Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 11.05.2015 Bayerische Projektvorschläge für Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) Um die stagnierende Konjunktur in der Europäischen Union wieder anzukurbeln hat sich die Europäische Kommission letztes Jahr für eine groß angelegte Investitionsoffensive entschieden. Mithilfe eines Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) in Höhe von 21 Mrd. Euro sollen besonders risikoreiche und wichtige Investitionen in zukunftsweisende Projekte angeschoben werden, die nicht über den Markt alleine finanziert werden würden. In den kommenden drei Jahren sollen durch den EFSI Investitionen in Höhe von mindestens 315 Mrd. Euro angestoßen werden. Inzwischen wurden rund 2.000 Projektvorschläge aus den Mitgliedstaaten für eine Förderung durch den EFSI eingereicht. Die ersten vier Projekte, die gefördert werden könnten, wurden mittlerweile von der Europäischen Investitionsbank ausgewählt. In der zweiten Jahreshälfte 2015 soll der EFSI schon voll einsatzfähig sein. Umso wichtiger ist es, dass auch bedeutende bayerische Projekte an die Europäische Union übermittelt werden, damit auch sie vom EFSI profitieren können. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Hat die Staatsregierung konkrete Projektvorschläge an die Europäische Union bzw. den Bund zur Weitermeldung übermittelt, die durch den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen gefördert werden könnten? b) Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich dabei konkret? c) Wenn ja, aus welchen Gründen wurden gerade diese Projekte von der Staatsregierung ausgewählt? 2. a) Welchen Mittelansatz/Mittelbedarf haben die ausgewählten Projekte? b) Stehen für diese Projekte ausreichend Kofinanzierungsmittel im Haushalt des Bayerischen Freistaates 2015/2016 zur Verfügung? 3. Falls von der Staatsregierung keine konkreten Projektvorschläge an den Bund bzw. die Europäische Union gegangen sind, was sind hierfür die Hintergründe? 4. a) Welche bayerischen Projekte wurden im Rahmen einer deutschen Projektliste vom Bund an die Europäische Union gemeldet? b) Welchen Mittelbedarf haben diese Projekte? Antwort der Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen in der Bayerischen Staatskanzlei vom 23.06.2015 Vorbemerkung: Der Europäische Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) war bereits Gegenstand der Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen vom 5. Mai 2015. Auf die Ausführungen der Staatskanzlei in der Sitzung wird Bezug genommen. Weiter wird auf folgende Punkte hingewiesen: – Soweit die Anfrage davon ausgeht, dass die Mitgliedstaaten bereits rund 2.000 Projekte für eine Förderung durch den EFSI eingereicht hätten, trifft dies nicht zu. Bislang sind weder die Fördervoraussetzungen noch die Fördermodalitäten des EFSI bekannt. Auch eine Antragstellung bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) ist bislang nicht möglich. Die zwischen September und Dezember 2014 von der Kommission, der EIB und den Mitgliedstaaten im Rahmen der „Task Force Investitionen“ erstellten Projektlisten hatten zum Ziel, den allgemeinen Investitionsbedarf in Europa zu ermitteln und Investitionsmöglichkeiten aufzuzeigen. Mit der Aufnahme von Projekten in diese Liste ist weder eine Antragstellung beim EFSI noch gar eine Förderzusage verknüpft. Die vom EFSI zu fördernden Projekte