Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 08.06.2015 Hochwasserschutz Münchnerau Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Baumaßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes im Bereich Holzfeilerweg , Stadt Landshut, Ortsteil Münchnerau? 2. Welche Maßnahmen sind dort konkret geplant? 3. Inwieweit wird durch die geplante Höherlegung des Holzfeilerwegs im Rahmen von Hochwasserschutzmaßnahmen der natürliche Ablauf des Wassers an dieser Stelle behindert? 4. Besteht aus Sicht der Staatsregierung die Gefahr, dass es durch die Höherlegung des Holzfeilerwegs zu einem Rückstau von Hochwasser bzw. steigendem Grundwasser im Ortsteil Münchnerau kommen kann? 5. Welche Maßnahmen sind geplant, um einen solchen möglichen Rückstau zu verhindern, Durchlässe etc.? 6. Wenn im Rahmen der Höherlegung des Holzfeilerwegs Durchlässe geplant sind, wie viele sind vorgesehen und wie groß werden diese sein? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 30.06.2015 Zu 1.: Für die geplanten Ertüchtigungsmaßnahmen am Münchnerauer Deich läuft derzeit das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren , das die Stadt Landshut als zuständige Wasserrechtsbehörde durchführt. Zu 2.: Am Hochwasserschutzdeich im Bereich des Holzfeilerweges sind folgende Maßnahmen vorgesehen und beantragt: Freistellen des erforderlichen Deichschutzstreifens (ca. 5 m land- und wasserseitig vom Deichfuß) von Bewuchs, Erstellen eines Deichhinterweges zur Deichunterhaltung und -verteidigung, Ertüchtigung des Deiches auf die erforderliche Schutzhöhe (Erhöhung in diesem Bereich ca. 50 cm). Zu 3.: Durch die bereits durchgeführte Höherlegung des Holzfeilerweges (Auffüllung von Senken) wird der natürliche Ablauf des Wassers nicht behindert. Es ist keine weitere Höherlegung geplant. Zu 4.: Aus Sicht der Staatsregierung kommt es durch die bereits erfolgte Höherlegung zu keiner zusätzlichen Problematik bei Hochwasser hinsichtlich Grundwasser im Ortsteil Münchnerau . Zu 5.: Da keine Auswirkungen bezüglich des Grundwassers im Siedlungsbereich zu erwarten sind, sind keine zusätzlichen (Abhilfe-)Maßnahmen vorgesehen. Zu 6.: Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen geplant, da keine Auswirkungen bezüglich des Grundwassers im Siedlungsbereich zu erwarten sind. Die Art und Weise der Anhebung des Holzfeilerweges wurde gemeinsam mit der Stadt Landshut und den Grundstücksanliegern abgestimmt, das Gelände der benachbarten Grundstücke in Absprache mit den Grundstückseigentümern angeglichen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2015 17/7334 Bayerischer Landtag