Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.04.2015 Handlungsbedarf bei der Gleichstellung von Frauen an den bayerischen Hochschulen Laut der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan (Bündnis 90/Die Grünen) lag der Anteil von Professorinnen an den staatlichen Universitäten in Bayern im Jahr 2012 insgesamt bei 16,7 %. Schwankungen gebe es demnach zwischen 4,6 % (Elektrotechnik) und 50,0 % (Romanistik) in den verschiedenen Lehr- und Forschungsbereichen. Von einer tatsächlichen Gleichstellung der Frauen an den Hochschulen bzw. in der Wissenschaft sind wir in Bayern also noch immer weit entfernt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wie hoch ist derzeit jeweils der Frauenanteil unter den Studierenden an den bayerischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und Fakultäten)? 1.2 Wie hoch ist derzeit der Frauenanteil innerhalb der Gruppe der wissenschaftlichen bzw. der nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten an den bayerischen Hochschulen (bitte getrennt aufschlüsseln nach Hochschulen und Fakultäten)? 1.3 Wie hoch ist derzeit der Frauenanteil unter den Professoren an den bayerischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Fakultäten und Besoldungsstufen )? 2. Wie hoch ist derzeit der Anteil von Frauen in den Entscheidungs - bzw. Berufungsorganen und in den Aufsichtsgremien der einzelnen bayerischen Hochschulen (Organe bzw. Gremien bitte einzeln aufschlüsseln)? 3. Wie haben sich die in den Fragen 1.1, 1.2, 1.3 und 2 abgefragten Zahlen jeweils in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 4.1 Wie hat sich der Anteil von Frauen bei den Neuberufungen von Professuren in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen , Fakultäten und Besoldungsstufen)? 4.2 Wie hat sich der Anteil von Frauen bei Berufungsvorschlägen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Fakultäten und Besoldungsstufen)? 4.3 Wie verhält sich der Anteil von erfolgreichen Berufungen (gemessen an der Gesamtzahl der Berufungsvorschläge ) jeweils bei Frauen und Männern? 5.1 Mit welchen Hochschulen gibt es aktuell in den Zielvereinbarungen spezielle Vereinbarungen zur Frauenförderung ? 5.2 Welchen Inhalt haben diese Vereinbarungen konkret? 5.3 Welche konkreten Würdigungs- bzw. Sanktionsmöglichkeiten stehen der Staatsregierung zur Verfügung, wenn die vereinbarten Ziele von den Hochschulen übererfüllt bzw. nicht erreicht werden? 6.1 Mit welchen Hochschulen gab es in der Vergangenheit spezielle Zielvereinbarungen zur Frauenförderung? 6.2 Welchen Inhalt hatten diese Vereinbarungen konkret? 6.3 Welchen Effekt hatten diese Zielvereinbarungen in den einzelnen Fällen und inwiefern wurde die Übererfüllung bzw. Nichterfüllung der vereinbarten Ziele von der Staatsregierung gewürdigt bzw. sanktioniert? 7.1 Welche Stipendienprogramme stehen Studierenden und Nachwuchswissenschaftlerinnen/-wissenschaftlern in Bayern vonseiten des Freistaats zur Verfügung? 7.2 Mit welchen Fördervolumen sind die einzelnen Stipendienprogramme ausgestattet? 7.3 Wie hoch ist insgesamt und in den einzelnen Programmen der Anteil des Fördervolumens, der an Stipendiatinnen ausgereicht wird? 8. Welche Maßnahmen verfolgt die Staatsregierung über die Zielvereinbarungen hinaus, um den Anteil von Frauen unter den Professoren an den bayerischen Hochschulen zu erhöhen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 23.06.2015 1.1 Wie hoch ist derzeit jeweils der Frauenanteil unter den Studierenden an den bayerischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und Fakultäten )? Der Frauenanteil unter den Studierenden an den neun staatlichen Universitäten lag im Wintersemester 2014/2015 bei 52,6 %. Eine Aufteilung nach Universitäten und Fächergruppen ist Anlage 1 zu entnehmen. Da die Organisationsstruktur einzelner Hochschulen in der amtlichen Hochschulstatistik