Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 20.05.2015 Kriterien zur Aufnahme als Raum mit besonderem Handlungsbedarf Ich frage die Staatsregierung: 1. Wo finden Kommunen in Bayern die Angaben zu den Einzelkriterien ihrer Gemeinde, die für die Berechnung des Strukturindikators der zur Klassifizierung der bayerischen Kommunen für das Förderprogramm „Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)“ herangezogen wird? 2. Welchen Platz auf dieser Liste nehmen die Kommunen in Unterfranken ein (Auflistung sortiert nach Landkreisen und Kommunen in alphabetischer Reihenfolge mit der jeweiligen Gesamtplatzierung und dem zugrunde liegenden Gesamtwert und der Aufschlüsselung der fünf Einzelkriterien )? 3. Wo kann eine Gesamtliste aller bayerischen Kommunen mit einer entsprechenden Auflistung der Einzelkriterien und Gesamtklassifizierung abgerufen werden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 24.06.2015 Zu 1.–3.: LEP 2013 Das LEP 2013 ist am 1. September 2013 in Kraft getreten. In Ziel 2.2.3 werden Teilräume mit wirtschaftsstrukturellen oder sozioökonomischen Nachteilen sowie Teilräume, in denen eine nachteilige Entwicklung zu befürchten ist, als Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) ausgewiesen. Der RmbH ist dabei kein eigenständiges Förderprogramm, sondern eine räumliche Förderkulisse, an der sich einschlägige Förderprogramme zur Gewährung gleichwertiger Lebensund Arbeitsbedingungen aller Ressorts orientieren sollen. Die Festlegung des RmbH erfolgte im LEP 2013 auf der Ebene sog. Kreisregionen (Landkreise zuzüglich kreisfreier Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern). Hierfür wurde ein Strukturindikator gebildet, der sich aus den folgenden fünf Einzelkriterien zu Demografie und Ökonomie zusammensetzt : • Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung 2010–2030 (Anteil am Strukturindikator 30 v. H.), • Arbeitslosenquote 2007–2011 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Strukturindikator 30 v. H.), • Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt 2007–2011 (Anteil am Strukturindikator 10 v. H.), • verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner 2005–2009 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Strukturindikator 20 v. H.) sowie • Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-Jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe 2006–2010 im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Strukturindikator 10 v. H.). Sobald der Strukturindikator bei 85 % oder weniger des Landesdurchschnitts lag, wurde die Kreisregion dem RmbH zugeordnet. Im Einzelnen ist dies in der Begründung zum LEP-Ziel 2.2.3 nachzulesen (siehe unter http://www.landes entwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungs programm/ im Internetauftritt des StMFLH). Der Landtag hatte am 20. Juni 2013 seine Zustimmung zum LEP gegeben und diese Kriterien beschlossen. Erweiterung gemäß Grundsatzbeschluss vom 5. August 2014 Ausgehend vom RmbH des LEP 2013 ist mit Grundsatzentscheidung des Ministerrats vom 5. August 2014 eine Erweiterung der Fördergebietskulisse erfolgt. Nunmehr werden alle Kreisregionen, die beim Strukturindikator weniger als 90 % des Landesdurchschnitts (statt bisher 85 %) erreichen , dieser erweiterten Förderkulisse zugeordnet. Hiervon betroffen sind sechs weitere Kreisregionen. Auch einzelne Gemeinden außerhalb der zum RmbH zählenden Landkreise werden nunmehr dem RmbH zugeordnet, wenn sie unterhalb von 90 % bei einem vergleichbaren Strukturindikator auf Gemeindeebene liegen. Dies war zum Zeitpunkt des Grundsatzbeschlusses bei 57 Gemeinden der Fall (Auflistung der Landkreise und Gemeinden unter http://www. stmflh.bayern.de/landesentwicklung/heimat/ im Internetauftritt des StMFLH). Anstehende Teilfortschreibung des LEP Im Rahmen der anstehenden LEP-Teilfortschreibung wird der RmbH auf Grundlage der dann aktuellsten Daten nochmals überprüft. Hierbei ist folgender Strukturindikator für Gemeinden geplant: • Bevölkerungsprognose des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung 2009 bis 2021 (Anteil am Strukturindikator 30 v. H.), • Arbeitslose xxxx bis xxxx (Arbeitslose je 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und Arbeitslose ; Stichtag jeweils 30.06., Fünfjahresdurchschnitt) (Anteil am Strukturindikator 30 v. H.), Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.08.2015 17/7289 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7289 • Beschäftigtendichte am 30.06. im fünfjährigen Jahresdurchschnitt xxxx bis xxxx (Anteil am Strukturindikator 10 v. H.), • Einkünfte je Steuerpflichtigem 2010 (Anteil am Strukturindikator 20 v. H.) sowie • Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-Jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe xxxx bis xxxx im fünfjährigen Jahresdurchschnitt (Anteil am Strukturindikator 10 v. H.). Auch der oben dargelegte Strukturindikator für die Kreisregionen wird dann mit den aktuellsten Daten seiner Einzelkriterien nochmals berechnet. Durch die neue Datengrundlage werden sich insbesondere bei den Gemeinden die Werte der Einzelkriterien und des Strukturindikators insgesamt verändern. Es ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zweckmäßig, eine Rangfolgen - und Werteliste der Gemeinden zu veröffentlichen.