 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2010 676512 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen - besonders schwerer Fall (kerntechnische Anlage und Kernbrennstoffe) §§ 327 Abs. 1 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2014 676521 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 64 65 101,6 2013 676521 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 63 60 95,2 2012 676521 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 72 68 94,4 2011 676521 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 43 41 95,3 2010 676521 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 Abs. 2 58 56 96,6 2014 676522 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen - besonders schwerer Fall §§ 327 Abs. 2 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2013 676522 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen - besonders schwerer Fall §§ 327 Abs. 2 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2012 676522 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen - besonders schwerer Fall §§ 327 Abs. 2 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2011 676522 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen - besonders schwerer Fall §§ 327 Abs. 2 i.V.m 330 StGB 1 1 100 2010 676522 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen - besonders schwerer Fall §§ 327 Abs. 2 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2014 676611 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen § 328 StGB Abs. 1 und 2 5 5 100 2013 676611 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen § 328 StGB Abs. 1 und 2 5 4 80 8 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2012 676611 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen § 328 StGB Abs. 1 und 2 3 1 33,3 2011 676611 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen § 328 StGB Abs. 1 und 2 5 3 60 2010 676611 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen § 328 StGB Abs. 1 und 2 4 3 75 2014 676612 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen - besonders schwerer Fall §§ 328 StGB Abs. 1 und 2 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2013 676612 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen - besonders schwerer Fall §§ 328 StGB Abs. 1 und 2 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2012 676612 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen - besonders schwerer Fall §§ 328 StGB Abs. 1 und 2 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2011 676612 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen - besonders schwerer Fall §§ 328 StGB Abs. 1 und 2 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2010 676612 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen - besonders schwerer Fall §§ 328 StGB Abs. 1 und 2 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2014 676621 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 328 Abs. 3 StGB 13 12 92,3 2013 676621 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 328 Abs. 3 StGB 8 8 100 9 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2012 676621 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 328 Abs. 3 StGB 13 13 100 2011 676621 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 328 Abs. 3 StGB 7 7 100 2010 676621 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern § 328 Abs. 3 StGB 4 4 100 2014 676622 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern - besonders schwerer Fall §§ 328 Abs. 3 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2013 676622 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern - besonders schwerer Fall §§ 328 Abs. 3 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2012 676622 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern - besonders schwerer Fall §§ 328 Abs. 3 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2011 676622 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern - besonders schwerer Fall §§ 328 Abs. 3 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2010 676622 Unerlaubter Umgang mit anderen gefährlichen Stoffen und Gütern - besonders schwerer Fall §§ 328 Abs. 3 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2014 676701 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB 4 3 75 2013 676701 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB 2 1 50 2012 676701 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB 2 2 100 2011 676701 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB 1 1 100 10 