Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.05.2015 Ausbau der Staatsstraße 2252 zwischen Markt Erlbach und Linden Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung eines Bereichs mit erhöhter Unfallhäufigkeit auf der Staatsstraße 2252 zwischen Markt Erlbach und Linden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Mit welcher Begründung soll der Ausbau erfolgen? b) Wie hat sich die Verkehrsbelastung in den letzten 15 Jahren entwickelt (Schwerverkehr bitte gesondert ausweisen )? 2. a) Hat sich seit Einführung der Maut der Schwerverkehr erhöht? b) Wenn ja, welche Überlegungen gibt es, um den Anteil des Schwerverkehrs auf der Staatsstraße 2252 zu reduzieren ? 3. a) Wie viele Unfälle pro Jahr haben sich im Bereich zwischen Markt Erlbach und Linden auf der Staatsstraße 2252 in den einzelnen Jahren seit 2004 ereignet (bitte die Zahl der Unfälle mit Angabe der Anzahl der verletzten Personen und Verkehrstoten pro Jahr aufschlüsseln )? b) Welche Ursachen lagen den Verkehrsunfällen zugrunde ? Bitte für die einzelnen Jahre die einzelnen Unfallursachen gesondert angeben. c) Wie viele dieser Unfälle sind ausschließlich auf die Streckenführung zurückzuführen? 4. a) Welche nicht baulichen Maßnahmen zur Reduzierung der Unfallhäufigkeit wurden in den vergangenen 10 Jahren für diesen Abschnitt zwischen Markt Erlbach und Linden geprüft (z. B. Überholverbot, Geschwindigkeitsbeschränkungen , verstärkte Kontrollen etc.)? b) Welche davon wurden umgesetzt und mit welchem Ergebnis ? c) Mit welcher Begründung wurden die einzelnen Maßnahmen nicht umgesetzt? 5. a) Wie hoch sind die Baukosten angesetzt (bitte unterteilen in Planungskosten, Grundstückserwerb, Baukosten , Kosten für Ausgleichsnahmen)? b) Welche fachlichen Erwägungen führten zur Planung einer Linksabbiegespur nach Mettelaurach? c) Wie hoch ist der Anteil der Kosten für diese Linksabbiegespur an den Gesamtkosten? 6. a) Mit welcher Begründung soll auf einer Breite von 8 m entlang einer Streckenlänge von 625 m der Wald gerodet werden? b) Ist hierfür ein zusätzlicher Grundstückserwerb notwendig , und wenn ja, welche Kosten sind damit verbunden ? 7. a) Mit wie viel Geld ist das Programm „Sichere Landstraße “ ausgestattet? b) Aus welchem Haushaltstitel wird das Programm finanziert ? c) Welcher Anteil der Kosten für den geplanten Ausbau der St 2252 wird aus diesem Programm „Sichere Landstraße“ finanziert? 8. a) Unter welchen Voraussetzungen wird ein Ausbau von Staatsstraßen über solche Programme finanziert? b) Welche Vorhaben wurden bisher über das Verkehrssicherheitsprogramm „Sichere Landstraße“ finanziert? c) Welche Vorhaben sollen zukünftig über das Verkehrssicherheitsprogramm „Sichere Landstraße“ finanziert werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.07.2015 1. a) Mit welcher Begründung soll der Ausbau erfolgen? Verbesserung der Verkehrssicherheit Die Streckencharakteristik der Staatsstraße 2252 entspricht im geplanten Bauabschnitt nicht den Anforderungen an die Streckenführung moderner, sicherer und leistungsfähiger Staatsstraßen (unzureichende Sichtverhältnisse, schlechter Straßenzustand, Mängel bei der Knotenpunktsausbildung). Dies wird durch die festgestellten Unfallhäufigkeiten belegt. Als Unfallhäufungen werden unfallauffällige Bereiche betrachtet , bei denen innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraumes auf einer Länge von 1.000 Metern mindestens drei Unfälle mit schwerem Personenschaden entstanden sind. In den Betrachtungszeiträumen 2003 bis 2005 und 2006 bis 2008 war in diesem Streckenabschnitt eine Unfallhäufungslinie ausgewiesen. Deshalb wurde deren Beseitigung in das Programm „Sichere Landstraße“ aufgenommen. Nachdem im Folgezeitraum 2009 bis 2012 keine Unfallhäufungslinie festgestellt wurde, ereigneten sich im Zeitraum 2013 bis 31. März 2015 wieder 36 Unfälle mit teilweise schweren Folgen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.09.2015 17/7770 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7770 Außerdem haben sich im Bereich des geplanten Ausbauabschnittes bei der Betrachtung der Unfälle mit Anprall an Bäumen im 5-Jahres-Betrachtungszeitraum 2002 bis 2006 zwei Teilabschnitte als Unfallhäufung herausgestellt (Streckenabschnitt 220, Station 1,847 bis 1,947 und Station 2,358 bis 2,558). Trotz der deswegen angeordneten Schutzplanken und verbesserten Markierungen blieb das Unfallgeschehen auffällig. Dies bestätigt die von der Unfallkommission mehrfach getroffene Festlegung, wonach eine wirkungsvolle und nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit nur durch einen zeitgemäßen Ausbau erreicht werden kann, bei dem die Unstetigkeiten in der Streckenführung beseitigt werden. b) Wie hat sich die Verkehrsbelastung in den letzten 15 Jahren entwickelt (Schwerverkehr bitte geson dert ausweisen)? Für den vorgesehenen Ausbau wird die nächstgelegene Zählstelle westlich von Linden zwischen Mailheim und Weimersheim (Abschnitt 160 Station 0,712) herangezogen. Die Entwicklung der Verkehrsbelastung ist in der nachstehenden Tabelle 1 ausgewiesen. Jahr Kfz PV GV SV 2010 3890 3502 288 351 2005 3488 3070 418 277 2000 2904 2489 415 297 1995 2858 2540 318 225 Tabelle 1, Legende am Ende dieses Schreibens 2. a) Hat sich seit Einführung der Maut der Schwerver kehr erhöht? Aus der dargestellten Verkehrsentwicklung (Tabelle 1 unter Ziffer 1 b lässt sich ableiten, dass die zum 1. Januar 2005 eingeführte Lkw-Maut zu keiner signifikanten Erhöhung des Schwerverkehrs beigetragen hat. Die Verkehrszahlen liegen innerhalb der allgemeinen Verkehrszunahme verbunden mit den meist konjunkturell bedingten Schwankungen im Wirtschaftsverkehr. Außerdem ist aufgrund der Lage im Straßennetz nicht erkennbar, welche Vorteile die Benutzung der Staatsstraße 2252 für sog. „mautflüchtige“ Lkws bringen sollte. b) Wenn ja, welche Überlegungen gibt es, um den An teil des Schwerverkehrs auf der Staatsstraße 2252 zu reduzieren? Entfällt. 3. a) Wie viele Unfälle pro Jahr haben sich im Bereich zwischen Markt Erlbach und Linden auf der Staats straße 2252 in den einzelnen Jahren seit 2004 er eignet (bitte die Zahl der Unfälle mit Angabe der Anzahl der verletzten Personen und Verkehrstoten pro Jahr aufschlüsseln)? Die Anfrage bezieht sich auf den gesamten 4,1 km langen Streckenabschnitt zwischen Markt Erlbach und Linden, die Daten dafür werden nachfolgend angegeben. Es ist zu berücksichtigen, dass der geplante Ausbauabschnitt nur 1,4 km lang ist. In der nachstehenden Grafik werden die Häufigkeit, die Schwere, die Ursachen und die räumliche Verteilung des Unfallgeschehens im angefragten Streckenabschnitt zusammenfassend