Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tanja Schweiger FREIE WÄHLER vom 07.10.2013 Hochwasserschutzmaßnahmen im Einzugsgebiet der Donau im östlichen Landkreis Regensburg und Oberlieger – Anfrage I Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche seit 1999 projektierten Hochwasserschutzmaßnahmen entlang von Gewässern I. bis III. Ordnung bzw. an Gewässern im Einzugsgebiet der Donau wurden bislang nicht umgesetzt, aufgeschlüsselt nach: a) dem einzelnen Gewässer, b) den Gründen für die Nichtumsetzung der jeweiligen Einzelmaßnahme (technische Gründe, Finanzen, Naturschutz etc.) und c) dem Projektstart (Einreichung Antragsunterlagen) und Projektstand (liegen die notwendigen baurechtlichen Genehmigungen schon vor?) 2. Sind zwischen Regensburg und Passau bereits Flutpolder gebaut worden, und wenn ja, a) wurden diese bei der Flut im Mai/Juni geflutet und welche Auswirkungen haben sich ergeben, b) und wenn nein, warum nicht? 3. Ist der Staatsregierung das Schreiben der IG gegen Flutpolder östlich Regensburgs vom 21.05.2007 an den damaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber bekannt und welche Schlüsse wurden daraus gezogen? 4. Wurden weitere Bohrungen durchgeführt, nachdem bei der Vorstellung von Zwischenergebnissen des Flutpolder-Gutachtens im Landratsamt Regensburg im April 2007 das Gutachten von Herrn Professor Strobl ergeben hat, dass die Flutpolder aufgrund der großräumigen Geologie machbar wären, jedoch die kleinräumige Geologie näher geprüft werden müsste, da die 10 beauftragten Bohrungen nicht reichen, und wenn ja, a) in welchem Raster wurde mit b) welchen Mitteln geprüft und c) welche Ergebnisse wurden daraus gefolgert? 5. Inwieweit sind die bisherigen Polderplanungen daraufhin untersucht worden, welche Mehrkosten, bzw. Entschädigungszahlungen durch ansteigenden Grundwasserpegel – auch in der weiteren Umgebung (Mintraching, Neutraubling) – erforderlich werden, insbesondere bei: a) Gebäuden wie öffentlichen Bauten, Privathäusern und Gewerbebauten, b) Infrastruktur (Mero, Straßen) und c) Nichtmehrbelegung von Friedhöfen? 6. Ist aus Sicht der Staatsregierung bei Polderflutung das Abwassersystem der angrenzenden Gemeinden Wörth a. d. Donau, Barbing und Pfatter gefährdet? a) Ist das vielerorts betriebene Vakuumsystem zur Abwasserentsorgung bei einem Anstieg des Grundwassers außer Betrieb zu setzen ist? b) Kann es auch passieren, dass die Abwassersysteme mit Freispiegelkanälen nicht mehr richtig funktionieren ? c) Müssen die Kläranlagen (die teilweise nur 50 Meter von den geplanten Poldern entfernt sind) außer Betrieb gesetzt werden? 7. Wie beurteilt die Staatsregierung die Befürchtungen der IG gegen Flutpolder östlich Regensburgs, dass Trinkwasserbrunnen bei Polderflutung durch ins Hinterland drängende Grundwasser verschmutzt und damit unbrauchbar gemacht werden? 8. Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach die Erfahrungen mit dem Juni-Hochwasser 2013 dazu führen können, weitere Gebiete im Einzugsbereich der Donau künftig von jeglicher Bebauung freizuhalten? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.11.2013 1. Welche seit 1999 projektierten Hochwasserschutzmaßnahmen entlang von Gewässern I. bis III. Ordnung bzw. an Gewässern im Einzugsgebiet der Donau wurden bislang nicht umgesetzt, aufgeschlüsselt nach: a) dem einzelnen Gewässer, b) den Gründen für die Nichtumsetzung der jewei- ligen Einzelmaßnahme (technische Gründe, Finanzen , Naturschutz etc.) und c) dem Projektstart (Einreichung Antragsunterlagen) und Projektstand (liegen die notwendigen baurechtlichen Genehmigungen schon vor?) Aufgrund der großen Anzahl von Vorhaben sowie den begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen kann eine Umsetzung nur Schritt für Schritt auf Basis einer bayernweiten Priorisierung der Vorhaben erfolgen. Daher wur- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.01.2013 17/71 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/71 den seit 1999 vorrangig Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verminderung von großen Schadensrisiken realisiert wie z. B. in Ingolstadt oder München. Weitere wichtige Maßnahmen wie z. B. der Hochwasserschutz der Stadt Regensburg wurden begonnen. Die bayernweite Priorisierung von staatlichen Hochwasserschutzprojekten umfasst sowohl die bauliche Umsetzung als auch die vorauslaufende ingenieurmäßige Projektierung sowie wasserrechtliche Genehmigung. Hiermit wird sichergestellt , dass projektierte und eventuell bereits genehmigte Vorhaben auch zeitnah umgesetzt werden. Verzögerungen im Projektablauf können jedoch entstehen z. B. durch: – Verzögerungen in der Planungsphase (Einsprüche im Wasserrechtsverfahren, Probleme beim Grunderwerb, etc.) – neue Erkenntnisse. An Gewässern 3. Ordnung liegt die Verantwortung für Hochwasserschutzmaßnahmen bei den Gemeinden. Der Freistaat Bayern gewährt hier Zuwendungen nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas). Ansonsten ist er als amtlicher Sachverständiger im Wasserrechtsverfahren beteiligt. Insofern liegen dem Freistaat Bayern Erkenntnisse in der Regel nur über Vorhaben vor, die konkret geplant oder umgesetzt werden. Aussagen über nicht umgesetzte Maßnahmen und Gründe für die Nichtumsetzung können daher nicht gemacht werden. 