Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.04.2015 Energiebilanz Bayern (I) – Private Haushalte Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hat sich die Anzahl der Privathaushalte in Bayern und Deutschland seit dem Jahr 1990 jährlich entwickelt ? b) Wie viele Personen umfasst ein durchschnittlicher Privathaushalt in Bayern und Deutschland und wie hat sich diese Größe seit dem Jahr 1990 jährlich entwickelt ? c) Wie hat sich die durchschnittliche Größe der genutzten Wohnraumfläche pro Einwohner/-in in Bayern und Deutschland seit dem Jahr 1990 entwickelt? 2. a) Wie viele Gebäude, die vorwiegend als Wohnraum genutzt werden, eingeteilt in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser , gibt es in Bayern? b) Wie ist die Altersstruktur in diesem Gebäudebestand? c) Welchen EnEV-Standards (EnEV = Energieeinsparverordnung ) lassen sich diese Gebäude zuordnen? 3. a) Wie hat sich der Stromverbrauch in bayerischen Privathaushalten seit dem Jahr 1990 jährlich entwickelt (bitte jeweils die absoluten Verbrauchswerte und den durchschnittlichen Wert pro Einwohner/-in angeben)? b) Welche Energieträger wurden dabei anteilig eingesetzt ? c) Wie hat sich der Anteil an Selbstversorgung in diesem Zeitraum entwickelt? 4. a) Wie hat sich der Wärme-/Kälteverbrauch in bayerischen Privathaushalten seit dem Jahr 1990 jährlich entwickelt (bitte jeweils die absoluten Verbrauchswerte und den durchschnittlichen Wert pro Einwohnerin bzw. Einwohner angeben)? b) Welche Energieträger wurden dabei anteilig eingesetzt ? c) Wie hat sich der Anteil des Fremdbezugs über Nahoder Fernwärmenetze in diesem Zeitraum entwickelt? 5. a) Wie haben sich die CO2-Emmissionen seit dem Jahr 1990 entwickelt, die durch das Beheizen, Kühlen und zur Warmwasserversorgung von Privathaushalten in Bayern entstehen? 6. a) Wie hat sich die energetische Sanierungsquote von Privathaushalten in Bayern seit dem Jahr 1990 entwickelt (nur Maßnahmen überhalb der Bagatellgrenze der jeweils gültigen EnEV)? b) Wie viel privates Kapital wurde seit dem Jahr 1990 jährlich für solche Sanierungen eingesetzt? c) Welche Mittel und in welcher Höhe hat die Staatsregierung über Förderprogramme oder Ähnliches zur energetischen Sanierung von Wohnraum jährlich seit dem Jahr 1990 aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 08.07.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit der Obers ten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. a) Wie hat sich die Anzahl der Privathaushalte in Bayern und Deutschland seit dem Jahr 1990 jährlich entwickelt? b) Wie viele Personen umfasst ein durchschnittlicher Privathaushalt in Bayern und Deutschland und wie hat sich diese Größe seit dem Jahr 1990 jährlich entwickelt? c) Wie hat sich die durchschnittliche Größe der genutzten Wohnraumfläche pro Einwohner/-in in Bayern und Deutschland seit dem Jahr 1990 entwickelt ? Die Anzahl der Privathaushalte hat sich in Bayern von 1990 bis 2013 von 4,9 auf 6,1 Millionen (+24 %) erhöht. In Deutschland ist die Anzahl der Privathaushalte im selben Zeitraum von 28,2 auf 39,9 Millionen (+41 %) angewachsen. Parallel dazu stieg auch die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner in Bayern von 37,4 auf 47,6 m² (+27 %) und in Deutschland von 34,8 auf 46,3 m² (+33 %) an. Die Anzahl der durchschnittlich in einem Privathaushalt lebenden Mitglieder ist im Betrachtungszeitraum sowohl in Bayern als auch in Deutschland leicht rückläufig (vgl. Anlage 1). 2. a) Wie viele Gebäude, die vorwiegend als Wohnraum genutzt werden, eingeteilt in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser , gibt es in Bayern? b) Wie ist die Altersstruktur in diesem Gebäudebestand ? c) Welchen EnEV-Standards (EnEV = Energieeinsparverordnung ) lassen sich diese Gebäude zuordnen ? Für 2014 weist das Landesamt für Statistik für Bayern einen Bestand von knapp 3 Millionen Wohngebäuden aus. Die meisten davon (rund 2 Millionen) sind Gebäude mit einer Wohnung (vgl. Anlage 2 a). Über 80 % der Gebäude sind älter als 20 Jahre. Mehr als die Hälfte der Gebäude wurDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.09.2015 17/7644 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7644 de vor dem Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung (01.11.1977) errichtet (vgl. Anlage 2 b). Welchen Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV) sich der Wohngebäudebestand Bayerns zuordnen lässt, wird bauordnungsrechtlich nicht erfasst. Der Staatsregierung liegen auch keine Erhebungen vor, in wie vielen Gebäuden nur die jeweiligen Mindestanforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSchV) bzw. der EnEV realisiert wurden. Ebenso wenig ist die Anzahl der Fälle bekannt, in denen ein energetischer Standard erreicht wurde, der über das gesetzlich vorgegebene Niveau hinausgeht. 