Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Diana Stachowitz SPD vom 13.05.2015 Fachliche Betreuung ehrenamtlicher Hospizhelfer in kleinen Vereinen Bislang können nur Vereine mit mindestens 15 ehrenamtlichen Hospiz- und Palliativhelfern fachliche Unterstützung durch eine hauptamtliche Kraft abrechnen. Ich frage die Staatsregierung: Wie wird derzeit die fachliche Betreuung von ehrenamtlichen Hospizhelfern bei Hospizvereinen sichergestellt, die weniger als 15 ehrenamtliche Hospizhelfer haben? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 17.06.2015 Die Förderung der hauptamtlichen Betreuung und Begleitung von ehrenamtlichen Hospizbegleitern durch die Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. mindestens 15 aktive ehrenamtliche Hospizbegleiter, fördern die Krankenkassen ambulante Hospizdienste. 2014 wurden nach Auskunft der ARGE der bayerischen Krankenkassenverbände in Bayern 99 von insgesamt rund 135 ambulanten Hospizdiensten gefördert. Eine Nachfrage des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ergab, dass weder dem Bayerischen Hospiz - und Palliativverband noch der Bayerischen Stiftung Hospiz Vereine mit weniger als 15 ehrenamtlichen Hospizbegleitern bekannt sind. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass einige Hospizvereine eine Förderung nach § 39 a SGB V ablehnen und dies damit begründen, dass sie unabhängig bleiben wollen bzw. keine professionelle Koordination benötigen. Die hauptamtlichen Koordinatoren sind nicht alleine für die fachliche Betreuung der ehrenamtlichen Hospizbegleiter zuständig. Diese erfolgt zum großen Teil durch die Vorstände der Hospizvereine, die aus verschiedensten Berufen kommen, z. B. Mediziner, Juristen, Pflegende und Angehörige psychosozialer Berufe, die ihre eigene berufliche Fachlichkeit einbringen und für eine gute Qualität in der Ausbildung und Begleitung der Hospizhelfer Sorge tragen. Alle bayerischen Hospizvereine werden durch die Bayerische Stiftung Hospiz, das Bayerische Hospiz- und Palliativbündnis (BHPB) und den Bayerischen Hospiz- und Palliativverband (BHPV) umfassend fachlich betreut. Die fachliche Betreuung umfasst nicht nur die Beantwortung von Anfragen, sondern erstreckt sich auch auf Termine vor Ort. So kommt auf Wunsch der Hospizvereine ein Vertreter des BHPB oder des BHPV zu Sitzungen der Hospizvereine, die oft an Abenden und an Wochenenden abgehalten werden. Darüber hinaus unterstützt die Bayerische Stiftung Hospiz finanziell die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Hospizbegleiter , der Kinderhospizbegleiter, der Trauerbegleiter sowie die Supervision der Hospizbegleiter. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.07.2015 17/7073 Bayerischer Landtag