Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 02.06.2015 Rückzahlung der Krippenförderung wegen Umwandlung in Kindergartenplätze Ich frage die Staatsregierung: 1. a) In welchen Kindertageseinrichtungen ist es in den vergangenen zwei Jahren zu Rückzahlungsforderungen der Krippenförderung gekommen, weil die Einrichtungen vor Ablauf der 25 Jahre Zweckbindung Krippenplätze in Kindergartenplätze umgewandelt haben? b) Wie hoch war der jeweilige Anteil der umgewandelten Plätze an den Gesamtplätzen der jeweiligen Kita? 2. Welche Höhe umfasste die Rückforderung im jeweiligen Fall? 3. a) Gab es Einrichtungsträger, die diese Rückforderung nicht leisten konnten? b) Wenn ja, welche Gründe sprachen gegen eine vollständige Begleichung der zurückgeforderten Summen durch die Einrichtungsträger? 4. a) Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen die Einrichtungen die Fördergelder nicht zurückzahlen mussten? b) Wenn ja, welche Gründe sind entscheidend dafür, dass Fördergelder trotz Umwandlung vor Ablauf der Zweckbindung nicht zurückgezahlt werden mussten? 5. a) In welchen Kommunen gab es in den vergangenen beiden Jahren Probleme, Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder über 3 Jahren in einem Kindergarten anzubieten, da in der betreffenden Kommune vor allem in Krippen-, nicht aber in Kindergartenplätze investiert wurde? b) Wie viele Kinder waren jeweils betroffen? c) Wie gedenkt die Staatsregierung auf diese Situation zu reagieren? 6) Welche Überlegungen gibt es von Seiten der Staatsregierung , die lange Zweckbindung von 25 Jahren zu verkürzen, damit Kommunen bedarfsgerecht auf Entwicklungen vor Ort – bspw. eine rückläufige Geburtenrate – reagieren können? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 06.07.2015 1. a) In welchen Kindertageseinrichtungen ist es in den vergangenen zwei Jahren zu Rückzahlungsforderungen der Krippenförderung gekommen, weil die Einrichtungen vor Ablauf der 25 Jahre Zweckbindung Krippenplätze in Kindergartenplätze umgewandelt haben? Nur bei vier der insgesamt 3.993 Projekte, die nach dem Investitionskostenprogramm des Freistaates Bayern seit 2008 gefördert wurden, wurde eine Umwandlung vorgenommen . Betroffen sind die Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben. Die übrigen Regierungsbezirke meldeten Fehlanzeige . Die Kindertageseinrichtungen sind: • Oberbayern: o Landeshauptstadt München, Ausstattung für die Kinderkrippe an der Riesenfeldstr. 75 o Landeshauptstadt München, Umbau im Anwesen Braunstr. 6 zu einer Kinderkrippe • Schwaben: o Kita Klosterhof Dillingen o Ev. Kindergarten Oettingen b) Wie hoch war der jeweilige Anteil der umgewandelten Plätze an den Gesamtplätzen der jeweiligen Kita? • Oberbayern: o Landeshauptstadt München, Ausstattung für die Kinderkrippe an der Riesenfeldstr. 75. Der Anteil beläuft sich auf 20 %. o Landeshauptstadt München, Umbau im Anwesen Braunstr. 6 zu einer Kinderkrippe. Der Anteil beläuft sich auf 25 %. • Schwaben: o Kita Klosterhof Dillingen. Der Anteil beläuft sich auf 20 %. o Ev. Kindergarten Oettingen. Der Anteil beläuft sich auf 20 %. 2. Welche Höhe umfasste die Rückforderung im jeweiligen Fall? • Oberbayern: o Landeshauptstadt München, Ausstattung für die Kinderkrippe an der Riesenfeldstr. 75. Der Rückforderungsbetrag beträgt 1.133 Euro. o Landeshauptstadt München, Umbau im Anwesen Braunstr. 6 zu einer Kinderkrippe. Der Rückforderungsbetrag beträgt 152.335 Euro. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.09.2015 17/7490 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7490 • Schwaben: o Kita Klosterhof Dillingen. Der Rückforderungsbetrag beträgt 150.000 Euro. o Ev. Kindergarten Oettingen. Der Rückforderungsbetrag beträgt 12.500 Euro. Die Rückforderungen belaufen sich auf 0,02 % der seit 2008 bewilligten Gesamtförderung. 3. a) Gab es Einrichtungsträger, die diese Rückforderung nicht leisten konnten? Nein, es gab keine Einrichtung, die die Rückforderung nicht leisten konnte. b) Wenn ja, welche Gründe sprachen gegen eine vollständige Begleichung der zurückgeforderten Summen durch die Einrichtungsträger? Entfällt. 4. a) Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen die Einrichtungen die Fördergelder nicht zurückzahlen mussten? Entfällt. b) Wenn ja, welche Gründe sind entscheidend dafür, dass Fördergelder trotz Umwandlung vor Ablauf der Zweckbindung nicht zurückgezahlt werden mussten? Entfällt. 5. a) In welchen Kommunen gab es in den vergangenen beiden Jahren Probleme, Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder über 3 Jahren in einem Kindergarten anzubieten, da in der betreffenden Kommune vor allem in Krippen-, nicht aber in Kindergartenplätze investiert wurde? b) Wie viele Kinder waren jeweils betroffen? Darüber liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. c) Wie gedenkt die Staatsregierung auf diese Situation zu reagieren? Für die Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung sind die Kommunen zuständig. Da die Umwandlung lediglich 0,06 % der bewilligten Plätze betroffen hat, besteht aus Sicht der Staatsregierung in diesem Zusammenhang kein Handlungsbedarf. 6. Welche Überlegungen gibt es vonseiten der Staatsregierung , die lange Zweckbindung von 25 Jahren zu verkürzen, damit Kommunen bedarfsgerecht auf Entwicklungen vor Ort – bspw. eine rückläufige Geburtenrate – reagieren können? Eine Verkürzung der allgemeinen Zweckbindung ist nicht notwendig. Nr. 4.3 der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung “ 2008–2014 sieht vor, dass die Bewilligungsbehörde auf Antrag auf den Rückforderungsanspruch verzichten kann, wenn die Maßnahme anschließend für die Betreuung von Kindern über drei Jahren nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) genutzt wird und der Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren im Gemeindegebiet gedeckt ist.