Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johann Häusler FREIE WÄHLER vom 18.05.2015 Bürokratie im Rahmen der LEADER-Förderung In den letzten Wochen wurde mir gegenüber von unterschiedlicher Seite Kritik an ausufernder Bürokratie in Zusammenhang mit der Förderkulisse „LEADER“ formuliert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele LEADER-Mittel standen den 58 LAGs von 2007–2013/15 zur Verfügung? 2. Wie viele LEADER-Mittel wurden tatsächlich für Projekte bewilligt? 3. Wie hoch sind die Verwaltungs-/Personalkosten für den Freistaat Bayern, die mit LEADER in direktem Zusammenhang stehen (Stellen im Ministerium, LEADER-Manager an den zuständigen AELFs, Mitarbeiter an den Zahlstellen der zuständigen AELFs) für den Zeitraum von 2007–2013/14? 4. Was unternimmt das Ministerium, um den bürokratischen Aufwand für die LAGs so gering wie möglich zu halten? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.06.2015 1. Wie viele LEADER-Mittel standen den 58 LAGs von 2007–2013/15 zur Verfügung? Insgesamt standen im Zeitraum 2007–2013 Fördermittel im Umfang von 73,4 Mio. € an EU-Mitteln, 25,0 Mio. € an Landesmitteln sowie ca. 65 Mio. € sonstige öffentliche Mittel zur Verfügung. 2. Wie viele LEADER-Mittel wurden tatsächlich für Projekte bewilligt? Alle verfügbaren Mittel wurden für insgesamt 1 452 Projekte gebunden. Damit wurden Gesamtinvestitionen im Umfang von rd. 233 Mio. € initiiert. 3. Wie hoch ist sind die Verwaltungs-/Personalkosten für den Freistaat Bayern, die mit LEADER in direktem Zusammenhang stehen (Stellen im Ministerium, LEADER -Manager an den zuständigen AELFs, Mitarbeiter an den Zahlstellen der zuständigen AELFs) für den Zeitraum von 2007–2013/14? Die unmittelbar mit dem Förderprogramm LEADER in Zusammenhang stehenden Verwaltungs- und Personalkosten am Ministerium und bei den nachgeordneten Behörden belaufen sich für den Freistaat Bayern bei Zugrundelegung der aktuellen Personaldurchschnittskosten auf rd. 13,4 Mio. €. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die 9 LEADER-Manager an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in erster Linie als zentrale Ansprechpartner und Berater für alle Fragen zu LEADER zur Verfügung stehen, als Koordinatoren , insbesondere für überregionale Kooperationen und Initiativen fungieren und außerdem im Rahmen der vorgeschriebenen Öffentlichkeitsarbeit für LEADER tätig sind. Der Zeitanteil für tatsächliche Verwaltungsaufgaben ist demgegenüber von untergeordneter Bedeutung. 4. Was unternimmt das Ministerium, um den bürokratischen Aufwand für die LAGs so gering wie möglich zu halten? Im Zeitraum 2014–2020 wird das StMELF den Lokalen Aktionsgruppen , potenziellen Antragstellern und allen sonstig Interessierten weiterhin in Form der LEADER-Manager einen kostenlosen Beratungs- und Koordinierungsservice zur Verfügung stellen. Obwohl die Zahl der Lokalen Aktionsgruppen in der neuen Förderperiode von 58 auf 68 LAGs gestiegen ist, erfolgt keine Personalaufstockung bei den LEADER-Managern, um die Personalkosten so niedrig wie möglich zu halten. Auch in der kommenden Förderperiode werden die Verwaltungsaufgaben für die Antragsabwicklung und finanzielle Abrechnung – wie bisher – von den Fachzentren „Diversifizierung und Strukturentwicklung“ an den AELF abgewickelt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.07.2015 17/7072 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7072 Dies verringert den Verwaltungsaufwand für die LAGs in erheblichem Umfang, ist geeignet, das Fehler-, Rückforderungs - und Anlastungsrisiko zu minimieren, und erhöht außerdem das für Projekte verfügbare LEADER-Budget der LAGs. Die Beratungstätigkeit der LEADER-Manager wird unterstützt durch Formblätter, Hinweise und sonstige Unterlagen via Internet sowie durch regelmäßige Besprechungen, die auf regionaler Ebene oder bayernweit durchgeführt werden. Für LEADER 2014–2020 wird eine Internetplattform für einen geschlossenen Nutzerkreis, bestehend aus dem Fachreferat des StMELF, den LEADER-Managern und Bewilligungsstellen der AELF und den 68 in Bayern für LEADER ausgewählten Lokalen Aktionsgruppen entstehen. Ziele des Kommunikationstools sind eine noch engere Vernetzung, der intensivere und schnellere gegenseitige Informationsaustausch und die Abstimmung der Termin- und Arbeitsplanung . Flankiert werden soll das Netzwerk durch begleitende fachliche Veranstaltungen („Foren“), deren Themen von den Teilnehmern im Netzwerk erarbeitet werden. Damit sollen gemäß dem LEADER-Prinzip der Bottom-up-Ansatz verstärkt und ein Beitrag zur Deregulierung geleistet werden. Die neue bayerische LEADER-Förderrichtlinie enthält zudem eine Reihe substanzieller Vereinfachungen gegenüber der vorherigen Förderperiode und konnte insgesamt verschlankt werden (von 29 auf jetzt 15 Seiten Umfang). Trotz teilweise gestiegener Anforderungen der EU an Prüf- und Nachweispflichten für die Verwaltungsbehörden und Antragsteller soll damit der Verwaltungsaufwand für LAGs und Träger von Projekten möglichst niedrig gehalten werden. Generell werden die verwaltungs-, förder- und haushaltsrechtlichen Anforderungen von EU, Bund und Land nur im rechtlich gebotenen Umfang, also 1:1, umgesetzt.