2. Sind zwischen Regensburg und Passau bereits Flutpolder gebaut worden und wenn ja, a) wurden diese bei der Flut im Mai/Juni geflutet und welche Auswirkungen haben sich ergeben b) und wenn nein, warum nicht? Bisher wurden zwischen Regensburg und Passau keine gesteuerten Flutpolder gebaut. Der Flutpolder „Öberauer Schleife“ bei Straubing ist projektiert. Das zugehörige Raumordnungsverfahren ist mit positiver Beurteilung abgeschlossen . 3. Ist der Staatsregierung das Schreiben der IG gegen Flutpolder östlich Regensburgs vom 21.05.2007 an den damaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber bekannt und welche Schlüsse wurden daraus gezogen? Für den Schutz der Menschen an der Donau zwischen Regensburg und Passau vor weiteren Überflutungen sind – wie das diesjährige Hochwasser gezeigt hat – weitere Maßnahmen nicht verzichtbar. 4. Wurden weitere Bohrungen durchgeführt, nachdem bei der Vorstellung von Zwischenergebnissen des Flutpolder-Gutachtens im Landratsamt Regensburg im April 2007 das Gutachten von Herrn Professor Strobl ergeben hat, dass die Flutpolder aufgrund der großräumigen Geologie machbar wären, jedoch die kleinräumige Geologie näher geprüft werden müsste, da die 10 beauftragten Bohrungen nicht reichen, und wenn ja, a) in welchem Raster wurde mit b) welchen Mitteln geprüft und c) welche Ergebnisse wurden daraus gefolgert? Im Gutachten von Herrn Professor Strobl sind u. a. 53 Bohrungen angeführt, die im Zuge der Bauarbeiten durch die RMD abgeteuft und zur Grundwasserbeweissicherung auch als Pegel ausgebaut wurden. Mit diesen konnten geologische Profile erstellt werden, welche die bereits vorhandenen Erkenntnisse zur großräumigen Geologie weiter untermauerten. Das Gutachten von Herrn Prof. Strobl basiert ausschließlich auf bis dato vorhandenen Bohrungen und Grundwasseraufschlüssen . Darüber hinaus wurden vonseiten der Wasserwirtschaft für dieses Gutachten keine zusätzlichen Bohrungen beauftragt. 5. Inwieweit sind die bisherigen Polderplanungen daraufhin untersucht worden, welche Mehrkosten, bzw. Entschädigungszahlungen durch ansteigenden Grundwasserpegel – auch in der weiteren Umgebung (Mintraching, Neutraubling) – erforderlich werden, insbesondere bei: a) Gebäuden wie öffentlichen Bauten, Privathäusern und Gewerbebauten, b) Infrastruktur (Mero, Straßen) und c) Nichtmehrbelegung von Friedhöfen? Derzeit werden Untersuchungen zur Identifizierung möglicher Rückhalteräume an der Donau angestellt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Sofern aus den Überlegungen künftig konkrete Planungen für gesteuerte Flutpolder erfolgen, wird auch die Betroffenheit Dritter im Zuge der Planungen und des Rechtsverfahrens untersucht. 6. Ist aus Sicht der Staatsregierung bei Polderflutung das Abwassersystem der angrenzenden Gemeinden Wörth a. d. Donau, Barbing und Pfatter gefährdet ? a) Ist das vielerorts betriebene Vakuumsystem zur Abwasserentsorgung bei einem Anstieg des Grundwassers außer Betrieb zu setzen ist? b) Kann es auch passieren, dass die Abwassersysteme mit Freispiegelkanälen nicht mehr richtig funktionieren? c) Müssen die Kläranlagen (die teilweise nur 50 Meter von den geplanten Poldern entfernt sind) außer Betrieb gesetzt werden? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Wie beurteilt die Staatsregierung die Befürchtungen der IG gegen Flutpolder östlich Regensburgs , dass Trinkwasserbrunnen bei Polderflutung durch ins Hinterland drängende Grundwasser verschmutzt und damit unbrauchbar gemacht werden ? Siehe Antwort zu Frage 5. 8. Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach die Erfahrungen mit dem JuniHochwasser 2013 dazu führen können, weitere Gebiete im Einzugsbereich der Donau künftig von jeglicher Bebauung freizuhalten? Für den Abfluss eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses werden nach Wasserhaushaltsgesetz bayernweit an Gewässern mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko Überschwemmungsgebiete ermittelt und festgesetzt. Diese Gebiete sind von Bebauung freizuhalten. Darüber hinaus besteht auch die gesetzlich geregelte Verpflichtung, zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchte Gebiete als Überschwemmungsgebiete festzusetzen.