anschaulich dargestellt (siehe Grafik Seite 3). Im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. März 2015 ereigneten sich auf dem 4,1 km langen Streckenabschnitt zwischen Linden und Markt Erlbach (Abschnitt 220 Station 0,550 bis 4,650 (jeweils Ortsschild)) insgesamt 128 polizeilich registrierte Unfälle. Davon 2 Unfälle mit Getöteten, 12 Unfälle mit Schwerverletzten, 29 Unfälle mit Leichtverletzten , 25 Unfälle mit Sachschäden und 60 Kleinunfälle, sog. Bagatellunfälle. Als Folgen dieser Unfälle wurden 2 Verkehrsteilnehmer getötet, 16 schwer verletzt und 45 leicht verletzt. In den einzelnen Jahren ergaben sich folgende Zahlen (Tabelle 2) auf dem 4,1 km langen Streckenabschnitt zwischen Linden und Markt Erlbach: Unfälle Unfallfolgen Jahr U(T) U(SV) U(LV) U(S) KleinU Summe Get SV LV Summe 2015 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 2014 0 2 4 2 11 19 0 2 7 9 2013 1 1 4 4 6 16 1 2 7 10 2012 0 0 1 4 7 12 0 0 1 1 2011 0 0 2 2 7 11 0 0 2 2 2010 0 1 1 0 8 10 0 1 5 6 2009 0 0 1 3 8 12 0 0 1 1 2008 0 0 2 2 7 11 0 0 2 2 2007 0 1 1 1 6 9 0 1 1 2 2006 0 3 4 2 - 9 0 3 6 9 2005 0 3 4 2 - 9 0 5 5 10 2004 1 1 5 2 - 9 1 2 8 11 Summe 2 12 29 25 60 128 2 16 45 63 Tabelle 2, Legende am Ende dieses Schreibens b) Welche Ursachen lagen den Verkehrsunfällen zu grunde? Bitte für die einzelnen Jahre die einzelnen Unfallursachen gesondert angeben. Bei über 80 % der Unfälle handelte es sich um einen Fahrunfall (Unfalltyp 1), d. h. der Unfall wurde ausgelöst durch den Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug (wegen nicht angepasster Geschwindigkeit oder falscher Einschätzung des Straßenverlaufs, des Straßenzustandes o. Ä.), ohne dass andere Verkehrsteilnehmer dazu beigetragen haben. Infolge unkontrollierter Fahrzeugbewegungen kann es dann aber zum Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern gekommen sein. Bei weiteren 10 % waren es Längsverkehrsunfälle (Unfalltyp 6), d. h. der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen Verkehrsteilnehmern, die sich in gleicher oder entgegengesetzter Richtung bewegten, sofern dieser Konflikt nicht einem anderen Unfalltyp entspricht. Beide Unfalltypen untermauern die vorhandenen Unstetigkeiten in der Linienführung des vorliegenden Planungsabschnittes . Bei den restlichen 10 % der Unfälle handelte es sich um Unfälle beim Ein- oder Abbiegen (Unfalltyp 3), d. h. der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem einbiegenden oder kreuzenden Wartepflichtigen und einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug an Kreuzungen, Einmündungen oder Ausfahrten von Grundstücken und Parkplätzen. Für die gewünschte jährliche Auswertung der einzelnen Unfälle müssten die Einzelprotokolle der Polizeidienststelle manuell ausgewertet werden. Wegen des hohen Aufwands wurde darauf verzichtet. Drucksache 17/7770 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7770 c) Wie viele dieser Unfälle sind ausschließlich auf die Streckenführung zurück zu führen? Die nachstehende Tabelle 3 zeigt das Unfallgeschehen im Bereich des Ausbauabschnittes von Abschnitt 220 Station 1,547 bis 2,945; Streckenlänge: 1,4 km. Unfälle Unfall folgen Jahr U(T) U(SV) U(LV) U(S) KleinU Summe Get SV LV Summe 2015 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 2014 0 2 1 2 4 9 0 2 2 4 2013 1 1 4 4 4 