Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 20.05.2015 Lage in Ungarn: Fremdenfeindlichkeit und Todesstrafe Nachdem der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, am 18. Mai 2015 ankündigte, dass sich die lettische Ratspräsidentschaft wegen einer bislang fehlenden Position des Rates weigern würde, am 19. Mai 2015 an der Debatte im Europäischen Parlament über die Lage in Ungarn teilzunehmen, die insbesondere auf die jüngsten Erklärungen des ungarischen Premierministers Viktor Orbán zur Todesstrafe und der xenophobischen „Nationalen Konsultation über die Zuwanderung und den Terrorismus“ abzielte, frage ich die Staatsregierung: 1. Wie bewertet die Staatsregierung den Vorgang, dass die lettische Ratspräsidentschaft präzedenzfallartig die Teilnahme an der Debatte unter dem Vorwand verweigerte, es gebe noch keine Position des Rates? 2. Kann die Staatsregierung auf Basis ihres Kenntnisstands bestätigen, dass es hierzu noch keine Position des Rates gibt? 3. Hat die Staatsregierung Informationen, wann die Lage in Ungarn im Rat thematisiert wurde und wie es zu der Schlussfolgerung kam, hier keine Position einzunehmen und nicht an der Debatte des Europaparlaments teilzunehmen ? 4. Ist der Staatsregierung bekannt, welche Position die Bundesregierung in der Debatte im Rat eingenommen hat und ob sie damit einverstanden war, eine Teilnahme an der Debatte im Europäischen Parlament abzulehnen? 5. Falls die Lage in Ungarn nicht im Rat diskutiert wurde, hat die Staatsregierung Informationen, ob die Bundesregierung die lettische Ratspräsidentschaft zu einer entsprechenden Klarstellung auffordern wird? 6. Welche Maßnahmen unternahm und unternimmt die Staatsregierung auf Bundes- und Europaebene, um auf eine Positionierung des Rats zur Lage in Ungarn hinzuwirken ? Antwort der Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen in der Staatskanzlei vom 29.06.2015 Zu 1.: Nach hiesigen Informationen teilte die Ratspräsidentschaft im Vorfeld der Debatte dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, mit, dass sie keinen substanziellen Beitrag liefern könne, da der Rat die Situati on in Ungarn weder diskutiert noch sich auf eine einheitliche Position zu dem Thema verständigt habe. Die Ratspräsidentschaft war, vertreten durch die parlamentarische Staatssekretärin für Europäische Angelegenheiten von Lettland, Zanda KalniQaLukasevica , bei der Debatte anwesend und wiederholte diese Äußerung im Rahmen der Debatte im Europäischen Par lament. Zu 2.: Die Staatsregierung geht davon aus, dass der unter 1. dargelegte Sachverhalt korrekt ist. Zu 3.: Der Staatsregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Zu 4.: Da nach Aussage der Ratspräsidentschaft keine Debatte im Rat stattge funden hat, kann die Bundesregierung keine Position eingenommen haben. Wie unter 1. dargestellt, war die Präsidentschaft bei der Debatte im Europä ischen Parlament anwesend. Zu 5.: Dazu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Die Frage betrifft die Haltung der Bundesregierung im Rat und kann daher sei tens der Staatsregierung auch nicht beantwortet werden. Zu 6.: Die Möglichkeiten der Länder, die Positionierung der Bundesregierung (und damit des Rates) zu beeinflussen, bestimmen sich nach Art. 23 Absätze 4 bis 6 des Grundgesetzes (GG). Diese weisen den Ländern unterschiedliche Mitwirkungsrechte zu, deren Umfang sich nach der betroffenen Gesetzge bungskompetenz bemisst. Die Menschenrechtslage in Ungarn betrifft den Bereich der auswärtigen Angelegenheiten und gehört damit gem. Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG zu den ausschließlichen Zuständigkeiten des Bundes. Nach Art. 23 Abs. 5 GG sind die Mitwirkungsrechte der Länder insoweit auf Fälle beschränkt, in denen Interessen der Länder berührt sind, was hier nicht der Fall ist. Eine Mitwirkung an der Positionierung der Bundesregie rung im Rat zur vorliegenden Frage ist den Ländern daher verwehrt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.08.2015 17/7300 Bayerischer Landtag