Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 18.06.2015 Funkmasten Digitalfunk Ein funktionierender Digitalfunk setzt voraus, dass alle Funkmasten in Betrieb sind. Das soll aber nicht der Fall sein, sodass es immer wieder zu Störungen und Aussetzern kommen soll. Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist vorstehender Sachverhalt richtig? 2. Bejahendenfalls: Wann ist mit der Inbetriebnahme aller Funkmasten zu rechnen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.07.2015 Zu 1.: Der Sachverhalt kann so nicht bestätigt werden. a) Sukzessiver Netzaufbau Das BOS-Digitalfunknetz wird mit seinen bundesweit rund 4.500 geplanten Basisstationen zeitlich gestaffelt nach Netzabschnitten aufgebaut; es kann folglich in einigen Regionen bereits genutzt werden, während die Netzinfrastruktur an anderer Stelle gerade erst aufgebaut wird. Ende 2015 wird mit dem Netzabschnitt Schwaben Süd der bayernweit zehnte und bundesweit letzte Netzabschnitt im Rahmen des sog. erweiterten Probebetriebs (ePB) in Betrieb genommen. b) Netzqualität des BOS-Digitalfunks Aufgrund der in Bayern sehr hohen Versorgungsgüte sowie umfangreicher Tests sind unerwartete Aussetzer und Störungen in Bereichen, in welchen das Netz von der Betreiberin abgenommen wurde, nicht zu erwarten . Um Funklöchern oder unterversorgten Bereichen entgegenzuwirken, wurde bei der Einführung des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Gegensatz zum Analogfunk eine Mindest-Funkversorgung definiert. Die Mindestversorgung in Bayern (GAN+X) geht dabei deutlich über den bundesweiten Standard (GAN) hinaus und wird mit mindestens 96 % Ortswahrscheinlichkeit gewährleistet. Dies bedeutet, dass lediglich 4 % der Fläche unter dem bayernweiten Standard GAN+X versorgt sein dürfen. Zur Gewährleistung der Mindestfunkversorgung wurde im zwischen der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und der Airbus Defence and Space (Airbus DS, vormals Cassidian Communications ) geschlossenen Systemliefervertrag der sog. erweiterte Probebetrieb (ePB) als Teil des Abnahmeverfahrens eines Netzabschnitts unter Mitwirkung des jeweiligen Landes bundesweit einheitlich und verbindlich geregelt. Er dient umfangreichen technischen und funktionsbezogenen Tests sowie einer testweisen taktischen Netznutzung. Im ePB wirken erstmals die verschiedenen Komponenten wie Systemtechnik, Zugangsnetz oder Endgeräte in der Praxis zusammen. Dabei wird intensiv geprüft , inwieweit alle Komponenten den Anforderungen der Nutzer hinsichtlich Funktionsfähigkeit, Kapazität, Funkversorgung und -güte standhalten. Durch diese Vorgehensweise können frühzeitig Erfahrungen mit dem digitalen Einsatzfunk gesammelt und etwaige Erkenntnisse an die BDBOS weitergegeben werden. Der Vollständigkeit halber möchten wir auf Folgendes hinweisen: Für den Beginn des ePB in einem Netzabschnitt ist es nach den Vorgaben der BDBOS ausreichend, wenn 95 % der vorgesehenen Basisstationen errichtet sind. Daher können auch die zu Beginn des ePB noch nicht in das Netz integrierten Basisstationen – sog. Langläufer – noch während bzw. nach Abschluss des ePB in Betrieb genommen werden. c) Regelung während der Übergangsphase Den regionalen BOS sind die bislang mit Digitalfunk noch unversorgten bzw. nur eingeschränkt nutzbaren Bereiche z. B. im Umfeld von Langläufern und in noch im Aufbau befindlichen Netzabschnitten bekannt, so dass sie auf diese Umstände mittels Übergangslösungen reagieren können. Unerwartete Einschränkungen der Nutzer sind daher nicht zu befürchten. Bis zum endgültigen Abschluss des Netzaufbaus und der vollständigen Funktionalität des Digitalfunks sind alle BOS zudem gehalten, den Analogfunk parallel aufrechtzuerhalten und analoge Funkgeräte mitzuführen . Zu 2.: Mit Ausnahme einer sehr geringen Anzahl von Langläufern, werden sämtliche erforderliche Basisstationen bis Dezember 2015 in Betrieb genommen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.09.2015 17/7771 Bayerischer Landtag