Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.05.2015 Ermittlungen in Sachen illegale Tötung von Luchsen und illegaler Handel mit Luchsfellen Laut der Pressemeldung der Polizeiinspektion Schwaben für den Landkreis Günzburg vom 27. April 2015 wurde im Bereich Holzheim ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Günzburg beim Schwarzfischen ertappt. In der Pressemitteilung heißt es: „Zudem wurde bei dem 32-Jährigen im Verlauf der Durchsuchung auch ein Luchsfell aufgefunden. Der Luchs ist nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt . Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist der Mann nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis für den Besitz eines solchen Felles.“ Bereits in der am 26.07.2014 im Bayerischen Fernsehen ausgestrahlten Dokumentation „Tatort Luchswald“ wurde von illegalem Handel mit Luchsfellen berichtet. Mitte April 2014 hat die Abteilung Umweltkriminalität am Landeskriminalamt Oberösterreich den Kadaver eines Luchses sichergestellt. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Ermittlungsbehörden leiten die Ermittlungen in dem aktuellen Fall im Landkreis Günzburg? b) Zu welchen Ergebnissen sind die Ermittlungen hinsichtlich der Herkunft des Luchsfelles gekommen? c) Wurde das Luchsfell genetisch untersucht, um die regionale Herkunft herauszufinden? 2. a) Sind die in diesem Fall zuständigen Behörden im Austausch mit den Ermittlungsbehörden im Bayerischen Wald, mit den Behörden in Österreich, hier speziell mit der Abteilung Umweltkriminalität am Landeskriminalamt Oberösterreich, oder anderen Ländern? b) Wenn ja, mit welchen und seit wann? c) Gibt es Hinweise auf mögliche Zusammenhänge mit den illegalen Luchstötungen bzw. mit verschwundenen Luchsen im Bayerischen Wald? 3. a) Welche konkreten Ermittlungsbehörden in Bayern ermitteln im Bereich des illegalen Handels mit Luchspelzen bzw. Luchsfellen oder Präparaten? b) Wie und von wem werden diese Ermittlungen koordiniert ? c) Gab es in der Vergangenheit schon weitere Sicherstellungen von illegalen Luchsfellen? 4. a) Sind die Ermittlungsbehörden im Bayerischen Wald im Austausch mit der Abteilung Umweltkriminalität am Landeskriminalamt Oberösterreich? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn ja, gibt es Hinweise auf Zusammenhänge? 5. a) Werden die Ermittlungen zu den bereits 2012 und 2013 vergifteten beziehungsweise erschossenen Luchsen wieder aufgenommen? b) Wenn nein, warum nicht? 6. a) Ist der Fall in Günzburg dem Umweltministerium oder dem Landesamt für Umwelt bekannt? b) Wenn nein, warum nicht? c) Werden derartige Fälle wie das Sicherstellen von Luchsfellen zentral gesammelt und an die jeweils damit zuständigen Behörden weitergeleitet? 7. Gilt die von der Umweltministerin ausgesetzte Belohnung auch für Hinweise, die zur Ermittlung der Straftäter der in den Jahren 2012 und 2013 getöteten Luchse dienen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.07.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Ermittlungsbehörden leiten die Ermittlungen in dem aktuellen Fall im Landkreis Günzburg? Die Ermittlungen werden durch die Polizeiinspektion Burgau unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen geführt . b) Zu welchen Ergebnissen sind die Ermittlungen hinsichtlich der Herkunft des Luchsfelles gekommen ? Auf Veranlassung der Polizeiinspektion Burgau, nach Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, wurde die Frage der Herkunft des Luchsfelles von zwei Gutachtern geprüft . Dabei kamen die Gutachter, die bereits