Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein SPD vom 20.04.2015 Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern – Neuschaffungen und Kosten Ich frage die Staatsregierung: 1. a) In welchen Städten und Gemeinden des Freistaats existieren zurzeit bereits Erstaufnahmeeinrichtungen für die Aufnahme von Asylsuchenden/Flüchtlingen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken mit der Aufstellung der Erstaufnahmeeinrichtung und evtl. vorhandenen Außenstellen bzw. Erweiterungen), b) aufgeschlüsselt nach der Anzahl der in diesen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Asylsuchenden/ Flüchtlinge? c) Aufgeschlüsselt nach der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden/Flüchtlinge (in den vergangenen sechs Monaten) nach Tagen in den Erstaufnahmeeinrichtungen ? 2. a) In welchen Städten und Gemeinden des Freistaats sind in den kommenden zwei Jahren Erstaufnahmeeinrichtungen für die Aufnahme von Asylsuchenden/ Flüchtlingen geplant (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk mit der Aufstellung der Erstaufnahmeeinrichtung )? b) Wie viele Asylsuchende/Flüchtlinge können in den Einrichtungen maximal untergebracht werden? c) Werden die kommenden Einrichtungen derart ausgelegt sein, dass dort Erweiterungsbauten auf bestehendem Grund möglich sein werden? 3. a) Wie viel Personal wird in den bestehenden und in den geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen eingesetzt (aufgeschlüsselt nach Hauspersonal, Verwaltungs- und Betreuungspersonal und dem Sicherheitspersonal)? b) Wer ist in den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen für die Besoldung des dort angestellten Haus-, Verwaltungs - und Betreuungs- und Sicherheitspersonals zuständig? c) Können evtl. auftretende personelle Mehrkosten für Kommunen vom Freistaat ausgeglichen werden? 4. a) Wie hoch waren bzw. sind die Kosten, die bei Neubauten oder Sanierungen von Bestandsgebäuden für die bestehenden und geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen aufgebracht worden sind bzw. aufgebracht werden müssen, b) bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk mit der Aufstellung der Erstaufnahmeeinrichtung und evtl. entstehenden Außenstellen? c) Bitte aufgeschlüsselt nach der Art (Neubau, Technik, Außenanlagen, Baunebenkosten, Erschließungskosten ? 5. a) In welchen Fällen war der Freistaat bereits Eigentümer von möglichen Grundstücken zur Errichtung der Erstaufnahmeeinrichtungen, die auch zur Realisierung genutzt werden? b) In welchen Fällen hat der Freistaat Grundstücke zukaufen müssen? c) Von welchen Eigentümern (Kommune, Bund, usw.) hat der Freistaat Grundstücke zur Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen erworben? 6. a) Welche Finanzierungsmodelle gibt es bei den geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen (bitte aufgeschlüsselt nach Form und Dauer)? b) In welchen Fällen tritt der Freistaat als Mieter und Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen auf? c) In welchen Fällen ist der Freistaat Bauträger und Betreiber der Einrichtungen? 