Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 09.06.2015 Behördenverlagerung: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung In der Regierungserklärung „Heimat Bayern 2020“ vom 27.11.14 wurde von einer intensiven Einbeziehung der Personalvertretungen in den Verlagerungsprozess gesprochen. Diese Darstellung deckt sich nicht mit der der Ver.Di Betriebsgruppe am LDBV. § 76(2) BayPVG besagt, dass der Personalrat mitwirkt bei „Auflösung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen.“ Jedoch behauptet Ver.Di „(d)ie Benennung und die Ausgestaltung der Standorte waren bereits festgelegt (...)“. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Ausmaß und welcher Form wurde die örtliche Personalvertretung des LDBV, gewerkschaftlich organisierte Betriebsgruppen und andere Interessenvertretungen eingebunden? 2. Wie sieht die Staatsregierung das Versprechen der „intensiven Einbeziehung“ in den Prozess im Lichte des Vorwurfs der Betriebsgruppe als erfüllt an? 3. Wie hat der Personalrat des LDBV an der „Auflösung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen“ mitgewirkt? 4. Wie wird die Effizienz in der Zusammenarbeit der ursprünglich eng verzahnten Arbeitsbereiche, die auf die Standorte Hof, Windischeschenbach und Waldsassen aufgeteilt wird, genau gewahrt? 5. a) Wie soll die Nachwuchsgewinnung in der 3. und 4. QE bei der räumlichen Entfernung von den beiden Universitäten , die relevante Studiengänge anbieten (München und Würzburg), sichergestellt werden? b) Wie soll die Ausbildung von Geomatikern in der 2. QE erfolgen, wenn die einzige Berufsschule mit dem relevanten Ausbildungsbereich in München ist? 6. Wie beziffert die Staatsregierung die sich aus der Verlagerung entstehenden positiven Effekte (in Einzelposten ), die mögliche negative Effekte aufwiegen können? 7. a) Welche Gründe liegen für die Verlagerung des LDBV im Detail (nach Standort aufgeschlüsselt) vor? b) Nach welcher Systematik wurden die neuen Standorte vorgeschlagen? c) Was ist das Ergebnis der Folgenabschätzung? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 15.07.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Andreas Lotte, MdL, vom 9. Juni 2015 betreffend Behördenverlagerung : Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird wie folgt beantwortet: 1. In welchem Ausmaß und welcher Form wurde die örtliche Personalvertretung des LDBV, gewerkschaftlich organisierte Betriebsgruppen und andere Interessenvertretungen eingebunden? 2. Wie sieht die Staatsregierung das Versprechen der „intensiven Einbeziehung“ in den Prozess im Lichte des Vorwurfs der Betriebsgruppe als erfüllt an? Mit Beschluss des Ministerrats vom 4. März 2015 wurde das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat beauftragt, die förmlichen Beteiligungsverfahren für das Personalrahmenkonzept mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände durchzuführen und die ressortübergreifende Beteiligung der Personal- und Schwerbehindertenvertretung sowie die Einbindung der Beauftragten der Staatsregierung für das Konzept Behördenverlagerungen 2015 und den Entwurf des Personalrahmenkonzepts zu veranlassen. Die Beteiligungsverfahren wurden unverzüglich nach Beauftragung durch den Ministerrat durchgeführt. Die Beteiligung der betroffenen Dienststellen, der Personal - und Schwerbehindertenvertretungen sowie der Bediensteten nach den gesetzlichen Vorgaben und der Modernisierungsvereinbarung erfolgte durch das jeweils zuständige Ressort, im Fall des Landesamts für Digitalisierung , Breitband und Vermessung durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Um einen Gleichlauf aller Beteiligungsverfahren sicherzustellen , wurde die Beteiligungsfrist unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben auf einheitlich sechs Wochen angehoben . Alle Beschäftigten, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen sowie die Spitzenorganisationen der zuständigen Berufsverbände und Gewerkschaften hatten daher die Möglichkeit , im Dialog beide Konzepte zu diskutieren und eine Stellungnahme gegenüber dem Fachressort abzugeben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.09.2015 17/7657 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7657 3. Wie hat der Personalrat des LDBV an der „Auflösung , Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen“ mitgewirkt? Die Personalvertretung des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) wurde und wird von der Leitung des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung konsequent in den Veränderungsprozess eingebunden, z. B. in Monatsgesprächen und Informationsveranstaltungen oder als Mitglied in der Arbeitsgruppe „Behördenverlagerung “, die die erforderlichen Fachkonzepte für die neuen Standorte erarbeitet. Hinsichtlich des Mitwirkungstatbestands „Auflösung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen“ wurde die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte gemäß Art. 80 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 76 Abs. 2 Nr. 4 Bayerisches Personalvertretungsgesetz durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat förmlich beteiligt. 