Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gisela Sengl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.03.2015 Cross Compliance-Verstöße in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Bei jeweils wie vielen Betrieben in Bayern wurden in den letzten drei Jahren Cross Compliance-Kontrollen durchgeführt? 2. a) Wie hoch war jeweils der Prozentanteil der CC-Verstöße in den einzelnen Jahren? b) Wie hoch war jeweils der Prozentanteil der CC-Verstöße , bei denen Vorsatz konstatiert wurde? c) Wie haben sich die CC-Verstöße, bei denen Vorsatz festgestellt wurde, jeweils auf die Bereiche Tierkennzeichnung , Düngerecht, Naturschutzrecht und Pflanzenschutzrecht verteilt? 3. a) Wie hoch waren jeweils die Prämienkürzungen pro Jahr und durchschnittlich pro Betrieb? b) Wie hoch waren jeweils die Prämienkürzungen pro Jahr und durchschnittlich pro Betrieb, in Fällen von konstatiertem Vorsatz? 4. a) Wie hoch war jeweils der Anteil der CC-Verstöße, die auf Fehler bei der Tierkennzeichnung zurückzuführen waren? b) Wie hoch war der Anteil der CC-Verstöße in der Tierkennzeichnung , jeweils bei den Tierarten Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen? 5. Wie hoch war jeweils der Anteil der CC-Verstöße, die die Einhaltung der Nitratrichtlinie bzw.des Düngerechtes betrafen? 6. a) Wie viel Prozent der unter Punkt 5 genannten Verstöße betrafen jeweils Fehler bei der Erstellung von Nährstoffbilanzen ? b) Wie viel Prozent der unter Punkt 5 genannten Verstöße betrafen jeweils die Nichteinhaltung der Sperrfristen ? c) Wie viel Prozent der unter Punkt 5 genannten Verstöße betrafen jeweils fehlende Bodenuntersuchungen? 7. Wie hoch war jeweils der Anteil der CC-Verstöße, die den Schutz von Landschaftselementen betrafen? 8. Wie hoch war jeweils der Anteil der CC-Verstöße, die Vorschriften des Pflanzenschutzes betrafen? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 11.06.2015 Gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben müssen Begünstigte von Cross Compliance-relevanten Zahlungen aus dem EGFL und/oder dem ELER systematisch vor Ort auf alle CCVorschriften kontrolliert werden. Diese werden in zwei unterschiedliche Kategorien, nämlich in Rechtsakte des weißen Bereichs (veterinärrechtlich) und Vorschriften des grünen Bereichs (Naturschutz-, Dünge-, Pflanzenschutzrecht und GLÖZ) untergliedert. In beiden Bereichen müssen jeweils mindestens 1 % der Begünstigten kontrolliert werden. Über diese systematischen Kontrollen hinaus sind von den fachlich zuständigen Behörden (z. B. Landwirtschafts-, Veterinär- oder Naturschutzbehörde) alle weiteren im Rahmen der Fachrechtskontrollen festgestellten Verstöße eines Antragstellers, die Cross Compliance-Vorschriften betreffen, an die Zahlstelle zu melden. In der vorliegenden Auswertung wird nicht zwischen systematischen und weiteren Kontrollen unterschieden. Zur Beantwortung der Fragen wurden zwei Datenquellen herangezogen. Dies sind für die Fragen, die den Umfang der CC-Kontrollen anbelangen, die CC-Kontrollstatistik, die gemäß Artikel 9 der VO (EU) Nr. 809/2014 jährlich am 15. Juli des Folgejahres an die Kommission übermittelt wird. Da diese Statistik für das Jahr 2014 erst in den nächsten Wochen erstellt wird, stehen für das Jahr 2014 bei den aus der Statistik stammenden Zahlen noch keine Werte zur Verfügung . Die HIT-Datenbank wurde für die Fragen herangezogen , die die CC-Verstöße anbelangen. 1. Bei jeweils wie vielen Betrieben in Bayern wurden in den letzten drei Jahren Cross Compliance-Kontrollen durchgeführt? Jahr CC-kontrollierte Betriebe 2012 4.447 2013 5.144 Datenquelle: Kontrollstatistik 2. a) Wie hoch war jeweils der Prozentanteil der CC-Verstöße in den einzelnen Jahren? Jahr Anteil der Betriebe* mit CC-Verstößen (in %) 2012 54,0 2013 60,8 * bezogen auf alle im entsprechenden Jahr auf CC kontrollierten Betriebe Datenquelle: Kontrollstatistik Der hohe Anteil an Verstößen bei den auf CC kontrollierten Betrieben resultiert vor allem aufgrund von Verstößen bei der Tierkennzeichnung. Dahinter verbergen sich im Wesentlichen verspätete Meldungen in HIT und fehlende 2. Ohrmarken bei Rindern. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.07.2015 17/7014 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7014 b) Wie hoch war jeweils der Prozentanteil der CC-Verstöße , bei denen Vorsatz konstatiert wurde? Jahr Anteil der Betriebe* mit vorsätzlichen CC-Verstößen (in %) 2012 1,1 2013 1,1 * bezogen auf alle im entsprechenden Jahr auf CC kontrollierten Betriebe Datenquelle: Kontrollstatistik c) Wie haben sich die CC-Verstöße, bei denen Vorsatz festgestellt wurde, jeweils auf die Bereiche Tierkennzeichnung, Düngerecht, Naturschutzrecht und Pflanzenschutzrecht verteilt? Rechtsakt Anzahl Betriebe mit vorsätzlichen Verstößen Jahr 2012 2013 Tierkennzeichnung (Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen) 23 27 Nitratrichtlinie 0 7 Vogelschutz- und FFH-Richtlinie 4 4 Pflanzenschutzrecht 1 0 Summe 28 38 Datenquelle: Kontrollstatistik 3. a) Wie hoch waren jeweils die Prämienkürzungen pro Jahr und durchschnittlich pro Betrieb? Jahr Summe der Prämienkürzung aufgrund von CCVerstößen (in €) durchschnittliche Prämienkürzung pro Betrieb* aufgrund von CC-Verstößen (in €) 2012 1.720.148 716 2013 2.023.520 648 * bezogen auf alle im entsprechenden Jahr auf CC kontrollierten Betriebe mit CC-Verstößen Datenquelle: Kontrollstatistik b) Wie hoch waren jeweils die Prämienkürzungen pro Jahr und durchschnittlich pro Betrieb, in Fällen von konstatiertem Vorsatz? Es ist nicht möglich, Prämienkürzungen einzelner Feststellungen und damit auch einzelner Feststellungen, die mit Vorsatz bewertet wurden, zu beziffern. Vorsätzliche Verstöße werden mit mindestens 15 % und höchstens 100 % der im jeweiligen Kontrolljahr gewährten CC-relevanten Zahlungen sanktioniert. Zuvor wird dieser Prozentsatz aber mit allen anderen Sanktionssätzen der in einem Kalenderjahr festgestellten Verstöße verrechnet. Hierbei werden ggf. auch wiederholte Verstöße berücksichtigt . Daraus errechnet sich ein sog. Unternehmenssatz, um den dann alle CC-relevanten Zahlungen des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes gekürzt werden. Die absolute Höhe der CC-Sanktionen eines Kalenderjahres ist damit auch abhängig von den beantragten Prämien. 4. a) Wie hoch war jeweils der Anteil der CC-Verstöße, die auf Fehler bei der Tierkennzeichnung zurückzuführen waren? Jahr Anteil Betriebe* mit CC-Verstößen aufgrund von Fehlern bei der Tierkennzeichnung (in %) 2012 57,6 2013 54,4 * bezogen auf alle Betriebe, bei denen im entsprechenden Jahr CC-Verstöße festgestellt wurden Datenquelle: Kontrollstatistik b) Wie hoch war der Anteil der CC-Verstöße in der Tierkennzeichnung, jeweils bei den Tierarten Rinder , Schweine, Schafe und Ziegen? Anteil CC-Verstöße* aufgrund von Fehlern bei der Tierkennzeichnung , getrennt nach Tierarten (in %) Jahr 2012 2013 Schweinekennzeichnung 6,1 3,9 Rinderkennzeichnung 76,7 84,3 Schaf- und Ziegenkennzeichnung 17,2 11,8 Summe 100 100 * bezogen auf alle Betriebe, bei denen im entsprechenden Jahr CC-Verstöße gegen die Vorgaben zur Tierkennzeichnung festgestellt wurden Datenquelle: Kontrollstatistik 5. Wie hoch war jeweils der Anteil der CC-Verstöße, die die Einhaltung der Nitratrichtlinie bzw.des Düngerechtes betrafen? Jahr Anteil der CC-Verstöße* gegen das Düngerecht in % 2012 14,6 2013 13,7 2014 14,9 * bezogen auf alle im entsprechenden Jahr festgestellten CC-Verstöße Datenquelle: HIT-Datenbank 6. a) Wie viel Prozent der unter Punkt 5 genannten Verstöße betrafen jeweils Fehler bei der Erstellung von Nährstoffbilanzen? Jahr Anteil der CC-Verstöße* im Kontrollkriterium Nährstoffbilanz gem. § 5 Abs. 1 DüV (in %) 2012 32,9 2013 34,9 2014 29,2 * bezogen auf alle im entsprechenden Jahr festgestellten CC-Verstöße gegen das Düngerecht Datenquelle: HIT-Datenbank b) Wie viel Prozent der unter Punkt 5 genannten Verstöße betrafen jeweils die Nichteinhaltung der Sperrfristen? Jahr Anteil der CC-Verstöße* im Kontrollkriterium Sperrfrist gem. § 4 Abs. 5 DüV (in %) 2012 3,7 2013 3,2 2014 6,9 * bezogen auf alle im entsprechenden Jahr festgestellten CC-Verstöße gegen das Düngerecht Datenquelle: HIT-Datenbank c) Wie viel Prozent der unter Punkt 5 genannten Verstöße betrafen jeweils fehlende Bodenuntersuchungen ? Jahr Anteil der CC-Verstöße* im Kontrollkriterium Bodenuntersuchung gem. § 3 Abs. 3 DüV (in %) 2012 21,7 2013 29,0 2014 27,3 * bezogen auf alle im entsprechenden Jahr festgestellten CC-Verstöße gegen das Düngerecht Datenquelle: HIT-Datenbank 7. Wie hoch war jeweils der Anteil der CC-Verstöße, die den Schutz von Landschaftselementen betrafen ? Drucksache 17/7014 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Jahr Anteil der CC-Verstöße* gegen das Beseitigungsverbot von Landschaftselementen (in %) 2012 0,4 2013 0,8 2014 0,7 * bezogen auf alle im entsprechenden Jahr festgestellten CC-Verstöße Datenquelle: HIT-Datenbank 8. Wie hoch war jeweils der Anteil der CC-Verstöße, die Vorschriften des Pflanzenschutzes betrafen? Jahr Anteil der CC-Verstöße* gegen die Vorschriften des Pflanzenschutzes 2012 5,4 2013 4,7 2014 5,0 * bezogen auf alle im entsprechenden Jahr festgestellten CC-Verstöße Datenquelle: HIT-Datenbank