Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 29.05.2015 JVA Straubing: Hochbaumaßnahme Kammerlager Seit 2011 ist ein zentrales Kammerlager in der JVA Straubing zur Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände der Gefangenen geplant. Zurzeit werden diese in den Kuppeltürmen über der Zentrale gelagert, was nach der Aussage des Brandsachverständigen eine sehr hohe Brandlast bedeutet . Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie weit sind die Planungen für ein zentrales Kammerlager in der JVA Straubing gediehen? 2. Wann kann mit dem Beginn der Baumaßnahme begonnen werden? 3. Wie wird inzwischen der Brandschutz aufgrund der hohen Brandlast durch die provisorische Unterbringung in den Kuppeltürmen aufrechterhalten? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 30.06.2015 In den vergangenen 10 Jahren sind für Bau- und Bauunterhaltsmaßnahmen der Justizvollzugsanstalt Straubing rd. 60,5 Mio. € investiert worden. Diese Rekordsumme hat dazu beigetragen, dass die baulichen Rahmenbedingungen entscheidend verbessert werden konnten. Die weitere bauliche Entwicklung der Justizvollzugsanstalt Straubing wird auf der Grundlage des festgestellten Baubedarfs in einer Gesamtausbauplanung vorgegeben, welche derzeit vom Staatlichen Bauamt Passau erstellt wird. Die Einleitung, Planung und Ausführung der daraus zu entwickelnden Baumaßnahmen hängt entscheidend von den vom Bayerischen Landtag in den jeweiligen Haushaltsplänen dem Justizvollzug zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln ab. Dies vorangestellt wird die Schriftliche Anfrage im Einvernehmen mit der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Bedarf für den Neubau eines Kammergebäudes wurde grundsätzlich festgestellt. Das Staatliche Bauamt Passau ist beauftragt worden, den Neubau eines Kammergebäudes in die derzeit laufende Fortschreibung der Gesamtausbauplanung für die Justizvollzugsanstalt Straubing aufzunehmen. Zu 2.: Das konkrete Bauvorhaben ist im Haushaltsplan 2015/2016 nicht veranschlagt. Deshalb stehen derzeit keine Haushaltsmittel für Planung und Bauausführung zur Verfügung. Wann die notwendigen haushaltsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden können, hängt von dem Ergebnis der Aufstellungsverfahren für die kommenden Haushaltspläne ab. Ein Zeitpunkt für einen Baubeginn kann derzeit nicht genannt werden. Zu 3.: Die Speicherräume über der Kammerebene wurden geräumt und zur Kammer hin mit F30-Umhausungen abgetrennt . Hierzu wurden zwischen der Kammer und der Treppe zum Speicher Brandschutzwände eingefügt und die Zugänge zu den Räumen mit Brandschutztüren ausgestattet. Darüber hinaus wurden alte Lüftungsschächte geschlossen, vorhandene Trocken-Steigleitungen für den Feuerwehrwasseranschluss überarbeitet und Rauchmelder installiert. Mit den getroffenen baulichen und organisatorischen Maßnahmen ist der Personenschutz gewährleistet. Die derzeitige Nutzung ist brandschutzrechtlich zulässig. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2015 17/7336 Bayerischer Landtag