Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 03.06.2015 Kommunalisierung der Abfallwirtschaft Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Gebietskörperschaften in Bayern haben in den letzten 10 Jahren die Kommunalisierung der Müllabfuhr eingeführt (bitte auch jeweils das Jahr der Einführung nennen)? 2. Welche Hauptgründe wurden jeweils angeführt (z. B. schlechte Erfahrung mit Billiganbietern, Wegfall der Umsatzsteuer )? 3. Welche Auswirkungen hatte die Kommunalisierung der Abfallwirtschaft in den jeweiligen Gebietskörperschaften auf die Kosten der Abfallwirtschaft (z. B. Anschaffung der Müllfahrzeuge, Personalkosten, usw.)? 4. Wie entwickelten sich die Abfallgebühren nach der Kommunalisierung (bitte pro Gebietskörperschaften nennen) in Richtung Erhöhung oder Senkung oder hatte die Kommunalisierung keinen Einfluss auf die Müllgebühren? 5. Nachdem der Landkreis Miesbach keine Gebührensenkung nach der Kommunalisierung durchführte, sondern eine Erhöhung der Rückstellungen für die Nachsorge der Altdeponie, frage ich die Staatsregierung, wie die anderen Landkreise vorgingen? 6. Wurden bei der Kommunalisierung die bisherigen Mitarbeiter oder Teile davon übernommen, und wenn nein, warum nicht? 7. In welchen Gebietskörperschaften in Bayern wurde eine bereits eingeführte „Kommunalisierung der Abfallwirtschaft “ wieder abgeschafft und was waren im Einzelnen die Gründe? 8. Wie ist der aktuelle Sachstand im Hinblick auf die geplante Kommunalisierung der Abfallwirtschaft im Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAW) Donau-Wald? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 06.07.2015 Gemäß Art. 3 Abs. 1 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz sind die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinn des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Diese insgesamt 96 entsorgungspflichtigen Körperschaften können sich dazu zu Zweckverbänden zusammenschließen . Da die Abfallentsorgung somit eine eigenverantwortlich wahrzunehmende Pflichtaufgabe der Gebietskörperschaften darstellt, wird der Begriff „Kommunalisierung“ im Folgenden als „Re-Kommunalisierung“ verstanden. Die Fragen werden somit unter der Prämisse beantwortet, inwieweit und aus welchen Gründen eine zunächst erfolgte Wahrnehmung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Abfallwirtschaft durch Private wieder rückgängig gemacht wird und erneut in kommunale Trägerschaft übergeht. Nach Auswertung der Antwortbeiträge aus den einzelnen Regierungsbezirken wurde in den letzten zehn Jahren die Durchführung der Aufgaben in sieben Fällen auf die Kommunen rückübertragen. Während die Regierungsbezirke Schwaben, Mittelfranken, Oberfranken und die Oberpfalz diesbezüglich Fehlanzeige erstattet haben, wurden aus Oberbayern drei Fälle sowie aus Niederbayern und Unterfranken jeweils zwei Beispiele genannt, sodass allenfalls eine geringfügige Neigung zur „Re-Kommunalisierung“ feststellbar ist. 1. Welche Gebietskörperschaften in Bayern haben in den letzten 10 Jahren die Kommunalisierung der Müllabfuhr eingeführt (bitte auch jeweils das Jahr der Einführung nennen)? Oberbayern: Landkreis Miesbach (im Jahr 2007), Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (soweit nicht in Teilen bereits vorher kommunalisiert), Landkreis Rosenheim (seit 2009 vollständig in Eigenleistung mit Ausnahme von Altpapier) Niederbayern: Zweckverband Straubing Stadt und Land für Landkreis Straubing-Bogen und Stadt Straubing (seit 2010), Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald für den Landkreis Regen (2008) Unterfranken: Landkreis Rhön-Grabfeld (Sperrmüll im Jahr 2007, Hausmüll-, Biomüll- und Containerabfuhr im Jahr 2014), südlicher Landkreis Würzburg (Müllabfuhr 2008) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2015 17/7586 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7586 2. Welche Hauptgründe wurden jeweils angeführt (z. B. schlechte Erfahrung mit Billiganbietern, Wegfall der Umsatzsteuer)? Als Hauptgründe wurden genannt: Verbesserungswürdige Erfahrungen mit den nach der EU-weiten Ausschreibung beauftragten Unternehmen, Vereinheitlichung der Abfuhr in der jeweiligen Gebietskörperschaft , bessere Steuerbarkeit und Planungssicherheit und somit besserer Service für die Bürger, bessere Arbeitsbedingungen für die Müllwerker 3. Welche Auswirkungen hatte die Kommunalisierung der Abfallwirtschaft in den jeweiligen Gebietskörperschaften auf die Kosten der Abfallwirtschaft (z. B. Anschaffung der Müllfahrzeuge, Personalkosten, usw.)? Oberbayern: Gebührenstabilität im Landkreis Miesbach; im Landkreis Rosenheim und im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen etwas höhere Kosten aufgrund höherer Löhne Niederbayern: Kostensenkung bei beiden Zweckverbänden Unterfranken: Kostensenkung im Landkreis Rhön-Grabfeld, keine Auswirkungen im Landkreis Würzburg (da nur kleiner Teil betroffen) 4. Wie entwickelten sich die Abfallgebühren nach der Kommunalisierung (bitte pro Gebietskörperschaften nennen) in Richtung Erhöhung oder Senkung oder hatte die Kommunalisierung keinen Einfluss auf die Müllgebühren? Im Landkreis Rhön-Grabfeld wurden die jahrelang stabilen Abfallgebühren zum 01.01.2015 gesenkt. In allen anderen Fällen hatte die Kommunalisierung keinen Einfluss auf die Müllgebühren. 5. Nachdem der Landkreis Miesbach keine Gebührensenkung nach der Kommunalisierung durchführte, sondern eine Erhöhung der Rückstellungen für die Nachsorge der Altdeponie, frage ich die Staatsregierung , wie die anderen Landkreise vorgingen? In den anderen Landkreisen besteht nach deren Angaben kein Zusammenhang zwischen Kommunalisierung und Deponierückstellungen . 6. Wurden bei der Kommunalisierung die bisherigen Mitarbeiter oder Teile davon übernommen, und wenn nein, warum? Die Mitarbeiter der vormals beauftragten Privatunternehmen wurden in allen Fällen nahezu vollständig übernommen. 7. In welchen Gebietskörperschaften in Bayern wurde eine bereits eingeführte „Kommunalisierung der Abfallwirtschaft “ wieder abgeschafft und was waren im Einzelnen die Gründe nicht? Keine Fälle bekannt. 8. Wie ist der aktuelle Sachstand im Hinblick auf die geplante Kommunalisierung der Abfallwirtschaft im Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAW) Donau-Wald? Der ZAW Donau-Wald hat mit einstimmigem Votum der Verbandsversammlung vom 17.10.2014 beschlossen, die Müllabfuhr mit Auslauf der Verträge für das 3-Tonnen-Holsystem zum 30.06.2016 selbst zu übernehmen und künftig – wie im Landkreis Regen – durch das ZAW-eigene Kommunalunternehmen AKU Donau-Wald durchzuführen. Mit einem Vertragspartner hat sich der ZAW Donau-Wald dahingehend geeinigt, für ein Los (Landkreis Passau-Süd) die operative Müllabfuhr bereits zum 01.10.2015 zu übernehmen.