können – nach dessen Arbeitsaufnahme – direkt bei den hierfür berufenen Gremien des Fonds zur Finanzierung vorgeschlagen werden. Auch die Staatsregierung kann erst nach Bekanntgabe der genauen Förderbedingungen abschätzen, ob für bayerische Projekte eine Unterstützung durch den EFSI überhaupt in Betracht kommt und ob dadurch eine günstigere Finanzierung ermöglicht wird als bei einer Finanzierung durch den Markt oder der Inanspruchnahme anderer Unterstützungsmöglichkeiten. – Soweit die EIB auf Grundlage von Art. 20 des Vorschlags zur EFSI-Verordnung bereits Projekte unterstützt, stammen diese – nach hiesiger Kenntnis – nicht aus eigens hierfür angemeldeten Projekten. Vielmehr handelt es sich um solche Projekte, die der EIB aufgrund früherer Anträge bereits bekannt waren und in diesem Rahmen schon geprüft worden sind. Unter Voranstellung dieser Prämissen kann zu den Fragen im Einzelnen folgendes ausgeführt werden: 1. a) Hat die Staatsregierung konkrete Projektvorschläge an die Europäische Union bzw. den Bund zur Weitermeldung übermittelt, die durch den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen gefördert werden könnten? Im Rahmen der Analyse des EFSI während seiner Entwicklungsphase Ende 2014 hat die Staatsregierung mögliche Projekte identifiziert, die – vorbehaltlich der bislang noch Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.07.2015 17/7225 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7225 nicht bekannten Finanzierungsvoraussetzungen und -modalitäten (s. Vorbemerkung) – für eine (Teil-)Unterstützung durch den EFSI in Betracht kommen können. Dabei handelt es sich um die in der Anlage 1 zu diesem Schreiben aufgeführten Projekte. Diese Projekte wurden auch dem Bund übermittelt. b) Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich dabei konkret? Auf die Anlage 1 wird verwiesen. c) Wenn ja, aus welchen Gründen wurden gerade diese Projekte von der Staatsregierung ausgewählt? Bei der Auswahl der Projekte wurde ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass diese als mögliche EIB-Projekte von hinreichender Größenordnung und dauerhaftem volkswirtschaftlichen Nutzen sind und dadurch tatsächlich zur Überwindung der europäischen Wachstumsschwäche beitragen können. Weiter mussten die Projekte den nachfolgend dargestellten Kriterien genügen: – Es handelt sich um strategische Infrastrukturen (Digitales und Energie, Förderung der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz, Verkehrsinfrastrukturen, Industriezentren , Bildung, Forschung und Innovation) oder um Projekte zur Förderung von Beschäftigung, insbesondere zur Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen oder zur Förderung der Jugendbeschäftigung. – Da die Förderung über ein Engagement der EIB und nicht als verlorener Zuschuss gewährt wird, muss das Projekt langfristig betriebswirtschaftlich rentabel und in der Lage sein, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kreditsicherung das benötigte Kapital vollständig auf den Kapitalmärkten aufzunehmen. – Der Projektstart erfolgt innerhalb der nächsten drei Jahre. – Das Projekt hat das Potenzial, als Hebel für die Erschließung weiterer Finanzierungsquellen zu wirken. 