Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Knoblauch SPD vom 22.05.2015 Förderquote Breitband Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist es zutreffend, dass trotz der propagierten 80- bis 90-prozentigen Förderung beim Breitbandausbau tatsächlich oft nur eine Förderquote von unter 50 Prozent besteht, da z. B. bei kleinen, aber räumlich weitläufigen Kommunen die Kosten für den Breitbandausbau deutlich höher sind als der Förderungshöchstbetrag? 2. a) Wie hoch sind die Förderquoten tatsächlich (bitte detaillierte Aufschlüsselung)? b) Wovon ist die Höhe der Förderquote abhängig? 3. a) Bei welchen Kommunen reicht die Förderung nicht für eine komplette Erschließung aller Gemeindeteile mit Breitband (bitte detailliert aufführen)? b) Bei welchen Kommunen reicht die Förderung für eine komplette Erschließung aller Gemeindeteile mit Breitband (bitte detailliert aufführen)? 4. Wie bewertet die Staatsregierung diese Sachverhalte? 5. Wie sollen, nach Einschätzung der Staatsregierung, Kommunen mit einem ausgeschöpften Förderkontingent die nach der Förderung noch nicht erschlossenen Gebietserschließungen finanzieren? 6. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Förderquote tatsächlich auf 80 bis 90 Prozent anzuheben ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 23.06.2015 1. Ist es zutreffend, dass trotz der propagierten 80- bis 90-prozentigen Förderung beim Breitbandausbau tatsächlich oft nur eine Förderquote von unter 50 Prozent besteht, da z. B. bei kleinen, aber räumlich weitläufigen Kommunen die Kosten für den Breitbandausbau deutlich höher sind als der Förderungshöchstbetrag? Kommunen, die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf bzw. nach der Grundsatzentscheidung des Ministerrates vom 5. August 2014 im erweiterten Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen, sowie Kommunen, die von Standortschließungen oder Standortverkleinerungen der Bundeswehr (Bundeswehrreform vom 26. Oktober 2011) oder durch den Abzug der US-Streitkräfte betroffen sind (Konversionsgemeinden ), erhalten grundsätzlich einen Fördersatz von 80 %. Aus diesem Kreis erhalten Kommunen als „Härtefälle “ einen Fördersatz von 90 %, wenn folgende zusätzliche Voraussetzungen gegeben sind: Die Verschuldung (2012) liegt über dem Größenklassendurchschnitt und die Kommune weist einen Bevölkerungsrückgang von 3 % oder mehr zwischen 2002 und 2012 auf. Die Fördersätze der übrigen Kommunen basieren auf den Fördersätzen aus dem Jahr 2012. Die seinerzeitigen Fördersätze von 40, 50 und 60 % wurden vom damals zuständigen Wirtschaftsministerium nach Finanzkraftzahlen festgelegt. Nach dem neuen Breitbandkonzept, welches das Kabinett am 13. Januar 2014 beschlossen hat, wurde für jede Kommune, die einen Fördersatz von 40, 50 oder 60 % hatte, der Fördersatz um 20 Prozentpunkte auf dann 60, 70 oder 80 % erhöht. Begrenzt wird die staatliche Förderung durch die Förderhöchstbeträge (in der Summe 1,5 Mrd. Euro), die in Abhängigkeit von der Siedlungsstruktur (Anzahl der Ortsteile und Einwohnerdichte) der jeweiligen Gemeinde zwischen 500.000 Euro und 950.000 Euro liegen. Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht sich der jeweilige Förderhöchstbetrag um 50.000 Euro für jede, der an der Zusammenarbeit beteiligten Kommunen. Mit diesen bundesweit einmaligen Förderkonditionen wird ein weitgehender Ausbau des schnellen Internets in Bayern erreicht. Selbstverständlich können Kommunen über ihre staatlichen Förderhöchstbeträge hinaus den Breitbandausbau auch mit rein kommunalen Mitteln weiter vorantreiben. Auch hierfür stellt die Breitbandrichtlinie den beihilferechtlich erforderlichen Rahmen dar. Aufwendige Einzelnotifizierungen bei der Europäischen Kommission sind damit nicht erforderlich. 2. a) Wie hoch sind die Förderquoten tatsächlich (bitte detaillierte Aufschlüsselung)? Eine Aussage über den staatlichen Finanzierungsanteil des Breitbandausbaus in den einzelnen Kommunen ist bis zum Abschluss des Programms (Ende 2018) nicht möglich. Ergänzend wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. b) Wovon ist die Höhe der Förderquote abhängig? Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen. 3. a) Bei welchen Kommunen reicht die Förderung nicht für eine komplette Erschließung aller Gemeindeteile mit Breitband (bitte detailliert aufführen)? Der Freistaat Bayern unterstützt seine Kommunen beim Ausbau des schnellen Internets so stark wie kein anderes Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.08.2015 17/7297 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7297 Land. Die Kommunen sind jetzt aufgefordert, die große Chance, die ihnen das Programm bietet, zu ergreifen und flächendeckend zu planen. Der Ausbau kann dann sukzessive angegangen werden. Welchen Versorgungsgrad die Kommunen bei Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden bayerischen Fördermittel unter Einsatz von kommunalen Mitteln erreichen werden, hängt neben der weiteren technischen Entwicklung, einer möglichen Unterstützung des Breitbandausbaus durch ein Bundesprogramm auch vom weiter voranschreitenden eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen ab und kann daher nicht prognostiziert werden. b) Bei welchen Kommunen reicht die Förderung für eine komplette Erschließung aller Gemeindeteile mit Breitband (bitte detailliert aufführen)? Auf die Antwort auf Frage 3 a wird verwiesen. 4. Wie bewertet die Staatsregierung diese Sachverhalte ? Auf die Antwort auf Frage 3 a wird verwiesen. 5. Wie sollen, nach Einschätzung der Staatsregierung , Kommunen mit einem ausgeschöpften Förderkontingent die nach der Förderung noch nicht erschlossenen Gebietserschließungen finanzieren ? Auf die Antwort auf Frage 1 und 3 a wird verwiesen. 6. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Förderquote tatsächlich auf 80 bis 90 Prozent anzuheben? Eine Änderung der Förderkonditionen ist nicht beabsichtigt. Ergänzend wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen.