Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 26.05.2015 Personelle Situation und Einsatzbelastung der Polizeibediensteten in München In der Großstadt München werden die Polizeibediensteten vor besondere Herausforderungen gestellt. Neben des Mangels an bezahlbarem Wohnraum stellt auch die äußerst hohe Anzahl an zu beschützenden Veranstaltungen (Bundesliga -Fußballspiele von zwei Bundesligamannschaften, Großdemonstrationen, jährliche Großveranstaltungen wie die Sicherheitskonferenz, Oktoberfest) eine große Belastung für die Polizistinnen und Polizisten dar. Es ist dringend notwendig zu überprüfen inwieweit die Kompensationsmöglichkeiten für diese Belastungen verbessert werden können. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie stellt sich die personelle Ist- und Sollstärke der Polizeiinspektionen (PI) im Bereich des Polizeipräsidiums München im Vergleich zur Verfügbaren Personalstärke dar? 2. Wie stellt sich die personelle Ist- und Sollstärke der Kriminalfachdezernate im Bereich des Polizeipräsidiums München im Vergleich zur Verfügbaren Personalstärke dar? 3. Wie viele Überstunden (Mehrarbeitsstunden) wurden von den Bediensteten der Münchner Polizei im Jahr 2014 geleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Dienststelle Polizeipräsidium, Bereich Kriminalpolizei, Bereich Schutzpolizei)? 4. Wie hoch war die durchschnittliche Überstundenbelastung für den einzelnen Polizeibediensteten bzw. die einzelne Polizeibedienstete in den Jahren 2011 bis 2014 (bitte aufgeschlüsselt nach Dienststelle Polizeipräsidium , Bereich Kriminalpolizei, Bereich Schutzpolizei )? 5. a) Hat die Staatsregierung Erkenntnisse, ob alle Mehrarbeitsstunden bis zum jetzigen Zeitpunkt ausgeglichen werden konnten (aufgeschlüsselt nach Freizeitausgleich und Auszahlung)? b) Wenn nicht, wie ist vorgesehen, trotz der anstehenden zusätzlichen Belastung durch den G7-Gipfel einen zeitnahen Ausgleich zu ermöglichen? 6. a) Mit wie viel Überstunden pro Polizeibeamten bzw. pro Polizeibeamtin im Bereich des Polizeipräsidiums München rechnet die Staatsregierung aufgrund des G7-Gipfels? b) Gibt es Konzepte, wie diese Überstunden zeitnah abgebaut werden können? 7. a) Welche Regelungen wurden bezüglich der Urlaubsansprüche der einzelnen Bediensteten aufgrund der durch den G7-Gipfel bedingten Sondersituation getroffen ? b) Wie wurden hierbei die Bediensteten mit Kindern berücksichtigt , da die Urlaubssperre in die Zeit der Schulferien fällt? 8. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die auf der am 13. April 2015 stattgefundenen Fachtagung der Gewerkschaft der Polizei zum Thema „Polizeibeamte in München – von der Politik im Stich gelassen?“ diskutierten Punkte (wie Einsatzbelastung, bessere Kompensation für die Belastung, etc.)? b) Welche Möglichkeiten einer besseren Kompensation der Arbeitsbelastung gibt es zudem aus Sicht der Staatsregierung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.07.2015 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbeziehung des Polizeipräsidiums München wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1., 3., 4., und 5 a): Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1., 2., 3., 4. sowie 5 a) zusammenhängend beantwortet. Der Anlage 1 kann eine detailgenaue Aufstellung der gewünschten Daten zu den nachgeordneten Dienststellen des Polizeipräsidiums München entnommen werden. Diese wurden mit Stand 01.04.2015 erhoben. Bezüglich der Verfügbaren Personalstärke (VPS) ist zu berücksichtigen, dass diese aus der Teilzeitbereinigten Iststärke abzüglich langfristiger Abwesenheiten (z. B. verfügter Abordnungen zu anderen Dienststellen/Organisationseinheiten oder zur Ausbildung 3. bzw. 4. QE, Mutterschutz mit Elternzeit oder Sonderurlaub) zuzüglich langfristig verfügter Zuordnungen berechnet wird. Als langfristig in diesem Sinne gelten zusammenhängende Zeiträume von mehr als 6 Monaten ; bei Dauererkrankungen mehr als 6 Wochen. Als Resultat hieraus unterliegt die VPS täglichen Schwankungen. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erhebt jährlich zum festgelegten Stichtag 30.11. die geleisteten Mehrarbeitsstunden ihrer nachgeordneten Dienststellen. In der beiliegenden Aufstellung (Anlage 1) sind die im Polizeipräsidium München und seinen nachgeordneten DienstDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.08.2015 17/7536 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7536 stellen seit dem Jahr 2011 geleisteten Mehrarbeitsstunden aufgelistet (jeweils mit Stand 30.11.). Darüber hinaus ist der durchschnittliche Mehrarbeitstundenstand pro Beamtin/Beamten (bezogen auf die Ist-Stärke zum Stichtag) aufgeführt. Gemäß Art. 87 Abs. 2 Bayerisches Beamtengesetz ist für geleistete Mehrarbeit Dienstbefreiung1 zu gewährleisten (d. h. durch Freizeitausgleich bzw. Arbeitszeitausgleich). Hierbei obliegt es grundsätzlich den einzelnen Beamtinnen und Beamten, in Absprache mit dem Dienstplaner und dem Vorgesetzten, möglichst alle Mehrarbeitsstunden durch „Freizeit“ innerhalb eines Jahres auszugleichen. Zu den ausgeglichenen Mehrarbeitsstunden durch Arbeitszeitausgleich – jeweils bezogen auf die einzelnen Dienststellen – werden bei der Bayerischen Polizei keine statistischen Aufzeichnungen geführt. Folglich liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor. 5. b) Wenn nicht, wie ist vorgesehen, trotz der anstehenden zusätzlichen Belastung durch den G7-Gipfel einen zeitnahen Ausgleich zu ermöglichen? 6. a) Mit wie viel Überstunden pro Polizeibeamten bzw. pro Polizeibeamtin im Bereich des Polizeipräsidiums München rechnet die Staatsregierung aufgrund des G7-Gipfels? b) Gibt es Konzepte, wie diese Überstunden zeitnah abgebaut werden können? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 b, 6 a sowie 6 b zusammenhängend beantwortet. Die anfallenden Mehrarbeitsstunden sollen nach Art. 87 BayBG grundsätzlich durch die Gewährung entsprechender Dienstbefreiung, d. h. durch Freizeitausgleich, abgebaut werden. Gem. Art. 87 Abs. 2 Satz 3 BayBG kann, wenn die Gewährung einer Dienstbefreiung für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit innerhalb eines Jahres aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, den Beamtinnen und Beamten stattdessen eine (Mehrarbeits -)Vergütung gezahlt werden. Aller Voraussicht nach wird es nicht möglich sein, die zur Bewältigung der G7-Planungsphase und des sich anschließenden G7-Einsatzes entstandene Mehrarbeit allein durch Dienstbefreiung binnen Jahresfrist abzubauen. Vor diesem Hintergrund sicherte Staatsminister Joachim Herrmann zu, dass die betreffenden Kolleginnen und Kollegen die freie Wahl haben, ob sie sich einen Teil ihrer Überstunden ausbezahlen lassen oder als Freizeit nehmen. Die Auszahlmöglichkeit der Überstunden ist gestaffelt. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen der Bayerischen Polizei, die unmittelbar beim G7-Gipfel im Raum Garmisch-Partenkirchen oder München eingesetzt waren, können sich sofort auf Antrag 25 Überstunden auszahlen lassen. Das betrifft rund 12.000 Mitarbeiter. Alle anderen Beschäftigten, die in den Heimatdienststellen für die Sicherheit der Bevölkerung gesorgt haben , können auf Antrag 15 Stunden vergütet bekommen. 