Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 29.05.2015 Personalmangel an der JVA Straubing (und Außenstelle Passau) Ich frage die Staatsregierung: 1. Wann wird eine Planstelle für Arbeitssicherheit in der JVA Straubing und der Außenstelle Passau geschaffen? 2. Wann wird eine Planstelle für eine Elektrofachkraft in Straubing geschaffen? 3. Wann werden die zwei Psychiaterstellen in Straubing besetzt ? 4. Wie wird grundsätzlich die ärztliche Versorgung im Gefängnis aufrechterhalten, da der öffentliche Dienst – und insbesondere die Arbeit in einer JVA – für Ärzte nicht besonders attraktiv ist? 5. Wie werden Anstaltsärzte bezahlt? 6. Was verdienen vergleichbare Ärzte im Krankenhaus? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 06.07.2015 Vorbemerkungen: Die Personalausstattung der bayerischen Justizvollzugsanstalten wurde in der Vergangenheit fortlaufend verbessert. In den letzten zwölf Jahren stieg die Zahl der verfügbaren Stellen um 11,87 % von 4.981 auf 5.572 im Jahr 2015. Ungeachtet dieser Stellenmehrung ist die Personalsituation gerade im allgemeinen Vollzugsdienst weiterhin angespannt. Die notwendige personelle Verbesserung wurde vom Bayerischen Landtag und von der Staatsregierung erkannt. Der allgemeine Vollzugsdienst in Bayern wird bis 2017 schrittweise um 200 Planstellen verstärkt. In Zeiten, in denen wegen der notwendigen Stabilisierung der Personalausgabenquote allgemeine Stellenzuwächse im öffentlichen Dienst nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommen, stellt dies eine herausragende Ausnahme dar und zeugt von der Anerkennung und Wertschätzung für die gezeigten Leistungen bei der Bewältigung der schwierigen Aufgaben des bayerischen Justizvollzugsdienstes. Zur Umsetzung der Personalverstärkungen wurden zunächst im Nachtragshaushalt 2014 100 neue Stellen zur Ausbildung von Anwärtern ausgebracht, welche im Doppelhaushalt 2017/2018 in 100 Planstellen umgewandelt werden sollen. Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurden weitere 100 Planstellen für den allgemeinen Vollzugsdienst ausgebracht . Bereits zum Einstellungstermin im Februar 2014 wurden im Vorgriff hierauf über den regulären Ersatzbedarf hinaus 60 zusätzliche Anwärter eingestellt und zum Vorbereitungsdienst zugelassen. Diese werden im Oktober 2015 den Justizvollzugsanstalten zugeteilt werden können. Es ist zu erwarten, dass sich durch die Personalverstärkung auch in den Justizvollzugsanstalten Straubing und Passau eine deutliche Verbesserung einstellen wird. 1. Wann wird eine Planstelle für Arbeitssicherheit in der JVA Straubing und der Außenstelle Passau geschaffen ? Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurden als Ausgleich für die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit insgesamt 7 neue Planstellen im Werkdienst ausgebracht. Da hiermit nicht der gesamte zuvor ermittelte Bedarf abgedeckt werden konnte, wurden diese nach Dringlichkeit durch das Staatsministerium der Justiz bayernweit verteilt. Die Justizvollzugsanstalt Straubing, welche die Justizvollzugsanstalt Passau mitbetreut, konnte dabei nicht mit einer zusätzlichen Planstelle berücksichtigt werden. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden dort von einem Bediensteten des Werkdienstes wahrgenommen. Es ist daher beabsichtigt, im nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 weitere Planstellen zur Verstärkung des Werkdienstes anzumelden. 2. Wann wird eine Planstelle für eine Elektrofachkraft in Straubing geschaffen? Nach geltendem Recht ist für die verantwortliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils die Bestellung einer Elektrofachkraft erforderlich. Der damit verbundene Mehraufwand ergibt bayernweit einen Bedarf von 19 zusätzlichen Planstellen für den Werkdienst in den Justizvollzugsanstalten. Hiervon entfallen 2 Planstellen auf die Justizvollzugsanstalt Straubing (einschließlich der Justizvollzugsanstalt Passau). Eine entsprechende Anmeldung der Planstellen im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zum nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 durch das Staatsministerium der Justiz ist bereits vorgemerkt. Derzeit werden die Aufgaben der Elektrofachkraft in der Justizvollzugsanstalt Straubing von Bediensteten des Werkdienstes wahrgenommen. 