Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 22.05.2015 Sportstätten im Oberland Ich frage die Staatsregierung: 1. Wann wurde für das Oberland zuletzt eine sogenannte Sportstättenerhebung durchgeführt und welche Ergebnisse erbrachte diese hinsichtlich der unterschiedlichen Arten von Sportstätten? 2. Wann ist mit einer erneuten Sportstättenerhebung für das Oberland zu rechnen? 3. Welche Defizite im Bereich der Ausstattung einzelner Gemeinden im Oberland mit Sportstätten ergab die letzte Sportstättenerhebung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.06.2015 Zu 1.: Die letzte bekannte Sportstättenerhebung, die auch das Gebiet der Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch -Partenkirchen, Miesbach und Weilheim-Schongau (Planungsregion 17 Oberland) mitumfasste, ist die von der Sportministerkonferenz beauftragte Sportstättenstatistik der Länder aus dem Jahr 2002. Diese wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportbund und dem Deutschen Städtetag erstellt. Allerdings lassen sich die Ergebnisse dieser ländervergleichbaren Sportstättenstatistik lediglich auf das Gebiet des Freistaats Bayern eingrenzen. Aufgrund des hohen Erhebungsaufwands und der vergleichsweise geringen Aussagekraft hat die Sportministerkonferenz von den ursprünglichen Planungen, zum Stichtag 1. Juli 2010 eine erneute Erhebung zur Fortschreibung dieser Sportstättenstatistik durchführen zu lassen, Abstand genommen. Eine Sportstättenerhebung, deren Ergebnisse sich auf das Oberland oder einzelne Gemeinden des Oberlands eingrenzen lassen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Zu 2.: Bei der Schaffung und Erhaltung von öffentlichen Einrichtungen zur Jugendertüchtigung und des Breitensports handelt es sich gemäß Art. 57 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Bedarf an Sportstätten sich von Ort zu Ort aufgrund unterschiedlicher Sportstättennachfrage, verstärkt durch ungleichmäßige demografische Entwicklungen, unterscheidet. Vor diesem Hintergrund ist eine Sportstättenerhebung für das Oberland durch die Staatsregierung nicht geplant; diese wäre gegebenenfalls von den jeweiligen Gemeinden selbst durchzuführen. Zu 3.: Eine Sportstättenerhebung, deren Ergebnisse sich auf einzelne Gemeinden des Oberlands eingrenzen lassen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.08.2015 17/7250 Bayerischer Landtag