Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 07.05.2015 Internet an Schulen in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Schulen in den Landkreisen Main-Spessart, Schweinfurt, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Kitzingen , sowie Schweinfurt Stadt und Würzburg Stadt verfügen über ausreichende Internetverbindungen für die Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Anzahl der Lehrkräfte und Anzahl der PCs)? 2. Wie viele Klassenzimmer in den Landkreisen Main-Spessart , Schweinfurt, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Kitzingen, sowie Schweinfurt Stadt und Würzburg Stadt verfügen über einen Internetzugang, um den Unterricht aktuell und mediengerecht zu gestalten (aufgeschlüsselt nach Klassenzimmern in den einzelnen Schulen in den Landkreisen und Städten)? 3. An wie vielen Schulen in den bereits erwähnten Gebietskörperschaften steht eine Internetverbindung von unter 1 MB/s, bis 6 MB/s, bis 16 MB/s bzw. mehr als 16 MB/s zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Gebiet und Schularten )? 4. Wie kann eine gleichberechtigte, gute und umfassende Schulausbildung, v. a. im Bereich IT, für die Schüler an bayerischen Schulen gewahrt bleiben, wenn nicht für alle die gleichen Bedingungen, v. a. im Hinblick auf die ITAusstattung , vorhanden sind? 5. Wie unterstützt die Staatsregierung die Sachaufwandsträger bei der Ausstattung der Schulen mit zeitgemäßen Internetverbindungsgeschwindigkeiten? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.07.2015 Vorbemerkung: Die Daten in den folgenden Antworten basieren auf den Rückmeldungen zur alljährlichen Umfrage des Staatsministeriums zur IT-Ausstattung an bayerischen Schulen („ITUmfrage “), Stand August 2014. 1. Wie viele Schulen in den Landkreisen Main-Spessart, Schweinfurt, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Kitzingen , sowie Schweinfurt Stadt und Würzburg Stadt verfügen über ausreichende Internetverbindungen für die Lehrkräfte (aufgeschlüsselt nach Anzahl der Lehrkräfte und Anzahl der PCs)? Für eine Klassifizierung der tatsächlich an den Schulen genutzten Internetbandbreiten wird auf die Übersicht in der Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der PCs einer Schule, die Lehrkräften zur Verfügung stehen, ist dem Staatsministerium nicht bekannt. Fast alle Schulen trennen ihre Rechnernetze in ein „Verwaltungsnetz “ und ein „Pädagogisches Netz“. In der IT-Umfrage wird nur nach den im Verwaltungsnetz für Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Rechnern gefragt. Die Anzahl der im pädagogischen Netz den Lehrkräften zur Verfügung stehenden Rechner wird in der IT-Umfrage nicht abgefragt. Auf eine gesonderte Abfrage bei den Schulen wurde wegen des dadurch für diese entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwands verzichtet. Es ist zu erwarten, dass Lehrkräfte prinzipiell jeden Rechner im pädagogischen Netz nutzen können. 2. Wie viele Klassenzimmer in den Landkreisen MainSpessart , Schweinfurt, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Kitzingen, sowie Schweinfurt Stadt und Würzburg Stadt verfügen über einen Internetzugang, um den Unterricht aktuell und mediengerecht zu gestalten (aufgeschlüsselt nach Klassenzimmern in den einzelnen Schulen in den Landkreisen und Städten)? Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz fällt die EDV-Ausstattung und damit auch die Gebäudevernetzung der Schulen in die Zuständigkeit des jeweiligen Sachaufwandsträgers . Dies sind im Bereich der öffentlichen Schulen in der Regel die Kommunen. Die Anzahl der über die IT-Umfrage gemeldeten Klassenzimmer ergibt sich aus nachstehender Tabelle. Die Rückmeldungen der Schulen in der IT-Umfrage können in diesem Punkt fehlerbehaftet sein, da bspw. Grundschulen, die im selben Gebäude wie die Mittelschule untergebracht sind, deren IT-Ausstattung mitbenutzen und daher eigene Fragebogen nicht oder nur unvollständig mit Verweis auf die andere Schule ausfüllen. gemeldete Klassenzimmer davon vernetzt Bad Kissingen 660 479 Kitzingen 578 365 Main-Spessart 650 396 Rhön-Grabfeld 508 351 Schweinfurt/Land 482 269 Schweinfurt/Stadt 681 493 Würzburg/Stadt 837 618 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.09.2015 17/7669 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7669 3. An wie vielen Schulen in den bereits erwähnten Gebietskörperschaften steht eine Internetverbindung von unter 1 MB/s, bis 6 MB/s, bis 16 MB/s bzw. mehr als 16 MB/s zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Gebiet und Schularten)? Zur Beantwortung ist zwischen „von den Schulen tatsächlich genutzter Bandbreite“ und „den Schulen technisch zur Verfügung stehender Bandbreite“ zu differenzieren. Dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst liegen keine Daten der einzelnen Schulen bzgl. „den Schulen technisch zur Verfügung stehender Bandbreite“ vor. In der alljährlichen IT-Umfrage wird die von den Schulen tatsächlich genutzte Bandbreite abgefragt. Die derzeit vor Ort technisch nutzbare Bandbreite, die anhand öffentlich zugänglicher Datenbanken der einzelnen, nicht aller dem Staatsministerium bekannten Netzwerkbetreiber ermittelbar wäre, kann höher liegen als die von den Schulen tatsächlich genutzte Bandbreite. Die folgenden Daten beziehen sich nur auf die Schulen in öffentlicher Trägerschaft in den in der Anfrage genannten Gebietskörperschaften. Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften: tatsächlich genutzte Bandbreite bis 1 MBit/s bis 6 MBit/s bis 16 MBit/s mehr als 16 MBit/s Bad Kissingen 7 22 17 2 Kitzingen 7 10 20 1 Main-Spessart 14 10 33 2 Rhön-Grabfeld 7 12 22 1 Schweinfurt/ Land 8 13 14 0 Schweinfurt/ Stadt 3 7 10 8 Würzburg/ Stadt 3 1 29 17 4. Wie kann eine gleichberechtigte, gute und umfassende Schulausbildung, v. a. im Bereich IT, für die Schüler an bayerischen Schulen gewahrt bleiben, wenn nicht für alle die gleichen Bedingungen, v. a. im Hinblick auf die IT-Ausstattung, vorhanden sind? 5. Wie unterstützt die Staatsregierung die Sachaufwandsträger bei der Ausstattung der Schulen mit zeitgemäßen Internetverbindungsgeschwindigkeiten? Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz fällt die EDV-Ausstattung in die Zuständigkeit des jeweiligen Sachaufwandsträgers . Dies sind im Bereich der öffentlichen Schulen in der Regel die Kommunen. Die Kosten für die ITAusstattung und eine entsprechende Anbindung der Schule muss daher der jeweilige Sachaufwandsträger tragen. Daher kann das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in Fragen der IT-Ausstattung der Schulen keine verbindlichen Vorgaben machen. Der Beraterkreis zur IT-Ausstattung von Schulen am Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gibt allerdings im jährlich aktualisierten „Votum“ Empfehlungen für schulgeeignete IT-Ausstattung, die den Schulen und zuständigen Sachaufwandsträgern eine wertvolle Hilfe sein können. Im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Freistaats Bayern können die Kommunen durch eine entsprechende Konzeption des Fördergebiets auch die Schulstandorte an der Breitbanderschließung teilhaben lassen. Damit liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Kommune, inwiefern sie die Schulen in ihrem Gebiet an das Breitbandnetz anschließt.