Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 29.05.2015 IT-Sicherheit an bayerischen Justizvollzugsanstalten Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie wird in den bayerischen Justizvollzugsanstalten die IT-Sicherheit gewährleistet? 2. Welche Qualifikationen benötigen die eingesetzten ITBeauftragten ? 3. Wie sind IT-Beauftragte in den bayerischen Justizvollzugsanstalten eingesetzt (aufgeschlüsselt nach Dienstort, Ausbildung, Anzahl, Dienststunden usw.)? 4. Beabsichtigt die Staatsregierung angesichts der großen Herausforderungen von Datensicherheit, Sicherheitsüberwachung und der EDV-Komplexität Informatikstellen an den großen bayerischen Justizvollzugsanstalten einzurichten ? 5. Wenn ja, an welchen? 6. Wie viel Geld steht aus der „Digitalisierungs-Offensive“ für die Digitalisierung der Justizvollzugsanstalten in Bayern zur Verfügung? 7. Für welche Maßnahmen sollen diese Mittel verwendet werden? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 01.07.2015 1. Wie wird in den bayerischen Justizvollzugsanstalten die IT-Sicherheit gewährleistet? Die IT im Justizvollzug ist sicherheitstechnisch gesehen Bestandteil des Justiznetzes und damit auch des Bayerischen Behördennetzes. Die in diesen Netzen bereitgestellten umfangreichen Sicherheitsmechanismen stehen dem Justizvollzug uneingeschränkt zur Verfügung. Das Justiznetz selbst ist zudem gegenüber dem Behördennetz durch ein zusätzliches Firewall-System abgeschottet. Die sicherheitstechnischen Anforderungen werden vom Bayern-CERT (Computer Emergency Response Team), Justiz-CERT sowie der IT-Leitstelle an der Bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing zentral vorgegeben und in den bayerischen Justizvollzugsanstalten nachvollzogen. Die Umsetzung wird durch die IT-Leitstelle überwacht. Unabhängig hiervon wird der physikalische Zugriff unbefugter Personen auf IT-Komponenten in den Anstalten schon durch die besonderen Sicherheitseinrichtungen und durch den begrenzten Zugang zu einer Justizvollzugsanstalt erheblich erschwert. Gefangene können IT-Einrichtungen grundsätzlich nur in Einzelfällen und auch dann lediglich eingeschränkt sowie unter ständiger Kontrolle verwenden. Eine eigens zu diesem Zweck an der IT-Leitstelle eingerichtete IT-Task Force führt zur Erhöhung der IT-Sicherheit in unregelmäßigen Abständen Visitationen in den bayerischen Justizvollzugsanstalten durch. 2. Welche Qualifikationen benötigen die eingesetzten IT-Beauftragten? Die Kompetenz für die Übernahme von höherwertigen ITAufgaben ist im bayerischen Justizvollzug weitgehend in der zentralen IT-Leitstelle bei der Bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing gebündelt. Dort sind einerseits Beamte des Justizvollzugs eingesetzt, die sich hinsichtlich spezifischer Bereiche der Informationsverarbeitung weiterqualifiziert haben, und andererseits Mitarbeiter mit einer originären Berufsausbildung im IT-Bereich, zum Beispiel als Informatiker mit Bachelorabschluss. Die Mitarbeiter sind für alle übertragenen Aufgaben qualifiziert und insbesondere in der Lage, IT-Sicherheitsstandards vorzugeben und zu überprüfen. Die Mitarbeiter der örtlichen IT in den Justizvollzugsanstalten fungieren als erste Ansprechpartner der Bediensteten in den Anstalten und der IT-Leitstelle. Ihnen obliegen weitgehend rein operative und auf die jeweilige Anstalt begrenzte Aufgaben. Dabei müssen sie die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nach Maßgabe der IT-Leitstelle umsetzen. Die örtlichen IT-Mitarbeiter brauchen grundsätzlich eine positive Einstellung zur IT und ein ausgeprägtes Organisationstalent . Die nur in einem begrenzten Umfang erforderlichen ITKenntnisse werden ihnen in Schulungen vermittelt, sofern diese nicht ohnehin bereits vorhanden sind. 3. Wie sind IT-Beauftragte in den bayerischen Justizvollzugsanstalten eingesetzt (aufgeschlüsselt nach Dienstort, Ausbildung, Anzahl, Dienststunden usw.)