Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 26.05.2015 Kontrollen von tierhaltenden Landwirtschaftsbetrieben und Großställen aus Gründen des Verbraucher- und Tierschutzes Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hat sich die Anzahl der Soll- und Ist-Stellen für (alle) Kontrolleure wie Amtstierärzte sowie Kontrolleure des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in den letzten 10 Jahren entwickelt, die in landwirtschaftlichen Betrieben und Ställen vor Ort Kontrollen durchführen (bitte nach Art der Behörde unterscheiden, für Bayern insgesamt und getrennt nach Regierungsbezirken)? b) Wie hat sich die Anzahl der Soll- und Ist-Stellen für die Beschäftigten und Beamten an den Veterinärämtern und im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in den letzten 10 Jahren insgesamt entwickelt ? c) Wie viele der o. g. (unter 1a und 1b) Ist-Stellen sind derzeit mit einer Vollzeit- und wie viele mit einer Teilzeitkraft besetzt? 2. a) Wie hat sich die Anzahl der Kontrollen von vieh- und geflügelhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben und Großställen in den letzten 10 Jahren in Bayern entwickelt (bitte getrennt nach angekündigten und unangekündigten Kontrollen ausweisen)? b) Wie hat sich die Anzahl der Kontrollen 2013 und 2014 auf die Betriebsarten – ökologisch und konventionell – verteilt? c) Wie häufig wurden vieh- und geflügelhaltende landwirtschaftliche Betriebe und Großställe bezogen auf die unterschiedlichen Betriebsgrößen, gemessen am Tierbestand, in den letzten 10 Jahren in Bayern kontrolliert (bitte getrennt nach Betriebsgröße und prozentualer Verteilung ausweisen)? 3. a) Wie hat sich die Anzahl der aufgedeckten Verstöße gegen Seuchen-, Gesundheits- und Hygienevorschriften in der Landwirtschaft in den letzten 10 Jahren in Bayern entwickelt (bitte nach Betriebsgröße aufgrund Tierbestand, ökologischem und konventionellem Betrieb ausweisen)? b) Wie hat sich die Anzahl der aufgedeckten Verstöße gegen Tierschutzvorschriften in der Landwirtschaft in den letzten 10 Jahren in Bayern entwickelt (bitte nach Betriebsgröße aufgrund Tierbestand, ökologischem und konventionellem Betrieb ausweisen)? 4. a) Um welche Verstöße gegen Seuchen-, Gesundheitsund Hygienevorschriften handelte es sich (bitte getrennt nach Tierart bzw. Betriebsart und kategorisieren )? b) Um welche Verstöße gegen Tierschutzvorschriften handelte es sich (bitte getrennt nach Tierart bzw. Betriebsart und kategorisieren)? 5. In welchen Fällen haben bayerische Behörden in den letzten zehn Jahren aufgrund von Verstößen gegen Seuchen-, Gesundheits- und Hygienevorschriften erheblichere Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel Betriebe ganz oder vorübergehend geschlossen, Verkauf oder Vertrieb der betroffenen Erzeugnisse anderweitig eingeschränkt, Rückrufaktionen verlangt oder öffentlich vor dem betroffenen Produkt gewarnt (bitte Vorfälle getrennt nach jeweiliger Aktion auflisten)? 6. a) Wie stellt sich das Verhältnis für Seuchen-, Gesundheits - und Hygieneverstöße zur Produktionsart – ökologisch oder konventionell und zur Betriebs- bzw. Stallgröße – nach Anzahl der gehaltenen Tiere – in 2013 und 2014 dar (bitte jeweils getrennt nach Produktionsart und Betriebs- bzw. Stallgrößen, inbesondere separat für Großställe, ausweisen)? b) Wie stellt sich das Verhältnis für Tierschutzverstöße zur Produktionsart – ökologisch oder konventionell – und zur Betriebs- bzw. Stallgröße – nach Anzahl der gehaltenen Tiere – in 2013 und 2014 dar (bitte jeweils getrennt nach Produktionsart und Betriebs- bzw. Stallgrößen , inbesondere separat für Großställe, ausweisen )? 7. a) Wie oft wurde das LGL in den letzten 5 Jahren über das europäische Schnellwarnsystem über Vorfälle im Zusammenhang mit tierhaltenden Landwirtschaftsbetrieben informiert? b) Um welche Vorfälle handelte es sich bei den o. g. über das europäische Schnellwarnsystem gemeldeten Vorfällen im Einzelnen? c) Welche Schritte hat das LGL jeweils eingeleitet? 8. a) Wie häufig hat das LGL in den letzten 5 Jahren die unter 7 genannten Vorfälle anders bewertet als europäische Behörden wie zum Beispiel die EFSA (European Food Safety Authoritym = Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit), die ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control = Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) oder die Europäische Kommission? b) In welchen konkreten Fällen ist dies geschehen? c) Wie begründet das LGL die andere Bewertung bzw. Reaktion in diesen Fällen im Einzelnen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.08.2015 17/7508 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7508 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.07.