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2010 676701 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete § 329 StGB 2 1 50 2014 676702 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete - besonders schwerer Fall §§ 329 i.V.m. 330 StGB 3 1 33,3 2013 676702 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete - besonders schwerer Fall §§ 329 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2012 676702 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete - besonders schwerer Fall §§ 329 i.V.m. 330 StGB 1 0 0 2011 676702 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete - besonders schwerer Fall §§ 329 i.V.m. 330 StGB 1 1 100 2010 676702 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete - besonders schwerer Fall §§ 329 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2014 676811 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 1 1 100 2013 676811 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 1 1 100 2012 676811 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 2 1 50 2011 676811 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 3 2 66,7 2010 676811 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 9 8 88,9 2014 676812 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 2 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2013 676812 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 2 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2012 676812 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 2 i.V.m. 330 StGB 1 1 100 11 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2011 676812 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 2 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2010 676812 Ungenehmigte Einfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 2 i.V.m. 330 StGB 2 2 100 2014 676821 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 48 46 95,8 2013 676821 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 36 36 100 2012 676821 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 38 38 100 2011 676821 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 16 15 93,8 2010 676821 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 4 4 100 2014 676822 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs 2 i.V.m. 330 StGB 1 1 100 2013 676822 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs 2 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2012 676822 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs 2 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2011 676822 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs 2 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2010 676822 Ungenehmigte Ausfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs 2 i.V.m. 330 StGB 0 0 0 2014 676831 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 4 4 100 12 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2013 676831 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 7 7 100 2012 676831 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 7 7 100 2011 676831 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 0 0 0 2010 676831 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen § 326 Abs. 2 StGB 0 0 0 2014 676832 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 2 i.V.m 330 StGB 1 1 100 2013 676832 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 2 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2012 676832 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 2 i.V.m 330 StGB 1 1 100 2011 676832 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 2 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2010 676832 Ungenehmigte Durchfuhr von Abfällen - besonders schwerer Fall §§ 326 Abs. 2 i.V.m 330 StGB 0 0 0 2014 676900 Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB 3 3 100 2013 676900 Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB 4 4 100 2012 676900 Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB 0 0 0 2011 676900 Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB 0 0 0 2010 676900 Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften § 330a StGB 6 6 100 2014 677000 Gemeingefährliche Vergiftung gemäß § 314 StGB 2 1 50 13 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2013 677000 Gemeingefährliche Vergiftung gemäß § 314 StGB 1 1 100 2012 677000 Gemeingefährliche Vergiftung gemäß § 314 StGB 1 0 0 2011 677000 Gemeingefährliche Vergiftung gemäß § 314 StGB 1 0 0 2010 677000 Gemeingefährliche Vergiftung gemäß § 314 StGB 0 0 0 2014 679010 