Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.05.2015 Ausbau von Waldwegen zu Wirtschaftswegen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Kilometer Waldwege wurden in den letzten Jahren im Landkreis Neumarkt zu Wirtschaftswegen aufgerüstet ? 2. Für wie viele Kilometer Waldwege im Landkreis Neumarkt ist eine Aufrüstung zu Wirtschaftswegen geplant? 3. Welche Breite haben diese Wege? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22.06.2015 Der Neubau sowie auch der Ausbau von Waldwegen bedarf in der Regel keiner Gestattung oder Anzeige bei der Bayerischen Forstverwaltung oder der Naturschutzbehörde. Die Beantwortung der Fragen beschränkt sich daher auf die geförderten Waldwege und auf Projekte, von denen die Forstverwaltung sonstig Kenntnis erlangt. Die Angaben für den Staatswald wurden von den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) erhoben. Zu 1.: Im Staatswald des Landkreises Neumarkt wurden in den Jahren 2010 bis 2014 insgesamt 1.360 lfm Rückewege zu Lkw-befahrbaren Forstwirtschaftswegen durch die BaySF ausgebaut. Wege auf neuen Trassen wurden seitens der BaySF nicht gebaut. Darüber hinaus wurden im Zeitraum von 2010 bis 2014 im Landkreis Neumarkt 8.021 lfm Lkw-befahrbare Forstwirtschaftswege mit staatlicher Förderung gebaut. Bei der Erfassung der Daten zur Förderung nach der „Richtlinie für Zuwendungen zu Maßnahmen der Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2007)“ wird allerdings nicht nach den Kategorien „Neubau“ und „Ausbau“ unterschieden. Außerdem wurden ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln – soweit bekannt – im gleichen Zeitraum rund 1,8 km durch die Grundeigentümer ausgebaut. Im Regelfall wurden hierbei die örtlichen Jagdgenossenschaften aktiv. Zu 2.: Nach Information des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Neumarkt i. d. OPf. (AELF) sind im Zeitraum 2015–2017 rund 4,3 km Waldwege zum Ausbau mit Unterstützung durch staatliche Förderung in der Vorplanung. Jedoch sind diese Projekte zum jetzigen Zeitpunkt weder beantragt noch liegen bereits alle erforderlichen Beteiligtenerklärungen vor. Ob diese Ausbauvorhaben auch tatsächlich realisiert werden, steht daher noch nicht fest. Nach Kenntnis des AELF sollen voraussichtlich Wege mit einer Länge von rund 1,0 km ohne staatliche Förderung ausgebaut werden. Im Staatswald sind für den Zeitraum 2015–2017 nach derzeitigem Stand keine Ausbauten bzw. Neubauten im Landkreis Neumarkt geplant. Zu 3.: Im geförderten Wegebau ist die Kronenbreite (Fahrbahn und Seitenstreifen) der Wege auf 4 m oder 4,5 m festgelegt. Die Bauweise bei privaten Wegausbauprojekten außerhalb der Förderung unterliegt keinen Vorgaben. Die Wegebreiten variieren daher. Beim Wegebau im Staatswald beträgt die Kronenbreite im Regelfall 4,5 m. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.08.2015 17/7288 Bayerischer Landtag