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. a) Wie hat sich die Anzahl der Soll- und Ist-Stellen für (alle) Kontrolleure wie Amtstierärzte sowie Kontrolleure des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in den letzten 10 Jahren entwickelt , die in landwirtschaftlichen Betrieben und Ställen vor Ort Kontrollen durchführen (bitte nach Art der Behörde unterscheiden, für Bayern insgesamt und getrennt nach Regierungsbezirken)? Zuständige Behörden für veterinärrechtliche Kontrollen von landwirtschaftlichen Betrieben und Ställen vor Ort sind die Kreisverwaltungsbehörden (Veterinärämter). Das LGL führt keine eigenständigen Kontrollen durch. Mitarbeiter des LGL, z. B. aus dem Sachgebiet Tierschutz, können von der Behörde vor Ort zur Unterstützung als Sachverständige angefordert werden. b) Wie hat sich die Anzahl der Soll- und Ist-Stellen für die Beschäftigten und Beamten an den Veterinärämtern und im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in den letzten 10 Jahren insgesamt entwickelt? In der Veterinärverwaltung fand aufgrund der Neuübertragung von Veterinäraufgaben auf bestimmte kreisfreie Städte zum 01.01.2008 eine Umstrukturierung statt. Aus diesem Grund werden nachfolgend die Stellenzahlen ab 2008 angegeben . Für die unteren staatlichen Veterinärverwaltungen an den Landratsämtern waren im Jahr 2008 insgesamt 273 Planstellen für Amtstierärzte ausgebracht. Von 2009 bis 2012 standen 283 Planstellen zur Verfügung. Bis zum Jahr 2015 ergab sich eine Mehrung auf 289 Planstellen für Amtstierärzte . Zum 01.01.2008 waren 71 Stellen für Veterinärassistenten in den unteren staatlichen Veterinärverwaltungen an den Landratsämtern ausgebracht. Zum 01.01. der Jahre 2009 bis 2015 waren es jeweils 85 Stellen. In den kreisfreien Städten standen für Amtstierärzte 41,5 Planstellen im Jahr 2008 und 45,4 Planstellen zum 31.12.2014 zur Verfügung. Für die Beschäftigten und Beamten im LGL waren 931 Planstellen im Jahr 2008 und 892,6 Planstellen im Jahr 2015 vorhanden (Übergang von 47 Stellen Humanmedizin im Jahr 2015 an das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP)). Die Ist-Stellenbesetzung bewegt sich im Rahmen des Planstellenvolumens. c) Wie viele der o. g. (unter 1a und 1b) Ist-Stellen sind derzeit mit einer Vollzeit- und wie viele mit einer Teilzeitkraft besetzt? Zum Stand 01.01.2015 waren die Planstellen für staatliche Amtstierärzte mit 219 Vollzeitkräften und 76 Teilzeitkräften besetzt. Von den Veterinärassistenten waren zum Stand 12.06.2015 67 in Vollzeit und 20 in Teilzeit beschäftigt. Am LGL waren zum 01.01.2015 die Planstellen mit 549 Vollzeitkräften und 356 Teilzeitkräften besetzt. Für die Besetzung der Planstellen für Amtstierärzte in den kreisfreien Städten liegen der Staatsregierung zentral keine Daten vor. 2. a) Wie hat sich die Anzahl der Kontrollen von viehund geflügelhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben und Großställen in den letzten 10 Jahren in Bayern entwickelt (bitte getrennt nach angekündigten und unangekündigten Kontrollen ausweisen )? Die veterinärfachlichen Kontrollen werden risikoorientiert und anlassbezogen von den zuständigen Veterinärbehörden durchgeführt und werden nicht zentral erfasst. Kontrolldaten werden nur in dem jeweils geforderten Umfang, z. B. für gesetzliche Berichtspflichten, zusammengeführt. Seit dem Jahr 2005 werden systematische veterinärfachliche Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance (CC) durchgeführt. Die Planung der Cross Compliance-Kontrollen erfolgt jährlich auf Basis einer Risikoanalyse und erfasst mindestens 1 % der Landwirte, die CC-relevante Zahlungen beziehen. In der zur Verfügung stehenden Zeit ist eine Erhebung und Aufbereitung aller Kontrollen über einen Zeitraum von 10 Jahren durch Einzelabfrage an den Veterinärbehörden mit verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich. Kontrollen sind grundsätzlich ohne Vorankündigung durchzuführen, es sei denn, eine effektive Überprüfung ist ohne Vorankündigung nicht möglich bzw. gefährdet (aktive Mitwirkung des Betriebsinhabers erforderlich). b) Wie hat sich die Anzahl der Kontrollen 2013 und 2014 auf die Betriebsarten – ökologisch und konventionell – verteilt? Die Veterinärbehörden sind für die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben zur ökologischen Produktion nicht zuständig. Diese Kontrollen obliegen zugelassenen Kontrollstellen nach den Bestimmungen der EU-Verordnung über die ökologische /biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. c) Wie häufig wurden vieh- und geflügelhaltende landwirtschaftliche Betriebe und Großställe bezogen auf die unterschiedlichen Betriebsgrößen, gemessen am Tierbestand, in den letzten 10 Jahren in Bayern kontrolliert (bitte getrennt nach Betriebsgröße und prozentualer Verteilung ausweisen)? Die veterinärrechtlichen Vorschriften unterscheiden nicht zwischen „landwirtschaftlichen Betrieben“ und „Großställen “. Eine Differenzierung der Kontrollen findet deshalb nicht statt. 3. a) Wie hat sich die Anzahl der aufgedeckten Verstöße gegen Seuchen-, Gesundheits- und Hygienevorschriften in der Landwirtschaft in den letzten 10 Jahren in Bayern entwickelt (bitte nach Betriebsgröße aufgrund Tierbestand, ökologischem und konventionellem Betrieb ausweisen)? Auf die Antworten zu den Fragen 2 a–c wird verwiesen. Zentral auswertbare Daten zu tierseuchenrechtlichen Verstößen liegen im Bereich Tierkennzeichnung vor, die im Rahmen von Cross Compliance-Kontrollen von den Veterinärbehörden erhoben werden. Ausgewertet wurden die Kontrolljahre 2008 bis einschließlich 2013.