Herbeiführen einer Überschwemmung § 313 StGB 0 0 0 2013 679010 Herbeiführen einer Überschwemmung § 313 StGB 7 7 100 2012 679010 Herbeiführen einer Überschwemmung § 313 StGB 2 1 50 2011 679010 Herbeiführen einer Überschwemmung § 313 StGB 6 3 50 2010 679010 Herbeiführen einer Überschwemmung § 313 StGB 0 0 0 2014 679020 Beschädigung wichtiger Anlagen § 318 StGB 0 0 0 2013 679020 Beschädigung wichtiger Anlagen § 318 StGB 2 2 100 2012 679020 Beschädigung wichtiger Anlagen § 318 StGB 0 0 0 2011 679020 Beschädigung wichtiger Anlagen § 318 StGB 1 0 0 2010 679020 Beschädigung wichtiger Anlagen § 318 StGB 1 0 0 2014 716030 Straftaten nach dem Gentechnikgesetz 0 0 0 2013 716030 Straftaten nach dem Gentechnikgesetz 0 0 0 2012 716030 Straftaten nach dem Gentechnikgesetz 1 1 100 2011 716030 Straftaten nach dem Gentechnikgesetz 0 0 0 2010 716030 Straftaten nach dem Gentechnikgesetz 0 0 0 2014 716079 Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln- soweit nicht unter anderen Schlüsseln zu erfassen - 0 0 0 2013 716079 Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln- soweit nicht unter anderen Schlüsseln zu erfassen - 0 0 0 2012 716079 Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln- soweit nicht unter anderen Schlüsseln zu erfassen - 0 0 0 14 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2011 716079 Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln- soweit nicht unter anderen Schlüsseln zu erfassen - 1 1 100 2010 716079 Sonstige Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln- soweit nicht unter anderen Schlüsseln zu erfassen - 3 3 100 2014 716100 Straftaten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch 80 76 95 2013 716100 Straftaten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch 120 117 97,5 2012 716100 Straftaten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch 104 101 97,1 2011 716100 Straftaten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch 102 100 98 2010 716100 Straftaten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch 71 70 98,6 2014 716211 Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln § 95 AMG 116 111 95,7 2013 716211 Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln § 95 AMG 90 83 92,2 2012 716211 Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln § 95 AMG 153 148 96,7 2011 716211 Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln § 95 AMG 214 198 92,5 2010 716211 Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln § 95 AMG 50 46 92 2014 716212 Inverkehrbringen, Verschreiben oder Anwendung bei Dritten von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport § 95 AMG 233 232 99,6 2013 716212 Inverkehrbringen, Verschreiben oder Anwendung bei Dritten von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport § 95 AMG 204 203 99,5 15 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2012 716212 Inverkehrbringen, Verschreiben oder Anwendung bei Dritten von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport § 95 AMG 237 233 98,3 2011 716212 Inverkehrbringen, Verschreiben oder Anwendung bei Dritten von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport § 95 AMG 135 133 98,5 2010 716212 Inverkehrbringen, Verschreiben oder Anwendung bei Dritten von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport § 95 AMG 67 65 97 2014 716213 Illegaler Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtige n Arzneimitteln § 95 AMG 134 126 94 2013 716213 Illegaler Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtige n Arzneimitteln § 95 AMG 158 149 94,3 2012 716213 Illegaler Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtige n Arzneimitteln § 95 AMG 124 111 89,5 2011 716213 Illegaler Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtige n Arzneimitteln § 95 AMG 147 126 85,7 2010 716213 Illegaler Handel, Abgabe, Bezug von verschreibungspflichtige n Arzneimitteln § 95 AMG 173 157 90,8 2014 716214 Illegaler Umgang mit Tierarzneimitteln § 95 AMG 11 11 100 2013 716214 Illegaler Umgang mit Tierarzneimitteln § 95 AMG 6 5 83,3 2012 716214 Illegaler Umgang mit Tierarzneimitteln § 95 AMG 18 16 88,9 2011 716214 Illegaler Umgang mit Tierarzneimitteln § 95 AMG 8 8 100 2010 716214 Illegaler Umgang mit Tierarzneimitteln § 95 AMG 13 10 76,9 2014 716215 Fälschen von Arzneimitteln § 95 AMG 0 0 0 2013 716215 Fälschen von Arzneimitteln § 95 AMG 1 1 100 2012 716215 Fälschen von Arzneimitteln § 95 AMG 0 0 0 16 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2011 716215 Fälschen von Arzneimitteln § 95 AMG 