2. a) Welchen Mittelansatz/Mittelbedarf haben die ausgewählten Projekte? Auf die Anlage 1 wird verwiesen. b) Stehen für diese Projekte ausreichend Kofinanzierungsmittel im Haushalt des Bayerischen Freistaates 2015/2016 zur Verfügung? Auf die Anlage 1 wird verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen , dass es sich bei EFSI nicht um ein Kohäsionsinstrument handelt, sodass eine nationale Kofinanzierung nicht Voraussetzung für die Förderung durch den EFSI sein dürfte . Aufgrund der geplanten Funktionsweise des EFSI kommen ohnehin nur betriebswirtschaftlich rentable Projekte für eine Förderung in Betracht. 3. Falls von der Staatsregierung keine konkreten Projektvorschläge an den Bund bzw. die Europäische Union gegangen sind, was sind hierfür die Hintergründe ? Entfällt. 4. a) Welche bayerischen Projekte wurden im Rahmen einer deutschen Projektliste vom Bund an die Europäische Union gemeldet? Auf die Vorbemerkung wird Bezug genommen. Die von den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und der EIB im Rahmen der „Task Force Investitionen“ zwischen September und Dezember 2014 (also vor Bekanntgabe der konkreten Pläne zum EFSI) erstellte Liste enthält die in Anlage 2 dargestellten Projekte aus Deutschland. Da der deutsche Beitrag zur Liste ausschließlich vom Bund und ohne Beteiligung der Länder zusammengestellt wurde, enthält die Liste ganz überwiegend Projekte des Bundes, darunter auch solche , die ganz oder teilweise in Bayern umgesetzt werden. b) Welchen Mittelbedarf haben diese Projekte? Auf die Anlage 2 wird Bezug genommen. Drucksache 17/7225 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bayerische Projektvorschläge für Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld Projekt Zust. Ressort Frage 2 a) Frage 2 b) Ausbau des Breitbandförderprogramms des Freistaats Bayern StMFLH ca. 2 Mrd. € (bis 2018) entfällt A 3 Würzburg-Nürnberg (sechsstreifiger Ausbau zwischen AK Biebelried -AK Fürth/Erlangen) StMI *) *) A 8 München-Salzburg (sechsstreifiger Ausbau zwischen Rosenheim und Landesgrenze) StMI *) *) A 94 München-Passau (Abschnitt PastettenHeldenstein ) StMI *) *) St 2580 (Flughafentangente Ost, vierspuriger Ausbau des Abschnitts zwischen St 2584 und St 2084) StMI ***) ***) ABS 38 München-Mühldorf-Freilassing Grenze (Elektrifizierung und 2-gleisiger Ausbau) StMI *) *) ABS 48 München-Lindau-Grenze (Elektrifizierung und Geschwindigkeitsanhebung Geltendorf-Lindau) StMI *) *) VDE 8.1 Nürnberg-Erfurt (4-gleisiger Ausbau Forchheim-Breitengüßbach, Güterzugtunnel Fürth) StMI *) *) Ausbau Nürnberg-Marktredwitz-Grenze (Elektrifizierung) StMI *) *) Ausbau München-Regensburg-Furth i. W. (Beschleunigung und Elektrifizierung) StMI *) *) Schienenanbindung Flughafen München an das TEN-Projekt „Rhein-DonauKorridor “ (Planung des Neubaus) StMI ca. 520 Mio. € **) *) ABS Ulm – Augsburg (Ausbau zur Hochgeschwindigkeitsstrecke) StMI *) *) Schaffung eines Forschungsverbundes Speichertechnologien StMWi 30 Mio. € p. a. keine Verbundforschungsvorhaben „Innovative Technologien für mehr Rohstoff-Effizienz in KMU und Handwerk“ StMUV 3 Mio. € ausreichende Kofinanzierungsmittel sind reserviert Anlage 1 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7225 Digitalisierung der Geodatenbestände StMFLH ca. 5 Mio. € entfällt Quantenkryptografie (Entwicklung eines Demonstrators für satellitengestützte Quantenverschlüsselung) StMWi ca. 2 bis max. 5,75 Mio. € keine Errichtung eines Forschungsgebäudes am Helmholtz Pioneer Campus für Spitzenforschung StMWi 45 Mio. € keine (erst ab 2017 haushaltswirksam ) Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Wissensbasierte Bioökonomie“ StMELF ****) keine Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Digitalisierungsoffensive Landwirtschaft“ StMELF ****) keine Förderung des digitalen Kinos der Zukunft StMWi 30 Mio. € p. a. keine Energetische Sanierung kommunaler Verwaltungsgebäude und anderer Einrichtungen StMUV 100 Mio. € p. a. keine Errichtung einer Laborwerkstatt „Ambient Assisted Living“ StMGP 4.290.000 € keine Ausbau der Barrierefreiheit der sozialen Infrastruktur in Bayern StMAS *****) keine Aufbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse StMAS 1,0 Mio. € p. a. Mittel i. H. v. 400.000 € im NHH angemeldet Berufsorientierung und berufliche Bildung für unbegleitete Minderjährige StMAS 9 Mio. € entfällt *) Frage kann nicht beantwortet werden (es handelt sich um ein Projekt des Bundes bzw. der Deutschen Bahn); daher keine originäre Finanzierungsverantwortung für Bayern und keine Haushaltsrelevanz. **) Zur Beschleunigung der Planung für den Bereich Erdinger Ringschluss/Schienenanbindung Flughafen München, Walpertskirchener Spange finanziert der Freistaat Bayern die Planungskosten. Von den 520,0 Mio. € Baukosten entfallen rd. 370,0 Mio. € auf den Lückenschluss Flughafen München – Erding, der aus dem Bundes-GVFG-Programm finanziert werden soll. ***) Projekt war in der ursprünglichen Aufstellung noch enthalten, kommt aber für eine Finanzierung durch den EFSI nicht mehr in Betracht. ****) Bislang wurden keine konkreten Mittelansätze ausgearbeitet. Dies geschieht, wenn die Ansätze von Staatsregierung und Bundesregierung positiv eingeschätzt werden. Erste Vorarbeiten sind bereits erfolgt. *****) Da bislang die Förderbedingungen und -modalitäten nicht bekannt sind, kann nicht beurteilt werden, welche konkreten Vorhaben bzw. welche Teilbereiche der sozialen Infrastruktur für eine Anmeldung in Betracht kommen. Drucksache 17/7225 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 2 � C o u n tr y : G er m an y� 3UR MHF W�OL VW� � S ec to r� S ub se ct or � P ri va te /P u bl ic /P P P � P ro je ct n am e� Im pl em en tin g ag en cy � D es cr ip tio n� In cl ud ed in na tio na l in ve st m en t pl an (y es /n o) � S ta tu s� To ta l in ve st - m en t c os t� In ve st m en t in 2 01 5 –� 20 17 � B ar ri er s/ so lu tio ns � (E U R b n) � (E U R b n) � .Q RZ OHG JH �DQ G� WKH �'L JLW DO� (F RQ RP \� 3X EOLF �5 '� SX EOLF � SUL YD WH� /H DG LQJ �(G JH �&O XV WHU � &R PS HWL WLR Q� )H GH UDO �OHY HO� 7K H�) HG HUD O�0 LQLV WU\ �RI �(G XF DWL RQ �DQ G � 5H VH DUF K�OD XQ FK HG �WK H�/ HD GLQ J�( GJ H� &OX VWH U�F RP SH WLWLR Q� LQ�W KH �VX PP HU� RI� �� �� �XQ GH U�WK H�V ORJ DQ ��* HUP DQ \ V � /H DG LQJ �(G JH �&O XV WHU V�� �P RUH �LQQ RY DWL RQ �� PR UH� JUR ZWK ��P RUH �HP SOR \P HQ W��� 8S �WR � ILYH �ZL QQ HUV �SH U�UR XQ G�R I�WK H�F RP SH WLWLR Q� DUH �IX QG HG �E\ �WK H�0 LQLV WU\ �IR U�D �SH ULR G�R I� ILYH �\H DUV �LQ� WKH �LP SOH PH QWD WLR Q�R I�WK HLU � VWU DWH JLH V��7 KH UH� ZLO O�EH �D� WRW DO�R I�WK UHH � URX QG V�� �ZL WK� XS �WR ��� ��P LOOLR Q�H XUR V�S HU� URX QG ��7 ZR �UR XQ GV �KD YH �DOU HD G\ �EH HQ � VX FFH VVI XOO\ �FR PS OHW HG ��7 KH � LP SOH PH QWD WLR Q�H QY LVD JH V�D �P DWF KLQ J� OHY HO�R I�IL QD QF LDO� SD UWLF LSD WLR Q�R Q�W KH �SD UW� RI� EX VLQ HV VH V�D QG �SU LYD WH� LQY HV WRU V�� ZZ Z�V SLW ]H QF OXV WHU �GH �