Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert SPD vom 29.04.2015 Dolmetscherdienste für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen in Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber Unabhängig von den derzeitigen Anstrengungen zum Ausbau der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen besteht nach Aussage von haupt- und ehrenamtlich Tätigen vor Ort Verbesserungsbedarf bei den Dolmetscherdiensten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen Fällen werden Dolmetscher für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen in Erstaufnahmeeinrichtungen hinzugezogen? 2. a) Welche Grundlagen regeln den Einsatz von Dolmetschern bei medizinischen Behandlungen in Erstaufnahmeeinrichtungen ? b) Wie läuft das Beantragungs- und Genehmigungsverfahren ab? c) Wer entscheidet über die Notwendigkeit, einen Dolmetscher einzusetzen? 3. Wer trägt welchen Teil der Kosten für den Einsatz von Dolmetschern? 4. a) In wie vielen Fällen wurde, aufgegliedert nach den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Dependancen , der Einsatz eines Dolmetschers beantragt? b) In wie vielen Fällen wurde der Einsatz eines Dolmetschers nicht bewilligt? 5. Welche Qualifikationen müssen Dolmetscher für den Einsatz bei medizinischen Behandlungen aufweisen? 6. Auf welche Datenbanken haben die Haupt- und Ehrenamtlichen in den bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen für die Suche nach Dolmetschern Zugriff? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 22.06.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet : 1. In welchen Fällen werden Dolmetscher für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen in Erstaufnahmeeinrichtungen hinzugezogen? Für die Aufgabenerfüllung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungen nach § 62 des Asylverfahrensgesetzes ist regelmäßig die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich. Da nicht in allen Erstaufnahmeeinrichtungen die erforderlichen Dolmetscher zur Verfügung stehen, wird teilweise als Behelf auf andere Asylbewerber zurückgegriffen. Daneben erfolgt – sofern im Einzelfall erforderlich – der Einsatz von Dolmetschern und Sprachmittlern im Rahmen der kurativen Versorgung in den Aufnahmeeinrichtungen. 2. a) Welche Grundlagen regeln den Einsatz von Dolmetschern bei medizinischen Behandlungen in Erstaufnahmeeinrichtungen? Grundsätzlich werden gemäß § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes die Kosten für Dolmetscher oder Sprachmittler übernommen, wenn ohne den Einsatz eines Dolmetschers oder Sprachmittlers die ärztliche Behandlung nicht durchgeführt werden kann und der Patient keine Möglichkeit hat, auf die Übersetzungshilfe von Verwandten oder Bekannten zurückzugreifen. b) Wie läuft das Beantragungs- und Genehmigungsverfahren ab? c) Wer entscheidet über die Notwendigkeit, einen Dolmetscher einzusetzen? Die in den Aufnahmeeinrichtungen tätigen Ärzte informieren den örtlichen Träger über den Bedarf. Der örtliche Träger entscheidet über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers in Absprache mit dem Arzt, § 14 der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl). Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass auch im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung kein Anspruch des Versicherten auf Übernahme der Dolmetscherkosten besteht. 3. Wer trägt welchen Teil der Kosten für den Einsatz von Dolmetschern? Die Kosten trägt grundsätzlich der Freistaat Bayern, § 11 Abs. 1 DVAsyl. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.08.2015 17/7252 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7252 4. a) In wie vielen Fällen wurde, aufgegliedert nach den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Dependancen, der Einsatz eines Dolmetschers beantragt ? Eine derartige Statistik wird nicht geführt. Eine Befragung der vor Ort in den Aufnahmeeinrichtungen tätigen Ärzte erbrachte im Wesentlichen folgendes Bild: Der Bedarf für einen institutionalisierten Einsatz von Dolmetschern wird in der Praxis nicht gesehen. Die tätigen Ärzte bzw. das medizinische Hilfspersonal sprechen vielfach selbst verschiedene Sprachen. In anderen Fällen kommen Angehörige bzw. sonstige Begleiter als Sprachmittler zum Einsatz. Im Ärztezentrum Bayernkaserne befindet sich ein durch die Landeshauptstadt München organisierter Sprachmittler zu festen Zeiten vor Ort in den jeweiligen Sprechstunden. b) In wie vielen Fällen wurde der Einsatz eines Dolmetschers nicht bewilligt? Eine derartige Statistik wird nicht geführt. 5. Welche Qualifikationen müssen Dolmetscher für den Einsatz bei medizinischen Behandlungen aufweisen ? Die Landeshauptstadt München fordert von ihren Dolmetscher(inne)n regelmäßig Nachweise über ihre Mutter - und Fremdsprachenkenntnisse in Form von Zeugnissen oder einer anderweitigen Glaubhaftmachung ihrer Sprachkenntnisse . Grundsätzlich wird die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt. 6. Auf welche Datenbanken haben die Haupt- und Ehrenamtlichen in den bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen für die Suche nach Dolmetschern Zugriff? Die örtlichen Träger führen teilweise Listen über Dolmetscher , die den Ärzten in den Aufnahmeeinrichtungen zur Verfügung stehen. Ansonsten fragen die Ärzte bei den Regierungen oder örtlichen Trägern nach, die anschließend auf bereits bekannte oder gewerblich tätige Dolmetscher zurückgreifen.