Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Diana Stachowitz SPD vom 13.05.2015 Hauptamtliche Betreuung und Begleitung von ehrenamtlichen Hospiz- und Palliativhelfern und Kranken sowie deren Familien In Bayern engagieren sich derzeit rund 8.500 aktive ehrenamtliche Hospizhelferinnen und -helfer in 140 Hospizvereinen mit 25.000 Vereinsmitgliedern. Ehrenamtliche sind eine unerlässliche Unterstützung in der Palliativ- und Hospizarbeit , halten Kontakt mit den Patienten über den Aufenthalt in der Palliativstation hinaus und begleiten mit Besuchen und Telefonaten auch die Angehörigen. Eine solche Begleitung kann ganz kurz sein oder auch mehrere Jahre dauern. Damit ein Leben bis zuletzt in der vertrauten Umgebung ermöglicht werden kann, ist ein Versorgungsnetzwerk erforderlich , in dem alle in der Hospiz- und Palliativversorgung relevanten ambulanten und stationären Angebote sowie die verschiedenen Berufsgruppen eng zusammenarbeiten. Die Organisation eines solchen Netzwerkes, das mit seinen palliativmedizinischen , palliativpflegerischen, psychosozialen und spirituellen Angeboten dem ganzheitlichen Ansatz der Betroffenen Rechnung trägt, zählt zu den zentralen Aufgaben der ambulanten Hospizdienste. Die hauptamtlichen Koordinationskräfte unterstützen und begleiten die Arbeit der Ehrenamtlichen. Sie haben zugleich wesentliche Aufgaben in der Beratung und Koordination der hospizlichen und palliativen Versorgungsleistungen. Die Ermutigung der Patienten und ihrer Zugehörigen, entsprechende Hilfen anzunehmen , damit sie den massiven Belastungen standhalten, ist ein grundlegender und zeitaufwendiger Dienst. Es ist wichtig, dass die Ehrenamtlichen immer bei einem Hauptamtlichen nachfragen und sich beraten lassen können , um dem hohen Anspruch dieser Aufgabe gewachsen zu sein. Dafür verlangen wir in Bayern eine sichere staatliche Finanzierung dieser hauptamtlichen Aufgaben. Bislang werden ehrenamtlichen Hospizhelfern Fortbildungsmaßnahmen , Supervisionsangebote und Sachausstattung finanziert bzw. bezuschusst, nicht aber die regelmäßige Betreuungsund Beratungstätigkeit der hauptamtlich im Hospiz- und Palliativbereich Tätigen. Ich frage die Staatsregierung: Wie wird derzeit in Bayern die hauptamtliche Betreuung und Begleitung von ehrenamtlichen Hospiz- und Palliativhelfern sowie die Beratung und Begleitung von Kranken und Sterbenden im Vorfeld der Aufnahme in einer Palliativstation oder einem Hospiz während der Begleitung von Patient und Familie im häuslichen Umfeld in ausreichendem Umfang nachhaltig finanziell sichergestellt? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16.06.2015 Die Förderung der hauptamtlichen Betreuung und Begleitung von ehrenamtlichen Hospizbegleitern durch die Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) geregelt. Gemäß § 39 a Abs. 2 Satz 1 SGB V haben die Krankenkassen ambulante Hospizdienste unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern. Diese Voraussetzungen sind in § 39 a Abs. 2 Satz 1–3 SGB V sowie in der von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene geschlossenen Rahmenvereinbarung nach § 39 a Abs. 2 Satz 7 SGB V näher geregelt. § 39 a Abs. 2 Satz 4 bestimmt weiter, dass die Förderung „durch einen angemessenen Zuschuss zu den notwendigen Personalkosten“ (der Koordinierungskräfte) erfolgt. Durch die Förderung sollen die ambulanten Hospizdienste in die Lage versetzt werden, entsprechend ausgebildete Fachkräfte als hauptamtliche Koordinierungskräfte im Sinne des § 39 a Abs. 2 SGB V anzustellen. Der Fachkraft obliegt dabei unter anderem die Koordination der Aktivitäten des ambulanten Hospizdienstes, die Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter, die Schulung/Qualifizierung und Praxisbegleitung ehrenamtlich tätiger Personen sowie die palliativpflegerische und psychosoziale Beratung von sterbenden Menschen und deren Angehörigen. Der aktuelle Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz - und Palliativversorgung in Deutschland sieht Änderungen im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung vor, die auch darauf abzielen, die finanzielle Förderung ambulanter Hospizdienste zu verbessern. So sollen bei der Förderung durch die Krankenkassen zukünftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt werden. Zudem soll die Förderung künftig zeitnah ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem der ambulante Hospizdienst zuschussfähige Sterbebegleitung leistet. Darüber hinaus ist ein bedarfsgerechtes Verhältnis von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern zu gewährleisten; hierzu ist das in der Rahmenvereinbarung festgelegte Verhältnis von ehrenamtlichen zu hauptamtlichen Mitarbeitern künftig an die aktuellen Versorgungsbedürfnisse anzupassen, wobei auch die vielfältigen Koordinierungs- und Beratungsaufgaben der hauptamtlichen Kräfte zu berücksichtigen sind. Der Freistaat Bayern unterstützt die ambulanten Hospizvereine und Hospizdienste unter anderem durch Förderung der Supervision („Coaching“) der Hospizhelfer, Qualifizierung von Koordinierungsfachkräften, Aus- und Weiterbildung von Hospizhelfern und Kinderhospizhelfern sowie Qualifizierung von Hospizhelfern in der Trauerbegleitung. Zudem wird die Geschäftsstelle des Bayerischen Hospizund Palliativbündnisses (BHPB) gefördert. Das BHPB ist ein trägerübergreifendes Beratungsgremium für alle Belange der ambulanten und stationären Hospizversorgung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.07.2015 17/7077 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7077 Dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) stehen für das Haushaltsjahr 2015 Ausgabemittel in Höhe von rund 385.000,00 € für die Förderung der Hospizarbeit in Bayern zur Verfügung.