Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 13.04.2015 Psychologische Beratung an staatlichen Hochschulen und Universitäten Ich frage die Staatsregierung: 1. Sind bayerische Studentenwerke im Rahmen der sozialen Betreuung von Studierenden, wie in Art. 88 BayHSchG geregelt, auch für eine psychologische Beratung der Studierenden zuständig, wenn nein, wer ist dann zuständig ? 2. An welchen staatlichen Hochschulen bzw. Universitäten in Bayern wird vom jeweiligen Studentenwerk vor Ort eine regelmäßige psychologische Beratung angeboten und wie oft? 3. Aus welchem Grund verfügt die Hochschule Ansbach, die mit ca. 2.800 Studierenden dem Studentenwerk Erlangen -Nürnberg zugeordnet ist, nicht über eine regelmäßige Beratung vor Ort, wie beispielsweise die Hochschule Hof mit ca. 3.500 Studierenden, wo es zweimal monatlich eine Beratung vor Ort gibt? 4. Was sind die Gründe dafür bzw. wie kann es sein, dass das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg eine Zusatzgebühr in Höhe von 10 Euro für eine psychologische Beratung berechnet, wohingegen andere Studentenwerke die psychologische Beratung kostenlos anbieten? 5. Wie viele Psychologen und Psychotherapeuten sind insgesamt an staatlichen bayerischen Hochschulen und Universitäten tätig, aufgelistet nach Hochschule bzw. Universität? 6. Wie hat sich diese Zahl in den letzten 5 Jahren geändert? 7. Plant die Staatsregierung, aufgrund des ansteigenden Bedarfs an psychologischer Beratung der Studierenden, die Anzahl des Fachpersonals aufzustocken, und wenn ja, wann? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10.06.2015 1. Sind bayerische Studentenwerke im Rahmen der sozialen Betreuung von Studierenden, wie in Art. 88 BayHSchG geregelt, auch für eine psychologische Beratung der Studierenden zuständig, wenn nein, wer ist dann zuständig? Die bayerischen Studentenwerke sind gemäß Art. 88 Abs.1 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz u. a. für die soziale Betreuung der Studierenden zuständig. Welche Handlungsund Tätigkeitsfelder in diese soziale Betreuung fallen, wurde gesetzlich nicht abschließend geregelt. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die bayerischen Studentenwerke sind die Studentenwerke jedenfalls auch für die gesundheitliche Betreuung der Studierenden zuständig. Von den bayerischen Studentenwerken wird die psychologische Beratung der Studierenden eindeutig als Teil dieser gesundheitlichen Betreuung gesehen. Sie bieten – im unterschiedlichen Umfang und unterschiedlicher Weise – eine psychologische Beratung als freiwillige Leistung an (s. Antwort zu Frage 2.). 2. An welchen staatlichen Hochschulen bzw. Universitäten in Bayern wird vom jeweiligen Studentenwerk vor Ort eine regelmäßige psychologische Beratung angeboten und wie oft? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.07.2015 17/7074 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7074 Studentenwerk Augsburg Hochschulort: Psychologische Beratung Augsburg Termine nach tel. Vereinbarung: Di, Mi; Do 9-12 + 14-16 Uhr Offene Sprechstunde: Di 11-12 Uhr 1 Psychologe/Psychotherapeut mit 20,05 Std. wöchentlich, 1 Vollzeitstelle Sozialberatung und 16 Std. wöchentlich Rechtsberatung Kempten 01.10.-14.02. und 15.03-31.07. Termine nach Vereinbarung: Mi 15-17 Uhr Offene Sprechstunde: Mi 14-15 Uhr 1 Psychologe 3 Std. wöchentlich Neu-Ulm Die Psych. Beratung wird von der Beratungsstelle des Studentenwerks Ulm im Rahmen einer Kooperation gegen Rechnungsausstellung an das Studentenwerk Augsburg mit übernommen Studentenwerk Erlangen-Nürnberg Hochschulort: Psychologische Beratung Erlangen täglich Insgesamt sind im Studentenwerk Erl.