? Die örtliche IT-Leitung ist formal dem jeweiligen Verwaltungsdienstleiter einer Anstalt zugeordnet. Die Erledigung der tatsächlichen operativen Aufgaben wird zumeist von Mitarbeitern des Verwaltungsdienstleiters wahrgenommen. Hierzu sind in den Anstalten 33,69 Vollzeit-Arbeitskraftanteile vorgesehen, die sich auf die selbstständigen Anstalten wie nachstehend verteilen: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2015 17/7335 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7335 Justizvollzugsanstalt BesGr A13 bis A16+Z Management BesGr A13 bis A16+Z Betrieb BesGr A9 bis A12 Management BesGr A9 bis A12 Betrieb BesGr A9 bis A12 Betreuung BesGr A6 bis A8 Betrieb BesGr A6 bis A8 Betreuung Aichach 0,01 0,03 0,75 0,75 Amberg 0,45 0,4 0,5 0,5 0,25 Aschaffenburg 0,1 0,1 0,55 0,3 Augsburg 0,1 0,2 0,35 Bamberg 0,5 0,5 Bayreuth 0,05 0,3 1 0,6 Bernau 0,5 1 0,5 0,5 Ebrach 0,05 0,3 2 0,4 Erlangen 0,1 0,3 0,1 0,2 0,1 Kaisheim 1 0,5 Kempten 0,75 0,75 Landsberg am Lech 0,5 0,5 0,5 0,5 Landshut 0,1 1 1 Laufen-Lebenau 1,15 München 2,25 Neuburg-Herrenwörth 0,1 0,1 0,2 0,8 0,2 Niederschönenfeld 0,1 0,7 0,7 Nürnberg 0,1 0,1 0,3 0,8 0,6 Regensburg 0,1 0,2 0,2 Straubing 1 1 Würzburg 0,05 0,8 0,7 Summe 0,41 0,3 2,98 11,7 4,95 8,65 4,7 Die angegliederten Anstalten werden von den selbstständigen Anstalten mitbetreut. 4. Beabsichtigt die Staatsregierung angesichts der großen Herausforderungen von Datensicherheit, Sicherheitsüberwachung und der EDV-Komplexität Informatikstellen an den großen bayerischen Justizvollzugsanstalten einzurichten? Die zentrale Betreuung aller IT-Anwendungen im bayerischen Justizvollzug durch die IT-Leitstelle hat sich bewährt . Die Bündelung von Wissen und Erfahrung erzeugt nicht nur Synergieeffekte, sondern ermöglicht es auch, den Mitarbeitern in der IT ein vielschichtiges Betätigungsfeld mit angemessenen beruflichen Perspektiven zu eröffnen. Eine dezentrale Umstrukturierung der IT im Justizvollzug wäre angesichts der originären Aufgaben der örtlichen ITLeitungen nicht sachgerecht und – gerade angesichts der angesprochenen Herausforderungen – nicht zielführend. Der Fokus der künftigen Entwicklung liegt daher auf einer Stärkung der IT-Leitstelle sowohl im personellen Bereich als auch hinsichtlich der Zuständigkeiten und Eingriffsmöglichkeiten gegenüber den einzelnen Anstalten. 5. Wenn ja, an welchen? Vgl. Antwort zu Frage 4. 6. Wie viel Geld steht aus der „Digitalisierungs-Offensive “ für die Digitalisierung der Justizvollzugsanstalten in Bayern zur Verfügung? In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind bereits jetzt alle geeigneten Arbeitsplätze mit moderner IT ausgestattet und verfügen weitgehend auch über einen Zugriff auf alle Angebote des Internets. Die notwendige Infrastruktur ist vorhanden und kann mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auch in absehbarer Zukunft auf dem technisch notwendigen hohen Stand gehalten werden. Aus diesem Grund beabsichtigt der Justizvollzug derzeit nicht, Ausgabemittel aus der Initiative BAYERN DIGITAL in Anspruch zu nehmen. 7. Für welche Maßnahmen sollen diese Mittel verwendet werden? Vgl. Antwort zu Frage 6.