7. a) Welche Zusicherungen wurden vonseiten der Staatsregierung und der Regierung von Oberfranken bei den Vertragsverhandlungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung in Bayreuth gemacht, sodass der Vorvertrag zustande gekommen ist? b) Welche Gründe waren ausschlaggebend, dass die Stadt Bayreuth den Vorvertrag mit der Staatsregierung bzw. der Regierung von Oberfranken aufgekündigt hat? c) Mit welchen Kommunen hat die Staatsregierung nach der Kündigung des Vorvertrages bezüglich eines neuen Standortes für die Errichtung der Erstaufnahmeeinrichtung in Oberfranken Kontakt aufgenommen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2015 17/7322 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7322 Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 30.06.2015 1. a) In welchen Städten und Gemeinden des Freistaats existieren zurzeit bereits Erstaufnahmeeinrichtungen für die Aufnahme von Asylsuchenden/Flüchtlingen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken mit der Aufstellung der Erstaufnahmeeinrichtung und evtl. vorhandenen Außenstellen bzw. Erweiterungen ), b) aufgeschlüsselt nach der Anzahl der in diesen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Asylsuchenden /Flüchtlinge? In Bayern werden aktuell folgende Erstaufnahmeeinrichtungen (AE) mit Dependancen (DP), Übergangsaufnahmeeinrichtungen (ÜAE) und Notaufnahmeeinrichtungen (NAE) sowie die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf (ZAE) betrieben (Stand Mitte Juni): Oberbayern: AE/DP/ÜAE/NAE/ZAE Plätze Belegung AE München 1.465 966 DP München I 354 277 DP München II 314 273 DP München III 344 298 DP Fürstenfeldbruck 600 542 DP Eichstätt 242 168 DP Ingolstadt 336 264 DP Manching 502 416 NAE München I 280 249 NAE München II 150 77 NAE Germering 120 87 NAE Altötting 120 103 NAE Laufen 100 94 NAE Vaterstetten 200 198 NAE Freilassing 60 50 NAE Waldkraiburg 200 191 Niederbayern: AE/DP/ÜAE/NAE/ZAE Plätze Belegung AE Deggendorf 501 435 NAE Freyung 422 451 NAE Neuschönau 106 94 NAE Kelheim 0 0 NAE Regenhütte 0 0 NAE Dingolfing 112 55 NAE Straubing 116 34 NAE Landshut 38 1 NAE Eggenfelden 150 75 NAE Ergolding 100 6 Oberpfalz: AE/DP/ÜAE/NAE/ZAE Plätze Belegung ÜAE Regensburg 340 358 NAE Regensburg 57 13 Oberfranken: AE/DP/ÜAE/NAE/ZAE Plätze Belegung ÜAE Bayreuth 250 175 NAE Bayreuth 120 44 NAE Forchheim 200 168 Mittelfranken: AE/DP/ÜAE/NAE/ZAE Plätze Belegung ZAE Zirndorf 650 654 DP Roth 878 693 NAE Ammerndorf 70 63 NAE Lauf a. d. Pegnitz 120 81 NAE Neuendettelsau 50 34 NAE Nürnberg I 300 219 NAE Nürnberg II 250 184 NAE Fürth 500 538 NAE Erlangen 300 309 NAE Schwabach 100 0 NAE Pleinfeld 150 129 NAE Dinkelsbühl 100 60 Unterfranken: AE/DP/ÜAE/NAE/ZAE Plätze Belegung NAE Würzburg I 100 73 NAE Würzburg II 200 87 NAE Würzburg III 170 0 Schwaben: AE/DP/ÜAE/NAE/ZAE Plätze Belegung ÜAE Augsburg 100 50 DP Donauwörth 100 46 DP Sonthofen 200 117 NAE Augsburg 50 0 c) Aufgeschlüsselt nach der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden/Flüchtlinge (in den vergangenen sechs Monaten) nach Tagen in den Erstaufnahmeeinrichtungen? Über die Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden keine Statistiken geführt. Die Asylbewerber sind verpflichtet, bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zu drei Monaten, in der Erstaufnahme zu verbringen (§ 47 Abs. 1 Satz 1 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG) und werden danach in Gemeinschaftsunterkünften oder kommunalen Unterkünften untergebracht. 