Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.04.2015 Metropolregion Vertreter der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte, der Wirtschaft, aus Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft sowie Verbände und Kammern aus den Bundesländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz möchten die Zukunftsfähigkeit der „Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main“ sichern und plädieren deshalb für einen Staatsvertrag nach dem Vorbild bereits bestehender Staatsverträge europäischer Metropolregionen . Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wie bewertet die Staatsregierung die Möglichkeit eines solchen Staatsvertrages? 2. Inwiefern ist die Staatsregierung bereit, die Idee eines Staatsvertrages zu unterstützen? 3. Was gilt es nach Ansicht der Staatsregierung bei einem solchen Staatsvertrag zu beachten? Wo liegen die Vorteile , wo die Nachteile? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung außerdem , die Metropolregion zu fördern? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16.06.2015 Zu 1.–3.: Metropolregionen stärken die Entwicklung der Region durch den Aufbau von gesamtregionalen Netzwerken und die Umsetzung von gemeinsamen Projekten. Sie vertreten als übergreifende Plattform die Interessen der Kommunen. Dazu arbeiten Verdichtungsraum und ländliches Umland als gleichberechtigte Partner zusammen. Im nationalen und internationalen Standortwettbewerb sind sie zudem ein wichtiges Marketinginstrument, indem sie regionale Standortvorteile gemeinsam bewerben. Die Staatsregierung misst dem Metropolansatz einen hohen Stellenwert bei. Für die Umsetzung sind die Regionen eigenverantwortlich zuständig. Die Metropolregion baut auf die Zusammenarbeit von Kommunen und Akteuren vor Ort, weswegen ein Staatsvertrag für eine Intensivierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion nicht geeignet erscheint. Ein Staatsvertrag birgt Vorteile, wenn hoheitliche Aufgaben geregelt werden sollen . Gegenstand eines entsprechenden Vertrages sind klar abgegrenzte Aufgaben auf Ebene der Landesregierungen. Staatsverträge sind vor allem dort geeignet, wo Gesetzgebung und Vollzug von Landesrecht nur nach einheitlichen Maßstäben sinnvoll erscheinen. Zu 4.: Metropolregionen sind im LEP (G 1.4.3) verankert: Die Europäischen Metropolregionen München und Nürnberg sowie der bayerische Teil der grenzüberschreitenden Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main sollen in ihrer nationalen und internationalen Bedeutung wirtschaftlich, verkehrlich, wissenschaftlich , kulturell und touristisch weiterentwickelt werden. Positive Impulse, die von den Metropolregionen München, Nürnberg und der grenzüberschreitenden Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main ausgehen, sollen verstärkt auch im ländlichen Raum der Metropolregion genutzt werden. Der bayerische Teil der Metropolregion Frankfurt/RheinMain erhält Unterstützung im Rahmen des Regionalmanagements „Bayerischer Untermain“ von 2007 bis 2010 in Höhe von 176.200 €, und aktuell von 2014 bis 2016 in Höhe von 150.000 €. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.07.2015 17/7153 Bayerischer Landtag