4. Wie wird die Effizienz in der Zusammenarbeit der ursprünglich eng verzahnten Arbeitsbereiche, die auf die Standorte Hof, Windischeschenbach und Waldsassen aufgeteilt wird, genau gewahrt? Die Arbeitsbereiche Geodatengewinnung (Hof), Geodatenbank (Waldsassen) und digitale Landkarten (Windischeschenbach ) erfassen, verwalten und bearbeiten überwiegend digitale Geodaten in digitalen Geschäfts- und Arbeitsprozessen. Die Bereitstellung und Übermittlung gewonnener Daten ist ebenso wie die erforderliche Kommunikation (Video-Konferenzen) mittels technischer Maßnahmen möglich. Die Zusammenarbeit der drei Arbeitsbereiche an verschiedenen Standorten ist daher effizient. Die Effizienz soll auch weiterhin gewahrt werden, indem die Arbeitsbereiche in den rund 30 km voneinander entfernten Dienststellen Waldsassen und Windischeschenbach organisatorisch zusammengefasst werden und mit dem Standort Hof eine Abteilung des Landesamts für Digitalisierung , Breitband und Vermessung bilden. 5. a) Wie soll die Nachwuchsgewinnung in der 3. und 4. QE bei der räumlichen Entfernung von den beiden Universitäten, die relevante Studiengänge anbieten (München und Würzburg), sichergestellt werden ? Mit Blick auf die neuen Standorte setzen sich die Vermessungsverwaltung und die Verwaltung für Ländliche Entwicklung für einen fachlich einschlägigen Bachelorstudiengang an der Ostbayerischen Technischen Hochschule AmbergWeiden ein. Dies würde die Nachwuchsgewinnung in der 3. Qualifikationsebene für beide Verwaltungen verbessern. Absolventen der Staatsprüfung (4. Qualifikationsebene) werden an den 51 Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung und am LDBV von jeher dort eingesetzt, wo Bedarf besteht. Die neuen Standorte Windischeschenbach und Waldsassen werden mit den folgenden Jahrgängen in dieses Verfahren mit einbezogen. Um kontinuierlich junge Masterabsolventen gewinnen zu können, ist geplant, Referendare ab 2016 wieder in einem jährlichen Zyklus einzustellen . b) Wie soll die Ausbildung von Geomatikern in der 2. QE erfolgen, wenn die einzige Berufsschule mit dem relevanten Ausbildungsbereich in München ist? Aktuell besuchen alle Dienstanfänger (Fachgebiet Kataster und Geoinformation) aus ganz Bayern gemeinsam mit den Geomatikern die Berufsschule in München. Beide Fachdisziplinen werden im Blockunterricht (á 2 Wochen) unterrichtet . Die Ausbildung kann wie bisher weitergeführt werden. 6. Wie beziffert die Staatsregierung die sich aus der Verlagerung entstehenden positiven Effekte (in Einzelposten), die mögliche negative Effekte aufwiegen können? Durch die örtliche Nähe zum fachlich nah verwandten Amt für Ländliche Entwicklung in Tirschenreuth entsteht langfristig ein technisches Cluster mit den Schwerpunkten Vermessung – Kartographie – Landentwicklung in Nordostbayern, mit Wirkung auch über die Grenzen des Freistaats hinweg. Neben den seit jeher bestehenden Standorten der Vermessungsverwaltung in der Oberpfalz und in Oberfranken (11 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit 6 Außenstellen, inkl. IuK-Fachbereich in Nabburg) ist auch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung seit 2014 mit dem Breitbandzentrum in Amberg. Die Stärkung des Hochschulstandortes Weiden mit einem fachlich einschlägigen Studiengang wäre ein weiterer elementarer Baustein aktiver Strukturpolitik im Sinne der Heimatstrategie . In der konsequenten Fortentwicklung dieser neuen Strukturen entstünde eine langfristige und nachhaltige Wirkung mit wertvollen Impulsen und qualifizierten Arbeitsplätzen in diesen ländlichen Räumen mit besonderem Handlungsbedarf. 7. a) Welche Gründe liegen für die Verlagerung des LDBV im Detail (nach Standort aufgeschlüsselt) vor? b) Nach welcher Systematik wurden die neuen Standorte vorgeschlagen? Ziel des Konzepts Regionalisierung von Verwaltung ist die Stärkung strukturschwacher Räume. Die Standorte Hof, Windischeschenbach, Waldsassen und Freyung liegen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf und sind daher besonders förderwürdig. c) Was ist das Ergebnis der Folgenabschätzung? Ein Konzept zur Evaluation von Behördenverlagerungen wird derzeit im Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat entwickelt und den Verlagerungsprozess begleiten.