Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.04.2015 Rahmenvereinbarung zur Stationsoffensive zwischen Freistaat und DB Station&Service AG Am 2. März 2015 ist die Rahmenvereinbarung zur „Stationsoffensive “ zwischen dem Freistaat und der DB Station&Service AG unterzeichnet worden. Die Vereinbarung sieht den Bau von 20 neuen Haltepunkten vor. Die Investitionskosten für die 20 neuen Halte in Höhe von mehr als 40 Millionen Euro tragen der Freistaat Bayern und die DB je zur Hälfte. Mit der Stationsoffensive nimmt der Freistaat erstmals Landesmittel für den Neubau von Stationen außerhalb der S-Bahn-Netze in die Hand, obwohl dafür eigentlich der Bund zuständig ist. Die DB übernimmt das Kostenrisiko für den Bau der Infrastruktur, und der Freistaat trägt das Erlösrisiko. Bahn und Freistaat rechnen mit 7.000 bis 8.000 zusätzlichen Ein- und Aussteigern in Bayern. Zusätzlich zu den vereinbarten 20 Stationen sollen weitere Standorte geprüft und im Rahmen einer zweiten Tranche umgesetzt werden. Seit der Bahnreform im Jahr 1996 hat der Freistaat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn 60 neue Haltepunkte in Bayern eröffnet. Diese werden pro Werktag von rund 40.000 Fahrgästen genutzt. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Mit welchen Landesmitteln finanziert der Freistaat seinen Anteil von 20 Mio. Euro an der Stationsoffensive (bitte Kapitel und Titel nennen)? 2. Inwieweit trägt der Freistaat das Erlösrisiko bzw. welche Regelungen dazu beinhaltet die Rahmenvereinbarung? 3. Für welchen Zeitraum gilt die Rahmenvereinbarung? 4. Welche weiteren Vereinbarungen zur Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung stehen noch aus? 5. Welche Verzinsung garantiert der Freistaat der DB Station&Service AG für das von der DB Station&Service AG eingesetzte Kapital (ohne den Anteil des Freistaates )? 6. Welchen Einfluss hat die Kofinanzierung des Freistaates auf die Höhe der Stationsentgelte? 7. Mit welcher Summe hat der Freistaat die seit der Bahnreform im Jahr 1996 errichteten 60 neuen Haltepunkte in Bayern bezuschusst? 8. Welche weiteren Stationen sollten in einer zweiten Tranche umgesetzt werden und wann werden die Entscheidungen hierfür getroffen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 12.06.2015 1. Mit welchen Landesmitteln finanziert der Freistaat seinen Anteil von 20 Mio. Euro an der Stationsoffensive (bitte Kapitel und Titel nennen)? Der Freistaat Bayern finanziert seinen Anteil aus Kapitel 0367, Titel 892 03 „Leistungen für Investitionen an private Eisenbahninfrastrukturunternehmen“. 2. Inwieweit trägt der Freistaat das Erlösrisiko bzw. welche Regelungen dazu beinhaltet die Rahmenvereinbarung ? Der Freistaat Bayern trägt das Erlösrisiko vollständig. Mit dem Begriff „Erlösrisiko“ wird das Risiko umschrieben, dass an den neuen Stationen die prognostizierten Fahrgastzahlen nicht erreicht werden und somit zusätzliche Fahrgelderlöse nicht im einkalkulierten Umfang generiert werden können. Von den neuen Stationen erhofft sich der Freistaat Bayern einen Anstieg der Fahrgastzahlen und in der Folge steigende Einnahmen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche die Stationen im Auftrag des Freistaates Bayern bedienen. Hierdurch werden spätestens bei der nächsten Ausschreibung der Verkehrsleistungen entsprechend günstigere Angebote erwartet, da die zusätzlichen Einnahmen eingepreist werden. Wenn die gewünschten Effekte nicht oder nicht im erhofften Umfang eintreten, muss der Freistaat Bayern entsprechend höhere Bestellentgelte als erwartet entrichten und trägt damit das beschriebene Erlösrisiko. Die DB Station&Service AG trägt demgegenüber das Baukostenrisiko. Der Risikoaufteilung lag die Überlegung zugrunde, dass jeder Partner das Risiko übernehmen sollte , das er selbst am besten beeinflussen kann. So kann die DB durch eine belastbare Planung und eine gute Bauleitung die Kosten beeinflussen. Der Freistaat Bayern kann durch eine gute Fahrplangestaltung und Vorgaben bezüglich der Fahrzeuge für ein attraktives Zugangebot an den neuen Stationen sorgen und damit die Fahrgastnachfrage positiv beeinflussen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.07.2015 17/7162 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7162 3. Für welchen Zeitraum gilt die Rahmenvereinbarung? Die Rahmenvereinbarung gilt vom 2. März 2015 (Zeitpunkt der Unterzeichnung) bis zum 31. Dezember 2023. 