nicht erfasst wird, ist eine Gliederung nach Fakultäten nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.08.2015 17/7306 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7306 1.2 Wie hoch ist derzeit der Frauenanteil innerhalb der Gruppe der wissenschaftlichen bzw. der nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten an den bayerischen Hochschulen (bitte getrennt aufschlüsseln nach Hochschulen und Fakultäten)? Im Jahr 2013 (zum Stichtag 01.12.2013) lag der Frauenanteil an den neun staatlichen Universitäten • beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal (einschließlich Professoren; ohne Hilfskräfte) bei 37,6 % und • beim Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal (ohne Hilfskräfte) bei 73,3 %. Eine Aufteilung nach Universitäten und Fächergruppen ist den Anlagen 2 a und 2 b zu entnehmen. Eine Gliederung nach Fakultäten ist auch bei der amtlichen Personalstatistik nicht möglich. 1.3 Wie hoch ist derzeit der Frauenanteil unter den Professoren an den bayerischen Hochschulen (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Fakultäten und Besoldungsstufen)? Im Jahr 2013 (zum Stichtag 01.12.2013) lag der Frauenanteil an den neun staatlichen Universitäten bei Professorinnen und Professoren • bei 14,2 % in den Besoldungsgruppen W3/C4, • bei 20,9 % in den Besoldungsgruppen W2/C3 und • bei 24,7 % in der Besoldungsgruppe W1 (Juniorprofessuren ). Eine Aufteilung nach Universitäten und Fächergruppen ist den Anlagen 3 a bis 3 c zu entnehmen. Eine Gliederung nach Fakultäten ist (wie bei Frage 1.2) nicht möglich. 2. Wie hoch ist derzeit der Anteil von Frauen in den Entscheidungs- bzw. Berufungsorganen und in den Aufsichtsgremien der einzelnen bayerischen Hochschulen (Organe bzw. Gremien bitte einzeln aufschlüsseln)? Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat dem Bayerischen Landtag zur „Evaluation des Gleichstellungsauftrags“ mit Schreiben vom 10. April 2015, Az: I.8-H 2116.3.2-10b/16807 berichtet. Der Anteil von Frauen in Ämtern, Funktionen und Gremien an den staatlichen bayerischen Hochschulen wurde in Ziffer 2 dargestellt. Der Bericht und die diesem Bericht beigefügte Anlage „Frauen in Ämtern, Funktionen und Gremien an Hochschulen zum 31.12.2014 – Universitäten – Teil 1 und Teil 2 –‘‘ sind beigefügt , Anlage 4 a und 4 b. Über Berufungen entscheidet grundsätzlich der Staatsminister , sofern nicht das Berufungsrecht auf die Universität übertragen wurde, vgl. Art. 18 Abs. 8 BayHSchPG. Mit der Verordnung über das Berufungsverfahren (BayBeruf-VO) vom 3. August 2009, in Kraft getreten am 19. August 2009 (GVBl Seite 409, in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 15. Juli 2010, GVBl Seite 389), wurde allen Universitäten das Berufungsrecht übertragen. Berufungsausschüsse werden grundsätzlich für jedes Berufungsverfahren ad hoc gebildet und sind keine ständigen Gremien, sodass generelle Aussagen über ihre Zusammensetzung nicht möglich sind. 3. Wie haben sich die in den Fragen 1.1, 1.2, 1.3 und 2 abgefragten Zahlen jeweils in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Die Entwicklung der Frauenanteile zu den Fragen 1.1, 1.2 und 1.3 ist (jeweils für die letzten 10 in der Statistik verfügbaren Berichtsjahre) den Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen. • Bei den Studierenden (Anlage 1) ist durchgängig ein Frauenanteil von über 50 % zu beobachten, wobei der Anteil ab dem Jahr 2011 (Wintersemester 2011/2012) tendenziell etwas unter dem Niveau früherer Jahre liegt, was auf die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 zurückzuführen sein könnte. • Juniorprofessuren (Anlage 3 c) wurden in Bayern erstmals im Jahr 2006 in der Statistik gemeldet. Im Zeitverlauf sind hier Schwankungen zu beobachten, die auf geringe Fallzahlen zurückzuführen sind. • Beim Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal (Anlage 2 b) ist mit kleineren Schwankungen ein gleichbleibend hoher Frauenanteil von rund 73 % festzustellen. • Beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal (Anlage 2 a) ist der Frauenanteil in den Jahren von 2004 bis 2013 von 30,2 % auf 37,6 % gestiegen. • Der Anteil der Professorinnen ist im gleichen Zeitraum ebenfalls deutlich gestiegen – von 12,6 % auf 20,9 % in der Besoldungsgruppe W2/ C3 (Anlage 3 b) und – von 6,5 % auf 14,2 % in der Besoldungsgruppe W3/C4 (Anlage 3 a). Diese Entwicklung steht in Einklang mit dem Ziel des Hochschulpakts 2020 und des bayerischen Ausbauprogramms, den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen auszubauen. 4.1 Wie hat sich der Anteil von Frauen bei den Neuberufungen von Professuren in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Fakultäten und Besoldungsstufen)? Die erbetene Übersicht ist als Anlage 5 a beigefügt. 4.2 Wie hat sich der Anteil von Frauen bei Berufungsvorschlägen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Fakultäten und Besoldungsstufen)? Die erbetene Übersicht ist als Anlage 5 b beigefügt. 4.3 Wie verhält sich der Anteil von erfolgreichen Berufungen (gemessen an der Gesamtzahl der Berufungsvorschläge ) jeweils bei Frauen und Männern ? Die erbetene Übersicht ist als Anlage 5 c beigefügt. 5.1 Mit welchen Hochschulen gibt es aktuell in den Zielvereinbarungen spezielle Vereinbarungen zur Frauenförderung? Mit allen neun Landesuniversitäten (Universität Augsburg, Universität Bamberg, Universität Bayreuth, Universität Erlangen-Nürnberg, Ludwig-Maximilians-Universität München , Technische Universität München, Universität Passau, Universität Regensburg, Universität Würzburg) wurden Zielvereinbarungen mit einer Laufzeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 abgeschlossen, die alle auch Ausführungen zur Frauenförderung und Gleichstellung enthalten. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags in seinen Sitzungen am Drucksache 17/7306 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 9. April 2014 und am 4. Februar 2015 unter Übersendung umfangreicher Materialen (u. a. Übersendung der aktuellen Zielvereinbarungen der Hochschulen mit zusammenfassenden Vermerken und Beantwortung von Zusatzfragen mit BWMS vom 19.03.2014 Az.: C4-H1140-9a/3558, 19.05.2014 Az.: C4-H1140-9a/9 734 und 17.11.2014 Az.: VII.4-H1140-9a/14276) hierzu berichtet. 5.2 Welchen Inhalt haben diese Vereinbarungen konkret ? In den aktuellen Zielvereinbarungen umzusetzen ist mit Blick auf das Thema Gleichstellung § 2 Abs. 2 d) des Innovationsbündnisses 2018, der wie folgt lautet: (d) Erhöhung des Anteils von Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft und Verstärkung der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung von Frauen mit einem laufenden Monitoring der Ergebnisse insbesondere bezüglich der Berufung von Frauen auf Professuren; Die Universitäten machen sich zur Zielerreichung u. a. vermehrt die forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu eigen. Ziel ist es, durchgängig, transparent, wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert sowie kompetent für die Gleichstellung Sorge zu tragen. Insbesondere wird angestrebt, den Frauenanteil entsprechend dem Kaskadenmodell der DFG auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen zu erhöhen. Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen und standortspezifisch vorgesehen: • Entwicklung von Gender & Diversity Plänen • Gleichstellungsmonitoring • Gastprofessuren für Nachwuchswissenschaftlerinnen • Promotions- und Habilitationsstipendien • Schaffung flexibler Arbeitsmodelle • Integration der Partner/-innen in den Arbeitsmarkt (Stichwort : Ausbau der Dual Career Services) • Finanzierung von Mentoring-Programmen für hoch qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen (Universitäten Bayreuth, Regensburg, TUM), Coaching von Doktorandinnen und Postdocs • Einführung familienfreundlicher Studien- und Prüfungsregelungen • Erwerb von Zertifizierungen wie dem „audit familiengerechte hochschule“ • Überbrückungsmittel für weibliches Personal im Mutterschutz • Einrichtung von Familienservices und Familienzentren, die z. B. Kinderbetreuung in den Schulferien und bei Tagungen organisieren, Babysitting und „Paten-Großeltern“ vermitteln etc. • weiterer Ausbau der Kinderbetreuungsangebote • gezieltes Women-Headhunting 5.3 Welche konkreten Würdigungs- bzw. Sanktionsmöglichkeiten stehen der Staatsregierung zur Verfügung , wenn die vereinbarten Ziele von den Hochschulen übererfüllt bzw. nicht erreicht werden? Um das Anstreben ehrgeiziger Ziele durch die Hochschulen zu erreichen, wurde im Rahmen der qualitativen Zielvereinbarungen von zwangsläufigen Sanktionierungsmechanismen aus gutem Grunde abgesehen, da sich diese als kontraproduktiv erwiesen hätten. Bonus-/Malussysteme machen nur dort Sinn, wo nennenswerte zusätzliche Ressourcen verteilt werden. Dort werden sie auch allseits akzeptiert. Dies ist z. B. im Rahmen der Ausbauplanung (quantitative Zielvereinbarung) der Fall, über die rund 300 Mio. € p. a. an zusätzlichen Ressourcen an die Hochschulen verteilt wurden. In diesem Zusammenhang hat das Staatsministerium ein differenziertes Bonus-/ Malussystem eingesetzt, das sich bewährt hat. Im Bereich der qualitativen Zielvereinbarungen, wozu auch die Gleichstellung gehört, setzt das Staatsministerium auf Zwischenberichts- und Berichtspflichten einerseits und auf die Veröffentlichung auf der Homepage des Staatsministeriums sowie einer Berichterstattung zu den Zielvereinbarungen im Bayerischen Landtag andererseits. Im Rahmen der Zwischenberichterstattung wurde stets über die Ausschüttung von verbliebenen Ressourcen aus den beiden Innovationsfonds für die Restlaufzeit der Zielvereinbarung entschieden. Dies wird auch bei den aktuellen Zielvereinbarungen so gehandhabt. 6.1 Mit welchen Hochschulen gab es in der Vergangenheit spezielle Zielvereinbarungen zur Frauenförderung ? Mit allen neun Landesuniversitäten (Universität Augsburg, Universität Bamberg, Universität Bayreuth, Universität Erlangen -Nürnberg, Ludwig-Maximilians-Universität München, Technische Universität München, Universität Passau, Universität Regensburg, Universität Würzburg) wurden auch in der Vergangenheit seit dem Jahr 2006 Zielvereinbarungen abgeschlossen, die u. a. das Thema Frauenförderung zum Gegenstand hatten. 6.2 Welchen Inhalt hatten diese Vereinbarungen konkret ? Der Fokus der Zielvereinbarungen mit den Universitäten lag seit dem Jahr 2006 (Erstabschluss) bis zum Jahr 2013 (Auslaufen der zweiten Generation der Zielvereinbarungen) soweit es um das Thema Gleichstellung geht, vor allem auf – einer Verstärkung der Frauenförderung (siehe § 4 Abs. 1 Innovationsbündnis 2008 und § 2 Innovationsbündnis 2013). 6.3 Welchen Effekt hatten diese Zielvereinbarungen in den einzelnen Fällen und inwiefern wurde die Übererfüllung bzw. Nichterfüllung der vereinbarten Ziele von der Staatsregierung gewürdigt bzw. sanktioniert? Schon während der Laufzeit der ersten Generation der Zielvereinbarungen (2006–2008), über die eine Sensibilisierung der Universitäten für das Thema Frauenförderung und Gleichstellung erfolgte, konnten im Universitätsbereich nennenswerte und sichtbare Erfolge erzielt werden: Universität Augsburg: Bei der Förderung der Gleichstellung verdienen die Einrichtung einer befristeten Gastprofessur für Frauen sowie die Steigerung des Frauenanteils innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren von 18 auf 26 Professuren und von 188 auf 222 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen besondere Erwähnung. Universität Bamberg: Im Bereich der Gleichstellung wurde ein Konzept erarbeitet , das von der Universitätsleitung in Abstimmung mit den Frauenbeauftragten langfristig verfolgt wird. Der Frauenanteil konnte bei den Professuren im Vergleichszeitraum von knapp 15 % auf fast 22 % und bei dem sonstigen wissenschaftlichen Personal von 34 % auf fast 41 % gesteigert werden . Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7306 Universität Bayreuth: Zur Umsetzung des Gleichstellungsauftrags wurde im Sommersemester 2007 ein stark überarbeiteter und verbesserter Frauenförderplan verabschiedet. Im Bereich der Kinderbetreuung konnten die gemeinsame Nutzung eines Kindergartens der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde in unmittelbarer Nachbarschaft der Universität erreicht und eine eigene Kinderkrippe gebaut werden. Ferner erhielt die Hochschule von der „Hertie-Stiftung“ das „audit familiengerechte hochschule“. Der Frauenanteil bei den Professoren ist kontinuierlich angestiegen und lag bei Auslaufen der Zielvereinbarung bei 18 %. Der Frauenanteil bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen lag kontinuierlich bei einem Drittel. Universität Erlangen-Nürnberg: Zur Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich waren an der Universität Erlangen-Nürnberg bereits 2005 erste interne Zielvereinbarungen abgeschlossen worden . Schon während der Laufzeit der ersten Zielvereinbarung sind weitere Vereinbarungen hinzugekommen. Durch zahlreiche Maßnahmen konnte das Gleichstellungskonzept der FAU ausgebaut und in seiner Wirksamkeit verstärkt werden , u. a. durch • „Headhunting“ auf Professorinnen und Einbeziehung fachkompetenter stimmberechtigter Frauen im Rahmen von Berufungsverfahren, • Vergabe von Stipendien an Nachwuchswissenschaftlerinnen , • Einsatz des Mentoring-Programms ARIADNE an der Technischen, Naturwissenschaftlichen, Medizinischen sowie Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie, • Förderung der Teilnahme von Nachwuchswissenschaftlerinnen an wissenschaftlichen Tagungen, • Mädchen- und Technikpraktika für Schülerinnen sowie Forscherinnencamps. Ludwig-Maximilians-Universität München: Durch den Erfolg in der 3. Förderlinie der Exzellenzinitiative wurde – der grundsätzlichen Planung in der Zielvereinbarung folgend – ein Mentoring-Programm im Rahmen des Gleichstellungskonzepts von LMUexcellent realisiert, von dem reger Gebrauch gemacht wird. Bis 2011 umfasste der gebildete Gleichstellungsfonds für dieses und weitere Projekte 4,4 Mio. €. Der Frauenanteil konnte im (kurzen) Berichtszeitraum (2006–2008) bei den Professuren von 9,3 auf 10,3 % und bei dem sonstigen wissenschaftlichen Personal von 41 auf 44 % erhöht werden. Technische Universität München: Unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Gleichstellung ist erfreulich, dass die TUM allein während der Laufzeit der Zielvereinbarung 16 hoch qualifizierte Wissenschaftlerinnen auf Professuren gewinnen konnte. Im März 2007 ist die TUM darüber hinaus mit dem „audit familiengerechte hochschule“ der Hertie-Stiftung ausgezeichnet worden. Auch im Rahmen der Exzellenzinitiative konnte eine Reihe von familiengerechten Maßnahmen angestoßen werden. Universität Passau: Im Bereich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Frauenanteil bei Promotionen und Habilitationen) sind positive Entwicklungen zu verzeichnen. Universität Regensburg: Der Frauenanteil hat sich im Bereich der Professuren, der Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Promotionen von 2004–2008 durchgängig erhöht . Universität Würzburg: Die Universität Würzburg hat bei der Förderung der Gleichstellung Erfolge vorzuweisen: So konnte der Frauenanteil bei Professuren von 6,8 % im Jahr 2004 auf 10,0 % im Jahr 2007 und der Frauenanteil bei Promotionen von 38,9 % im Jahr 2004 auf 42,6 % im Jahr 2007 gesteigert werden. Zum WS 2007/2008 konnten drei weitere Lehrstühle mit