14 1 2 7 10 2012 0 0 0 0 2 2 0 0 0 0 2011 0 0 0 0 3 3 0 0 0 0 2010 0 0 0 0 3 3 0 0 0 0 2009 0 0 0 1 5 6 0 0 0 0 2008 0 0 1 0 5 6 0 0 1 1 2007 0 1 0 1 3 5 0 1 0 1 2006 0 2 2 0 - 4 0 2 2 4 2005 0 3 3 2 - 8 0 5 4 9 2004 1 0 3 2 - 6 1 0 5 6 Summe 2 9 14 13 29 67 2 12 21 35 Tabelle 3, Legende am Ende dieses Schreibens Unstetigkeiten im Linienverlauf einer Straße haben in der Regel großen Einfluss auf das Unfallgeschehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufeinander abgestimmte Radienrelationen nicht eingehalten werden. Im vorliegenden Ausbauabschnitt westlich Markt Erlbach wird deutlich, dass die Unstetigkeiten im bestehenden Trassenverlauf, die durch die Abfolge von gestreckten Linienelementen und kleinen engen Bögen (Radius 200 m) gekennzeichnet ist, maßgeblich zu den Unfallereignissen beigetragen haben. Aus den Ergebnissen der statistischen Unfallauswertung lässt sich ableiten, dass neun der zwölf Unfälle mit Schwerverletzten zwischen Linden und Markt Erlbach im Ausbauabschnitt durch die beschriebenen Unstetigkeiten aufgetreten sind. Hier fanden auch die beiden Unfälle mit den Getöteten statt. Dies verdeutlicht, dass sich die Unfälle mit schwerwiegenden Folgen auf diesen Bereich konzentrieren. Die Analyse der Unfallmerkmale weist zudem signifikant hohe Abkommensunfälle (20) auf. Auch dies macht deutlich, dass die unstetige Streckenführung den ausschlaggebenden Einfluss auf die Unfallursachen hat. 4. a) Welche nicht baulichen Maßnahmen zur Reduzie rung der Unfallhäufigkeit wurden in den vergan genen 10 Jahren für diesen Abschnitt zwischen Markt Erlbach und Linden geprüft (z. B. Überhol verbot, Geschwindigkeitsbeschränkungen, ver stärkte Kontrollen etc.)? b) Welche davon wurden umgesetzt und mit welchem Ergebnis? c) Mit welcher Begründung wurden die einzelnen Maßnahmen nicht umgesetzt? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Es wurden alle infrage kommenden nicht baulichen Maßnahmen geprüft und auch, soweit erforderlich, umgesetzt. Beschilderung und Markierung Achtung Kurve mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h vom 17. Februar 2006 bis 14. September 2009. Die Geschwindigkeitsbegrenzung musste damals aufgrund der Klage einer Privatperson aufgehoben werden. Erneute Aufstellung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h seit 29. Januar 2015 aufgrund der Unfallentwicklung der letzten Jahre. Richtungstafeln seit 28. Februar 2007, dann noch mit verstärkter gelber Farbgebung seit 12. April 2010. Markierung in besserer Nachtsichtbarkeit erneuert am 8. August 2008. Die Aufstellung von Überholverbotsschildern wurde nicht in Erwägung gezogen, da die Sichtverhältnisse im betreffenden Streckenbereich kein Überholen zulassen. Zudem war kein Unfall auf unangebrachtes Überholen zurückzuführen. Schutzplanken Anordnung von Schutzplanken mit Unterfahrschutz für Motorräder als Folge der Unfallauffälligkeiten bei Baumunfällen (seit 19. November 2008). Verstärkte Kontrollen Verstärkte Kontrollen fanden im Zeitraum der aufgestellten Geschwindigkeitsbeschränkungen vom 17. Februar 2006 bis 14. September 2009 statt und werden seit der erneuten Aufstellung im Januar 2015 fortgeführt. Zu den Geschwindigkeitsbeschränkungen ist noch anzumerken , dass im Zeitraum vom 17. Februar 2006 bis zum 14. September 2009, in dem