2. a) In welchen Städten und Gemeinden des Freistaats sind in den kommenden zwei Jahren Erstaufnahmeeinrichtungen für die Aufnahme von Asylsuchenden /Flüchtlingen geplant (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk mit der Aufstellung der Erstaufnahmeeinrichtung)? Oberbayern: Für München wird ein sog. Ankunftszentrum geplant, das über eine angeschlossene Unterkunft (Bettenhaus) mit 600 Übernachtungsplätzen verfügen soll. Das Ankunftszentrum ist heute reguläre Erstaufnahmeeinrichtung. Hier verbleiben die Asylbewerber nur kurze Zeit bis zu ihrer Weiterleitung in andere Bundesländer oder andere Regierungsbezirke. Niederbayern: Die AE Deggendorf wird jetzt schon mit der vollen Kapazität von 501 Plätzen betrieben, auch wenn noch einige Umbauten anstehen. So werden nacheinander zwei Bestandsgebäude saniert, die dann die aktuell genutzten Container ersetzen. Oberpfalz: Die derzeit betriebene ÜAE Regensburg auf dem Gelände der ehemaligen Pionierkaserne mit 280 Plätzen wird Ende Drucksache 17/7322 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2015 durch ein Bestandsgebäude auf dem Gelände der ehemaligen Bajuwarenkaserne ergänzt. Dort entsteht dann bis Ende 2016 die reguläre AE Regensburg mit einer Kapazität von mind. 501 Plätzen. Oberfranken: Die AE Bayreuth wird auf dem Gelände Herzogmühle als staatliche Hochbaumaßnahme mit einer Kapazität von mind. 501 Plätzen geplant. Derzeit existiert bereits eine ÜAE Bayreuth mit 250 Plätzen und in Kürze wird hierzu eine DP für weitere 200 Asylbewerber eröffnet. Mittelfranken: Für die ZAE Zirndorf soll es einen Erweiterungsbau geben, der für die Auslagerung der Verwaltung aus dem Hauptgebäude gedacht ist. In Nürnberg wird eine Großdependance geplant. Unterfranken: Die AE Schweinfurt wird auf dem Gelände der ehemaligen Ledward-Barracks der US-Army eingerichtet. Die Eröffnung ist am 1. Juli 2015. Schwaben: Die AE Augsburg soll mit einer Kapazität von mind. 501 Plätzen auf dem staatlichen Gelände an der Berliner Allee entstehen. Auch in Augsburg besteht bereits eine ÜAE mit 100 Plätzen und angeschlossenen DPs mit weiteren 300 Plätzen. b) Wie viele Asylsuchende/Flüchtlinge können in den Einrichtungen maximal untergebracht werden? Siehe Antwort zu Frage 2 a. c) Werden die kommenden Einrichtungen derart ausgelegt sein, dass dort Erweiterungsbauten auf bestehendem Grund möglich sein werden? Hierzu kann keine generelle Aussage getroffen werden, da es sowohl von den flächenmäßigen Voraussetzungen als auch von den Vereinbarungen mit den politisch Verantwortlichen vor Ort abhängt, ob Erweiterungen möglich sind. 3. a) Wie viel Personal wird in den bestehenden und in den geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen eingesetzt (aufgeschlüsselt nach Hauspersonal, Verwaltungs - und Betreuungspersonal und dem Sicherheitspersonal )? Oberbayern: In der Erstaufnahmeeinrichtung inkl. der Dependancen und des Ankunftszentrums werden 8 Hausmeister (Angestellte der Regierung von Oberbayern) und 80 Personen inklusive der Führungsebene zur Verwaltung und Betreuung eingesetzt , die bei der Regierung von Oberbayern beschäftigt sind. Daneben stellen insgesamt knapp 800 Sicherheitsdienstmitarbeiter im Mehrschichtbetrieb die Bewachung 24 Std. am Tag und 7 Tage die Woche sicher. Von ihnen werden ggf. auch einzelne untergeordnete Verwaltungsaufgaben erfüllt. Niederbayern: Das Hauspersonal (Hausmeister und Unterkunftsleiter) besteht aus 19 Personen, wovon 11 Personen eigenes Personal sind und 8 Personen über eine Zeitarbeitsfirma engagiert wurden. Für die Verwaltung sind 23 Personen eingesetzt, davon sind eigenes Personal 21 Personen und 2 Personen von Zeitarbeitsfirmen. Der Wachdienst wird rund um die Uhr ganzjährig von 10 Personen sichergestellt und ist an einen Sicherheitsdienst vergeben. Die Reinigung sowie Leistungen für Küche und Verpflegung sind an