0 0 0 2010 716215 Fälschen von Arzneimitteln § 95 AMG 0 0 0 2014 716216 Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln § 95 AMG 0 0 0 2013 716216 Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln § 95 AMG 6 4 66,7 2012 716216 Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln § 95 AMG 1 0 0 2011 716216 Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln § 95 AMG 3 3 100 2010 716216 Inverkehrbringen von gefälschten Arzneimitteln § 95 AMG 0 0 0 2014 716217 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 1, 2b und 3 8 7 87,5 2013 716217 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 1, 2b und 3 7 7 100 2012 716217 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 1, 2b und 3 8 7 87,5 2011 716217 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 1, 2b und 3 10 9 90 2010 716217 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 1, 2b und 3 13 11 84,6 2014 716218 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 2a (Doping im Sport an Personen unter 18 Jahren) 15 13 86,7 17 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2013 716218 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 2a (Doping im Sport an Personen unter 18 Jahren) 17 15 88,2 2012 716218 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 2a (Doping im Sport an Personen unter 18 Jahren) 45 45 100 2011 716218 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 2a (Doping im Sport an Personen unter 18 Jahren) 14 13 92,9 2010 716218 Besonders schwerer Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gemäß § 95 Abs. 3 Nr. 2a (Doping im Sport an Personen unter 18 Jahren) 16 15 93,8 2014 716219 Sonstige Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 209 191 91,4 2013 716219 Sonstige Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 289 277 95,8 2012 716219 Sonstige Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 239 217 90,8 2011 716219 Sonstige Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 259 235 90,7 2010 716219 Sonstige Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 95 AMG 299 287 96 2014 716220 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 96 AMG 39 37 94,9 2013 716220 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 96 AMG 29 29 100 2012 716220 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 96 AMG 24 22 91,7 2011 716220 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 96 AMG 17 14 82,4 2010 716220 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz gemäß § 96 AMG 9 9 100 18 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2014 716300 Straftaten nach dem Weingesetz 0 0 0 2013 716300 Straftaten nach dem Weingesetz 1 1 100 2012 716300 Straftaten nach dem Weingesetz 4 4 100 2011 716300 Straftaten nach dem Weingesetz 0 0 0 2010 716300 Straftaten nach dem Weingesetz 1 1 100 2014 740001 Transplantationsgesetz (illegaler Organhandel) 1 1 100 2013 740001 Transplantationsgesetz (illegaler Organhandel) 1 1 100 2012 740001 Transplantationsgesetz (illegaler Organhandel) 0 0 0 2011 740001 Transplantationsgesetz (illegaler Organhandel) 0 0 0 2010 740001 Transplantationsgesetz (illegaler Organhandel) 1 1 100 2014 740002 Hundeverbringungs- und - einfuhrbeschränkungsge setz 18 18 100 2013 740002 Hundeverbringungs- und - einfuhrbeschränkungsge setz 9 8 88,9 2012 740002 Hundeverbringungs- und - einfuhrbeschränkungsge setz 14 14 100 2011 740002 Hundeverbringungs- und - einfuhrbeschränkungsge setz 8 8 100 2010 740002 Hundeverbringungs- und - einfuhrbeschränkungsge setz 15 15 100 2014 740003 Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz 15 15 100 2013 740003 Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz 23 23 100 2012 740003 Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz 22 22 100 2011 740003 Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz 17 17 100 2010 740003 Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz 7 7 100 2014 740079 Sonstiges strafrechtliches Nebengesetz auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (ohne Lebensmittel) 2 2 100 2013 740079 Sonstiges strafrechtliches Nebengesetz auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (ohne Lebensmittel) 0 0 0 2012 740079 Sonstiges strafrechtliches Nebengesetz auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (ohne Lebensmittel) 2 1 50 19 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2011 740079 Sonstiges strafrechtliches Nebengesetz auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (ohne Lebensmittel) 4 4 100 2010 740079 