Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER vom 07.05.2015 Verwendung von dienstlichen E-Mail-Adressen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und E-Mail-Adressen von CSU-Gliederungen auf Pressemitteilungen gemeinnütziger überparteilicher Verbände In einer am 13. Februar 2015 als Pressemitteilung veröffentlichten Resolution der als überparteilich geltenden EuropaUnion Niederbayern wurde öffentlichkeitswirksam gefordert, dass deutsche Bürger Griechenlandurlaube boykottieren sollen. Neben einer offiziellen E-Mail-Adresse der CSU Passau ist auf der Pressemitteilung auch eine dienstliche E-Mail-Adresse des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Kontaktadresse angegeben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Teilt die Staatsregierung die in der Pressemitteilung veröffentlichte Forderung? 2. Wie wertet die Staatsregierung in dem oben geschilderten Zusammenhang die Vermischung von Staatsministerium , Partei CSU und einem überparteilichen Verband? 3. Welche Wirkung hat nach Ansicht der Staatsregierung die offensichtliche Verwendung einer dienstlichen E-Mail-Adresse eines Ministeriums bei Presse und Öffentlichkeit ? 4. Ist es üblich, dass dienstliche E-Mail-Adressen von Mitarbeitern der Staatsministerien als Kontaktadressen von Verbänden, Parteien und Vereinen genutzt werden? a Wenn ja, wie ist die Verwendung dienstlicher E-MailAdressen für die private Nutzung für Verbände, Parteien und Vereine geregelt? b) Wenn nein, gibt es in den Ministerien Regelungen oder Dienstvereinbarungen für die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse? 5. Wie wertet die Staatsregierung die Überparteilichkeit der Europa-Union Niederbayern? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 23.06.2015 Vorausschickend möchte ich auf ein Schreiben des Bezirksverbands Niederbayern der Europa-Union Bayern e. V. vom 15.05.2015 verweisen. Aus diesem ergibt sich, dass die Nennung der dienstlichen E-Mail-Adresse einer Beschäftigten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf dem Geschäftsbogen des Bezirksverbands Niederbayern der Europa-Union Bayern e. V. ohne deren Kenntnis erfolgte und auf einem Versehen beruhte, für das sich der Bezirksverband entschuldigt. 1. Teilt die Staatsregierung die in der Pressemitteilung veröffentlichte Forderung? Die Forderung der in Bezug genommenen Pressemitteilung der Europa-Union Niederbayern richtet sich an deutsche Bürger und berührt die Frage der Reisefreiheit als Teil der Freizügigkeit. Die Freizügigkeit fällt in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Der Boykottaufruf der Europa-Union Bayern e. V, Bezirksverband Niederbayern unterliegt daher nicht der Bewertung durch die Bayerische Staatsregierung. 2. Wie wertet die Staatsregierung in dem oben geschilderten Zusammenhang die Vermischung von Staatsministerium, Partei CSU und einem überparteilichen Verband? Eine Vermischung von Staatsministerium und der EuropaUnion Bayern e. V., Bezirksverband Niederbayern liegt nicht vor. Die Aufnahme der dienstlichen E-Mail-Adresse einer Beschäftigten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf dem Geschäftsbogen des Bezirksverbandes Niederbayern der Europa-Union Bayern e. V. beruht auf einem Versehen des Verbandes und geschah ohne Kenntnis und Billigung des Staatsministeriums. Auch der Beschäftigten selbst war dies nicht bekannt. 3. Welche Wirkung hat nach Ansicht der Staatsregierung die offensichtliche Verwendung einer dienstlichen E-Mail-Adresse eines Ministeriums bei Presse und Öffentlichkeit? Zur Ermittlung der Wirkung der Verwendung einer dienstlichen E-Mail-Adresse eines Ministeriums bei Presse und Öffentlichkeit müssten deren Vertreter einer repräsentativen Befragung unterzogen werden, worauf mit Rücksicht auf den damit verbundenen Aufwand verzichtet wird. Im Übrigen könnte über die gefragte Wirkung nur spekuliert werden. 4. Ist es üblich, dass dienstliche E-Mail-Adressen von Mitarbeitern der Staatsministerien als Kontaktadressen von Verbänden, Parteien und Vereinen genutzt werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.08.2015 17/7296 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7296 a) Wenn ja, wie ist die Verwendung dienstlicher EMail -Adressen für die private Nutzung für Verbände , Parteien und Vereine geregelt? b) Wenn nein, gibt es in den Ministerien Regelungen oder Dienstvereinbarungen für die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse? Die Verwendung dienstlicher E-Mail-Adressen als Kontaktadressen von Verbänden, Parteien und Vereinen ist nicht üblich. Für geschäftsmäßige Zwecke ist die Verwendung untersagt . Die Verwendung beruht im konkreten Fall auf einem Versehen des Verbandes, von dem das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten keine Kenntnis hatte. Die private Nutzung von Internet und E-Mail ist in der „Richtlinie über die Nutzung von Internet und E-Mail in der bayerischen Staatsverwaltung (BayITR-05)“ geregelt. Danach können die obersten Dienstbehörden die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse für private Zwecke erlauben, sofern sie diese von der Einhaltung im Einzelnen genannter Nutzungsbedingungen abhängig machen. Dazu müssen die Beschäftigten entsprechende Einwilligungserklärungen abgeben . Davon wird in allen Ministerien Gebrauch gemacht. Die Protokollierung, Auswertung und Durchführung von Kontrollen sind in fast allen Ministerien in einer Dienstvereinbarung geregelt. Im hiesigen Geschäftsbereich besteht eine Dienstvereinbarung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Beschäftigte, die ihre dienstliche E-Mail-Adresse privat nutzen möchten, müssen eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Im Rahmen der Verpflichtungen kann die dienstliche E-Mail-Adresse etwa gegenüber Dritten als Kontaktadresse angegeben werden. Es war daher im konkreten Fall zulässig, dass die Beschäftigte des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ihre dienstliche E-Mail-Adresse gegenüber dem Verband als Kontaktadresse angegeben hat. Sie durfte aber nicht zu geschäftsmäßigen Zwecken benutzt werden. 5. Wie wertet die Staatsregierung die Überparteilichkeit der Europa-Union Niederbayern? Der Bezirksverband Niederbayern der Europa-Union Bayern e. V. versteht sich als überparteilicher Verband. Es liegt nicht in der Kompetenz der Staatsregierung, diese Selbsteinschätzung zu bewerten.