3. a) Wie hat sich der Stromverbrauch in bayerischen Privathaushalten seit dem Jahr 1990 jährlich entwickelt (bitte jeweils die absoluten Verbrauchswerte und den durchschnittlichen Wert pro Einwohnerin und Einwohner angeben)? b) Welche Energieträger wurden dabei anteilig eingesetzt ? c) Wie hat sich der Anteil an Selbstversorgung in diesem Zeitraum entwickelt? Die Ableitung eines spezifischen Haushaltsstromverbrauchs je Einwohner ist ebenso wenig möglich, wie die Ausweisung von anteilig eingesetzten Energieträgern oder eines Selbstversorgungsgrades der privaten Haushalte. Eine Abgrenzung der Sektoren „private Haushalte“ (HH) und „Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“ (GHD, auch: „übrige Verbraucher“) ist aus Gründen der statistischen Erfassbarkeit in der Praxis nicht in der erforderlichen Qualität möglich und wird daher in den Energiebilanzen der Länder nicht vorgenommen. Die beiden Sektoren werden im Rahmen der Energiebilanz deshalb unter „Haushalte und übrige Verbraucher “ (GHD/HH) zusammengefasst. Darüber hinaus ist eine konkrete Zuordnung von Energieträgern grundsätzlich nur zur Stromerzeugung, nicht aber zu Verbrauchsmengen möglich. Hinsichtlich des Selbstversorgungsgrades kommt hinzu, dass zunehmende Teile des selbst erzeugten und verbrauchten Stroms infolge des Wegfalls der Eigenverbrauchsvergütung seit der EEG-Novelle 2012 nicht messtechnisch erfasst werden und der Statistik so auch nicht zugänglich sind. Werte zum Stromverbrauch aus den Jahren vor 2003 sind infolge des Inkrafttretens des Energiestatistikgesetzes (EnStatG ) zum 01.01.2003 und der damit verbundenen methodischen Änderungen nur eingeschränkt mit jenen der Folgejahre vergleichbar. Die Zeitreihe in Anlage 3 beschränkt sich daher auf den Zeitraum nach dem Inkrafttreten des EnStatG. Sie zeigt im vorliegenden zehnjährigen Betrachtungszeitraum einen Anstieg des Stromverbrauchs im Sektor GHD/HH von über 30 %. 4. a) Wie hat sich der Wärme-/Kälteverbrauch in bayerischen Privathaushalten seit dem Jahr 1990 jährlich entwickelt (bitte jeweils die absoluten Verbrauchswerte und den durchschnittlichen Wert pro Einwohnerin bzw. Einwohner angeben)? b) Welche Energieträger wurden dabei anteilig eingesetzt ? c) Wie hat sich der Anteil des Fremdbezugs über Nah- oder Fernwärmenetze in diesem Zeitraum entwickelt? Eine Abgrenzung der Sektoren HH und GHD ist aus Gründen der statistischen Erfassbarkeit in der Praxis nicht in der erforderlichen Qualität möglich und wird daher in den Energiebilanzen der Länder nicht vorgenommen. Eine sektorale Zuordnung von Teilen des Gesamtverbrauchs ist auf Basis der Energiebilanz ebenso wenig möglich, wie eine Zuordnung von Energieverbräuchen zu Anwendungen (z. B. Raumwärme, Prozesswärme, Brauchwassererwärmung, Klimakälte, Prozesskälte). 5. Wie haben sich die CO2 -Emmissionen seit dem Jahr 1990 entwickelt, die durch das Beheizen, Kühlen und zur Warmwasserversorgung von Privathaushalten in Bayern entstehen? Aufgrund des unter Frage 4 beschriebenen Sachverhalts liegt auch keine sektorale und anwendungsspezifische Aufteilung der energiebedingten Emissionen vor. 6. a) Wie hat sich die energetische Sanierungsquote von Privathaushalten in Bayern seit dem Jahr 1990 entwickelt (nur Maßnahmen überhalb der Bagatellgrenze der jeweils gültigen EnEV)? b) Wie viel privates Kapital wurde seit dem Jahr 1990 jährlich für solche Sanierungen eingesetzt? c) Welche Mittel und in welcher Höhe hat die Staatsregierung über Förderprogramme oder Ähnliches zur energetischen Sanierung von Wohnraum jährlich seit dem Jahr 1990 aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt? Es liegen keine belastbaren Angaben zur energetischen Sanierungsquote von Privathaushalten vor. Auch ist eine Abgrenzung im Hinblick auf die Bagatellgrenze nicht sinnvoll, da auch Maßnahmen oberhalb der Bagatellgrenze keiner staatlichen Meldepflicht unterliegen, sondern in der Regel verfahrensfrei nach Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO ) durchgeführt werden können. Zum privaten Kapitaleinsatz für die energetische Sanierung von Wohngebäuden liegen keine Informationen vor. Im Rahmen der Wohnraumförderung des Freistaats Bayern werden Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeplätze in stationären Altenpflegeeinrichtungen mit Mitteln des Bayerischen Modernisierungsprogramms an die aktuellen Bedürfnisse des Wohnungsmarktes sowie die energetischen Notwendigkeiten angepasst. Die Steigerung der Energieeffizienz und der Abbau von Barrieren sind dabei Förderschwerpunkte. Zur Modernisierungsförderung gewährt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen, die bis zum Jahr 2004 mit Zuschüssen des Freistaats Bayern im Zins weiter verbilligt wurden. Ab dem Programmjahr 2005 wird das Bayerische Modernisierungsprogramm nicht mehr mit staatlichen Haushaltsmitteln, sondern im Auftrag des Freistaats Bayern von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt mit Eigenmitteln fortgeführt . Seit Oktober 2007 wird auch die Modernisierung von Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen in diesem Programm gefördert. Die zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen, die in den Jahren 1990 bis 2014 im Bayerischen Modernisierungsprogramm zur Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie ab dem Jahr 2007 von Pflegeplätzen in stationären Altenpflegeeinrichtungen eingesetzt wurden, können Anlage 4 entnommen werden. Drucksache 17/7644 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7644 Anlage 4