3. Wann werden die zwei Psychiaterstellen in Straubing besetzt? In der Justizvollzugsanstalt Straubing ist derzeit nur eine Planstelle für einen Psychiater zu besetzen. Der Justizvollzugsanstalt ist es aufgrund der äußerst angespannten Bewerberlage trotz mehrfacher intensiver Bemühungen bis heute nicht gelungen, diese freie Planstelle für einen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2015 17/7355 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7355 Psychiater adäquat besetzen zu können. Die psychiatrische Versorgung der Gefangenen ist dennoch durch die derzeit in der Anstalt tätigen 2 hauptamtlichen Psychiater ausreichend gewährleistet. 4. Wie wird grundsätzlich die ärztliche Versorgung im Gefängnis aufrechterhalten, da der öffentliche Dienst – und insbesondere die Arbeit in einer JVA – für Ärzte nicht besonders attraktiv ist? Die Gesundheitsfürsorge in den bayerischen Justizvollzugsanstalten richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes, des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes und des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes. Danach haben die Gefangenen einen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Gefangene haben ferner Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind, sowie auf ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Der Umfang des Behandlungsanspruchs richtet sich im Wesentlichen nach den entsprechenden Regelungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung, die regelmäßig durch eigens hierfür beschäftigte Anstaltsärzte sowie erforderlichenfalls auch externe Ärzte erfolgt, einschließlich der medizinisch notwendigen Medikation übernimmt daher auch grundsätzlich der Justizvollzug. In jeder Justizvollzugsanstalt ist eine ausreichende, zweckmäßige und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechende medizinische Grundversorgung sichergestellt . Dies wird durch die Beschäftigung von hauptamtlichen oder vertraglich verpflichteten Ärzten einschließlich des erforderlichen Pflegepersonals gewährleistet. Derzeit stehen für hauptamtlich beschäftigte Ärzte 48 Planstellen für 21 selbstständige Justizvollzugsanstalten zur Verfügung. Daneben sind eine Vielzahl von externen Fachärzten (Internisten , Orthopäden, HNO, Zahnärzte usw.) vertraglich zu Sprechstunden in den Justizvollzugsanstalten verpflichtet. Bei Bedarf können Inhaftierte auch zu externen Ärzten oder in Krankenhäuser ausgeführt werden, um dort die entsprechend notwendige ärztliche Behandlung zu erhalten. Allein für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung der Gefangenen (ohne Personalkosten, Ausgaben für medizinisches Verbrauchsmaterial und Medikamente) stehen im Haushaltsjahr 2015 8,6 Mio. Euro zur Verfügung. Daraus wird deutlich, dass die medizinische Versorgung der Gefangenen umfassend gewährleistet ist, auch wenn sich die Personalgewinnung ebenso wie in anderen Bereichen aufgrund der allgemeinen Nachwuchssituation im ärztlichen Bereich gelegentlich schwierig darstellt. 5. Wie werden Anstaltsärzte bezahlt? Im Bereich des bayerischen Justizvollzugs stehen derzeit 48 Planstellen für den ärztlichen Dienst zur Verfügung. Die Planstellen sind in der Regel knapp zur Hälfte mit Ärztinnen und Ärzten im Arbeitnehmerverhältnis und mit Ärztinnen und Ärzten im Beamtenverhältnis besetzt. In kleinen Justizvollzugsanstalten ohne hauptamtliche Ärztin oder hauptamtlichen Arzt wird die ärztliche Versorgung der Gefangenen durch nebenamtlich beschäftigte Ärztinnen und Ärzte gewährleistet. Diese unterhalten in der Regel im Hauptberuf eine eigene Arztpraxis und werden für die im Einvernehmen erbrachten Leistungen auf Honorarbasis vergütet. a) Besoldung der Ärztinnen