-Nbg. 8 psychologischpsychotherapeutische Fachberater eingesetzt Nürnberg Dreimal wöchentlich, ganztags Eichstätt Dreimal wöchentlich, halbtags Ingolstadt Dreimal wöchentlich, halbtags Neuendettelsau, Triesdorf, Ansbach Beratung kann in Nürnberg in Anspruch genommen werden, zusätzlich ein- bis zweimal im Semester in Triesdorf Studentenwerk München Hochschulort: Psychologische Beratung München täglich Die Beratungsstelle der Psychotherapeutischen und Psychosozialen Beratung (PTB) ist Teil eines umfassenden Beratungsangebotes, welches am Beratungszentrum München zentral sowie an zwei Außenstellen – in Rosenheim und Freising – angeboten wird. 3 Vollzeitstellen stehen in der PTB zur Verfügung. Diese verteilen sich auf 9 ärztliche und psychologische Psychotherapeuten in Teilzeit – teils in Anstellung, teils als Honorarkraft. Rosenheim Mo 8:30 – 9:30 Uhr Wird zur Hälfte durch die Hochschule Rosenheim mitfinanziert Freising Ähnliches Angebot wie in Rosenheim befindet sich im Aufbau. Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz Hochschulort: Psychologische Beratung Sozialberatung (Vollzeitstellen) Regensburg 1,5 Stellen Deggendorf 0,5 Stellen Landshut 0,5 Stellen Passau 1 Stelle Drucksache 17/7074 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. Aus welchem Grund verfügt die Hochschule Ansbach , die mit ca. 2.800 Studierenden dem Studentenwerk Erlangen-Nürnberg zugeordnet ist, nicht über eine regelmäßige Beratung vor Ort, wie beispielsweise die Hochschule Hof mit ca. 3.500 Studierenden, wo es zweimal monatlich eine Beratung vor Ort gibt? Nach Angaben des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg ist ein Bedarf für eine psychologische Beratung an dem Hochschulstandort Ansbach bisher nicht virulent gewesen. Das Studentenwerk Oberfranken hat seit 1. Januar 2014 die psychologische Betreuung aufgrund der großen Nachfrage deutlich ausgebaut. Hierzu wurde eine Vollzeitstelle geschaffen und mit einer Psychologin/Therapeutin besetzt. Damit konnte auch das Angebot an den Außenstandorten gegenüber der vorher vorherrschenden Beratung der Studierenden auf Honorarbasis deutlich ausgeweitet werden, sodass auch Standorte wie Weiden und Hof eine auf den jeweiligen Standort zugeschnittene und optimierte Beratung durch eine hoch qualifizierte Psychologin erhalten können. 4. Was sind die Gründe dafür bzw. wie kann es sein, dass das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg eine Zusatzgebühr in Höhe von 10 Euro für eine psychologische Beratung berechnet, wohingegen andere Studentenwerke die psychologische Beratung kostenlos anbieten? Allgemein ist festzuhalten, dass die soziale Beratung an den Studentenwerken, die neben der psychologischen Beratung auch eine Sozialberatung bzw. eine Rechtsberatung umfassen kann, grundsätzlich von den Studentenwerken selbst aus eigenen Erträgen getragen wird. Eine staatliche Bezuschussung dieser Beratungsleistungen erfolgt derzeit nicht. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Umfang und die Anzahl der Beratungsfälle in den letzten Jahren dramatisch zugenommen haben. Dies führte dazu, dass an einzelnen Studentenwerken speziell der Bereich der sozialen Betreuung und Beratung mit zusätzlichem Personal erheblich aufgestockt werden musste, sodass von den Studentenwerken in diesem Tätigkeitsfeld immer höhere Kosten getragen werden müssen. Trotz der erheblichen finanziellen Belastung wird von den Studentenwerken die psychologische Beratung für die Studierenden noch größtenteils kostenfrei erbracht. Das Studentenwerk Würzburg verlangt darüber hinaus seit 1. Januar 2004 einen Einmalbetrag in Höhe von 10 € von den Studierenden. Grund hierfür war eine Festlegung des Verwaltungsrates zur Einsparung von Kosten. Beim Studentenwerk Erlangen-Nürnberg werden derzeit 10 € für weitergehende Beratungsangebote jenseits der beitragsfreien Grundberatung und offenen Sprechstunde verlangt . Nach Auskunft des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg gilt diese Regelung seit Jahrzehnten. Sie ist integraler Bestandteil des Beratungskonzepts und mit dem begleitenden wissenschaftlichen Beirat der dortigen Beratungsstelle abgestimmt worden. Diese Regelung hat sich auch bewährt, wobei