Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathi Petersen SPD vom 29.05.2015 „Nudging“ im Freistaat Bayern In immer mehr Staaten der Welt breitet sich ein Handlungsmuster aus, das der Verhaltensökonomie entstammt und unter dem Begriff „Nudging“ (engl. für „Stubser“) firmiert: Dabei wird versucht, Bürgerinnen und Bürger sozusagen über ihr Unterbewusstsein zu einem rationalen Verhalten zu bewegen, ohne dass hierfür jeweils Gesetze und/ oder Verordnungen erlassen werden müssen. In Großbritannien hat man mit dieser Methodik beispielsweise versucht, mehr Menschen dazu zu bewegen, sich als Organspender zu registrieren oder ihre Dächer energetisch zu sanieren; in Kalifornien (USA) haben die Behörden versucht , die Menschen zum Stromsparen zu bewegen, indem sie ihnen mitteilten, wie hoch der Stromverbrauch in ihrer jeweiligen Nachbarschaft ist; In Dänemark gibt es sogar das „Danish Nudging Network“. Laut mehreren Medienberichten hat nun auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt eingerichtet, die Vorschläge für „Nudging“-Projekte in Deutschland erarbeiten soll. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Kenntnisse liegen ihr über etwaige „Nudging“- Ideen seitens der Bundesregierung vor? b) Wie bewertet die Staatsregierung diese? c) Inwiefern wurde bzw. wird die Staatsregierung bzgl. dieser Ideen konsultiert bzw. informiert? 2. Wie bewertet die Staatsregierung generell das Konzept des „Nudging“? 3. a) Plant die Staatsregierung das Konzept des „Nudging“ im Freistaat Bayern anzuwenden? b) Falls dem so sein sollte, gibt es bereits – ähnlich wie im Bundeskanzleramt – eine Arbeitsgruppe, die derartige Vorschläge erarbeitet? 4. a) Teilt sie die Auffassung, dass der Staat mit solchen Methoden eine erzieherische Rolle gegenüber mündigen Bürgern einnimmt? b) Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass die vorausgefüllten Antragsformulare für das Betreuungsgeld , die an zahlreiche Familien im Freistaat Bayern verschickt wurden, auch als „Nudging“ zu bezeichnen sind? 5. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zum Thema „Nudging“ in Bayern außerhalb der Politik (z. B. in der Wirtschaft) vor? Antwort des Leiters der Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 18.06.2015 Zu 1. a) bis c): Über in allgemein zugänglichen Quellen wie Tageszeitungen oder Online-Portalen hinausgehende Informationen zum Thema „Nudging-Ideen seitens der Bundesregierung“ verfügt die Staatskanzlei, die gem. der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung ressortübergreifend für die Bereiche Deregulierung und Bürokratieabbau zuständig ist, nicht. Die Thematik war bislang insbesondere auch noch nicht Gegenstand der von der Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt veranstalteten Bund-Länder-Fachtreffen zum Themenbereich Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung. Zu 2.: Die Staatsregierung verfolgt im Zuge von Bürokratieabbau, Deregulierung und besserer Rechtssetzung seit Langem erfolgreich das Ziel, Gesetze wo immer möglich zu vermeiden und auf unabweisliche Fälle zu beschränken. Teil dieser Strategie ist es insbesondere auch, statt auf Gesetze auf Bewusstseinswandel durch Information beispielsweise im Rahmen der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit, auf Anreize oder auf freiwillige Kooperationen zu setzen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Staatsregierung grundsätzlich alle Überlegungen und Maßnahmen in Wissenschaft und Praxis, diese Ansätze zu verstärken und auszubauen. Zu 3. a) und b): Vor dem Hintergrund der Antworten zu den Fragen 1 und 2 bestehen derzeit keine konkreten Überlegungen, das Konzept des Nudging im engeren Sinne im Freistaat anzuwenden . Die Staatsregierung ist aber im Rahmen ihrer laufenden Bestrebungen, Deregulierung und Bürokratieabbau auch mit neuen, innovativen Ansätzen weiter voranzubringen , offen, zukunftsfähige neue Ansätze zu prüfen. Zu 4. a): Vgl. die Antwort zu Frage 2. Zu 4. b): Nein, vgl. im Übrigen die Antwort zu Frage 2. Zu 5.: Keine, vgl. ergänzend die Antwort zu Frage 1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.07.2015 17/7154 Bayerischer Landtag