Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 07.01.2014 Verteilung der 1.000 neuen Polizeistellen Zur Verteilung der 1.000 neuen Stellen, die der Bayerische Landtag im Doppelhaushalt 2009/2010 für die Bayerische Polizei beschlossen hat, wurden im Juni 2012 zwischen dem Innenminister und dem HPR Kriterien zur Berechnung des Anteils der Verbände vereinbart (Faktoren Arbeitsbelastung (50 %), Bevölkerung (10 %), Fläche (10 %), Nachholbedarf (30 %)) und die entsprechenden Stellen auf die Verbände umgerechnet. Bei der jetzigen Verteilung der Stellen rückt das Innenministerium jedoch von der vorbezeichneten Vereinbarung ab. Ich frage die Staatsregierung: 1. Weswegen hält sich das Innenministerium nicht mehr an die vorbezeichnete Vereinbarung? 2. In welchen Punkten wird von der Vereinbarung abgewichen und weshalb? 3. Weswegen wird von dem vom Landtag gewünschten Kriterium „Stärkung der Präsenz auf der Straße“ abgewichen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.02.2014 Zu 1.–3.: In der Einleitung der Schriftlichen Anfrage werden die Rahmenbedingungen für die Verteilung der im Bayerischen Doppelhaushalt 2009/2010 beschlossenen 1.000 neuen Stellen richtig dargestellt. Abschließend folgt jedoch die Feststellung, dass das Innenministerium bei der jetzigen Verteilung der Stellen von der vorbezeichneten Vereinbarung abgerückt sei. Dazu ist festzustellen, dass die Kontingente der Polizeiverbände unverändert auf den folgenden vier Faktoren basieren : – Arbeitsbelastung (50 %), – Bevölkerung (10 %), – Fläche (10 %) und – Nachholbedarf (30 %). Nachfolgend werden die einzelnen Kontingente nochmals dargestellt: Polizeipräsidium PP Oberbayern Nord 151 PP Oberbayern Süd 79 PP Niederbayern 113 PP Oberpfalz 59 PP Oberfranken 65 PP Mittelfranken 92 PP Unterfranken 66 PP Schwaben Nord 137 PP Schwaben Süd/West 87 PP München 96 BPP 25 BLKA 30 Gesamt 1.000 Diese Verteilung gilt weiterhin unverändert. Für die Verteilung innerhalb der Verbände wurden im Benehmen mit diesen Leitlinien erarbeitet. Dies eröffnet den Verbänden die Möglichkeit, – noch wesentliche Erkenntnisse aus dem Abschlussbe- richt der Expertenkommission zur Evaluation der Polizeireform zu berücksichtigen und – auf neu auftretende Herausforderungen organisatorisch mit Stellenzuweisungen zu reagieren. Diese Leitlinien wurden in gemeinsamen Besprechungen vom 08.10.2012 und vom 14.08.2013 zusammen mit den Abteilungsleitern Einsatz der Verbände erarbeitet und mit den Präsidenten abgestimmt. Ebenfalls wurden hierbei die Personalvertretungen mit eingebunden. Auf Basis dieser Leitlinien wurden in den Verbänden belastungsorientierte Verteilungskonzepte erstellt. Durch diese konnten zum Beispiel folgende wesentliche Organisationsmaßnahmen initiiert werden: – Belastungsorientierte Stellenzuführung bei den beson- ders belasteten Inspektionen, – Einstieg in die bayernweite Bekämpfung der Cyberkrimi- nalität und in die Etatisierung der Observationsgruppen, sowie die bayernweite Neuausrichtung des operativen Staatsschutzes bei den Dienststellen der Kriminalpolizei, – personelle Verstärkung der Einsatzzentralen. Des Weiteren eröffnet dieses Vorgehen die Möglichkeit, bis August 2014 mit größtmöglicher Präzision auf neue Herausforderungen zu reagieren, ohne hierbei die Höhe der einzelnen Zuteilungskontingente der Verbände infrage zu stellen. Dieser bei der Verteilung der Stellenkontingente zum 01.01. und 01.08.2014 eingeschlagene Weg gewährleistet ein Höchstmaß an fachlicher Qualität mit einhergehender Flexibilität, und darüber hinaus wird die Einbindung aller Beteiligten sichergestellt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/726 Bayerischer Landtag