und der Ärzte im Beamtenverhältnis Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern bzw. die Übernahme von Ärztinnen und Ärzten im Arbeitnehmerverhältnis in das Beamtenverhältnis erfolgt bei – Ärztinnen und Ärzten in Besoldungsgruppe (BesGr.) A 13 und – Ärztinnen und Ärzten mit Gebietsbezeichnung (Fachärztinnen und Fachärzte) in BesGr. A 14. Der ärztliche Dienst bei den Justizvollzugsanstalten bietet Beförderungsmöglichkeiten bis einschließlich BesGr. A 16 (Ltd. Medizinaldirektor(in)), wobei das Spitzenamt der BesGr . A 16 nur bei herausgehobenen Dienstposten und entsprechenden Spitzenleistungen erreicht wird. Nach der derzeit gültigen Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A ergibt sich folgende Besoldung: – in der Besoldungsgruppe A 13 zwischen 3.856,64 € und 4.762,55 € – in der Besoldungsgruppe A 14 zwischen 4.098,18 € und 5.272,91 € – in der Besoldungsgruppe A 15 zwischen 4.742,39 € und 5.953,23 € – in der Besoldungsgruppe A 16 zwischen 5.231,02 € und 6.631,40 €. Der Stufeneinstieg in der Besoldungstabelle hängt dabei im Wesentlichen von anrechenbaren hauptberuflichen Beschäftigungszeiten ab. Daneben erhalten die in den Justizvollzugsanstalten tätigen Ärztinnen und Ärzte die sogenannte „Gitterzulage“ in Höhe von 142,15 € sowie bis zur Besoldungsgruppe A 13 eine Strukturzulage in Höhe von 85,35 €. Für verheiratete Beamte ohne Kinder wird ferner ein Familienzuschlag in Höhe von 126,18 € gewährt, der sich für das erste und zweite Kind um jeweils 107,90 € erhöht. Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag um 334,43 €. b) Vergütung der Ärztinnen und Ärzte im Arbeitnehmerverhältnis Ab 1. Januar 2012 wurden die im Justizvollzugsdienst beschäftigten Ärztinnen und Ärzte in den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) einbezogen. Die Eingruppierung erfolgt seither nach § 12 TV-Ärzte nach folgendem Eingruppierungsschema : – Entgeltgruppe Ä 1 bei der Einstellung von Ärztinnen und Ärzten ohne Gebietsbezeichnung – Entgeltgruppe Ä 2 bei der Einstellung von Ärztinnen und Ärzten mit Gebietsbezeichnung (= Fachärzte) Ihre Bezahlung richtet sich nach der jeweils gültigen Entgelttabelle des TV-Ärzte. Bei der seit 1. April 2015 gültigen Tabelle ergeben sich für die Entgeltgruppen Ä 1 und Ä 2 folgende Tabellenentgelte: € 1 2 3 4 5 6 Ä 1 4.312,45 4.556,89 4.731,47 5.034,11 5.394,93 5.535,66 Ä 2 5.691,73 6.168,97 6.587,99 6.823,45 6.951,81 7.129,23 Das Erreichen der Stufen ist jeweils abhängig von den Zeiten der ärztlichen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe. Drucksache 17/7355 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 6. Was verdienen vergleichbare Ärzte im Krankenhaus? Ein Vergleich der im Justizvollzug beschäftigten Ärztinnen und Ärzte z. B. mit Ärztinnen und Ärzten an kommunalen Krankenhäusern ergibt Folgendes: Nach dem einschlägigen Tarifvertrag des TV-Ärzte/VK-A richtet sich die Eingruppierung der an kommunalen Krankenhäusern tätigen Ärztinnen und Ärzte nach folgendem Eingruppierungsschema: – Entgeltgruppe I: Arzt – Entgeltgruppe II: Facharzt – Entgeltgruppe III: Oberarzt – Entgeltgruppe IV: leitender Oberarzt Bei der seit 1. Dezember 2014 gültigen Tabelle ergeben sich folgende Tabellenentgelte: € 1 2 3 4 5 6 I 4.111,59 4.344,65 4.511,10 4.799,63 5.143,66 5.285,15 II 5.426,63 5.881,63 6.281,15 6.514,20 6.741,67 6.969,17 III 6.797,18 7.196,68 7.768,22 IV 7.995,68 8.567,24 Die Einstufung richtet sich ebenfalls nach der vorherigen einschlägigen Berufserfahrung. Ein Vergleich der Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte im Arbeitnehmerverhältnis im Justizvollzug mit den Ärztinnen und Ärzten in kommunalen Krankenhäusern zeigt, dass beim Einstieg in den TV-Ärzte in den Entgeltgruppen Ä 1 und Ä 2 die Tabellenentgelte zwar etwas höher liegen, die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern dafür bei einem späteren Aufstieg zum Oberarzt (Entgeltgruppe III) bzw. leitenden Oberarzt (Entgeltgruppe IV) höhere Entgelte erhalten können.