Professorinnen besetzt werden. Zur Einrichtung eines Förderprogramms für qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen hat die Hochschule 100.000 € bereitgestellt. Angebote zur Kinderbetreuung wurden konsequent weiterentwickelt, das Konzept des Familienservices an der Universität Würzburg wurde durch die Bundesfamilienministerin im Wettbewerb „mehr Kinder besser betreut“ mit einem Preis in Höhe von 5.000 € ausgezeichnet. Während der Laufzeit der zweiten Generation der Zielvereinbarungen (2009–2013) wurden an den Universitäten die soeben geschilderten Maßnahmen fortgeführt, weiterentwickelt und soweit möglich ausgebaut, mit folgendem Effekt: Der Anteil der Frauen bei den Studienanfängern (1. Hochschulsemester ) liegt seit Jahren stabil bei um die 50 %. Dasselbe gilt für den Frauenanteil bei den erfolgreichen Erstabsolventen und erfolgreichen Abschlüssen. Bei den erfolgreichen Promotionen ist der Frauenanteil kontinuierlich angestiegen von 40,2 % im Jahr 2005 auf 46,4 % im Jahr 2012. Auch bei den Habilitationen ist der Frauenanteil stetig gestiegen von 21,5 % im Jahr 2005 auf 27,9 % im Jahr 2012. Der prozentuale Anteil der Frauen bei den Professoren ist seit 2005 von 9,6 % auf 16,7 % im Jahr 2012 angestiegen; dieser Trend wird sich vsl. weiter fortsetzen: So nimmt der Frauenanteil an den neuberufenen Professoren ebenfalls kontinuierlich zu und lag im Jahr 2013 bei ca. 25 %. Insgesamt ist eine positive Entwicklung festzustellen. Die Teilhabe von Frauen in den höheren wissenschaftlichen Qualifikationsstufen konnte schrittweise weiter gesteigert und verstetigt werden. Dabei spielt sicher eine Rolle, dass sich die Hochschulen u. a. vermehrt die forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu eigen gemacht haben. Ziel ist und bleibt es, durchgängig, transparent, wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert sowie kompetent für die Gleichstellung Sorge zu tragen. Insbesondere wird angestrebt, den Frauenanteil entsprechend dem Kaskadenmodell der DFG auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen weiter zu erhöhen. Hinsichtlich der Sanktionsmechanismen wird auf das unter Frage 5.3 Ausgeführte verwiesen. 7.1 Welche Stipendienprogramme stehen Studierenden und Nachwuchswissenschaftlerinnen/-wissenschaftlern in Bayern vonseiten des Freistaats zur Verfügung? ● Programm zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre Mit diesem Programm werden – im Universitätsbereich Drucksache 17/7306 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Promotionsstipendien, Stipendatinnen in ihrer Post-docPhase , Stipendien für Habilitationen und Stipendien zur Förderung des exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchses , – an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften Promotionsstipendien und ein Lehrauftrags- und ein Mentoring-Programm gefördert und – an den Kunsthochschulen künstlerische Qualifizierungsmaßnahmen. ● Professorinnenprogramm Um den Anteil an Professorinnen an den deutschen Hochschulen gezielt zu steigern, führt der Bund das Professorinnenprogramm mit einer zweiten Laufzeit von 2013 bis 2017 fort. ● Max-Weber-Programm Bayern Die Stipendiatinnen und Stipendiaten des Max-WeberProgramms erhalten eine finanzielle Förderung in Form einer Bildungspauschale in Höhe von 900 € pro Semester, die jeweils zum 1. Oktober bzw. zum 1. April eines Jahres ausgezahlt wird. Diese Pauschale ist zur Deckung eigenständiger bildungsbezogener Aktivitäten bestimmt. Die Bildungspauschale wird unabhängig vom eigenen oder elterlichen Einkommen gewährt. Zusätzlich werden sie bei Auslandsaufenthalten finanziell unterstützt. Darüber hinaus steht den Stipendiatinnen und Stipendiaten ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges studienbegleitendes Exzellenzprogramm offen. ● Forschungsstipendien Die Forschungsstipendiatinnen und -stipendiaten erhalten zur Sicherung ihres Lebensunterhalts monatlich wiederkehrende Geldleistungen in Form von Stipendien. Der Grundbetrag des Stipendiums für Graduierte beträgt 1.050 €. Auf Antrag kann ein Familienzuschlag von bis zu 154 € gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung des Familienzuschlags ist, dass die Geförderten zusammen mit ihrem anderen sorgeberechtigten Elternteil mindestens ein Kind zu versorgen haben und der andere sorgeberechtigte Elternteil nicht erwerbstätig ist oder die Geförderten als Alleinerziehende mindestens ein Kind zu versorgen haben. Auf alle Geldleistungen ist das eigene Einkommen anzurechnen, soweit der Freibetrag von 350 € überschritten wird. Die Stipendien werden am Ende eines jeden Monats auf volle Euro abgerundet ausbezahlt . Eine Auszahlung von Beträgen unter 50 € erfolgt nicht. Bei Unterbrechung des Forschungsvorhabens wird die Auszahlung der Stipendien ausgesetzt. Die Forschungsstipendiatinnen/-stipendiaten können Sonderzuwendungen für Sachkosten sowie für Reisekosten erhalten, wenn diese Aufwendungen für das Forschungsprojekt erforderlich sind und den Geförderten die Aufbringung der Kosten nicht zuzumuten ist. Reisekosten werden höchstens für die Dauer von drei Monaten gewährt . 7.2 Mit welchen Fördervolumen sind die einzelnen Stipendienprogramme ausgestattet? ● Programm zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre Zur Förderung der Gleichstellung waren im Doppelhaushalt 2012/2013 für ein „Programm zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ Mittel jährlich in Höhe von rund 3,16 Mio. Euro ausgebracht . Im Doppelhaushalt 2015/2016 konnten diese Programmmittel für das Jahr 2016 um 400.000 Euro auf 3,56 Mio. Euro erhöht werden. Im Rahmen des Haushaltsvollzugs soll die auf den Programmmitteln ruhende Sperre umgeschichtet werden, sodass auch bereits im Jahr 2015 zusätzliche Mittel von rund 116.100 Euro zur Verfügung stehen. ● Professorinnenprogramm Das Programm hat ein Gesamtvolumen von 150 Mio. Euro, hälftig von Bund und Ländern finanziert. In Bayern müssen die Hochschulen die hälftige Kofinanzierung aus ihrem Haushalt leisten. Beim ersten Einreichungstermin im Professorinnenprogramm II waren aus Bayern 6 Universitäten und 7 Fachhochschulen erfolgreich. Beim zweiten Einreichungstermin im März 2014 wurden aus Bayern 7 Gleichstellungskonzepte (1 Universität, 5 Fachhochschulen , 1 Kunst- und Musikhochschule) eingereicht, von denen die Konzepte der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg, der Hochschule für Musik Nürnberg und der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg positiv bewertet wurden. ● Max-Weber-Programm Bayern Die Programmkosten ohne die Verwaltungskostenpauschale (€ 634.523,85) betrugen im Jahr 2014 € 4.532.313,24. ● Forschungsstipendien Das Fördervolumen betrug für 2014 insgesamt € 1.033.470,30. 7.3 Wie hoch ist insgesamt und in den einzelnen Programmen der Anteil des Fördervolumens, der an Stipendiatinnen ausgereicht wird? ● Programm zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre Dieses Programm richtet sich ausschließlich an Stipendiatinnen . ● Professorinnenprogramm Im Wettbewerb können erfolgreiche Hochschulen maximal für 3 Professorinnen eine Anschubfinanzierung in den ersten fünf Jahren von bis zu 150.000 € jährlich erhalten. 8. Welche Maßnahmen verfolgt die Staatsregierung über die Zielvereinbarungen hinaus, um den Anteil von Frauen unter den Professoren an den bayerischen Hochschulen zu erhöhen? Unter Ziff. 3. des oben angeführten Berichts an den Landtag zur „Evaluation des Gleichstellungsauftrags“ (Schreiben vom 10. April 2015, Az: I.8-H 2116.3.2-10b/16807, s. Anlage 4 a) wurde bereits zu den verschiedenen Maßnahmen berichtet, die zu einer Steigerung des Anteils von Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft beitragen sollen.