Kritik und Beschwerden an diesem Kostenbeitrag bisher nicht bekannt geworden sind. Darüber hinaus gilt die Regelung, dass der Kostenbeitrag vermindert oder auch erlassen werden kann, wenn dies notwendig und geboten ist. Damit wird auch dem Sozialgedanken weiterhin Rechnung getragen. Beim Studentenwerk München haben die Studierenden keinen finanziellen Beitrag zu leisten. Es besteht aber bei der Beratungsdauer eine Beschränkung auf drei Beratungsstunden . Studentenwerk Oberfranken Hochschulort: Psychologische Beratung Bayreuth täglich 1 Vollzeitstelle für Bayreuth, Hof, Weiden Hof Zweiwöchentlich während der Vorlesungszeit, sonst auf Anfrage Weiden Zweiwöchentlich während der Vorlesungszeit, sonst auf Anfrage Amberg Zweiwöchentlich während der Vorlesungszeit, sonst auf Anfrage Auf Honorarbasis Coburg In Kooperation mit der Hochschule Studentenwerk Würzburg Hochschulort: Psychologische Beratung Sozialberatung Würzburg für 3 Hochschulen 3 Psychotherapeut(inn)en mit insges. 65 Wochenstunden 2 Sozialarbeiterinnen mit 30 Wochenstunden Bamberg 1 Psychotherapeutin mit 25 Wochenstunden 20 Wochenstunden Aschaffenburg Psychologen stehen auch den Studierenden in Aschaffenburg und Schweinfurt bei Bedarf telefonisch oder in Würzburg bzw. Bamberg zur Verfügung 1mal monatlich während des Semesters Sprechstunde vor Ort Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7074 5. Wie viele Psychologen und Psychotherapeuten sind insgesamt an staatlichen bayerischen Hochschulen und Universitäten tätig, aufgelistet nach Hochschule bzw. Universität? 6. Wie hat sich diese Zahl in den letzten 5 Jahren geändert ? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: Universität Augsburg: Die Universität beschäftigt in der Zentralen Studienberatung für die psychologische Beratung und Betreuung der Studierenden eine Psychologin (unbefristete 75%-Stelle, finanziert aus Studienzuschüssen). Die entsprechende Stelle wurde 2011 als halbe, befristete Stelle geschaffen und zum Oktober 2013 aufgestockt und entfristet. Otto-Friedrich-Universität Bamberg: Die Universität beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter/-innen zur psychologischen oder psychotherapeutischen Beratung ihrer Studierenden. Bei der Psychotherapeutischen Beratungsstelle für Studierende des Studentenwerks Würzburg, die auch von Bamberger Studierenden genutzt werden kann, ist seit 3,5 Jahren eine Mitarbeiterin beschäftigt. Deren Stelle wurde im Oktober 2014 auf Bitte der Universitätsleitung vom Studentenwerk Würzburg von halbtags auf 25 Wochenstunden erhöht. Universität Bayreuth: Die Universität Bayreuth hat keine eigenen Stellen für die psychologische Beratung ihrer Studierenden. Das Studentenwerk Oberfranken bietet jedoch eine entsprechende Beratung an, die von Bayreuther Studierenden genutzt werden kann. Die dargestellte Situation hat sich in den letzten fünf Jahren nicht geändert. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg: Die FAU beschäftigt derzeit keine Psychologinnen bzw. Psychologen oder Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten mit der Dienstaufgabe „Psychologische Beratung von Studierenden“, da die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle (PPB) des Studentenwerks Erlangen -Nürnberg diese Aufgabe wahrnimmt. Die dargestellte Situation hat sich in den letzten fünf Jahren nicht geändert. Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU): Die Universität beschäftigt für die psychologische Beratung ihrer Studierenden keine eigenen Psychologen oder Psychotherapeuten . Die Studierenden haben jedoch die Möglichkeit , das Beratungsangebot der Psychotherapeutischen und Psychosozialen Beratungsstelle des Studentenwerks München zu nutzen. Mit dieser Beratungsstelle pflegt die zentrale Studienberatung der LMU einen engen Austausch. Die zentrale Studienberatung arbeitet außerdem gelegentlich mit der Lehr- und Forschungseinheit der LMU Klinische Psychologie des Kinder- und Jugendalters und Beratungspsychologie (z. B. bei Anfragen von Eltern nach Tests zum Nachweis einer möglichen Hochbegabung ihrer Kinder) sowie in seltenen Einzelfällen mit der Psychosozialen Beratung am Klinikum Innenstadt, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie zusammen. Beide zuletzt genannten Einrichtungen betreiben jedoch keine speziell auf Studierende ausgerichtete Beratung. Die dargestellte Situation hat sich in den letzten fünf Jahren nicht geändert. Technische Universität München (TUM): In der Studienberatung der TUM ist eine Psychologin beschäftigt , die sich zz. in Elternzeit befindet. Weitere Mitarbeiter verfügen über und/oder erwerben beratungsrelevante Zusatzqualifikationen wie z. B. in personenzentrierter Beratung und systemischer Beratung. Bei der psychologischen Beratung der Studierenden arbeitet die Studienberatung der TUM abhängig vom konkreten Einzelfall mit verschiedenen Einrichtungen zusammen; insbesondere mit der Psychotherapeutischen und Psychosozialen Beratungsstelle des Studentenwerks München, im Einzelfall aber auch mit der Katholischen und Evangelischen Hochschulgemeinde oder dem Krisendienst Psychiatrie München. Die dargestellte Situation hat sich in den letzten fünf Jahren nicht geändert. Universität Passau: An der Universität Passau ist ein Psychologe (TV-L 13) beschäftigt . Er leitet das Referat „Psychologisch-Psychotherapeutische Beratung“, das in der Zentralen Verwaltung angesiedelt ist. Die dargestellte Situation hat sich in den letzten fünf Jahren nicht geändert. Universität Regensburg: Die Universität Regensburg beschäftigt für die psychologische und psychotherapeutische Beratung ihrer Studierenden in der Zentralen Studienberatung drei Personen (auf 2,5 Stellen). Die Universität hat sich für die Einbindung dieser Beratungsstelle in die Zentralverwaltung entschieden, um thematisch eine „Rundumversorgung“ gewährleisten zu können und die Hemmschwelle für Studierende, das Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen, niedrig zu halten. Bis 2011 war die Beratungsstelle mit 1,5 Stellen ausgestattet und wurde dann um eine volle Stelle aufgestockt, die sich speziell der interkulturellen psychologischen Beratung widmen soll. Julius-Maximilians-Universität Würzburg: Die Universität Würzburg bietet keine institutionalisierte psychologische Betreuung für Studierende an. Vielmehr hält hierfür das Studentenwerk Würzburg den bereits oben bei der Universität Bamberg erwähnten Beratungsdienst vor. Zur dortigen personellen Situation s. o. bei der Universität Bamberg. Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen An diesen Hochschulen sind keine Psychologen und Psychotherapeuten in der psychologischen Beratung tätig. Es gibt an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften insbesondere in den Studiengängen der Sozialen Arbeit Psychologen und Psychotherapeuten, die als Lehrpersonal tätig sind. Ergänzend wird auf die psychologische Beratung der Katholischen Hochschulgemeinden verwiesen. 7. Plant die Staatsregierung, aufgrund des ansteigenden Bedarfs an psychologischer Beratung der Stu- Drucksache 17/7074 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 dierenden, die Anzahl des Fachpersonals aufzustocken , und wenn ja, wann? Zur Aufstockung des Fachpersonals für psychologische Beratung der Studierenden gibt es derzeit keine konkreten Planungen oder an die Staatsregierung gerichtete Forderungen der Hochschulen. Einige Universitäten haben jedoch im Zusammenhang mit der Beantwortung der vorliegenden Anfrage geäußert, dass sie eine bessere Personalausstattung entsprechender eigener und externer Beratungsstellen (insbesondere solcher der Studentenwerke) befürworten würden. Die Staatsregierung wird deshalb (auch künftig) genau beobachten, ob ein möglicherweise gestiegener Bedarf der Studierenden an psychologischer Beratung ein entsprechendes Tätigwerden erforderlich macht.