4. Welche weiteren Vereinbarungen zur Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung stehen noch aus? Es ist vorgesehen, zeitnah eine Planungsvereinbarung zu schließen, um die Beplanung der einzelnen Stationen zu regeln. Das entsprechende Vertragsmuster ist bereits endverhandelt , kann jedoch erst unterzeichnet werden, wenn sämtliche Planungsgrundlagen feststehen. Derzeit finden hierzu Vor-Ort-Termine an allen geplanten Standorten unter Einbeziehung der örtlichen Projektpartner wie Kommunen und Landkreise statt. Nach Abschluss der Planungen soll für jeden geplanten Haltepunkt ein „Realisierungs- und Finanzierungsvertrag“ unterzeichnet werden. Auch das Vertragsmuster hierfür ist bereits endverhandelt und liegt – wie auch das Vertragsmuster für die Planungsvereinbarung – dem Rahmenvertrag als Anlage bei. 5. Welche Verzinsung garantiert der Freistaat der DB Station&Service AG für das von der DB Station&Service AG eingesetzte Kapital (ohne den Anteil des Freistaates)? Der Freistaat Bayern garantiert der DB Station&Service AG eine Verzinsung in Höhe von 8 % auf das von der DB eingesetzte Kapital. 6. Welchen Einfluss hat die Kofinanzierung des Freistaates auf die Höhe der Stationsentgelte? Eigenmittel der DB Station&Service AG erhöhen den bayernweiten Stationspreis in der jeweiligen Stationspreiskategorie . Indem der Freistaat Bayern die Investitionskosten der neuen Halte hälftig mitfinanziert, reduziert sich der Eigenmitteleinsatz der DB, wodurch ein geringerer Anteil auf die Stationsentgelte umgelegt werden kann. Die Kofinanzierung des Freistaates Bayern wirkt sich daher stabilisierend auf die Stationsentgelte aus. 7. Mit welcher Summe hat der Freistaat die seit der Bahnreform im Jahr 1996 errichteten 60 neuen Haltepunkte in Bayern bezuschusst? Eine systematische Mitfinanzierung neuer Haltepunkte durch den Freistaat Bayern gab es bislang nicht. Im Rahmen der Mitverantwortung des Freistaates Bayern wurden jedoch Zuschüsse aus GVFG-Mitteln für verschiedene neue Haltepunkte im S-Bahn-Bereich gezahlt. Zudem wurde bei einigen Haltepunkten außerhalb der S-Bahn-Netze ein ergänzender Wirtschaftlichkeitsausgleich an die DB AG gezahlt , sofern die Wirtschaftlichkeitsrechnung der DB nicht zu einem auskömmlichen Ergebnis führte. In Summe hat der Freistaat Bayern die bislang realisierten 60 Haltepunkte mit rund 30 Mio. € bezuschusst. In diesem Betrag nicht enthalten sind Zuschüsse für den Bau kommunaler Maßnahmen im Bahnhofsumfeld wie z. B. P+R-Plätze oder Fahrradabstellanlagen . 8. Welche weiteren Stationen sollten in einer zweiten Tranche umgesetzt werden und wann werden die Entscheidungen hierfür getroffen? Die DB Station&Service AG und der Freistaat Bayern planen , Vorschläge für weitere Haltepunkte fortlaufend nach den Kriterien der Stationsoffensive zu bewerten und in einer Liste zu sammeln, die zu gegebener Zeit Grundlage für eine mögliche zweite Tranche werden könnte. Bezüglich sechs neuer Haltepunkte im Raum Memmingen , welche zum Vertragsabschluss der Stationsoffensive hinsichtlich ihrer Randbedingungen noch nicht ausreichend konkretisiert waren und im Unterschied zu den anderen 20 Standorten umfangreiche Zusammenhangsmaßnahmen der DB Netz AG erfordern, planen die Deutsche Bahn AG und der Freistaat Bayern noch im Jahr 2015 den Abschluss einer separaten Vereinbarung.