Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 12.05.2015 Polizeibegleitung von Schwertransporten in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Schwertransporte wurden in den Jahren 2010–2014 durch die Bayerische Polizei begleitet? a) Wie viele Polizeibeamte waren dabei jeweils wie lange im Einsatz? b) Wer trägt die Kosten für solche Einsätze und wie hoch waren diese Kosten? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.06.2015 Zu 1.: Die Anzahl der durch die Bayerische Polizei begleiteten Schwertransporte wird nicht zentral erfasst. Durch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt (PVA) werden jedoch zentral für sämtliche polizeilichen Schwertransportbegleitungen in Bayern Kostenrechnungen erstellt. Die Anzahl der Kostenrechnungen entspricht im Regelfall der Anzahl der Schwertransporte, die durch die Bayerische Polizei begleitet wurden. Es kann im Einzelfall nicht völlig ausgeschlossen werden, dass für einen Transport, der durch den Bereich mehrerer Polizeipräsidien führte, mehrere Kostenrechnungen erstellt wurden. Die Anzahl der Kostenrechnungen ist der angefügten Tabelle zu entnehmen: Kalenderjahr Kostenrechnungen 2010 11.699 2011 13.589 2012 14.304 2013 15.789 2014 18.685 Zu a): Der Kräfteansatz für die zu begleitenden Großraum- und Schwertransporte hängt vor allem von der Größe des Transports und der zu bewältigenden Begleitstrecke ab. Die geleisteten Mannstunden (Einsatzstunden) sind der angefügten Tabelle zu entnehmen: Kalenderjahr Einsatzstunden gesamt 2010 41.773 2011 47.139 2012 49.858 2013 51.742 2014 65.432 Die angegebenen Einsatzstunden wurden aufgrund der Kostenrechnungen näherungsweise ermittelt. Aufgrund der bei den Kostenfestsetzungen durchzuführenden Aufrundungen ist eine genaue Ermittlung der polizeilichen Einsatzstunden nicht möglich. Zu b): Das anmeldende Transportunternehmen ist nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Kostengesetz (KG) dasjenige, das zur Zahlung der Kosten verpflichtet ist, da es die Amtshandlung (Transportbegleitung ) veranlasst hat. In den Richtlinien zur Erhebung von Kosten und anderen öffentlich-rechtlichen Geldleistungen durch die Polizei (KR-Pol) vom 1. Mai 2010 ist in der Anlage unter Ziffer 44 festgelegt, dass für die Transportbegleitung von z. B. Großund Schwertransporten 53 € je angefangene Stunde und je beteiligtem Beamten zu erheben sind (bis 30.04.2010: 50 € je angefangener Stunde und je Beamtem). Dieser Stundensatz weicht vom allgemeinen Stundensatz ab, weil hier in der Regel beim Einsatz des Dienstfahrzeugs erheblicher zusätzlicher Aufwand anfällt, der abzugelten ist (Fußnote 30 aus der Anlage zur KR-Pol). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.08.2015 17/7303 Bayerischer Landtag