in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen von den originär für die illegale Einfuhr von Fellen zuständigen Zollbehörden in Anspruch genommen wurden, zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem sichergestellten Luchsfell um ein fachmännisch abgezogenes Winterfell eines Eurasischen Luchses aus Russland handelt. Aufgrund Färbung und Größe sowie massiv ausgeprägter Hals- bzw. Nackenpartie konnte das Fell eindeutig der Jakutischen oder Altai-Subspezies zugeordnet werden, die ausschließlich in Russland vorkommt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.08.2015 17/7535 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7535 c) Wurde das Luchsfell genetisch untersucht, um die regionale Herkunft herauszufinden? Aufgrund der unter 1 b dargelegten eindeutigen Ergebnisse des Gutachtens wurden durch die Staatsanwaltschaft keine weiteren Untersuchungen zur Herkunft des Felles in Auftrag gegeben. 2. a) Sind die in diesem Fall zuständigen Behörden im Austausch mit den Ermittlungsbehörden im Bayerischen Wald, mit den Behörden in Österreich, hier speziell mit der Abteilung Umweltkriminalität am Landeskriminalamt Oberösterreich, oder anderen Ländern? Es fand ein sofortiger Informationsaustausch mit der PI Bad Kötzting (Lkrs. Cham, Fund von Luchsextremitäten) statt. Weitere Rücksprachen mit vorgenannten Behörden fanden aufgrund des Ermittlungsstandes (siehe 1 b) nicht statt. b) Wenn ja, mit welchen und seit wann? Siehe Antwort zu Frage 2 a. c) Gibt es Hinweise auf mögliche Zusammenhänge mit den illegalen Luchstötungen bzw. mit verschwundenen Luchsen im Bayerischen Wald? Derzeit gibt es keine Hinweise auf mögliche Zusammenhänge . 3. a) Welche konkreten Ermittlungsbehörden in Bayern ermitteln im Bereich des illegalen Handels mit Luchspelzen bzw. Luchsfellen oder Präparaten? Beim illegalen Handel mit Luchspelzen bzw. Luchsfellen oder Präparaten handelt es sich grundsätzlich um Vergehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Ergeben sich im Rahmen der Verfolgung des Verwaltungsunrechts Anhaltspunkte für eine Straftat, muss die Verwaltungsbehörde gem. § 41 OWiG den Vorgang der Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mitteilen. Die Verfolgung und Sachbearbeitung von bekannt gewordenen Straftaten nach dem BNatSchG obliegt nach dem Rahmenkatalog zu den Ermittlungszuständigkeiten der Kriminalpolizei (Stand 01.01.2015) grundsätzlich den örtlichen Polizeiinspektionen. Soweit es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, die im Zusammenhang mit der Ein- oder Ausfuhr aus der Europäischen Union oder der Bundesrepublik stehen, ist gemäß § 70 Nr. 1 BNatSchG das Bundesamt für Naturschutz für die Verfolgung zuständig, gegebenenfalls auch das zuständige Hauptzollamt nach § 70 Nr. 2 BNatSchG. Im Übrigen sind für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden zuständig (§ 70 Nr. 3 BNatSchG, § 87 Abs. 1 Satz 2 Abs. 2 Zuständigkeitsverordnung (ZustV )). Die zuständigen Behörden können in diesem Zusammenhang die Hauptzollämter und die Behörden des Zollfahndungsdienstes Ermittlungen vornehmen lassen (§ 73 BNatSchG). b) Wie und von wem werden diese Ermittlungen koordiniert ? Wird bei polizeilichen Ermittlungen ein überörtlicher Bezug festgestellt, kann die sachbearbeitende Dienststelle im Wege des polizeilichen Nachrichtenaustausches bzw. über Erkenntnisanfragen unter Einbindung des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) Fallabklärungen durchführen. Koordinierungsaufgaben werden im Einzelfall auch durch Führungs-/Lagedienststellen der Polizeipräsidien wahrgenommen . c) Gab es in der Vergangenheit schon weitere Sicherstellungen von illegalen Luchsfellen? Durch das BLKA wurde eine Auswertung der polizeilichen Vorgangsverwaltung (IGVP) für den Zeitraum 01.01.2010 bis 12.06.2015 durchgeführt. Es konnte dabei kein weiterer Sachverhalt im Sinne der Fragestellung bzgl. „illegaler Luchsfelle“ recherchiert werden. 