7. a) Welche Regelungen wurden bezüglich der Urlaubsansprüche der einzelnen Bediensteten aufgrund der durch den G7-Gipfel bedingten Sondersituation getroffen? Die Regelung zur Gewährung von Erholungsurlaub im einsatzrelevanten Zeitraum wurde mit IMS IC5-1338.12-14, vom 31.10.2014 vorgegeben. Darin wurden Regelungen zur Gewährung von Erholungsurlaub in einem bestimmten Zeitfenster vor und während des G7-Gipfels getroffen. Darüber hinaus gab es beim PP München keine abweichende Regelung. b) Wie wurden hierbei die Bediensteten mit Kindern berücksichtigt, da die Urlaubssperre in die Zeit der Schulferien fällt? Zur Unterstützung der Beschäftigten bei Betreuungsengpässen wurde das sogenannte „Netzwerk Kinderbetreuung G7-Gipfel 2015“ gebildet. Das Betreuungsnetzwerk umfasste dezentrale Tagesbetreuungsangebote für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Im Vorfeld war von den Beschäftigten bei ihrem Verband ein sogenannter Kontingentschein anzufordern, der bei der Anmeldung bei einer der o. a. Tagesbetreuungsangebote vorzulegen war. Nur in diesen Fällen war eine anteilige Förderung der Betreuungskosten durch Haushaltsmittel aus dem Familienpakt Bayern möglich. Im Bereich des PP München forderten sechs Beschäftigte (für insgesamt 9 Kinder) Kontingentscheine an. In der Betreuungseinrichtung im Bereich des PP München (ESV München e. V.) wurden auch die Tage am Wochenende abgedeckt. 8. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die, auf der am 13. April 2015 stattgefundenen Fachtagung der Gewerkschaft der Polizei zum Thema „Polizeibeamte in München – von der Politik im Stich gelassen?“ diskutierten Punkte (wie Einsatzbelastung, bessere Kompensation für die Belastung, etc.)? b) Welche Möglichkeiten einer besseren Kompensation der Arbeitsbelastung gibt es zudem aus Sicht der Staatsregierung? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 a sowie 8 b zusammenhängend beantwortet. Vor dem Hintergrund, dass auf der am 13.04.2015 stattgefundenen Fachtagung der Gewerkschaft der Polizei zum Thema „Polizeibeamte in München – von der Politik im Stich gelassen?“ kein Mitglied der Staatsregierung beteiligt gewesen ist, ist hierzu keine Bewertung angezeigt. Grundsätzlich werden solche Fachtagungen zur basisnahen, konstruktiven Thematisierung aktueller Fragestellungen begrüßt. Im Hinblick auf die Einsatzbelastung und deren Kompensation beim PP München kann Folgendes mitgeteilt werden: Aufgrund der in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht ohnehin hohen Arbeitsbelastung der im Schichtdienst tätigen Polizeibeamten beim Polizeipräsidium München wird für Einsätze anlässlich von Großveranstaltungen und andere Sondertätigkeiten in der Regel kein Personal aus den Dienstgruppen verwendet. Für solche Einsatzlagen werden neben den zur Verfügung stehenden Einsatzzügen vornehmlich auch Beamte aus den Verfügungsgruppen der Dienststellen herangezogen. In diesem Zusammenhang spontan anfallende Dienste haben hinsichtlich der Dienstplanung zur Konsequenz, dass Dienstpläne oft nur zwei bis drei Tage im Voraus angefertigt werden können. Darüber hinaus wird durch die Verfügungsgruppen größtenteils die 1Hiervon sind allerdings die Dienstbefreiungen gem. § 16 der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (Urlaubsverordnung – UrlV) zu unterscheiden, welche grundsätzlich ohne Anrechnung von Mehrarbeitsstunden gewährt werden. Drucksache 17/7536 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Abdeckung des Objektschutzes sowie der Sonderdienste übernommen. Auch dies beeinflusst die Dienstplanung nicht unwesentlich. Die bestehenden Einsatzbelastungen machen es beim Polizeipräsidium München