Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Diana Stachowitz SPD vom 13.05.2015 Situation der stationären Hospizversorgung in Bayern Der Bedarf an Hospizbetten wird in Deutschland mit 50 Betten pro 1 Million Einwohner veranschlagt. In Bayern kommen 9 Hospizbetten auf 1 Mio. Einwohner. Damit ist Bayern Schlusslicht im bundesdeutschen Vergleich („Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland“, Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.). Derzeit gibt es in Bayern 16 stationäre Hospize mit 161 Plätzen. Viele Menschen, insbesondere mit nicht-onkologischen Diagnosen, sowie alte und pflegebedürftige Menschen werden bislang nicht bedarfs- und bedürfnisgerecht versorgt. Zu einem menschenwürdigen Sterben gehört eine auf den Sterbenden zugeschnittene Betreuung und Begleitung am Lebensende. Diese darf nicht dem Zufall überlassen werden und von der Wartelisten-Position der Sterbenden abhängen. Dazu ist der Ausbau von Hospizen dringend erforderlich. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie gestaltet sich aktuell die stationäre Hospizversorgung in Bayern? b) Wie viele Hospizbetten kommen auf wie viele Einwohner ? 2. Inwieweit weicht die derzeitige Versorgung in Bayern vom in Deutschland veranschlagten Bedarf von 9 Hospizbetten auf 1 Mio Einwohner ab? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 09.06.2015 Zu 1. a): In Bayern gibt es derzeit 17 stationäre Hospize mit 170 Plätzen , davon – vier stationäre Hospize im Bezirk Oberbayern – eines im Bezirk Niederbayern – zwei im Bezirk Oberfranken – zwei im Bezirk Unterfranken – drei im Bezirk Mittelfranken – eines im Bezirk Oberpfalz und – vier im Bezirk Schwaben Für den Bezirk Niederbayern ist in Niederalteich ein weiteres stationäres Hospiz mit zehn Betten geplant, welches am 4. Juli 2015 eröffnet wird. Des Weiteren hat die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern für ein stationäres Hospiz in der nördlichen Oberpfalz einen Versorgungsvertrag in Aussicht gestellt. Standort wird Neustadt an der Waldnaab sein. Die Aufnahme des Betriebs ist Ende 2016/Anfang 2017 vorgesehen. Mit dem stationären Kinderhospiz in Bad Grönenbach, das über acht Plätze verfügt, ist grundsätzlich der Bedarf für die stationäre kinderhospizliche Versorgung in Bayern gedeckt. Die Entscheidung zur Errichtung von neuen stationären Hospizen obliegt der Selbstverwaltung, d. h. Krankenkassen schließen Versorgungsverträge mit geeigneten Leistungserbringern . Nach den Grundsätzen einer dezentralen und gemeindenahen Versorgungsstruktur wird jeder Einzelfall hinsichtlich des Standortes und der angemessenen Platzzahl (Mindestgröße für ein stationäres Hospiz: acht Plätze) geprüft. Zu 1. b): Aktuell gibt es in Bayern (ca. 12,6 Mio. Einwohner) 13 Hospizplätze auf 1 Mio. Einwohner bzw. 1 Hospizplatz auf rund 74.000 Einwohner. Zu 2.: Der Bedarf an Hospiz- und Palliativbetten wird in Deutschland mit 50 Betten pro 1 Mio. Einwohner veranschlagt. Dabei geht man von einer Verteilung von 15–20 Hospizbetten zu 30–35 Palliativbetten pro 1 Mio. Einwohner aus. Im Mai 2014 wurde vom Expertenkreis „Palliativmedizin und Hospizarbeit“ das Konzept „Bedarfsplanung für stationäre Hospize in Bayern“ verabschiedet. Dieses Konzept dient dazu, einen bedarfsgerechten Aufbau mit stationären Hospizen in unterversorgten Regionen voranzutreiben. Nach dem Konzept ist auf der Basis langjähriger Erfahrungen grundsätzlich für stationäre Hospize von einem Bedarf von 1 Platz für 60.000 Einwohner auszugehen (dies entspricht rund 17 Hospizplätzen pro 1 Mio. Einwohner). Regionale Bedarfslagen können vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen zu einer Abweichung von diesem Maßstab führen. Für Bayern errechnet sich so zurzeit ein Bedarf von 208 stationären Hospizplätzen. Deshalb wird der weitere Ausbau der stationären Hospizversorgung konsequent vorangetrieben. Mit derzeit 470 stationären Palliativbetten und 170 stationären Hospizplätzen verfügt Bayern über rund 50 Hospizund Palliativbetten pro 1 Mio. Einwohner. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.07.2015 17/7009 Bayerischer Landtag