eine Beschränkung auf 70 km/h bestand, trotzdem die 3-Jahres-Auswertung 2006 bis 2008 eine Unfallhäufungslinie auswies. Umgekehrt haben sich im Zeitraum 2009 bis 2012 ohne Geschwindigkeitsbeschränkung keine signifikanten Unfälle ereignet. Ein Zusammenhang in der Anzahl und der Schwere von Unfällen mit oder ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ist daher nicht erkennbar. Die Vertreter der Unfallkommission kamen zu dem Ergebnis , dass sämtliche nicht baulichen Maßnahmen ausgeschöpft wurden und nicht den erhofften Erfolg brachten. Die vorhandenen Defizite in der Trassierung können somit nur noch durch den vorgesehenen Ausbau behoben werden. 5. a) Wie hoch sind die Baukosten angesetzt (bitte un terteilen in Planungskosten, Grundstückserwerb, Baukosten, Kosten für Ausgleichsnahmen)? Baukosten 1,155 Mio. € Grunderwerbskosten 0,051 Mio. € Kosten für Ausgleichsmaßnahmen vernachlässigbar (vorhandene „Poolfläche“ herangezogen) Planungskosten ca. 32.000 € b) Welche fachlichen Erwägungen führten zur Pla nung einer Linksabbiegespur nach Mettelaurach? Nach dem einschlägigen Regelwerk (Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAL – Ausgabe 2012)), das nach neuesten Verkehrssicherheitsaspekten entwickelt wurde, sind bei Straßen mit der Verkehrsbedeutung der Staatsstraße 2252 an Einmündungen und Kreuzungen generell Linksabbiegespuren anzuordnen. Damit kann nicht nur der Knotenpunkt besser erkannt und begriffen werden, sondern vor allem die Verkehrssicherheit erhöht werden, da sich abbiegende Fahrzeuge ohne die Gefahr des Auffahrens im Schutz der Abbiegespur aufstellen können. Drucksache 17/7770 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Häufig wird das Argument angeführt, dass kein Bedarf für Linksabbieger vorläge, weil bereits in Linden in Richtung Mettelaurauch abgebogen werden könne. Diese Verbindung zwischen Linden und Mettelaurach verläuft über die Kreisstraße NEA 47 (Linden – Klausaurach – Mettelaurach). Diese ist in der Ortslage von Linden durch Gebäude und Einfriedungen so eng und kurvenreich, dass ein Befahren mit Lkws kaum möglich ist. Aus den genannten Gründen hält das Staatliche Bauamt Ansbach eine Linksabbiegespur für zweckmäßig. Nachdem die Notwendigkeit einer Linksabbiegespur in dem am 19. Januar 2015 eingeleiteten Planfeststellungsverfahren ebenfalls in mehreren Einwendungen bezweifelt wurde, wird diese Frage unter Einbeziehung des Marktes Markt Erlbach im weiteren Verfahren abschließend geklärt werden. c) Wie hoch ist der Anteil der Kosten für diese Links abbiegespur an den Gesamtkosten? Die zusätzlichen Kosten für die Linksabbiegespur ermitteln sich aus dem Anteil der zusätzlich benötigten Fahrbahnfläche von 370 m2 und die um das gleiche Maß größere Grunderwerbsfläche. Die gesamte Ausbaumaßnahme umfasst eine befestigende Fahrbahnfläche von 6.300 m2. Die Mehrkosten wurden mit rd. 35.000 € abgeschätzt. Dies entspricht etwa 3 % der Gesamtkosten. 