Privatfirmen vergeben . Oberpfalz: Das gesamte Verwaltungspersonal einschließlich der medizinischen Fachkräfte umfasst derzeit 24 Personen. Der beauftragte private Sicherheitsdienst setzt derzeit 12 Personen ein, sodass Sicherheitspersonal rund um die Uhr vor Ort ist. Oberfranken: Die Planungen für die noch zu errichtende Erstaufnahmeeinrichtung sehen vor, dass dort 9 Mitarbeiter in der Hausverwaltung und 13 Personen in der Verwaltung eingesetzt werden. Hinzu kommen der Leiter der Erstaufnahmeeinrichtung und 5 Personen für den Mehrschichtbetrieb. Die Bewachung der Liegenschaft wird im Rahmen der Ausschreibung an einen privaten Sicherheitsdienst vergeben. Mittelfranken: In der ZAE Zirndorf und ihren angeschlossenen Dependancen und Notunterkünften leistet folgendes Personal Dienst: In der Verwaltung arbeiten 52 Personen (ohne Landesbeauftragten und Regierungsaufnahmestelle), das Hauspersonal besteht aus 37 Personen (Hausmeister, Küchenpersonal ) und der Sicherheitsdienst aus 40 Personen. Unterfranken: Die Erstaufnahmeeinrichtung in Unterfranken geht am 01.07.2015 in Betrieb. Für die neue Aufnahmeeinrichtung Schweinfurt sind 1 Planstelle für die Leitung, 24 Beschäftigungsmöglichkeiten für die Verwaltung und 5 Beschäftigungsmöglichkeiten für einen Mehrschichtbetrieb zur Aufnahme und Registrierung rund um die Uhr vorgesehen. Das Sicherheitspersonal wird über eine Fremdfirma eingesetzt. Vorgesehen sind 3 Mitarbeiter tagsüber und 4 Mitarbeiter abends und nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen . Schwaben: In der Übergangsaufnahmeeinrichtung (ÜAE) Augsburg und den verschiedenen Dependancen werden 5 Hausmeister, 2 Heimleiter und 4 Personen in der Verwaltung eingesetzt sowie rund 15 Personen im Sicherheitsdienst. In den vorgenannten Erstaufnahmeeinrichtungen sind zudem noch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kommunale Sozial- und Gesundheitsämter und die Polizei mit Personal vertreten. Zu den Personalstärken in diesen Fällen kann keine Aussage getroffen werden. b) Wer ist in den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen für die Besoldung des dort angestellten Haus-, Verwaltungs- und Betreuungs- und Sicherheitspersonals zuständig? Die Besoldung des regierungseigenen Personals obliegt dem Freistaat Bayern, die Entgeltzahlung der einzelnen Wachdienstmitarbeiter dem jeweiligen Unternehmen. Die Wachdienstfirmen wiederum werden auf Grundlage der jeweils mit der Regierung geschlossenen Verträge vom Freistaat Bayern bezahlt. Die Asylsozialberatung wird von den Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7322 Wohlfahrtsverbänden geleistet unter Förderung mit den üblichen Sätzen durch den Freistaat Bayern. c) Können evtl. auftretende personelle Mehrkosten für Kommunen vom Freistaat ausgeglichen werden ? Aufwendungen werden gem. Art. 8 des Aufnahmegesetzes (AufnG) den Kommunen im Wege einer Spitzabrechnung erstattet, im Übrigen erfolgt ein Ausgleich im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). 