Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 12.05.2015 Übernahme von Personalkosten des Konfuzius-Instituts Nürnberg-Erlangen durch den Freistaat Bayern Laut einem Bericht der Nürnberger Zeitung vom 3. März 2015 übernimmt der Freistaat die Kosten für eine wissenschaftliche Mitarbeiterstelle am Konfuzius-Institut NürnbergErlangen . In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung : 1. Wer genehmigte die Übernahme der genannten Personalkosten ? 2. War der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit der Genehmigung der Kostenübernahme befasst ? 3. Wurde die von Finanzminister Söder vorgenommene offizielle Zusage der Übernahme der Personalkosten im Kabinett besprochen und genehmigt? 4. a) Werden die Personalkosten vollständig oder nur anteilig vom Freistaat übernommen? b) Wie hoch ist die aus der Kostenübernahme resultierende jährliche Belastung für den Staatshaushalt? 5. Über welchen Zeitrahmen trägt der Freistaat die Kosten ? 6. Aus welchem Einzelplan wird die Stelle finanziert? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 15.06.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Rinderspacher, MdL, vom 12.05.2015 betreffend „Übernahme von Personalkosten des Konfuzius-Instituts NürnbergErlangen durch den Freistaat Bayern“ wird im Einvernehmen mit der Bayerischen Staatskanzlei wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Das Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen ist ein Verein zur Vermittlung der chinesischen Sprache und Kultur. Der Verein wird von der Beijing Foreign Studies University und der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen als Körperschaft des öffentlichen Rechts getragen. Gefördert und finanziert wird der Verein u. a. von der Zentrale der Konfuzius -Institute in Peking, dem Hanban (Staatliches Büro der Leistungsgruppe für internationale Verbreitung der chinesischen Sprache), der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern. Dieser leistet aus dem Haushalt der Staatskanzlei (Förderung der internationalen Beziehungen Bayerns und der bayerischen Kulturarbeit im Ausland, Kapitel 02 03 Titel 687 53) einen Zuschuss für die hälftige Miete für das Gebäude am Stadtpark, Virchowstraße 23. Aufgrund der steigenden Bedeutung des Sprachkursprogramms beim Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen soll die Stelle einer wissenschaftlichen Kraft für die Betreuung des Sprachkursprogramms je zur Hälfte vom Freistaat Bayern und vom Hanban bezuschusst werden. 1. Wer genehmigte die Übernahme der genannten Personalkosten? Die Förderung von Personalkosten beim Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen richtet sich zunächst nach den Vorschriften der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), insbesondere die Art. 23 und 44 BayHO. Im Haushalt der Staatskanzlei, Einzelplan 02, sind für die Förderung der internationalen Beziehungen Bayerns und der bayerischen Kulturarbeit im Ausland Mittel veranschlagt (Kapitel 02 03 Titel 687 53). Derzeit wird an der Umsetzung der Förderung nach Maßgabe der Vorschriften des Bayerischen Haushaltsrechts gearbeitet. 2. War der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit der Genehmigung der Kostenübernahme befasst? 3. Wurde die von Finanzminister Söder vorgenommene offizielle Zusage der Übernahme der Personalkosten im Kabinett besprochen und genehmigt? Hierzu wird zunächst auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Soweit für die Förderung zusätzliche Mittel erforderlich sind, ist darüber im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2016 zu entscheiden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.07.2015 17/7137 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7137 Der Regierungsentwurf wird nach Beschluss des Kabinetts (voraussichtlich Ende Juli 2015) an den Bayerischen Landtag zugeleitet. Anschließend erfolgt die Behandlung im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen. 4. a) Werden die Personalkosten vollständig oder nur anteilig vom Freistaat übernommen? b) Wie hoch ist die aus der Kostenübernahme resultierende jährliche Belastung für den Staatshaushalt ? 5. Über welchen Zeitrahmen trägt der Freistaat die Kosten? Zur Höhe und Dauer der Förderung können noch keine Aussagen getroffen werden. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Aus welchem Einzelplan wird die Stelle finanziert? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.