Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Natascha Kohnen SPD vom 16.06.2015 Ausreichende Festigkeit und Absicherung gegen Versagen der Bodenkalotte der Reaktordruckbehälter in Gundremmingen Das Kernkraftwerk Gundremmingen ist der letzte in Deutschland betriebene Standort mit Siedewasserreaktoren . Hinsichtlich der Wahl des Werkstoffes, Abmessungen und Ausführung der Schweißnaht zwischen Bodenkalotte und Behältermantel entspricht die Konstruktion weitestgehend derjenigen des im Jahre 2011 abgeschalteten Kernkraftwerks Krümmel. Dem Schwachstellenbericht (SWR) zur Baulinie ´69, zu welcher das Kernkraftwerk Krümmel zählte, wurde zu keinem Zeitpunkt öffentlich widersprochen. Vielmehr wurde in mehreren Sitzungen der Reakor-Sicherheitskommission (RSK) und in einer TÜV-Süd Stellungnahme festgestellt, dass die Ausführung und Konstruktion sowie die Prüfbarkeit der Schweißnaht nicht optimal sind und den Anforderungen des Basis-Sicherheitskonzeptes nicht entsprechen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Handelt es sich bei den Ergebnissen zur Festigkeitsberechnung der Schweißnaht an der oben beschriebenen Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters (RDB) in Gundremmingen um Primär- oder Sekundärspannungen? 2. Entsprechen die ermittelten Berechnungsergebnisse dem aktuellen Stand der Genehmigung? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 16.07.2015 Vorbemerkung Zur Bodenkalottenrundnaht der Reaktordruckbehälter (RDB) der Baulinie 69 wurde von der RSK bereits festgestellt, dass die vorhandene Ausführung und Nachweisführung die Anforderungen des Standes von Wissenschaft und Technik erfüllen , die Bewertung und Einordnung der Spannungsanteile nach KTA-Regel 3201.2 sachgerecht ist, die Prüfungen und Prüfintervalle für die rechtzeitige Erkennung eines Risses trotz der vorhandenen geometrischen Prüfeinschränkungen ausreichen und dass Ermüdung in diesem Bereich zu vernachlässigen ist. Zu 1.: Im Rahmen der Analyse der für den Bereich der Bodenkalottenrundnaht ermittelten Spannungen wurden die Biegespannungen konservativ als primäre Spannungen eingestuft , obwohl ein Anteil von ca. 50 % auch als sekundär eingestuft werden könnte. Zu 2.: Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Ergebnisse der Auslegungsberechnung mit den Ergebnissen der Neuberechnung vergleichbar sind. Die Neuberechnung zeigt außerdem , dass für den Bereich der Kalottenschweißnaht nach heutigem Kenntnisstand die Auslegung weitaus sicherer als notwendig ausgeführt wurde. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.09.2015 17/7693 Bayerischer Landtag