4. a) Sind die Ermittlungsbehörden im Bayerischen Wald im Austausch mit der Abteilung Umweltkriminalität am Landeskriminalamt Oberösterreich? Die Ermittlungsgruppe der Polizeiinspektion Bad Kötzting (Ermittlungsführung im aktuellen Fall des Fundes von Luchsextremitäten im Lkrs. Cham) steht im Austausch mit dem Landeskriminalamt Oberösterreich mit dem Ziel der gegenseitigen Information sowie der Abklärung von Tatumständen und Ermittlungsergebnissen. b) Wenn nein, warum nicht? Entfällt; siehe Antwort zu Frage 4 a. c) Wenn ja, gibt es Hinweise auf Zusammenhänge? In Bezug auf den Fund von Luchsextremitäten im Lkrs. Cham ergeben sich derzeit keine Hinweise auf Fallbezüge nach Oberösterreich. 5. a) Werden die Ermittlungen zu den bereits 2012 und 2013 vergifteten beziehungsweise erschossenen Luchsen wieder aufgenommen? Beim Polizeipräsidium Niederbayern gibt es bislang keine neuen Hinweise oder Ermittlungsansätze, welche eine Wiederaufnahme der Ermittlungen begründen. Unabhängig davon werden die Erkenntnisse aus den bereits abgeschlossenen Ermittlungen in Niederbayern mit den Verfahrenserkenntnissen aus den laufenden Ermittlungen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz abgeglichen. b) Wenn nein, warum nicht? Die Ermittlungsverfahren sind abgeschlossen und die Verfahren gegen die jeweils unbekannten Täter wurden durch die Staatsanwaltschaft Deggendorf eingestellt. Sollten sich neue sachdienliche Hinweise oder neue Ermittlungsansätze ergeben, werden die polizeilichen Ermittlungen in enger Abstimmung mit der StA Deggendorf in jedem Fall wieder neu aufgenommen. 6. a) Ist der Fall in Günzburg dem Umweltministerium oder dem Landesamt für Umwelt bekannt? Die sachbearbeitende Polizeidienststelle steht im engen Kontakt mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt. Lichtbildaufnahmen des Luchsfelles wurden dem Bayerischen Landesamt für Umwelt zum Abgleich mit dem FotofallenMonitoring übersandt. Durch das Bayerische Landesamt für Umwelt wurde auch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in Kenntnis gesetzt. b) Wenn nein, warum nicht? Entfällt; siehe Antwort zu Frage 6 a. Drucksache 17/7535 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Werden derartige Fälle wie das Sicherstellen von Luchsfellen zentral gesammelt und an die jeweils damit zuständigen Behörden weitergeleitet? In Bayern wurde der Polizei erst ein sichergestelltes Luchsfell bekannt (siehe 3 c). Eine zentrale Erfassung erfolgt im Rahmen der polizeilichen Vorgangsverwaltung, aus der auch der „Sondermeldedienst Umweltkriminalität“ des Bayerischen Landeskriminalamtes seine Daten bezieht. Eine darüber hinausgehende Fallsammlung erfolgt von polizeilicher Seite nicht. Eine Verständigung betroffener Behörden erfolgt durch die sachbearbeitenden Dienststellen. 7. Gilt die von der Umweltministerin ausgesetzte Belohnung auch für Hinweise, die zur Ermittlung der Straftäter der in den Jahren 2012 und 2013 getöteten Luchse dienen? Laut Auskunft des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gilt die Belohnung nur für den Fall der am 14.05.2015 im Gebiet Lamer Winkel aufgefundenen Luchsextremitäten .