Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Volkmar Halbleib SPD vom 21.05.2015 Finanzierung von Personalkosten des Konfuzius-Instituts Nürnberg-Erlangen durch den Freistaat Da in den Nürnberger Nachrichten vom 31. März 2015 zu lesen war, dass aufgrund einer offiziellen Zusage von Finanzminister Markus Söder bei einem Treffen mit Spitzenvertretern der Konfuzius-Zentrale in Peking quasi als Gastgeschenk der Freistaat Bayern ungedeckte Personalkosten beim Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen übernimmt, frage ich die Staatsregierung: 1. Wofür sollen diese Personalmittel in welcher jährlichen Höhe und auf welche Dauer fließen? 2. Wann sollen diese Personalmittel jeweils in welcher Höhe an wen fließen? 3. Welche Entscheidung liegt der Zusage des Finanzministers zugrunde, wer hat diese Entscheidung auf welcher Entscheidungsgrundlage getroffen? 4. Welche Notwendigkeit und welche Begründung sieht die Staatsregierung für die Übernahme dieser Personalmittel ? 5. Aus welchem Kapitel und welcher Titelgruppe bzw. Titel im Staatshaushalt sollen diese Personalmittel fließen? 6. Wann soll in welcher Form der Landtag mit der Übernahme der Personalmittel informiert bzw. befasst werden? 7. Wie stellen sich aus der Sicht der Staatsregierung Zielsetzung und Aktivitäten der Konfuzius-Institute dar, wie bewertet sie diese Zielsetzungen und Aktivitäten und wie sieht sie vor diesem Hintergrund die Übernahme der Personalmittel durch den Freistaat? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 29.06.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Das Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen ist ein Verein zur Vermittlung der chinesischen Sprache und Kultur. Der Verein wird von der Beijing Foreign Studies University und der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen als Körperschaft des öffentlichen Rechts getragen. Gefördert und finanziert wird der Verein u. a. von der Zentrale der Konfuzius -Institute in Peking, dem Hanban (Staatliches Büro der Leistungsgruppe für internationale Verbreitung der chinesischen Sprache), der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern . Dieser leistet aus dem Haushalt der Staatskanzlei (Förderung der internationalen Beziehungen Bayerns und der bayerischen Kulturarbeit im Ausland, Kapitel 02 03 Titel 687 53) einen Zuschuss für die hälftige Miete für das Gebäude am Stadtpark, Virchowstraße 23. Zu 1. und 2.: Aufgrund der steigenden Bedeutung des Sprachkursprogramms beim Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen soll die Stelle einer wissenschaftlichen Kraft für die Betreuung des Sprachkursprogramms je zur Hälfte vom Freistaat Bayern und vom Hanban bezuschusst werden. Derzeit wird an der Umsetzung der Förderung nach Maßgabe der Vorschriften des Bayerischen Haushaltsrechts gearbeitet. Zu 3.: Hierzu wird zunächst auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Förderung des Konfuzius-Instituts Nürnberg-Erlangen erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Bayerischen Haushaltsrechts . Zu 4.: Hierzu wird zunächst auf die Vorbemerkung verwiesen. Das Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen hat sich seit seiner Gründung 2006 als wichtige Institution und Ansprechpartner in chinesischer Kultur- und Sprachvermittlung sowie in Förderung der sinologischen Forschung in der Metropolregion Nürnberg etabliert. Insbesondere im Sprachkursbereich ist in der Metropolregion eine stetig wachsende Nachfrage zu verzeichnen. Zu 5.: Einzelplan 02, Kapitel 02 03 Titelgruppe 53, Titel 687 53 „Förderung der internationalen Beziehungen Bayerns und der bayerischen Kulturarbeit im Ausland“. Zu 6.: Hierzu wird zunächst auf die Antwort zu Frage 1 und 2 verwiesen . Soweit für die Förderung zusätzliche Mittel erforderlich sind, ist darüber im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2016 zu entscheiden. Der Regierungsentwurf wird nach Beschluss des Kabinetts (voraussichtlich Ende Juli 2015) an den Bayerischen Landtag zugeleitet. Anschließend erfolgt die Behandlung im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen. Zu 7.: Hierzu wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu der Frage 4 verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.08.2015 17/7301 Bayerischer Landtag