4. a) Wie hoch waren bzw. sind die Kosten, die bei Neubauten oder Sanierungen von Bestandsgebäuden für die bestehenden und geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen aufgebracht worden sind bzw. aufgebracht werden müssen, b) bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk mit der Aufstellung der Erstaufnahmeeinrichtung und evtl. entstehenden Außenstellen? c) Bitte aufgeschlüsselt nach der Art (Neubau, Technik , Außenanlagen, Baunebenkosten, Erschließungskosten ? Es können hier nur Aussagen zu regulären Erstaufnahmeeinrichtungen , Übergangsaufnahmeeinrichtungen und dauerhaften Dependancen gemacht werden. Die Kosten beziehen sich sowohl auf bereits ausgeführte Maßnahmen als auch auf Planungen, soweit die Kosten bereits bekannt sind. Oberbayern AE München (Liegenschaft der Stadt München) Herrichten div. Bestandsgebäude (Gesamtkosten 1.741.000 €): Herrichten, Erschließen 1.479.000 €, Baukonstruktion 40.000 €, Technische Anlagen 30.000 €, Außenanlagen 47.000 €, Baunebenkosten 145.000 €. AZ München (Liegenschaft der Stadt München) Errichtung von Containern und Fertighallen (Gesamtkosten 960.000 €): Herrichten, Erschließen 76.500 €, Baukonstruktion 98.500 €, Technische Anlagen 494.000 €, Außenanlagen 107.000 €, Baunebenkosten 184.000 €. DP McGraw-Kaserne München (Liegenschaft des Freistaats Bayern) Abbruch Bestand und Errichtung von Containern (Gesamtkosten 2.000.000 €): Herrichten, Erschließen 300.000 €, Baukonstruktion 650.000 €, Technische Anlagen 850.000 €, Außenanlagen 100.000 €, Baunebenkosten 100.000 €. DP München I (Liegenschaft der Messe München) Errichtung von Containern (Gesamtkosten 220.000 €): Herrichten , Erschließen 75.000 €, Baukonstruktion 100.000 €, Außenanlagen 40.000 €, Baunebenkosten 5.000 €. DP München II (Liegenschaft des Bundes) Herrichten der Bestandsgebäude 7 und 8 (Gesamtkosten 945.000 €): Herrichten, Erschließen 20.000 €, Baukonstruktion 220.000 €, Technische Anlagen 150.000 €, Außenanlagen 550.000 €, Baunebenkosten 5.000 €. DP Fürstenfeldbruck (Liegenschaft des Bundes) Herrichten der Bestandsgebäude 104 und 105 (Gesamtkosten 1.620.000 €): Herrichten, Erschließen 165.000 €, Baukonstruktion 155.000 €, Technische Anlagen 995.000 €, Außenanlagen 300.000 €, Baunebenkosten 5.000 €. DP Manching (Liegenschaft des Bundes) Herrichten der Bestandsgebäude 21–26 (Gesamtkosten 2.150.000 €): Herrichten, Erschließen 30.000 €, Baukonstruktion 720.000 €, Technische Anlagen 1.050.000 €, Außenanlagen 350.000 €, Baunebenkosten 30.000 €. DP Eichstätt (Liegenschaft der Kirche) Herrichten Trakt eines Bestandsgebäudes (Gesamtkosten 156.745 €): Herrichten, Erschließen 155.000 €, Baunebenkosten 1.745 €. DP Ingolstadt (Liegenschaft der Stadt Ingolstadt) Errichtung von Containern. Herrichten, Erschließen 204.000 €. Niederbayern AE Deggendorf (Liegenschaft des Bundes und in Privatbesitz ) Der gesamte Verwaltungs- und ein Teil des Unterkunftsbereichs wird von einer Privatfirma in Bestandsgebäuden angemietet . Die Umbaumaßnahmen sind noch nicht beendet, weshalb noch nicht alle Räume der Privatfirma genutzt werden . Die Baukosten werden über die Mietzahlungen abgegolten . Oberpfalz ÜAE Regensburg (Liegenschaft des Bundes) Die aktuell abgerechneten Kosten für die Übergangsaufnahmeeinrichtung betragen ca. 3.505.000 €. AE Regensburg (Liegenschaft des Bundes) Die Kosten für die reguläre AE Regensburg wurden vom Landtag mit 40,9 Mio. € genehmigt. Für die Sanierung eines Bestandsgebäudes (Teilmaßnahme ) wurden dabei ca. 3.386.000 € an Bau- und Baunebenkosten veranschlagt. Entsprechend dem gegenwärtigen Baufortschritt werden die Kosten für die Sanierung eingehalten . Für die Sanierung des Bestandsgebäudes wurden bereits Bau- und Planungsleistungen in Höhe von 2.642.000 € vergeben und ca. 143.000 € ausgezahlt. Für die umfangreichen Abbrucharbeiten, Freimachen des Areals, Erschließung und Errichtung von Neubauten wurden ca. 37,5 Mio. € veranschlagt. Für die planerische