6. a) Mit welcher Begründung soll auf einer Breite von 8 m entlang einer Streckenlänge von 625 m der Wald gerodet werden? Grundsätzlich ist neben der Fahrbahn noch ein Korridor bestehend aus Bankett, Böschung und Entwässerungsmulden für den Straßenkörper mit zu erwerben und somit auch zu roden. Dieser Korridor variiert im Ausbaubereich zwischen 4 m und 8 m Breite je nach Geländesituation. Da nach den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 09), die bei einem Straßenausbau zwingend zu berücksichtigen sind, feste Hindernisse einen Abstand von mindestens 8 m zur Fahrbahn haben müssen, ist es im vorliegenden Fall zweckmäßig , den Reststreifen mit zu erwerben, zu roden und mit strauchförmigen Gehölzen zu bepflanzen. Dadurch kann auf die Anordnung von Schutzeinrichtungen neben der Fahrbahn verzichtet werden, die aufgrund der vielen Zufahrten – beispielsweise auf ca. 200 m Länge beidseits je 3 Zufahrten – immer wieder unterbrochen werden müssten und damit keinen optimalen Schutz mehr böten, ebenso würde die Waldbewirtschaftung erschwert werden. Für den Schutzstreifen sprechen noch folgende Argumente : – die Gefahr, dass Bäume auf die Straße fallen, wird gemindert . – Durch die Zurücknahme des Waldes wird der Schattenwurf der Bäume verringert, sodass das Abtrocknen der Fahrbahnoberfläche beschleunigt wird. Damit verringert sich die Gefahr von Reifglätte im Winterhalbjahr. b) Ist hierfür ein zusätzlicher Grundstückserwerb notwendig, und wenn ja, welche Kosten sind damit verbunden? Die über den Trassenkörper hinausgehenden Flächen bis zur Begrenzung des 8 m Streifens sollen für die vorgesehenen Waldumstrukturierungen erworben werden. Die Kosten sind abhängig vom Baumbestand und von der Bewertung der Einzelflächen. Wie bereits erläutert werden die Kosten im Vergleich zu dem ohnehin notwendigen Grunderwerb in einer geringen Größenordnung liegen. Alternativ dazu könnten diese Flächen auch bei den bisherigen Grundstückseigentümern verbleiben. In diesem Fall müssen aber ebenfalls die Bäume beseitigt und durch Grunddienstbarkeit sichergestellt werden, dass dort keine Bäume mehr nachwachsen . Für die betroffenen Grundstückseigentümer ist dies die schlechtere Alternative. 7. a) Mit wie viel Geld ist das Programm „Sichere Land straße“ ausgestattet? b) Aus welchem Haushaltstitel wird das Programm finanziert? Aufgrund ihres Sachzusammenhanges werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Das Programm „Sichere Landstraße“ ist ein Fachprogramm zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, das aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln finanziert und bei den Haushaltstiteln der jeweiligen Maßnahmen gebucht wird. c) Welcher Anteil der Kosten für den geplanten Aus bau der St 2252 wird aus diesem Programm „Si chere Landstraße“ finanziert? Bau- und Grunderwerbskosten in Höhe von 1,2 Mio. €. 8. a) Unter welchen Voraussetzungen wird ein Ausbau von Staatsstraßen über solche Programme finan ziert? b) Welche Vorhaben wurden bisher über das Ver kehrssicherheitsprogramm „Sichere Landstraße“ finanziert? c) Welche Vorhaben sollen zukünftig über das Ver kehrssicherheitsprogramm „Sichere Landstraße“ finanziert werden? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Alle drei Jahre werden in Bayern von der Zentralstelle für Verkehrssicherheit sämtliche der Polizei gemeldeten Verkehrsunfälle auf dem übergeordneten Straßennetz ausgewertet und Unfallhäufungsstellen gemäß Punkt 1 a ermittelt . Diese werden den lokalen Unfallkommissionen zur Verfügung gestellt, die daraufhin alle Unfallhäufungsstellen in Augenschein nehmen und Verbesserungsmaßnahmen baulicher oder verkehrsrechtlicher Art vorschlagen. Diese werden jeweils von der Zentralstelle für Verkehrssicherheit ausgewertet und abschließend in einer gemeinsamen Besprechung mit der zuständigen Regierung, dem betroffenen Staatlichen Bauamt und der jeweiligen Unfallkommission, bestehend aus je einem Vertreter der Polizei, der zuständigen Verkehrsbehörde und des Staatlichen Bauamtes, festgelegt . Basierend auf diesen Ergebnissen wurde Ende 2013 das Programm „Sichere Landstraße“ innerhalb des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 „Bayern mobil – Sicher ans Ziel“ des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr aufgelegt. Es beinhaltet damit alle festgelegten Maßnahmen zur Beseitigung dieser Unfallhäufungsstellen. So wurde zur baulichen Verbesserung von 286 unfallträchtigen Straßenabschnitten an Bundes- und Staatsstraßen für das Programm „Sichere Landstraße“ bis zum Jahre 2020 ein Rahmen von rd. 330 Mio. € vorgegeben (vgl. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7770 Tabelle 4). Solche baulichen Abhilfemaßnahmen können z. B. Verbesserungen des Streckenverlaufs, der Umbau von Kreuzungen und Einmündungen oder der Bau von Lichtsignalanlagen sein. Ziel ist dabei, die Anzahl an Getöteten und Schwerverletzten auf den Landstraßen bis 2020 um mindestens 30 % zu senken. Tabelle 4, Programm „Sichere Landstraße“, Stand: 1. Juli 2015 Drucksache 17/7770 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 KFZ…DTV Kraftfahrzeuge alle Tage PV…DTV Personenverkehr GV…DTV Güterverkehr SV…DTV Schwerverkehr Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7770 Legende zu Tabelle 1 Kfz… DTV Kraftfahrzeuge alle Tage PV… DTV Personenverkehr GV… DTV Güterverkehr SV… DTV Schwerverkehr Legende zu Tabelle 2–3 U(T)… Verkehrsunfälle mit Getöteten Als Getötete werden alle Personen gezählt, die sofort oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind. U(SV)… Verkehrsunfälle mit schwerem Personenschaden Unfälle, durch welche mindestens eine Person schwer verletzt wurde (stationärer Aufenthalt im Krankenhaus für ≥ 24 h). U(LV)… Verkehrsunfälle mit leichtem Personenschaden Unfälle mit verletzten Personen, die nicht zur Kategorie U(SV) gehören. U(S)… Verkehrsunfälle mit Sachschaden Unfälle, bei denen nach den Festlegungen der Polizei als Unfallursache eine Verkehrsordnungswidrigkeit , bei der gem. Bußgeldkatalog -Verordnung eine Geldbuße (ab 40 €) festzusetzen ist, o d e r eine Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr anzunehmen ist, o d e r wenn unabhängig vom Verursacherprinzip ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung oder sonst unter dem Einfluss berauschender Mittel steht. KleinU… Kleinunfälle Unfälle, bei denen von der Polizei keine oder lediglich eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit (d. h. eine VOWi, bei der gem. Bußgeldkatalog -Verordnung noch keine Geldbuße unter 40 € festzusetzen ist) festgelegt wird, unabhängig von der Schadenshöhe sowie der Fahrbereitschaft beteiligter Fahrzeuge. Get… Getötete Personen Als Getötete werden alle Personen gezählt, die sofort oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind. SV… Schwer verletzte Personen Personen, die schwer verletzt wurden (stationärer Aufenthalt im Krankenhaus für ≥ 24 h). LV… Leicht verletzte Personen Verletzte Personen, die nicht zur Kategorie SV gehören.