Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 29.05.2015 Brandschutz an bayerischen Justizvollzugsanstalten Am 24.04.15 zündete ein Gefangener in der JVA Straubing seine Bettwäsche an. Ein Brand brach in der Zelle aus und zwei JVA-Beamte retteten den Gefangenen unter lebensgefährlichen Bedingungen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der Brandschutz in bayerischen Justizvollzugsanstalten organisiert? 2. Wie wird die Sicherheit im Brandfall aufrechterhalten? 3. Ist das JVA-Personal in Bayern für Brandeinsätze entsprechend geschult? 4. Wie viele Atemschutzträger gibt es unter den Beamten der bayerischen Justizvollzugsanstalten (inklusive Außenstellen )? 5. Wie ist sichergestellt, dass immer entsprechend ausgebildete Beamte mit entsprechender Ausrüstung vor Ort sind? 6. Wie verläuft die Ausbildung der Atemschutzträger unter den JVA-Beamten? 7. a) Wie werden die Ausrüstungsgegenstände finanziert? b) Welche Finanzmittel stehen für Weiterbildung zur Verfügung ? c) Wie soll die regelmäßige Wartung der Ausrüstungsgegenstände in den einzelnen Justizvollzugsanstalten organisiert werden? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 30.06.2015 1. Wie ist der Brandschutz in bayerischen Justizvollzugsanstalten organisiert? Dem Brandschutz kommt in Justizvollzugsanstalten eine besondere Bedeutung zu. Die Staatlichen Bauämter tragen die Verantwortung für die Erstellung, Umsetzung, Einhaltung und Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes. Die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten wirken an der Erstellung, Umsetzung, Einhaltung und Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes mit; sie tragen die Verantwortung für den betrieblich/organisatorischen Brandschutz. Die Details sind in den Justizvollzugsanstalten in enger Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren und Bauämtern in Brandschutzordnungen geregelt. Der Brandschutz in Justizvollzugsanstalten lässt sich in drei größere Gruppen unterteilen: Der bauliche Brandschutz beinhaltet insbesondere das Brandverhalten von Baustoffen, Feuerwiderstand von Bauteilen und Anforderungen an Bauteile, z. B. Wände, Decken und Dächer. Der anlagentechnische Brandschutz beinhaltet die technischen Einrichtungen, die eine Brandausbreitung verhindern sowie Löschversuche und eine sichere Rettung aus dem Brandsektor ermöglichen sollen. Hierfür stehen in Justizvollzugsanstalten insbesondere Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerlöschgeräte sowie Löschwasserversorgungen zur Verfügung. Der betrieblich/organisatorische Brandschutz in Justizvollzugsanstalten beinhaltet insbesondere die Bestellung von Brandschutzbeauftragten, Erstellung von Alarmplänen und Brandschutzordnungen, Vorhalten von Feuerwehreinsatzplänen , Bestellung und Ausbildung von Ersthelfern und Brandhelfern, Durchführung von Räumungs- und Löschübungen, Unterweisung der Mitarbeiter im Brandschutz sowie Erstellen und Anbringen von Rettungswegplänen . Daneben finden in regelmäßigen Abständen Begehungen sowie Brandschutzübungen unter Beteiligung der örtlichen Feuerwehren statt. 2. Wie wird die Sicherheit im Brandfall aufrechterhalten ? Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit im Brandfall existieren in den Justizvollzugsanstalten insbesondere Evakuierungspläne. Je nach Brandort und Brandverlauf werden unter Absprache mit den Einsatzleitern der Rettungskräfte die notwendigen Evakuierungsmaßnahmen getroffen. Gefährdete Gefangene werden aus den betroffenen Anstaltsbereichen in gesicherte Bereiche verbracht, in welchen sie unter Verschluss genommen werden können. Bei den Sicherungsmaßnahmen der Anstalt (insbesondere Absicherung der Wege nach außen) werden die Justizvollzugsbediensteten bei Bedarf durch Polizeikräfte unterstützt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2015 17/7320 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7320 3. Ist das JVA-Personal in Bayern für Brandeinsätze entsprechend geschult? Das Personal wird im Rahmen von Fortbildungen sowie durch Unterweisungen geschult. Zudem finden regelmäßige Brandschutzbegehungen und Feuerwehrübungen unter Beteiligung des Personals statt. Teilweise werden die Bediensteten zusätzlich zu Brandschutzhelfern ausgebildet. 4. Wie viele Atemschutzträger gibt es unter den Beamten der bayerischen Justizvollzugsanstalten (inklusive Außenstellen)? 5. Wie ist sichergestellt, dass immer entsprechend ausgebildete Beamte mit entsprechender Ausrüstung vor Ort sind? 6. Wie verläuft die Ausbildung der Atemschutzträger unter den JVA-Beamten? Das Vorhalten von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten ist den Werk- bzw. Betriebsfeuerwehren in den Justizvollzugsanstalten Aichach, Kaisheim und Niederschönenfeld vorbehalten. Insgesamt sind 55 Bedienstete der drei genannten Anstalten zu Atemschutzträgern nach den einschlägigen Vorschriften durch die Feuerwehren ausgebildet; nach der Grundausbildung finden fortlaufend Übungen statt. Im Übrigen sind Atemschutzträgerausbildungen im Bereich der Justizvollzugsbediensteten nach den Einschätzungen der örtlichen Feuerwehren nicht notwendig, da die Feuerwehren im Falle eines Brandes schnell vor Ort sind. Die örtlichen Feuerwehren raten sogar vom Einsatz durch Justizvollzugsbedienstete aufgrund der hohen Gefahren ab, selbst wenn entsprechende Schulungen vorliegen. Im Rahmen ehrenamtlicher Dienste bei freiwilligen Feuerwehren erwarben weitere Bedienstete die Atemschutzträgerberechtigung. Diese werden jedoch zahlenmäßig nicht erfasst. 7. a) Wie werden die Ausrüstungsgegenstände finanziert ? Mittel für Ausrüstungsgegenstände werden auf Antrag der Justizvollzugsanstalten durch das Staatsministerium der Justiz aus dem Bereich „Sonstige Sachinvestitionen“, Hauptgruppe 8, zugewiesen. b) Welche Finanzmittel stehen für Weiterbildung zur Verfügung? Finanzmittel für Weiterbildung im Bereich des Brandschutzes werden nicht gesondert ausgewiesen. Der allgemeine Titel für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten wird insgesamt der Bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing zugewiesen, mit dessen Mittel von dort die gesamte Aus- und Fortbildung der Bediensteten organisiert wird. c) Wie soll die regelmäßige Wartung der Ausrüstungsgegenstände in den einzelnen Justizvollzugsanstalten organisiert werden? Die Gegenstände werden durch die Betriebs- bzw. Werkfeuerwehren , die Brandschutzbeauftragten oder externe Firmen im Hinblick auf das Einhalten der Wartungsfristen und Erfüllen der jeweiligen Anforderungen regelmäßig überprüft.