Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 03.06.2015 Forum Z und VKU Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Gebietskörperschaften (bitte einzeln nennen) sind in Bayern Mitglied beim VKU (Verband kommunaler Unternehmen) und dem Forum Z? 2. Welche Leistungen seitens vom VKU und von Forum Z sind damit verbunden und wie hoch ist der jeweilige Mitgliedsbeitrag ? 3. Welche Gebietskörperschaften (bitte einzeln aufzählen) in Bayern sind gleichzeitig Mitglied beim VKU und beim Forum Z? 4. In welcher Weise führen VKU und Forum Z eine permanente Beratung der Kommunen durch? 5. Inwieweit haben VKU und Forum Z ein sog. „Wissensportal “, in dem Mitglieder sich konkrete Informationen zu aktuellen Themen „holen“ können? 6. Welche Arten der Zusammenarbeit gibt es zwischen der Firma Teamwerk und dem VKU? 7. Inwieweit haben Mitglieder vom VKU einen Gastzugang zum Forum Z und welche Angebote können dadurch genutzt werden? 8. In welcher Form und in welcher Weise bieten VKU und Forum Z jeweils Benchmarks bzw. Benchmarking den Mitgliedern an, welchen Anteil haben die jeweiligen Benchmarks im Rahmen des Gesamtangebots bzw. welche Benchmarking„studien“ haben VKU und Forum Z in den letzten Jahren schon durchgeführt (bitte einzeln aufzählen )? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.06.2015 Zu 1.: Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) ist eine als rechtsfähiger Verein organisierte Interessenvertretung kommunaler Unternehmen. Seine satzungsgemäßen Aufgaben liegen vor allem darin, die Belange seiner Mitglieder zu vertreten, diese Mitglieder bei der Anwendung von Gesetzen zu unterstützen und den Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit untereinander zu organisieren. Ordentliche Mitglieder können nach der Vereinssatzung Unternehmen von Gemeinden oder Gemeindeverbänden sowie kommunale Regiebetriebe, nicht jedoch Gebietskörperschaften sein. Beim Forum Z handelt es sich um eine von einem privaten Unternehmen (ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen) betriebene elektronische Plattform für den Wissensaustausch von Kommunen im Bereich der Abfallwirtschaft . Eine Mitgliedschaft beim Forum Z ist ausgeschlossen , das Zusammenwirken mit sog. Partnerkommunen wird vertraglich geregelt. Gegenstand der staatlichen Aufsicht ist es, die Erfüllung der gesetzlich festgelegten und übernommenen öffentlichrechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen der Kommunen und die Gesetzmäßigkeit ihrer Verwaltungstätigkeit zu überwachen . Ob Kommunen sich auf privatrechtlicher Basis organisieren , um sich durch einen Erfahrungs- und Wissensaustausch wechselseitig bei der Erledigung ihrer Aufgaben zu unterstützen, entscheiden diese im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts grundsätzlich eigenverantwortlich . Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegen daher keine Daten über die Zahl der beim VKU organisierten kommunalen Unternehmen und der beim Forum Z mitwirkenden Gebietskörperschaften vor. Zu 2.: VKU und Forum Z unterstehen – genauso wenig wie kommunale Unternehmen und Gebietskörperschaften, soweit diese sich mit den beschriebenen Zielsetzungen auf privatrechtlicher Basis dort organisieren – grundsätzlich nicht der staatlichen Aufsicht. Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegen daher keine Erkenntnisse zu Leistungen und Mitgliedsbeiträgen bzw. Lizenzgebühren von VKU und Forum Z vor. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2015 17/7327 Bayerischer Landtag