Unterstützung des StBA Regensburg bei der Erstellung einer Leistungsbeschreibung wurden bis dato Planungsleistungen in Höhe von 157.000 € vergeben. Die Gesamtmaßnahme soll im Dezember 2016 fertiggestellt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können die obigen Kosten lediglich der Aufstellung der Haushaltsunterlage entnommen werden, da die Ergebnisse der europaweiten Ausschreibung noch nicht vorliegen. Oberfranken AE Bayreuth (Liegenschaft der Stadt Bayreuth) Die Planungen für den Neubau einer Erstaufnahmeeinrichtung in Bayreuth laufen derzeit auf einem städtischen Grundstück. Eine Aussage über mögliche Kosten kann im jetzigen Verfahrensstadium noch nicht getroffen werden. Mittelfranken ZAE Zirndorf (Liegenschaft des Freistaats Bayern) Errichtung von mobilen Wohneinheiten 532.600 €, Vorwegmaßnahmen Riegelbau 190.000 €, geschätzte Gesamtkosten Riegelbau 1.617.800 € (Hochbaumaßnahme zur Erweiterung der ZAE bis 2016), Erweiterung Bürocontainer Drucksache 17/7322 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 (Ausreisestelle, ZAB) 849.200 €, Kanalsanierung 240.000 €, energetische Sanierung 46.200 €, Umzäunungen aufstellen und Rückbau Tankstelle 180.500 €, Elektro, Heizung, Lüftung Sanitär 120.000 €, Ertüchtigung wg. Brandschutz u. Sicherheit u. dgl. 120.000 €, Heizung mit Anpassungsarbeiten Küche 350.000 €, Brandmeldeanlage für die mobilen Wohneinheiten 70.000 €, mobile Wohneinheiten-Ergänzung : energetische Maßnahmen (Erfüllung EnEV) 270.000 €, energetische Sanierung Hauptgebäude 620.000 €, Bauunterhalt 50.000 €. DP Otto-Lilienthal-Kaserne Roth (Liegenschaft des Bundes) Erweiterung mit Sanitär- und Verwaltungscontainern 470.000 €, Rückbau Verwaltungscontainer 100.000 €, Sicherheits - u. feuerwehrtechnische Ertüchtigung 744.700 €, Elektro, Heizung, Lüftung Sanitär 40.000 €, Hochbaumaßnahmen 50.000 €, Bauunterhalt 50.000 €. Die bereits aufgewendeten Kosten belaufen sich auf rd. 2,7 Mio. € und die noch aufzubringenden Kosten auf rd. 4,1 Mio. €. Unterfranken AE Schweinfurt (Liegenschaft der Stadt Schweinfurt) Für die von der Stadt Schweinfurt angemieteten Gebäude einer ehemaligen Kaserne wurde der Stadt ein Baukostenzuschuss von rd. 3,6 Mio. € geleistet, der auf die Miete angerechnet wird. Schwaben ÜAE Augsburg (Liegenschaft in Privatbesitz) Die Übergangsaufnahmeeinrichtung ist ein Mietobjekt, für das keine Baukosten entstanden sind. DP Sonthofen (Liegenschaft des Bundes) Die Dependance ist ein Mietobjekt, für das keine Baukosten entstanden sind. DP Donauwörth (Liegenschaft des Bundes) Lediglich in der Dependance in Donauwörth sind Kosten in Höhe von rd. 150.000 € für das Herrichten der Gebäude zur Nutzung als Unterkunft für Asylbewerber durch das Technische Hilfswerk entstanden. Die damit verbundenen Maßnahmen waren vor allem das Anbringen eines zweiten baulichen Rettungsweges, das Aufstellen eines Bauzaunes, der Aufbau einer mobilen Heizungsanlage sowie die Herstellung der Strom- und Wasserversorgung. Durch das THW erfolgte keine detaillierte Rechnungsstellung. AE Augsburg (Liegenschaft des Freistaats Bayern) Die reguläre Erstaufnahmeeinrichtung für den Regierungsbezirk Schwaben wird derzeit in Augsburg geplant. Über Kosten kann im aktuellen Planungsstadium noch keine Aussage getroffen werden. 