Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Güll, Markus Rinderspacher SPD vom 28.04.2015 Übertrittsquoten für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in Bayern Wir fragen die Staatsregierung: a) Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund der Jahrgangsstufe 4, die im Schuljahr 2014/2015 an Realschulen und Gymnasien übergetreten sind (bitte für den Freistaat Bayern, die Regierungsbezirke und die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils nach Schularten und Geschlecht getrennt angeben)? b) Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund der Jahrgangsstufe 4, die im Schuljahr 2014/2015 einen Notendurchschnitt von 2,33 oder besser (Gymnasialeignung) hatten (bitte für den Freistaat Bayern, die Regierungsbezirke und die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils nach Geschlecht getrennt angeben)? c) Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund der Jahrgangsstufe 4, die im Schuljahr 2014/2015 einen Notendurchschnitt von 2,66 oder besser (Realschuleignung) hatten (bitte für den Freistaat Bayern, die Regierungsbezirke und die Landkreise und kreisfreien Städten jeweils nach Geschlecht getrennt angeben)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11.06.2015 a) Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund der Jahrgangsstufe 4, die im Schuljahr 2014/2015 an Realschulen und Gymnasien übergetreten sind (bitte für den Freistaat Bayern, die Regierungsbezirke und die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils nach Schularten und Geschlecht getrennt angeben)? Die in der Schulstatistik länderübergreifend einheitlich vereinbarte Definition für den Migrationshintergrund stützt sich auf die drei Merkmale „Staatsangehörigkeit“, „Verkehrssprache in der Familie“ und „Geburtsland“. Ein Migrationshintergrund liegt bei einem Schüler (aus schulstatistischer Sicht) genau dann vor, wenn mindestens eines der drei Merkmale in nichtdeutscher Ausprägung vorliegt, wenn also in dessen Familie eine nichtdeutsche Verkehrssprache gesprochen wird, er im Ausland geboren wurde und/oder eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit hat. Im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ werden zwar bei den Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen die oben genannten Merkmale zur Bestimmung des Migrationshintergrunds vollständig erfasst, nicht aber bei der (nachträglich erfolgenden) Erhebung der Abgänger- und Absolventendaten, bei denen nur das Merkmal „Staatsangehörigkeit“ vorliegt. Da die Bestimmung der Übertrittsquoten auf den Abgängerdaten der Grundschule beruht, kann eine nach dem Migrationshintergrund differenzierende Darstellung der Übertrittsquoten nicht vorgenommen werden, sodass in nachfolgender Tabelle ersatzweise die Übertrittsquoten für ausländische Schüler aufgeführt sind. Dabei wird nach Regierungsbezirken und Geschlecht unterschieden. Tabelle zu a). Übertrittsquoten ausländischer Schüler für die direkten Übertritte aus Jahrgangsstufe 4 der Grundschule an Realschule und Gymnasium zum Schuljahr 2014/2015 nach Geschlecht Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.07.2015 17/7070 Bayerischer Landtag Region Übertrittsquote ausländischer Schüler zum Schuljahr 2014/2015 aus Jgst. 4 der Grundschule von Mädchen und Jungen insgesamt an von Mädchen an von Jungen an die Realschule das Gymnasium die Realschule das Gymnasium die Realschule das Gymnasium Bayern 16,9 % 26,1 % 16,6 % 27,7 % 17,2 % 24,6 % Regierungsbezirk Oberbayern 16,6 % 27,8 % 16,3 % 30,1 % 17,0 % 25,7 % Niederbayern 17,0 % 18,4 % 15,3 % 21,7 % 18,5 % 15,5 % Oberpfalz 15,5 % 23,7 % 15,9 % 23,3 % 15,0 % 24,2 % Oberfranken 17,6 % 28,9 % 15,0 % 35,4 % 19,9 % 23,3 % Mittelfranken 14,7 % 28,6 % 14,1 % 28,2 % 15,4 % 29,1 % Unterfranken 15,8 % 21,3 % 16,7 % 23,7 % 15,1 % 19,2 % Schwaben 21,7 % 21,7 % 22,4 % 21,5 % 21,0 % 22,0 % Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7070 Auf Ebene der Landkreise bzw. kreisfreien Städte liegen bei den Übertritten ausländischer Schüler teilweise sehr geringe Fallzahlen vor. Auf der Basis kleiner Absolutzahlen rechnerisch ermittelte Quoten unterliegen naturgemäß starken statistischen Schwankungen und besitzen insgesamt eingeschränkte Aussagekraft. Dies lässt sich exemplarisch anhand der Übertrittsquoten der ausländischen Mädchen und Jungen an die Realschule im Landkreis Amberg-Sulzbach veranschaulichen. Die Schülerzahl liegt in absoluten Zahlen im einstelligen Bereich, wobei die rein rechnerisch bestimmte Quote mit 42,9 % zum Schuljahr 2012/2013, 9,1 % zum Schuljahr 2013/2014 und 18,2 % zum Schuljahr 2014/2015 im Lauf der Jahre erheblich schwankt, ohne dass dabei Rückschlüsse auf das Übertrittsverhalten ausländischer Schüler möglich wären. Auf eine Aufgliederung der Übertrittsquoten für ausländische Schüler nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wird angesichts der geringen statistischen Aussagekraft verzichtet . b) Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund der Jahrgangsstufe 4, die im Schuljahr 2014/2015 einen Notendurchschnitt von 2,33 oder besser (Gymnasialeignung) hatten (bitte für den Freistaat Bayern, die Regierungsbezirke und die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils nach Geschlecht getrennt angeben)? c) Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund der Jahrgangsstufe 4, die im Schuljahr 2014/2015 einen Notendurchschnitt von 2,66 oder besser (Realschuleignung) hatten (bitte für den Freistaat Bayern, die Regierungsbezirke und die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils nach Geschlecht getrennt angeben)? In der jährlich an den Grundschulen durchgeführten summarischen Erhebung zu den in den Übertrittsgutachten ausgesprochenen Übertrittsempfehlungen werden Merkmale zum Migrationshintergrund nicht erfasst, sodass dem Staatsministerium Angaben zur Verteilung der Übertrittsgutachten für die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund nicht vorliegen.