erforderlich, dass die Verfügungsgruppen neben ihren eigentlichen Aufgabenschwerpunkten , wie der Betreuung von Sportveranstaltungen, Versammlungen, Veranstaltungen, herausragenden Gerichtsverhandlungen , Objektschutz oder der Durchführung gemeinsamer Streifen mit der U-Bahnwache der MVG, auch verstärkt zur Unterstützung der Dienstgruppen bei der Abarbeitung von Notrufen herangezogen werden. Anlage zur Schriftlichen Anfrage MdL von Brunn "Personelle Situation und Einsatzbelastung der Polizeibediensteten in München" Stadt und Landkreis Dienststelle Polizeipräsidium Soll Ist VPS Iststärke 11/2011 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2012 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2013 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2014 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden PP München (Dienststelle) 510 667 708,68 661 27.225 41 566 676 36.141 53 377 681 30.017 44 632 666 44.174 66 2.736 Kreisfreie Stadt München Soll Ist VPS Iststärke 11/2011 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2012 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2013 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2014 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden PI 11 (Altstadt) 205 195 174,86 191 2.984 16 249 191 6.073 32 54 194 8.770 45 22 194 10.014 52 281 PI 12 (Maxvorstadt) 139 129 120,54 123 6.628 54 25 131 7.442 57 46 128 8.852 69 78 131 8.518 65 69 PI 13 (Schwabing) 173 170 145,70 166 5.741 35 0 168 7.873 47 41 170 7.438 44 56 169 6.805 40 52 PI 14 (Westend) 195 167 150,28 154 4.210 27 188 160 6.094 38 139 161 5.465 34 128 169 6.365 38 323 PI 15 (Sendling) 106 109 96,61 101 3.537 35 50 103 4.693 46 50 106 5.851 55 40 108 5.275 49 26 PI 16 (Hauptbahnhof) 46 47 40,00 43 737 17 0 43 800 19 0 45 911 20 0 44 1.048 24 0 PI 21 (Au) 134 116 104,22 117 3.557 30 0 118 5.100 43 0 119 5.643 47 0 115 7.037 61 0 PI 22 (Bogenhausen) 115 106 92,80 106 4.752 45 0 108 4.377 41 0 109 6.948 64 0 108 7.036 65 0 PI 23 (Giesing) 105 98 89,10 87 2.305 26 0 93 3.430 37 0 91 3.496 38 0 97 5.471 56 0 PI 24 (Perlach) 136 131 110,62 123 3.608 29 0 129 2.706 21 0 124 5.435 44 6 128 7.170 56 104 PI 25 (Trudering-Riem) 87 91 77,38 82 3.107 38 0 89 4.674 53 0 88 5.035 57 139 93 6.291 68 211 PI 29 (Forstenried) 94 97 83,00 95 3.758 40 0 96 3.709 39 0 95 5.646 59 0 98 5.147 53 0 PI 41 (Laim) 100 114 90,58 104 2.538 24 30 109 3.585 33 25 116 3.915 34 0 112 3.253 29 30 PI 42 (Neuhausen) 168 168 172,51 143 8.097 57 0 148 6.878 46 0 158 11.648 74 195 167 8.944 54 112 PI 43 (Olympiapark) 130 142 112,52 127 3.683 29 0 132 3.998 30 0 137 3.014 22 127 141 3.182 23 149 PI 44 (Moosach) 97 117 87,08 107 3.707 35 0 112 4.105 37 75 112 4.020 36 25 117 4.602 39 0 PI 45 (Pasing) 99 104 93,35 98 4.187 43 0 101 4.176 41 0 105 5.558 53 0 103 5.899 57 0 PI 47 (Milbertshofen) 147 149 130,12 167 4.227 25 0 163 7.564 46 0 164 6.107 37 91 148 5.977 40 0 Landkreis München Soll Ist VPS Iststärke 11/2011 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2012 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2013 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2014 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden PI 26 Ismaning 37 44 39,00 39 1.386 36 0 42 1.741 41 0 44 2.002 46 0 44 3.407 77 183 PI 27 Haar 48 59 49,00 59 1.557 26 0 60 1.638 27 0 56 2.641 47 0 60 3.987 66 0 PI 28 Ottobrunn 63 57 49,00 54 1.814 34 0 53 1.369 26 0 56 1.816 32 0 56 1.718 31 0 PI 31 Unterhaching 52 57 55,22 55 1.959 36 0 57 2.163 38 0 58 2.453 42 0 57 2.865 50 0 PI 32 Grünwald 51 53 48,75 48 1.591 33 0 47 1.669 36 0 48 1.847 38 70 53 2.322 44 94 PI 46 