Sonstiges strafrechtliches Nebengesetz auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (ohne Lebensmittel) 3 2 66,7 2014 741001 Straftaten nach § 27 ChemikalienG i.V.m. der Gefahrstoffverordnung 74 70 94,6 2013 741001 Straftaten nach § 27 ChemikalienG i.V.m. der Gefahrstoffverordnung 48 47 97,9 2012 741001 Straftaten nach § 27 ChemikalienG i.V.m. der Gefahrstoffverordnung 71 67 94,4 2011 741001 Straftaten nach § 27 ChemikalienG i.V.m. der Gefahrstoffverordnung 46 42 91,3 2010 741001 Straftaten nach § 27 ChemikalienG i.V.m. der Gefahrstoffverordnung 85 83 97,6 2014 741079 Sonstige Straftaten nach dem ChemikalienG 10 10 100 2013 741079 Sonstige Straftaten nach dem ChemikalienG 2 2 100 2012 741079 Sonstige Straftaten nach dem ChemikalienG 6 5 83,3 2011 741079 Sonstige Straftaten nach dem ChemikalienG 1 1 100 2010 741079 Sonstige Straftaten nach dem ChemikalienG 3 3 100 2014 742010 Infektionsschutzgesetz 7 7 100 2013 742010 Infektionsschutzgesetz 3 3 100 2012 742010 Infektionsschutzgesetz 4 4 100 2011 742010 Infektionsschutzgesetz 4 4 100 2010 742010 Infektionsschutzgesetz 6 6 100 2014 742020 Tierseuchengesetz 0 0 0 2013 742020 Tierseuchengesetz 1 1 100 2012 742020 Tierseuchengesetz 6 6 100 2011 742020 Tierseuchengesetz 3 3 100 2010 742020 Tierseuchengesetz 7 7 100 2014 743010 Naturschutzgesetz 102 73 71,6 2013 743010 Naturschutzgesetz 79 61 77,2 20 Anteil in % AnzahlJahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle Schlüssel der Tat Straftat 2012 743010 Naturschutzgesetz 96 81 84,4 2011 743010 Naturschutzgesetz 78 62 79,5 2010 743010 Naturschutzgesetz 82 72 87,8 2014 743020 Tierschutzgesetz 843 488 57,9 2013 743020 Tierschutzgesetz 852 522 61,3 2012 743020 Tierschutzgesetz 813 500 61,5 2011 743020 Tierschutzgesetz 812 504 62,1 2010 743020 Tierschutzgesetz 757 467 61,7 2014 743030 Bundesjagdgesetz 12 10 83,3 2013 743030 Bundesjagdgesetz 10 10 100 2012 743030 Bundesjagdgesetz 10 9 90 2011 743030 Bundesjagdgesetz 8 4 50 2010 743030 Bundesjagdgesetz 8 7 87,5 2014 743040 Pflanzenschutzgesetz 0 0 0 2013 743040 Pflanzenschutzgesetz 0 0 0 2012 743040 Pflanzenschutzgesetz 0 0 0 2011 743040 Pflanzenschutzgesetz 1 0 0 2010 743040 Pflanzenschutzgesetz 0 0 0 21 Anlage 3 Strafverfolgungsstatistik Straftaten nach § 292 StGB (Jagdwilderei) Straftaten nach § 293 StGB (Fischwilderei) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 49 55 57 87 Verurteilungen 37 42 51 73 gerichtliche Einstellungen 12 12 6 12 Freisprüche 0 1 0 2 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 8 10 9 5 Verurteilungen 6 7 6 3 gerichtliche Einstellungen 1 3 1 2 Freisprüche 1 0 2 0 -2- Straftaten nach §§ 307, 308 StGB (Herbeiführen einer Explosion) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 20 19 13 12 Verurteilungen 17 14 8 11 gerichtliche Einstellungen 3 5 3 1 Freisprüche 0 0 2 0 Straftaten nach § 311 StGB (Freisetzen ionisierender Strahlen) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 1 0 0 0 Verurteilungen 1 0 0 0 gerichtliche Einstellungen 0 0 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 -3- Straftaten nach § 312 StGB (Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 0 0 0 0 Verurteilungen 0 0 0 0 gerichtliche Einstellungen 0 0 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 Straftaten nach § 324 StGB (Gewässerverunreinigung) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 61 58 46 38 Verurteilungen 44 45 34 30 gerichtliche Einstellungen 15 12 12 8 Freisprüche 2 1 0 0 -4- Straftaten nach § 324a StGB (Bodenverunreinigung) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 52 38 29 28 Verurteilungen 39 20 18 18 gerichtliche Einstellungen 13 17 11 10 Freisprüche 0 1 0 0 Straftaten nach § 325 StGB (Luftverunreinigung) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 0 0 0 2 Verurteilungen 0 0 0 2 gerichtliche Einstellungen 0 0 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 -5- Straftaten nach § 325a StGB (Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 1 0 0 0 Verurteilungen 0 0 0 0 gerichtliche Einstellungen 1 0 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 Straftaten nach § 326 Abs. 1 StGB (vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit Abfällen) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 109 98 92 104 Verurteilungen 77 65 65 77 gerichtliche Einstellungen 30 30 24 25 Freisprüche 2 3 3 2 -6- Straftaten nach § 326 Abs. 2 StGB (vorsätzliche grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 0 3 13 16 Verurteilungen 0 3 9 11 gerichtliche