Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 15.01.2014 Ungewisse Zukunft für Mehrgenerationenhäuser Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde das Ziel festgehalten, Mehrgenerationenhäuser in Zukunft auf eine dauerhafte Finanzierungsbasis zu stellen und auch die Zahl dieser Häuser zu erhöhen, indem möglichst alle Kommunen ein solches bekommen sollen. Dieses Konzept soll mit den Ländern und Kommunen erarbeitet werden. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. In wie vielen bayerischen Kommunen gibt es bereits Mehrgenerationenhäuser? 2. Erachtet es die Staatsregierung tatsächlich für möglich, in allen Kommunen Mehrgenerationenhäuser zu etablieren und welche Maßnahmen sind angedacht, um dieses Ziel zu erreichen? 3. Gibt es bereits erste Konzepte zur Verstetigung der Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser? 4. Wenn ja, wie sind diese gestaltet und welche Auswirkungen haben diese auf den Haushalt? 5. Wenn nein, wann werden diese Konzepte vorgelegt und wer ist an der Erstellung beteiligt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 06.02.2014 1. In wie vielen bayerischen Kommunen gibt es bereits Mehrgenerationenhäuser? Das laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II des Bundes hat zum Ziel, in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Mehrgenerationenhaus zu etablieren. In Bayern werden derzeit vom Bund in 59 Landkreisen und 18 kreisfreien Städten insgesamt 82 Mehrgenerationenhäuser gefördert. Darüber hinaus gibt es in Bayern weitere 12 Einrichtungen, die zwar seit Ende 2012 vom Bund nicht mehr gefördert werden, die aber mit dessen Zustimmung die Marke Mehrgenerationenhäuser weiterführen. Damit gibt es bereits in 62 der 71 Landkreise (87 %) und in 23 der 25 kreisfreien Städte (92 %) in Bayern Mehrgenerationenhäuser . 2. Erachtet es die Staatsregierung tatsächlich für möglich , in allen Kommunen Mehrgenerationenhäuser zu etablieren, und welche Maßnahmen sind angedacht. um dieses Ziel zu erreichen? Mehrgenerationenhäuser sind Kompetenzzentren zur Gestaltung des demografischen Wandels im Sozialbereich. Sie sind als Einrichtungstyp grundsätzlich für alle Kommunen geeignet. Bereits heute gibt es in Bayern über die vom Bund geförderten Mehrgenerationenhäuser hinaus ein Vielzahl von zum Teil seit Langem bestehenden Einrichtungen, die ein Konzept entsprechend dem der Mehrgenerationenhäuser ganz oder zum Teil umsetzen (z. B. Generationenzentren , Bürgerhäuser, Stadtteilzentren, Dorfgemeinschaftshäuser oder Einrichtungen, mit deren Hilfe und in denen sich Bürgerinnen und Bürger auch generationenübergreifend ehrenamtlich engagieren können). Ob in einer Kommune ein Mehrgenerationenhaus im Sinne des Bundesprogramms etabliert wird, hängt von einer entsprechenden Bedarfsprüfung vor Ort und von der Frage der Finanzierbarkeit durch den Träger und die Kommune ab. Bezüglich der Frage der Finanzierung bleibt abzuwarten, welche weiteren Impulse die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung geben wird. 3. Gibt es bereits erste Konzepte zur Verstetigung der Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser? Unverzichtbarer Baustein für eine Verstetigung der Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser ist eine fortwährende Förderung durch den Bund. Die Staatsregierung geht davon aus, dass es hierzu in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung kommen wird. Im Übrigen verweise ich auf den Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 26. November 2013 zum Beschluss des Bayerischen Landtags vom 16. Juli 2013 betreffend „Nachhaltige Sicherung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern“ (LT-Drs. 16/18008). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/724 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/724 4. Wenn ja. wie sind diese gestaltet und welche Auswirkungen haben diese auf den Haushalt? Bisher unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration 51 Kommunen bei der Kofinanzierung mit insgesamt 255.000 € jährlich. Sofern sich der Bund weiterhin an der Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser beteiligt, wird das Ministerium anlässlich der Verhandlungen für den Haushalt 2015/2016 prüfen, die bestehende Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser fortzuführen und insbesondere mit Blick auf die integrationsfördernde Funktion der Projekte auf die übrigen derzeit vom Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II erfassten Einrichtungen zu erweitern . Darüber hinaus unterstützt der Freistaat Bayern die Bemühungen der Träger der bayerischen Mehrgenerationenhäuser zur Verbreiterung ihrer Finanzierungsgrundlagen. Deshalb wurden im Rahmen der Stiftungsinitiative des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zur Verbreiterung der Finanzierungsgrundlagen von Mehrgenerationenhäusern am 24. Oktober 2012 in München und am 15. November 2012 in Nürnberg zwei Impulsveranstaltungen angeboten, die von Kommunen, Trägern und Einrichtungen sehr gut angenommen wurden. Von den 51 Mehrgenerationenhäusern, die der Freistaat Bayern bei der Kofinanzierung unterstützt, werden bereits 11 Mehrgenerationenhäuser durch eine Stiftung oder einen Förderverein mitfinanziert, ist bei weiteren 3 Mehrgenerationenhäusern eine Stiftung bzw. ein Förderverein konkret in Planung, sind bei 3 Mehrgenerationenhäusern Überlegungen dazu im Gange und versuchen weitere 3 Mehrgenerationenhäuser , eine bestehende Stiftung stärker auf das eigene Mehrgenerationenhaus auszurichten. 5. Wenn nein, wann werden diese Konzepte vorgelegt und wer ist an der Erstellung beteiligt? Beantwortung entfällt.