5. a) In welchen Fällen war der Freistaat bereits Eigentümer von möglichen Grundstücken zur Errichtung der Erstaufnahmeeinrichtungen, die auch zur Realisierung genutzt werden? Siehe Antwort zu Frage 4 a. b) In welchen Fällen hat der Freistaat Grundstücke zukaufen müssen? Bisher wurden noch keine Grundstücke zugekauft, da die vielerorts genutzten ehemaligen Kasernen kostenfrei vom Bund zur Unterbringung von Asylbewerbern überlassen werden. c) Von welchen Eigentümern (Kommune, Bund, usw.) hat der Freistaat Grundstücke zur Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen erworben? Siehe Antwort zu Frage 5 b. 6. a) Welche Finanzierungsmodelle gibt es bei den geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen (bitte aufgeschlüsselt nach Form und Dauer)? AE Schweinfurt Die am 1. Juli 2015 in Betrieb gehende AE Schweinfurt wird durch den Freistaat Bayern von der Stadt angemietet. Der Mietvertrag läuft vorerst für 5 Jahre. AE Augsburg Die AE Augsburg soll als Staatliche Hochbaumaßnahme auf staatseigenem Grund realisiert werden. Baukosten können im momentanen Planungsstadium noch nicht prognostiziert werden. AE Regensburg Die reguläre AE in Regensburg wird als Staatliche Hochbaumaßnahme durchgeführt. Das Grundstück soll hierfür vom Bund erworben werden. AE Herzogmühle Bayreuth Die AE Bayreuth soll ebenfalls als Staatliche Hochbaumaßnahme entstehen. Das hierfür notwendige Gelände soll von der Stadt erworben werden. b) In welchen Fällen tritt der Freistaat als Mieter und Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen auf? AE Schweinfurt (Liegenschaft der Stadt Schweinfurt) c) In welchen Fällen ist der Freistaat Bauträger und Betreiber der Einrichtungen? AE Regensburg (bereits vom Bayerischen Landtag beschlossen ) AE Bayreuth (geplant) AE Augsburg (geplant) 7. a) Welche Zusicherungen wurden vonseiten der Staatsregierung und der Regierung von Oberfranken bei den Vertragsverhandlungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung in Bayreuth gemacht, sodass der Vorvertrag zustande gekommen ist? Im Vorvertrag mit der Stadt Bayreuth wurde vereinbart, dass der Freistaat Bayern die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung zusätzlich anfallenden Personalkosten der Stadt übernimmt. b) Welche Gründe waren ausschlaggebend, dass die Stadt Bayreuth den Vorvertrag mit der Staatsregierung bzw. der Regierung von Oberfranken aufgekündigt hat? An der Vereinbarung zur Übernahme des kommunalen Personals konnte leider nicht festgehalten werden. Das Thema wurde staatsregierungsintern von den Beteiligten geprüft und im Ergebnis eine Erstattung des kommunalen Personals durch den Freistaat Bayern abgelehnt. Der Personalmehrbedarf für die Stadt Bayreuth ist allein schon durch die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Innenminis- Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7322 teriums, dass in Erstaufnahmeeinrichtungen aufgenommene Asylbewerber nicht mehr meldepflichtig sind, geringer geworden. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Unterbringung von Asylbewerbern für die jeweilige Kommune auch im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) Berücksichtigung findet. Und zudem profitieren Kommunen durch solche Einrichtungen auch dadurch, dass weitere Arbeitsplätze (z. B. Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – BAMF) entstehen und auch ein Zuwachs an Kaufkraft in der Kommune erzeugt wird. c) Mit welchen Kommunen hat die Staatsregierung nach der Kündigung des Vorvertrages bezüglich eines neuen Standortes für die Errichtung der Erstaufnahmeeinrichtung in Oberfranken Kontakt aufgenommen? Es wurde weiter mit der Stadt Bayreuth verhandelt.