Einstellungen 0 0 4 5 Freisprüche 0 0 0 0 Straftaten nach § 326 Abs. 3 StGB (vorsätzliche Nichtablieferung radioaktiver Abfälle) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 0 0 0 0 Verurteilungen 0 0 0 0 gerichtliche Einstellungen 0 0 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 -7- Straftaten nach § 326 Abs. 5 Nr. 1, 2 StGB (fahrlässiger unerlaubter Umgang mit Abfällen; fahrlässige grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen; fahrlässige Nichtablieferung radioaktiver Abfälle) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 23 28 18 26 Verurteilungen 19 16 11 20 gerichtliche Einstellungen 4 12 7 6 Freisprüche 0 0 0 0 Straftaten nach § 327 Abs. 1, 3 StGB (unerlaubtes Betreiben kerntechnischer Anlagen) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 1 0 6 3 Verurteilungen 0 0 4 1 gerichtliche Einstellungen 1 0 2 2 Freisprüche 0 0 0 0 -8- Straftaten nach § 327 Abs. 2, 3 StGB (unerlaubtes Betreiben anderer Anlagen) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 19 17 15 19 Verurteilungen 13 10 9 14 gerichtliche Einstellungen 6 7 6 5 Freisprüche 0 0 0 0 Straftaten nach § 328 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 StGB (unerlaubter Umgang mit radioaktiven und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 2 0 1 0 Verurteilungen 2 0 1 0 gerichtliche Einstellungen 0 0 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 -9- Straftaten nach § 329 StGB (Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 1 0 1 0 Verurteilungen 0 0 1 0 gerichtliche Einstellungen 1 0 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 Straftaten nach § 330 StGB (besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 2 1 0 1 Verurteilungen 0 1 0 1 gerichtliche Einstellungen 1 0 0 0 Freisprüche 1 0 0 0 -10- Straftaten nach § 330a StGB (Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften) 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 0 0 0 0 Verurteilungen 0 0 0 0 gerichtliche Einstellungen 0 0 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 Straftaten nach dem Gentechnikgesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 1 0 0 0 Verurteilungen 0 0 0 0 gerichtliche Einstellungen 1 0 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 -11- Straftaten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 148 195 152 144 Verurteilungen 121 168 133 126 gerichtliche Einstellungen 26 257 19 16 Freisprüche 1 2 0 2 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 145 179 230 281 Verurteilungen 115 155 204 253 gerichtliche Einstellungen 29 19 24 23 Freisprüche 1 5 2 5 -12- Straftaten nach dem Weingesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 0 1 3 1 Verurteilungen 0 0 2 1 gerichtliche Einstellungen 0 1 1 0 Freisprüche 0 0 0 0 Straftaten nach dem Transplantationsgesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 0 0 0 0 Verurteilungen 0 0 0 0 gerichtliche Einstellungen 0 0 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 -13- Straftaten nach dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 6 4 2 4 Verurteilungen 4 3 2 4 gerichtliche Einstellungen 2 1 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 4 2 1 2 Verurteilungen 3 1 1 2 gerichtliche Einstellungen 1 1 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 -14- Straftaten nach dem Chemikaliengesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 17 10 10 13 Verurteilungen 11 5 9 7 gerichtliche Einstellungen 6 4 1 4 Freisprüche 0 1 0 2 Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 4 0 1 1 Verurteilungen 2 0 1 1 gerichtliche Einstellungen 2 0 0 0 Freisprüche 0 0 0 0 -15- Straftaten nach dem Tierseuchengesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 1 2 1 0 Verurteilungen 1 2 0 0 gerichtliche Einstellungen 0 0 1 0 Freisprüche 0 0 0 0 Straftaten nach dem Tierschutzgesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 150 215 201 220 Verurteilungen 131 171 175 190 gerichtliche Einstellungen 16 37 19 26 Freisprüche 3 7 7 4 -16- Straftaten nach dem Bundesjagdgesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 0 3 2 0 Verurteilungen 0 1 1 0 gerichtliche Einstellungen 0 2 1 0 Freisprüche 0 0 0 0 Straftaten nach dem Bundesnaturschutzgesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 13 12 21 10 Verurteilungen 11 7 15 7 gerichtliche Einstellungen 2 3 6 3 Freisprüche 0 2 0 0 -17- Straftaten nach dem Pflanzenschutzgesetz 2010 2011 2012 2013 Aburteilungen 0 0 0 0 Verurteilungen 0 0 0 0 gerichtliche Einstellungen 0 0 0 0 Freisprüche 0 0 0 0