Schriftliche Anfrage des Abgeordneten GÜNTHER FELBINGER FREIE WÄHLER vom 16.12.2013 Barrierefreies Bayern bis 2023 „Bayern wird in zehn Jahren komplett barrierefrei sein“, sagte Ministerpräsident Horst Seehofer am 12. November 2013 im Landtag. Und zwar „im gesamten öffentlichen Raum, im gesamten ÖPNV“. Ich frage die Staatsregierung: 1. Was genau ist der „gesamte öffentliche Raum“? 2. Welche Kosten wird ein solcher kompletter barrierefreier Umbau Bayerns insgesamt verursachen? 3. Wie viele staatliche Liegenschaften und Gebäude werden davon betroffen sein? 4. Wie hoch ist der finanzielle Anteil, der auf Kommunen, Freistaat, Deutsche Bahn oder Bund entfällt? 5. Ab wann soll das Sonderinvestitionsprogramm für den barrierefreien Umbau Bayerns starten und welches Ministerium wird federführend zuständig sein? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 10.02.2014 Zu 1.: Derzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten für das von Herrn Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung am 12. November 2013 im Bayerischen Landtag angekündigte Sonderinvestitionsprogramm „Bayern barrierefrei 2023“. Im Februar 2014 wird eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet , die in den kommenden Monaten die Handlungsfelder und den konkreten Bedarf für einen barrierefreien öffentlichen Raum erarbeiten wird. Dazu gehört auch die Klärung dieser Frage. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Zu 2.: Die Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden. Mit dieser Frage wird sich die geplante interministerielle Arbeitsgruppe befassen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird daher verwiesen . Zu 3.: Wie viele staatliche Liegenschaften und Gebäude betroffen sein werden, steht noch nicht fest. Auch mit dieser Frage wird sich die geplante interministerielle Arbeitsgruppe befassen . Auf die Antwort zu Frage 1 wird daher verwiesen. Zu 4.: Zur jeweiligen finanziellen Beteiligung kann noch keine Aussage getroffen werden. Auch mit dieser Frage wird sich die geplante interministerielle Arbeitsgruppe befassen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird daher verwiesen. Zu 5.: Zum Zeitpunkt des Starts der Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms „Bayern barrierefrei 2023“ kann noch keine Aussage getroffen werden. Wie unter Frage 1 erläutert, laufen die Vorbereitungsarbeiten derzeit. Die Federführung für die Vorbereitung des Sonderinvestitionsprogramms liegt beim Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/701 Bayerischer Landtag