Planegg 56 61 51,90 60 1.820 30 0 60 2.435 41 0 64 2.554 40 20 62 2.637 43 57 PI 48 Oberschleißheim 67 75 60,80 70 2.290 33 0 66 2.982 45 0 68 3.485 51 0 76 4.497 59 0 Zentraldienststellen Soll Ist VPS Iststärke 11/2011 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2012 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2013 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2014 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden PI Ergänzungsdienste 1 161 329 164,00 489 3.625 7 0 468 5.857 13 0 389 6.290 16 0 328 5.652 17 0 PI Ergänzungsdienste 2 125 274 121,49 531 1.166 2 0 506 2.762 5 50 465 5.251 11 0 371 4.513 12 0 PI Ergänzungsdienste 3 117 120 107,00 124 3.007 24 0 117 4.777 41 0 118 8.461 72 0 116 6.359 55 66 PI Ergänzungsdienste 4 35 36 30,95 34 1.171 34 0 33 1.737 53 0 34 976 29 0 35 1.165 33 0 PI Ergänzungsdienste 5 52 50 50,83 52 6.166 119 0 51 2.620 51 0 47 4.994 106 201 48 3.096 65 0 PI Ergänzungsdienste 6 88 98 87,18 97 3.358 35 0 95 4.730 50 0 104 6.470 62 0 100 7.264 73 0 PI Ergänzungsdienste 7 63 78 71,53 59 4.288 73 0 67 5.482 82 0 74 5.717 77 128 76 6.014 79 108 PI Ergänzungsdienste 8 74 69 68,00 62 3.915 63 0 60 3.967 66 0 62 4.799 77 0 68 4.971 73 135 VPI Verkehrsunfallaufnahme 117 96 93,82 100 1.668 17 0 97 2.197 23 0 97 1.852 19 0 96 1.515 16 0 VPI Vekehrsüberwachung 146 120 118,90 116 2.942 25 0 112 2.916 26 0 115 3.521 31 0 117 4.652 40 41 VPI Verkehrserziehung 28 144 38,28 144 2.899 20 0 146 2.824 19 0 147 2.665 18 0 149 2.015 14 0 VPI Verkehrsanzeigen 106 44 78,53 42 937 22 0 41 2.155 53 0 42 2.847 68 0 41 1.297 32 0 Kriminaldienststellen Soll Ist VPS Iststärke 11/2011 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2012 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2013 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2014 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Kriminalfachdezernat 1 127 127 117,56 128 15.205 119 80 130 19.807 152 74 134 27.434 205 774 130 25.858 199 245 Kriminalfachdezernat 2 136 136 123,28 131 9.739 74 73 132 9.599 73 106 136 12.922 95 89 136 12.712 93 12 Kriminalfachdezernat 3 86 80 77,73 80 10.621 133 88 77 12.618 164 0 84 16.384 195 127 81 17.693 218 115 Kriminalfachdezernat 4 95 87 100,35 85 16.073 189 1.607 87 18.337 211 2.231 87 19.144 220 1.765 87 18.195 209 1.615 Kriminalfachdezernat 5 85 84 80,60 83 6.339 76 286 84 6.999 83 247 86 7.414 86 219 89 9.737 109 401 Kriminalfachdezernat 6 102 106 98,96 99 8.633 87 0 99 9.314 94 76 99 10.550 107 132 106 10.635 100 443 Kriminalfachdezernat 7 144 140 129,25 139 8.356 60 0 148 10.363 70 0 148 10.612 72 37 145 9.882 68 186 Kriminalfachdezernat 8 47 45 69,00 44 7.404 168 1.120 45 6.561 146 1.741 45 8.970 199 910 45 8.499 189 1.276 Kriminalfachdezernat 9 161 159 155,31 156 10.333 66 0 155 10.886 70 0 159 14.715 93 0 155 17.723 114 22 Kriminalfachdezernat 10 95 84 77,53 104 7.158 69 292 106 8.124 77 1.241 89 7.320 82 564 88 8.207 93 472 Kriminalfachdezernat 11 11 6 -0,50 8 924 116 0 11 1.808 164 0 Kriminalfachdezernat 12 39 38 38,75 33 3.041 92 0 Spezialdienststellen Soll Ist VPS Iststärke 11/2011 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2012 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2013 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden Iststärke 11/2014 Mehrarbeitsstunden je Beamter vergütete Mehrarbeitsstunden PI Spezialeinheiten - Südbayern 176 169 176,55 176 28.090 160 6.644 177 28.598 162 5.504 158 34.717 220 0 158 40.778 258 1.327 Seit 01.03.2013 beim BLKA Besteht seit 01.04.2014 2013 2014 Polizeipräsidium München Fragen 1. und 2. Fragen 3., 4. und 5.a. 2011 2012Stand 01.04.2015